In eigener Sache: Urheberrechtsverletzungen
Weitere Vorkommnisse beziehen sich auf die Inhalte der Internetseite kinderklau-relaunched.de. Per se sieht der Gesetzgeber ein unanfechtbares Urheberrecht für geistigen Eigentum und geschaffene Werke vor. Diese Schutzrechte schließen Bildwerke und Wortwerke ein.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
Geschützte Werke(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Eine Nutzung bedarf grundsätzlich bestimmter Erfordernisse, die in zahlreichen Fällen nicht eingehalten wurden.
Es wurden vollständige Textwerke des professionell geführten Internetauftritts kinderklau-relaunched.de auf fremden Hobbyblogs unlizensiert veröffentlicht.
Angebrachte Maßnahmen wurden ergriffen; dazu zählen
- Deindexierung / Removals
- Abmahnung
- Aufforderung zu Unterlassung und Zahlung der Lizenzgebühren
Hier bezogen auf beispielsweise auf nachfolgende umlizensierte Nutzung jenes geschützte Werk:
https://kinderklau-relaunched.de/inobhutnahme-jugendamt-nie-zum-wohl-des-kindes/
jene Urheberrechtsverletzungen:
- https://beamtendumm.wordpress.com/2015/08/25/gelsenkirchen-noch-nicht-einmal-die-spitze-des-eisbergs/
- https://beamtendumm.wordpress.com/2015/08/24/fremdbeitrag-inobhutnahme-jugendamt/
Im Hinblick darauf, dass die umlizensierte Nutzung zunächst vermeintlich im guten Glauben und unwissend der Rechtslage erfolgte, wurde im Rahmen der ersten und der zweiten Abmahnung auf Kalkulation nach Lizensanalogien sowie auf kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung verzichtet.
Als Reaktion auf die Abmahnungen wurde dieser schmähende und unwahre Artikel veröffentlicht:
https://beamtendumm.wordpress.com/2015/09/03/warnung-vor-stephanie-franz-und-die-verlinkung-ihrer-beitraege-und-internetseite/#more-20954
Ferner wurde der Verantwortliche aufgefordert:
1. Entfernung des Beitrags bis spätestens 03. September 2015, 22 Uhr.
2. De-Indexierung bei Google erlangen – der Nachweis darüber an mich zu erbringen. 03. September 2015, 22 Uhr.3. Ein Dementi auf beamtendumm.wordpress.com – zu allen unwahren Behauptungen zum Nachteil meiner Person.
4. Unterlassungserklärung, derartiges zu wiederholen, künftig sich überhaupt zu meiner Person zu äußern – zu meinen Händen bis spätestens 05. September 2015, 16 Uhr. Unterschrieben, eingescannt, per Mail wird meinerseits akzeptiert.
5. Wahrnehmung der Informationspflicht: Es ist mir mitzuteilen, wann, wo und in welcher Form Sie sich sonst noch über meine Person geäußert haben. Hierzu sind Sie verpflichtet. Frist: 03. September 2015, 22 Uhr.
6. Insofern Sie den Beitrag über soziale Netzwerke geteilt haben, sind mir hierfür die Links zu übermitteln und unverzüglich von Ihnen zu entfernen. Frist: 03. September 2015, 22 Uhr.Zu Ihrer Information:
1. Die Abmahnung in erster Angelegenheit wird Ihnen zugestellt.
2. Screenshots sind vollumfänglich vorhanden
3. RA mandatiert.
Dem wurde nicht Folge geleistet. Insofern erscheint eine anwaltliche Abmahnung mit sich sämtlichen daraus ergebenden Konsequenzen unabdingbar, um bestehenden Rechtsschutz zu erlangen.
Ein weiterer Fall der Urheberrechtsverletzung erfolgte hier:
https://antonyaschandorffsblog.blog.de/2015/07/06/hallo-lieben-neues-video-20640509/
Es wurde das Originalwerk von kinderklau-relaunched.de unlizensiert und in vollem Umfang übernommen:
https://kinderklau-relaunched.de/kripo-und-ja-stoppen-gefaehrliche-verbrecherbande/#comment-10702
Auch in dieser Sache wurde die Entfernung des umlizensierten Inhalts aufgefordert – bisweilen erfolglos. Dementsprechend wurde auch hier das Removal veranlasst. Hier wird unsererseits als mildernd gewertet, dass die Publizisten minderjährig ist.
Wenn es gegen Behördenwillkür des Staats geht, sollte man sich dann nicht um einen möglichst grossen unbedingt notwendigen Verbreitungsgrad freuen?
Unrecht durch selbst angewandtes Unrecht bekämpfen, indem man sich aufwändig erarbeitete Inhalte Dritter unlizensiert zu Eigen macht, um eine kommerziell genutztes Blog zu befüllen? Indem man grundsätzliche Rechte Dritter nicht wahrt, ihn bestiehlt und schlussendlich denunziert und verunglimpft?