Wirtschaftliche Interessen, Steuerhinterziehung & Selbstanzeige
Nach Inobhutnahme Selbstanzeige?
In den letzten Monaten beherrschte ein Thema die Schlagzeilen: Steuerhinterziehung. Der Verdachtsfall gegen Uli Hoeneß ist ein Fall mehr, der für Aufsehen sorgte. Für uns ein Grund, mal darüber nachzudenken, ob es nicht auch so manchen Verantwortlichen anzuraten wäre, über eine Selbstanzeige nachzudenken. Immerhin deutet Vieles darauf hin, dass bei Inobhutnahmen häufig wirtschaftliche Interessen dem Kindeswohl vorangestellt sind. Es heißt, Verantwortliche greifen zu dem schärfsten Mittel, das Elternrecht (und auch das Kinderrecht) zu beschneiden, indem Kinder Inobhut genommen werden, weil Provisionen dafür gezahlt würden. Steuern werden in solchen Fällen dann sicher nicht ordnungsgemäß an Vater Staat abgeführt.
Verantwortlicher räumt wirtschaftliche Interessen ein
Uns liegen mehrere Aussagen vor, dass wirtschaftliche Interessen bestätigt werden. Konkret bezieht sich eine dieser Aussagen auf ein Kinderheim, dass von einem Verein mit karitativem Charakter geführt wird, der durch die beweisuntermauerte Berichterstattung eines betroffenen Elternteils seine „wirtschaftlichen Interessen gefährdet“ sieht. Vereine, die z. B. gemeinnützig, mildtätig oder kirchliche Zwecke als Vereinsziel erklären, können steuerliche Vergünstigungen beanspruchen. So passiert es meist z. B. bei Vereinen im Bereich Sport, Umweltschutz, Bildung, Erziehung und in der Jugendhilfe. Begünstigungen bei den Steuern bestätigen die Finanzämter jedoch nur anhand genauer Prüfung der Vereinsstatute, die z. B. feststellen müssen:
- Der Verein agiert unter dem Fokus der Selbstlosigkeit.
- Der Verein verfolgt gemäß Statut ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
- Der Verein verfolgt steuerbegünstigte Ziele unmittelbar in eigenem Namen.
Dies wird bspw. geregelt durch § 53 AO. Soweit, so gut. Doch wenn nun ein solcher gemeinnütziger Verein womöglich Tatsachen falsch darstellen würde, um die Inobhutnahme eines Kindes unnötig zu verlängern oder gar einem einweisenden Jugendamtsmitarbeiter Provisionen für die Belegung eines Heimplatzes anbietet, in der Absicht, sich auf diese Weise zu bereichern, dann kollidiert dies nicht nur mit dem eigenen Vereinsstatut, sondern auch z. B. mit dem Finanzrecht. Eine Selbstanzeige über Anwalt oder Staatsanwaltschaft wäre dann für den Verein und ebenso für den Hand aufhaltenden Behördenmitarbeiter sicher angebracht.
Warum es keine Selbstanzeigen in diesem Bereich gibt
Die Möglichkeit der Selbstanzeige nimmt unseres Empfindens nach ohnehin nur der in Anspruch, der zumindest bereits vermutet, dass ihm die Steuerbehörde auf der Schliche ist. Dazu gehören, so wie wir es seit Jahren mitbekommen, keine Vereine, die in der Jugendhilfe und bei Inobhutnahmen aktiv sind, ebenso wenig Mitarbeiter zuständiger Behörden und andere, die beteiligt sind. Es herrscht bei den schwarzen Schafen der Branche eine unerschütterliche Sicherheit, dass keiner der Beteiligten dazu beitragen wird, dass die Machenschaften um Provisionen und Absprachen um größeren Stil an die Öffentlichkeit gerät und dadurch die Bürger aufgerüttelt werden, wie viele Milliarden an sauer verdienten Steuergeldern versickern. Selbst, als der Leiter eines Kinderheims in Norddeutschland in einer Hamburger Tagespresse unverhohlen nach einem Jugendamtmitarbeiter in leitender Position zwecks Heimplatzbelegung aufrief und in der Folge gegen ihn Strafanzeige und Strafantrag eingegeben wurde, passierte, was immer passiert: nichts. Verfahren eingestellt. Der Heimleiter, inzwischen mehrfach in der Presse negativ aufgefallen, denkt nicht im Traum daran, eine Selbstanzeige über einen Anwalt zu erstatten. Warum auch? Das Geschäft mit ausgezahlten Provisionen gegen lukrative Heimplatzbelegung boomt und durch die anerkannte Gemeinnützigkeit lassen sich immense Gewinne einfahren und dabei auch noch deftig Steuern sparen. Ein Heimplatz kostet per Monat ab ca. 3.500 Euro aufwärts, hinzu kommen nicht unerhebliche Spenden, während die Kinder bei karger Kost und meist niedrigem Personalschlüssel ihr Dasein im Heim tristen. Abzüglich der Provisionen als Vermittlungsgebühr für die Heimplatzbelegung bleibt also noch reichlich Überschuss.
Weitere raffinierte Methoden um Geld zu machen
Kindern, die nach Inobhutnahmen in Heimen leben, steht ein Pauschbetrag für z. B. Kleidung zu. Dieser ist nicht unbedeutend, so dass man davon ausgehen kann, dass Heimkinder ordentlich gekleidet sind und nicht ausschließlich auf getragene Kleidung wie etwa aus der heiminternen Kleiderkammer angewiesen sein sollten. Doch die Realität sieht in vielen Kinderheimen und Kinderdörfern oft anders aus. Obwohl die Heime gegenüber den einweisenden formal Jugendämtern Rechenschaft über Ausgaben ablegen müssen – und dies auch tun – tragen Heimkinder nicht immer für sie gekaufte Kleidung. Uns sind Fälle bekannt, bei denen es vermutlich so läuft: Erzieher kaufen sich neue Kleidung, ordnen die Rechnung dafür in die Verwaltungsakte des Kindes, für das ein Pauschbetrag bewilligt wurde und der Erzieher nimmt den auf diese Weise quittierten Betrag aus der Kasse. Das Kind indes bekommt gebrauchte Kleidung aus der Kleiderkammer. Auch das ist, neben den moralischen Entgleisungen, ein geldwerter Vorteil, der durchaus steuerrechtliche Relevanz haben dürfte. Doch wo kein Kläger, da bekanntlich auch kein Richter. Und wieder werden im Rahmen der Inobhutnahmen auf diese Weise attraktive Provisionen eingeheimst, die alle Bürger durch ihre Steuern berappen dürfen. Im Übrigen bringen Kinder in zerschlissenen und zerrissenen Kleidern weitere geldwerte Vorteile. Man fotografiert sie, stellt neben einem Spendenaufruf Bilder der offensichtlich bedürftigen Kinder aus und schon öffnen wohlwollende Spender ihre Geldbörsen. Es wäre also in mehrerlei Hinsicht so manches Mal von Nöten, über eine Selbstanzeige per Anwalt nachzudenken. Doch wer Leid über Familien bringt, um sich daran wirtschaftlich zu bereichern, dem darf wohl jede Ehrbarkeit und jeder Anstand abgesprochen werden.
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