Wer sich aktiv in den sozialen Netzwerken, aber auch allgemein im Internet bewegt, dem bleiben immer häufiger werdende Vermisstenmeldungen von abgängigen Kindern nicht verborgen. Auffällig oft sind weggelaufene Kinder solche, die vom Jugendamt in Obhut genommen wurden. Einige Kinder laufen aus freien Stücken weg, doch immer häufiger wird die so genannte „Kinderbefreiung“ durchgeführt, von der man spricht, wenn weggelaufene Kinder dazu angestiftet werden, abzuhauen und Dritte (oft unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Verschweigen der tatsächlichen Gründe für die Inobhutnahme) ausgenutzt werden, diese Kinder zu verstecken.
Vereinfacht: Eltern bzw. einzelne Elternteile verheimlichen berechtigte Gründe, die zur Inobhutnahme führten, um gutmütige Menschen dazu zu instrumentalisieren, sich für die betroffene Familie einzusetzen.
Nicht nur gute alte Bekannte werden instrumentalisiert, sondern auch die Öffentlichkeit. Was zunächst noch harmlos und aus Sicht anderer Betroffener nachvollziehbar klingen mag, ist es jedoch nicht, wenn man sich die Folgen für alle anschaut.
Kinderbefreiung: Missbrauch mit Hilfsbereitschaft und Gutgläubigkeit
Es wird wissentlich und willentlich in Kauf genommen, dass Unterstützer später als Kindesentführer strafrechtlich belangt und deren Familien in Gefahr gebracht werden und es werden andere betroffene Familien, Polizei, Medien und Öffentlichkeit schamlos ausgenutzt. Zudem werden anständig arbeitende Fachkräfte in Misskredit gebracht, die im Interesse tatsächlich hilfs- und schutzbedürftiger Kinder genauso zu schützen sind, wie unrecht betroffene Familien.
Selbstverständlich polarisieren wir auch mit dem Artikel. Jedoch ist nicht unser Anliegen gefällig zu sein oder grundsätzlich Jugendämter zu verteufeln. Ebenso, wie bei Jugendämtern, Richterin und Gutachtern gilt es leider auch, bei betroffenen Elternpaaren bzw. Elternteilen die Spreu vom Weizen zu trennen, da diese maßgeblich mit dafür verantwortlich sind, dass unschuldige Familien betroffen sind, einzelne Elternteile vom anderen Elternteil regelrecht entsorgt werden. Diese werden mit kriminellen und nicht unschuldig betroffenen Elternteilen in einen Topf geworfen und können sich kaum gegen widerfahrenes Unrecht zur Wehr setzen.
Nicht jede Inobhutnahme ist unberechtigt
Fakt ist: Es gibt Kinder, die vor ihren Eltern geschützt werden müssen und ebenso gibt es unter den Betroffenen Eltern, die
- alles andere als unschuldig an der Inobhutnahme sind.
- sich als Opfer ausgeben, wenngleich sie Täter sind.
- Helfer und andere Betroffene ausnutzen und belügen.
- tatsächlich eine Gefahr für das Wohl eigener und fremder Kinder darstellen.
Mit diesen wollen und werden wir uns nicht solidarisieren. Ebenso werden wir keine Sachbearbeiter von Jugendämter, Sachverständige und Familiengerichte kritisieren, die in solchen Fällen tatsächlich rechtens und verantwortungsbewusst mit Blick auf das Kind handeln. Diese gibt es und davon wünschen wir uns mehr!
Anstiftung zum Weglaufen durch Elternteil
Fragwürdig ist es, wenn weggelaufene Kinder nicht aus eigenem Antrieb abgängig sind, sondern ein Elternteil das Kind dazu anstiftet, um durch mediale Suchaufrufe und öffentliche Vermisstenmeldungen Aufmerksamkeit auf einen Kindesentzug durch das Jugendamt auf sich zu ziehen. Erst recht, wenn beispielsweise Suizidversuche einer Kindesmutter im Beisein der Kinder zum Kindesentzug führten und daher eine Rückführung der Kinder in die mütterliche Obhut kaum unter „normalen“ Bedingungen erzielt werden kann und obendrein auch im Gesamten zu hinterfragen sein dürfte. Sich anschließend damit zu brüsken, dass Kinder sich selbst befreit hätten, zeigt in aller Deutlichkeit, dass solche Elternteile nicht in der Lage sind, eigenes Verhalten selbstkritisch zu reflektieren, geschweige denn die erzieherischen Folgen eines solchen Handelns adäquat einzuschätzen. Die kriminelle Laufbahn der Kinder ist oft vorprogrammiert, weil sie jedweder Bezug zu eigen- und fremdverantwortlichem Verhalten ablegen und erlerntes Verhalten als Lebensmodell übernehmen.
Fingierte Kinderbefreiung schadet allen Familien
Aus Sicht unschuldig betroffener Eltern können solche Methoden zunächst noch mit Verständnis bewertet werden. Doch es gibt die Kehrseite der Medaille, die erst dann in Bewusstsein gerät, wenn man sich Details und Folgen derartig missbräuchlichen Agierens anschaut.
Wann ist die Kinderbefreiung Missbrauch?
Es gibt Einzelfälle, in denen Eltern ihre Kinder in Eigenregie auch ohne Gerichtsbeschluss zurückholen, wenn sie sich anders nicht zu helfen wissen, der Rechtsweg nicht funktioniert und das Kind massiv unter der falschen Inobhutnahme leidet. In solchen Fällen gehen wir von liebenden und fürsorglichen Elternteilen aus, die Opfer eines perfiden Systems wurden. Diese sind jedoch nicht gleichzusetzen mit den Elternteilen, vor denen die Kinder berechtigt geschützt werden müssen.
Entführung, Befreiung oder weggelaufene Kinder?
Woran erkennt man, ob weggelaufene Kinder wirklich auf der Flucht vor den Zuständen im Kinderheim sind oder nicht?
Wenn ein Kind aus freien Stücken wegläuft, taucht es nicht bei einem dritten Beteiligten unter.
Woran erkennt man, ob eine Kinderbefreiung / Kindesentführung zum Wohl des Kindes oder eine Tat eines gefährlichen / gestörten Elternteils ist oder nicht?
Liebende und fürsorgliche Eltern ziehen keine Dritten heran. Um eine fingierte „Kinderbefreiung“ handelt es sich immer dann, wenn man andere die „Drecksarbeit“ erledigen lässt.
Es gibt nur einen legalen Weg: Rückübertragung der Elterlichen Sorge auf dem Rechtsweg
Die meisten betroffenen Eltern kämpfen mit rechtsstaatlichen Mitteln um die Rückführung der Kinder und holen nicht auf eigene Faust ihre Söhne und Töchter zurück, da bei einem Sorgerechtsentzug dies juristisch mit einer Entführung gleichgestellt wird.
Unbescholtene Eltern fingieren keine „Kinderbefreiung“ und täuschen der Öffentlichkeit nicht das Märchen eines weggelaufenen Kindes vor. Derartiger Methoden bedienen sich meist Elternteile, bei denen die Inobhutnahme berechtigt war und tatsächlich zum Schutz und Wohl des Kindes.
Schutzmaßnahmen wie Inkognito-Unterbringung, Umgangskontakte nur unter strenger Kontrolle bis hin zu Umgangsausschluss usw. sind Reaktionen der Jugendämter auf Elternteile, die mit kriminellen Methoden versuchen, eine berechtigte Inobhutnahme zu beenden. Somit wirkt sich jede „Kinderbefreiung“ nachteilig für alle aus.
Eltern resp. Elternteile, die zu solchen Mitteln greifen, handeln ohne jedweder Rücksicht und Weitblick; missbrauchen zudem schamlos jeden, der zu helfen bereit ist und haben keinerlei Scheu, andere betroffene Eltern zu belügen und durch Falschdarstellungen für ihre Zwecke einzuspannen oder Helfer in die Situation zu bringen, später sich als Entführer rechtlich zur Verantwortung heranziehen lassen zu müssen.
Schamloses Ausnutzen der öffentlichen Hilfsbereitschaft
Bei solchen Methoden wie der „Kinderbefreiung“ werden alle vorgeführt, die sich an der öffentlichen Suche beteiligen. Solchen Eltern(-teilen) sind die Konsequenzen vollkommen egal, die eine solche „Kinderbefreiung“ für andere Familien nach sich zieht. Egomanische Elternteile denken auch nicht darüber nach, welche Konsequenzen dies für wirklich weggelaufene Kinder hat. Die Bevölkerung stumpft ab, verliert die Empathie und zudem wird die Bereitschaft, nach abgängigen Kindern aktiv zu suchen, nachteilig beeinträchtigt. Insofern ist ein solches eigennütziges Agieren durch derart handelnde Elternteile auf das Schärfste zu verurteilen.
Erziehungsunfähige Täter statt unschuldig Betroffene
Darüber hinaus ist es gegenüber allen eine Ungeheuerlichkeit, die sich Sorgen um ein weggelaufenes Kind machen, weil solche Mütter und Väter schlicht die Menschen vorführen.
- Man stellt sich selbst als „Opfer“ hin.
- Stiftet das eigene Kind zum Lügen.
- Empfindet es als selbstverständlich, derart Menschen zu benutzen, um eigene Ziele durchzusetzen.
So zeigen letztlich jene Elternteile, welches Verständnis sie von Wertevermittlung – nicht – haben und bestätigen einmal mehr, dass Erziehungsfähigkeit vollkommen berechtigt durch ein Jugendamt abgesprochen wurde. Sie missbrauchen nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch weggelaufene Kinder selbst, ohne an die späteren Folgen zu denken.
Kinder befreien – um gewünschte Rückführung durch öffentlichen Fokus zu erwirken?
In den letzten Jahren wehren sich von der Inobhutnahme der Kinder betroffene Eltern vorrangig über soziale Netzwerke und Öffentlichkeitsarbeit. Das macht Stimmung und zieht das öffentliche Interesse auf sich. Für tatsächlich grundlos betroffene Familien ist diese Öffentlichkeitsarbeit ein probates Mittel, an dem es nichts zu beanstanden gibt; jedoch öffnen sich Tür und Tor für Trittbrett-Opfer, die selbst vor perfiden und kriminellen Methoden nicht zurückschrecken und dabei die Hilfsbereitschaft von
- Polizei
- Medien
- betroffenen Eltern
- Bürgern
hemmungslos ausnutzen und darüber hinaus alle Eltern, die mit ehrlichen und legalen Methoden um die Rückführung der eigenen Kinder kämpfen, in ein falsches Licht zu rücken und zudem den Jugendämtern zu noch mehr Macht verhelfen, die allzu häufig missbräuchlich ausgespielt wird.
Vorführen der Öffentlichkeit?
Medien, Polizei und Öffentlichkeit werden in in Fällen „weggelaufener Kinder“ bewusst an der Nase herumgeführt. Derart agierende Elternteile zeigen sich in den Medien, machen der Öffentlichkeit Glauben, man sei besorgte Mutter (od. Vater) und scheut sich nicht, öffentlich alle um Hilfe bei der Suche nach dem Kind aufzufordern. Obwohl man weiß, dass das Kind versteckt und „befreit“ – wie hier beschrieben – wurde?
Hierfür könnten wir – bei unschuldig betroffenen Familien resp. Eltern(-teilen) – durchaus ein gewisses Verständnis für ein solches Handeln seitens der Eltern bzw. einzelner Elternteile aufbringen. Jedoch juristisch dürfte dies im strafbewährten Bereich liegen und moralisch ist dieses Verhalten vollkommen inakzeptabel und sogar eine Gefahr für andere.
Polizeikräfte werden ausgenutzt
Bei abgängigen Kindern zeigen Polizisten und Polizistinnen immer besonderen Einsatz. Weggelaufene Kinder werden mit Nachdruck gesucht. Kein Polizist und keine Polizistin lässt es kalt, wenn ein Kind vermisst wird und so bindet die Suche nach einem vermeintlich entlaufenen Kind Kapazitäten, die anderweitig abgezogen werden müssen. Suchaktionen, Presseerklärungen und polizeiliche Ermittlungen kosten nicht nur den Steuerzahler Geld, sondern verhindern auch tatsächlich notwendige Polizeiarbeit, wenn Mütter oder Väter das Weglaufen eines Kindes fingieren.
Feuerwehr & Mantrailer ausgenutzt
Ebenso werden Feuerwehrkräfte, Fahrzeuge und so genannte Mantrailer (Suchhunde) – finanziert durch Steuergelder und oftmals sogar aus privaten Sponsorenmitteln und durch ehrenamtlichen Einsatz missbraucht, um Kinder „suchen“ zu lassen, wenngleich das Elternteil bzw. die Eltern sehr wohl wissen, dass das Kind nach Absprachen vor den Behörden versteckt gehalten wird. (*updated)
Kosten zu Lasten der Öffentlichen Hand
Suchaktionen mit Polizeieinsatz, Hubschraubern und weiteren Hilfskräften kosten die Öffentliche Hand Unsummen. Es kann und darf kein Argument sein, dass dies schließlich „günstiger“ sei, als die Heimunterbringung. Wenn Elternteile eine „Kinderbefreiung“ auf solchem Wege beauftragen oder aktiv unterstützten, ist dies in jedem Fall zu verurteilen, weil hier aus purem Eigennutz hohe Beträge aus der Öffentlichen Hand geschröpft werden.
Inszenierte Abgängigkeit als Druckmittel?
Gegenüber Polizei, Medien und besorgten Bürgern ist es eine nicht zu akzeptierende Irreführung, ein Kind nach Absprachen versteckt zu halten, mit dem Ziel, dadurch öffentliche Aufmerksamkeit auf einen Kindesentzugsfall zu ziehen, um so Jugendamt und Familiengericht unter Druck zu setzen. Dies hat langfristig zur Folge, dass niemand mehr berechtigte Kritik zu Missständen in der Sorgerechtsindustrie für voll nimmt.
Aus Eigennutz Öffentlichkeit instrumentalisiert?
UNSER Verständnis endet, wenn Väter oder Mütter Polizei, Medien und Bürger instrumentalisieren, indem die Abgängigkeit eines Kindes aus Eigenzweck inszeniert wird – insbesondere dann, wenn die Inobhutnahme nicht unbegründet, sondern tatsächlich dem Schutz und Wohl der Kinder dienlich gewesen ist und anderweitig niemals eine Rückführung zu erreichen gewesen wäre.
Fazit: Keine Solidarität mit solchen Eltern
Im Laufe der Jahre wurden immer wieder Fälle bekannt, in denen betroffene Eltern zu solchen Mitteln gegriffen haben, um vermeintlich zu Unrecht inobhutgenommene Kinder zu befreien. Auffällig ist, dass dies vor allem in jenen Fällen passiert, bei denen die Inobhutnahme aus berechtigten Gründen passierte. Jene Elternteile belügen nicht nur sich selbst, sondern jeden. Gegenüber echten Opfern ist das eine Verhöhnung sondersgleichen. Solch kriminelles Verhalten wird nicht dadurch legalisiert oder moralisch integer, indem sich solche Elternteile später als Helden bzw. Heldinnen der Sorgerechtsbewegung aufblasen.