Inobhutnahme Jugendamt

Inobhutnahme Jugendamt: Nie zum Wohl des Kindes?

Inobhutnahme Jugendamt: Nie zum Wohl des Kindes?
Das Kindeswohl ist zu schützen. Um jeden Preis!? Zunächst mag man davon ausgehen, dass bei einer Inobhutnahme Jugendamt und Familiengericht richtig handeln. Lieber ein Kind zu viel aus der Familie herausgeholt, als abermals ein Kind zu riskieren, über dessen Tod wir in den Medien erfahren. So wäre auch unsere Denkweise gewesen, wären da nicht die vielen Missstände, die seit Jahren, gar Jahrzehnten im Zusammenhang mit der Deutschen Jugendhilfe zu beklagen sind.

Kindeswohl vs. Ungerechtfertigte Inobhutnahme

Es kommen kapitale Zweifel auf und die Frage, ob die deutsche Jugendhilfe überhaupt dem Kindeswohl dient, muss zwingend aufgeworfen werden. Dies bestätigen einmal mehr  Jugendamtsskandale wie jüngst in der Stadt Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen), die medial verfolgt werden können und das Misstrauen gegen die Institution Jugendamt begründen.

Erziehung ist ein Grundrecht

Wenn bei einer Inobhutnahme Jugendamt, Sachverständiger und Familiengericht die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie beschließen, sollte dies einzig und allein dem Kindeswohl geschuldet sein. Zuvor muss das Jugendamt mildere Maßnahmen anwenden, um die Zelle Familie zu erhalten. So will es der Gesetzgeber. Das Recht auf Erziehung der eigenen Kinder ist ein Grundrecht. Beschneidungen dieses Rechts dürfen nur vorgenommen werden, wenn anders Abhilfe nicht geschaffen werden kann, um das Kindeswohl aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen.

Gelsenkirchen – noch nicht einmal die Spitze des Eisbergs

U. a. der Gelsenkirchener Jugendamtsskandal lassen Zweifel am Jugendhilfesystem aufkommen. Geht es in der Familienhilfe mit rechten Dingen zu oder geht es bei einer Inobhutnahme Jugendamt und anderen Institutionen wirklich nur darum, sich die Taschen vollzustopfen und den eigenen Arbeitsplatz zu sichern?

Im Vorgang hatten wir bereits in folgenden Beiträgen berichtet:

Bisher bekannte Beteiligte & Verantwortliche, andere Nutznießer

Eine beachtliche Liste lässt sich inzwischen aufzählen – und das in NUR EINEM EINZIGEN Fall. In NUR EINER EINZIGEN Stadt. Auf Vollständigkeit leider nicht nachprüfbar. Wie viele Kinder alleine in diesem hier betroffen sind, ist nicht nachvollziehbar. Wie viele Familien zerstört wurden, damit sich Damen und Herren die Taschen vollstopfen können, ebenfalls nicht.

  • Jugendamt Dorsten
  • Amtsleiter Dietmar Gayk, Jugendamt Dorsten
  • 64-jähriger 70-jähriger ungarischer „Individualpädagoge“ (autodidaktische Ausbildung)
  • Kinderheim in Ungarn (Pécs)
  • LIFE Jugendhilfe GmbH, Bochum
  • eine private Onlineschule, Tochterfirma LIFE GmbH
  • Gert Lichtenberger, Geschäftsführer LIFE GmbH und ehemals Stadtbezirksvorsitzender Bochum-Süd, SPD
  • Neustart kft GmbH
  • Alfons Wissmann, Leiter Jugendamt Gelsenkirchen, Gründer Neustart GmbH
  • Frau Wissmann
  • Thomas Frings, stellvertretender Jugendamtsleiter, Gründer Neustart GmbH
  • Golda und Partner Reithof GmbH, noch eine Firma gegründet von Alfons Wissmann
  • Tibor Gonda, Reiterhof Tekeres
  • Klaus Brings (Jugendamt, Teamleiter Entgeltvereinbarungen/Wirtschaftliche Jugendhilfe)
  • St. Josef Heim, St. Augustinus Heime GmbH Gelsenkirchen
  • Peter Weinberg, St. Augustinus Geschäftsführer
  • Anja G., Heimleiterin
  • Dirk Hausberg (Ex-Mitarbeiter St. Josef Kinderheim)
  • Manfred Beck, Stadtdirektor Gelsenkirchen
  • Gelsenkirchener Bürgermeister Baranowski
  • Wirtschaftsprüfunternehmen Deloitte GmbH
  • Deutscher Kinderschutzbund DKSB
  • Veronika Liebenow, ehemals Deutscher Kinderschutzbund
  • Hans-Jürgen Meißner, Vorgänger Vizechef Frings* JA Gelsenkirchen
  • Agnes Stappert, Jugendamtsleiterin Stadt Gladbeck
  • sowie diverse Vormünder, Richter, Gutachter, ASD´ler, usw.
  • diverse Ehefrauen, Brüder der Heimbetreiber, denen man die Inhaberschaft überschrieben hat usw.
  • unbekannte Zahl an Kindern aus Gelsenkirchen, Herne, Bochum…

Einschätzungen nach fehlen hier noch diverse weitere Städte wie beispielsweise durch das Jugendamt Essen, aus denen das Heim mit Kindern beliefert worden sein könnte.

Angemerkt werden muss auch: Oben erwähnte sind lediglich Hauptverantwortliche. Mittäter wie kleine Angestellte und Fachkräfte, die ebenfalls in Kindesentzugsfällen dem Verbund gegen die Familie angehören, fehlen und sind mindestens um diese zu ergänzen:

  • Heimpersonal
  • Lehrer/innen
  • Kindergärtnerinnen
  • zahlreiche Mitarbeiter des vom Deutschen Kinderschutzbund, DKSB
  • fallbetraute ASD´ler
  • Richter
  • Gutachter
  • Verfahrenspfleger
  • usw.

werden gar nicht erst zur Sache angehört und müssen sich weder vor Gericht noch vor der Gesellschaft rechtfertigen.

Klar ist auch: Es müssen viele, sehr viele Kinder inobhutgenommen werden, um die Arbeitsplätze so vieler Personen sicherzustellen. Bezahlt vom sauerverdienten Geld aller Steuerzahler.

Der Fall zieht Kreise – doch nicht weit genug

Der Gelsenkirchener Jugendamtsskandal zieht weite Kreise. Jugendamtsleiter Alfons Wissmann und dessen Stellvertreter Thomas Frings haben in Ungarn ein Kinderheim gegründet und dieses mit inobhutgenommenen Kindern gefüllt. So die zusammenfassende Kurzform der Beschreibung des Jugendhilfe-Skandals. Ein Skandal, der noch längst nicht in seiner gesamten Tragweite medial ermessen wurde. Der jedoch beispielhaft dafür steht, dass die Jugendhilfe alles andere als dem Kindeswohl geschuldet ist.

Der Skandal. Untersuchungsausschuss. Salami-Taktik. Als Beamte ein Nebengewerbe mit derartigen Verstrickungen bei Jugendamtsleiter Alfons Wissmann nesst dessen Stellvertreter Thomas Frings. Hier kollidieren Interessen. Finanzieller Art. Darf ein Amtsleiter des Jugendamts selbst ein Kinderheim eröffnen? Um sich – neben seinem Beamtengehalt – zusätzlich die Taschen vollzustopfen, weil er in der Machtposition sitzt und das kann?

Indes hat das Jugendamt der Stadt Bochum erklärt, man wolle dennoch an der Zusammenarbeit mit Life Jugendhilfe GmbH festhalten. Der nächste Skandal ist also schon offenkundig.

Inobhutnahme Jugendamt: Werden Kinder bewusst geklaut?

Unserer Ansicht nach ist dieser Faden noch nicht zu Ende gesponnen. Die wirtschaftlichen Verstrickungen zweier Beamter Aufzudecken, ist das Eine. Was fehlt ist die Antwort auf diese Frage:

„Wurden Kinder gezielt und nur deshalb inobhutgenommen, damit man überhaupt die Heimplätze der beiden Beamten befüllen kann?“

Betroffene Eltern klagen nach einer Inobhutnahme Jugendamt, Familiengericht und Gutachter des Kinderklau´s an.

Offensichtlich ist die Jugendhilfe eine Organisation, die Öffentlichkeit nicht begrüßt. So der Duktus der Fachtagung Jugendhilfe:

„Wie sieht „unser“ Umgang mit dem öffentlichen und politischen Rechtfertigungsdruck aus? Als Johannes Horn, Leiter des Jugendamtes Düsseldorf, im Vorfeld der Tagung dazu seine Amtskolleg/innen nach Beispielfällen befragte, kam häufig die Frage auf:

Muss es denn unbedingt ein Fall von uns sein?

Der Umgang mit dem Rechtfertigungsdruck ist nicht einfach für die öffentliche Jugendhilfe. Medien zeigen oft deutlich auf, dass Jugendämter ihrer Meinung nach die schwierigen Kinder und Jugendlichen nicht „im Griff“ haben und tragen damit zur öffentlichen Meinungsbildung bei. „Die sind doch in der Jugendhilfe, warum passiert da nichts?“ Die Ehre der fachlichen Kompetenz wird „angekratzt“. Umso wichtiger ist es aber, nicht müde zu werden, die richtigen Antworten zu finden. Es sei nur scheinbar eine unlösbare Aufgabe.“

(Quelle: https://www.fachtagungen-jugendhilfe.de/tagungsberichte/detail/22650)

Worte, die man sich auf der Zunge zergehen lassen sollte.

Fadenscheinige Gründe für Inobhutnahmen?

Kinderklau – ein Begriff, der bei Weitem nicht so seriös klingen mag wie

  • Familienrecht
  • Jugendhilfe
  • Kindeswohl
  • Kinderschutz

Konkreter bezeichnend und weitaus weniger emotional wäre es, die Wegnahme des Kindes als ungerechtfertigter Kindesentzug, unbegründete Kindeswegnahme oder ähnliches zu bezeichnen. Doch der Begriff Kinderklau steht kompromisslos für eine illegale, nicht rechtlich statthafte Wegnahme des Kindes. Eine Wegnahme aus niederen Motiven.

Hexenprozesse: Zersetzung der Familie

Ein Rechtsanwalt führt in „Die Richter und ihre Denker – Strukturen in der Justiz und im Gutachterwesen II 8. Teil“ Argumente für Kindesentzüge aus der derzeit vorherrschenden Praxis der Jugendhilfe an, die mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar sind. Wenn bei einer Inobhutnahme Jugendamt und andere Verantwortliche im Kollektiv sich um die Familie aufstellen, gibt es immer einen Verlierer. Die Familie. Es finden regelrecht Hexenprozesse statt. Die in jedem Fall mit der Zersetzung der Familie enden.

Die Rede ist von Gutachten, die keinen fachlichen Standards entsprechen. Gegen Eltern gerichtete Vorwürfe, erfundene Krankheiten bei Kindern und Eltern sowie Schuldzuweisungen gegen die Eltern gerichtet, auch dann, wenn die Kinder bereits seit vielen Jahren in staatlicher Obhut sind und die Kindeseltern keinerlei Einfluss auf die Erziehung des eigenen Kindes haben. Es läuft immer auf das gleiche hinaus: Die Eltern sind schuld.

Es wird immer eine Schuld auf die Eltern projiziert – unabhängig davon, ob es überhaupt eine Schuld gibt.

Inobhutnahme Jugendamt: Ein Helfersystem das nicht hilft

Ein Rechtsanwalt führt weiter aus, dass die Installation einer Familienhilfe eine Kontrollinstallation ist, die ausspäht. Ob der Vater abends ein Bier trinkt, die Mutter den Küchentisch ordentlich abgeputzt hat oder die Ettern bei laufendem Fernseher oder bei Licht einschlafen. Derartig hahnebüschene Gründe können dazu verwendet werden, dass Familienrecht beschnitten und der Kindesentzug vollführt wird. Hilfe im Sinne des Wortes erfahren Eltern und Kinder jedoch nicht.

Als unbedarfter Leser hätten Sie vermutlich erwartet, Misshandlungen, Missbrauch und Gewalt als Gründe für den Kindesentzug zu erfahren. Derartige Gründe wären nachvollziehbar und selbstverständlich muss in solchen Fällen eine Institution eingreifen, um ein Kind zu schützen. Gleichsam sagt der Gesetzgeber dann auch, dass der Staat die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz unterstützen muss. Erziehungshilfe muss also darauf abzielen, Kinder nicht dauerhaft durch eine Jugendamt Inobhutnahme aus dem elterlichen Haushalt zu entfernen, sondern die Eltern zu unterstützen. Das Bundesverfassungsgericht bestärkte dies mehrfach in der jüngeren Zeit.

Familie unter Druck: Alles nur wirtschaftliche Interessen?

Nicht nur Rechtsanwälte beklagen Entwicklungen, die das System Familie torpedieren. Der dänische Familientherapeut Jesper Juul kommt zu vergleichbaren Erkenntnissen, die auf den ersten Blick nur wenig mit Inobhutnahme, Jugendamt, Familienrecht und Kindesentzug zu tun haben.

„Es ist eine gute Zeit, denn die individuelle Freiheit der Kinder hat sich vergrößert. Gleichzeitig sind wir allerdings dabei, das Leben von Kindern mehr und mehr zu begrenzen.“

Vätern und Müttern wird von allen Seiten vorgeschrieben, wie sie die Erziehung der Kinder zu bewerkstelligen haben. Jesper Juul gibt im Interview mit Zeit Journalisten Matthias Kalle und Tanja Stelzer zu bedenken:

„In Skandinavien verbringen 95 Prozent der Kinder zwischen dem ersten und dem 14. Lebensjahr insgesamt unglaubliche 26.000 Stunden in pädagogischen Einrichtungen, in denen sie ein vorgegebenes Programm absolvieren müssen.“

Kinder haben heute keine Freiheiten mehr. Der Tagesablauf straff organisiert; Kinder sind keine kleinen Wesen mehr, die sich frei entfalten können und dürfen. Sie werden der frühsten Förderung zugeführt und auf staatlich genormten Perfektionismus abgerichtet. Kindheit ohne Kind sein zu dürfen.

Jesper Juul weiter:

„Vor allem die Politiker reden, als ob Bildung alle Probleme lösen könnte – und als ob unsere Gesellschaft keine Kellner oder Köche brauchte, sondern nur Akademiker.“

Eigene Wünsche, verschiedenen Lebensweisen, Menschen mit individuellen Stärken und Schwächen haben keine Berechtigung in einer Gesellschaft, die offensichtlich nur noch danach bewertet, welcher wirtschaftliche Gewinn sich erzielen lässt. In Fachsprache heißt dies Humankapital.

Jedes Kind mit einem straff organisierten Terminplan kurbelt die Wirtschaft an, erhält Arbeitsplätze und bringt wirtschaftlichen Gewinn. Eltern wurden irgendwann zu Geburtsmaschinen degradiert und haben als lange Hand des Staates die Kinder in Normschablonen zu erziehen.

Wer sich auf diese Art von Erziehung einlässt, sein Kind zwar unterhält aber es uneingeschränkt unzähligen Angeboten an Fördermaßnahmen und Erziehungsprogrammen nebst schulischen Doktrin zuführt, muss sich vor einer Inobhutnahme durch das Jugendamt nicht fürchten. Denn das Kind erfüllt seinen wirtschaftlichen Zweck.

ZEITmagazin: Was ist Ihr wichtigster Rat an die Eltern von heute?

Juul: Seid nicht so perfektionistisch. Bis man wirklich gut ist im Erziehen, muss man mindestens vier Kinder haben. Aber glücklicherweise brauchen und wollen Kinder keine fix und fertigen Eltern. Kinder haben viel Verständnis für Fehler – sie machen ja selbst den ganzen Tag welche und lernen daraus. Eltern fragen mich ständig: Ist es erlaubt, Kindern gegenüber laut zu werden? Natürlich ist es das, man darf heulen, schreien, alles Mögliche. Kinder brauchen lebende Eltern. Sie brauchen keine Schaufensterpuppen.

Jesper Juul bewertet nach menschlichen Kriterien, die im Familienrecht keine Akzeptanz mehr zu finden scheinen.

Vater Staat verlangt Eltern ab, jegliches menschliche Handeln zu unterlassen. Natürlichste Reaktionen, leben in Armut, leben in Reichtum, Arbeitslosigkeit, berufliches Engagement, oder wie ein Rechtsanwalt es formuliert, das Einschlafen bei Licht, der nicht ausgeschaltete Fernseher in der Nacht  – jegliche Abweichungen von sozialpädagogischem Ermessen wird als Begründung herangezogen, wenn der Kindesentzug durchgeführt wird.

Kinder werden nicht dort entzogen, wo sie durch Eltern misshandelt oder missbraucht werden. Kinder werden dort entzogen, wo sie staatlicher Doktrin nicht zugeführt werden und sich durch den Kindesentzug ein wirtschaftlicher Gewinn erzielen lässt.

Die Vertuschung geht weiter

Gelsenkirchener Kontrollausschuss Schau-Veranstaltung?

Zurück zum Jugendamtsskandal Gelsenkirchen. Es muss zwingend darüber nachgedacht werden, dass der Kontrollausschuss eine reine Schau-Veranstaltung ist. Offensichtlich gehen die Ermittlungen nur dahingehend, ob Beamte inkorrekt im Bezug auf geldwerte Vorteile gehandelt und den Beamtenstatus alleine dadurch besudelt haben. Ob für die Inobhutnahme Jugendamt und andere das Familienrecht rechtsmissbräuchlich angewandt und dabei Eltern und Kinder um ihr natürlichstes Recht gebracht haben, ist nicht Gegenstand der Kontrolluntersuchung.

Mitnichten sind finanzielle Verstrickungen derart, wie sie Wissmann und Frings vorzuhalten sind zu tolerieren. Doch zuvörderst wäre wünschenswert, unverzüglich die Eingriffe in die betroffenen Familien zu prüfen und Inobhutnahmen zu beenden, die keine Berechtigung haben. Der Mensch sollte über dem Finanziellen stehen – erst Recht Kinder.

Jugendhilfe: Heuchlerischer Rattensumpf, der mit Kindeswohl nichts zu tun hat

Selbstverständlich darf ein Beamter sein Amt nicht missbrauchen, um sich die Taschen vollzustopfen und es darf bei keiner Inobhutnahme Jugendamt oder ein anderer Beteiligter seine Macht zugunsten niederer Motive ausnutzen. Insofern ist dem nachzugehen.

Doch vollkommen außer Acht gelassen wird:

Kinder, Eltern und Familien sind keine amtlichen Vorschriften, die es zu befolgen geht oder nicht. Sie sind Menschen. Kinder wie Eltern haben ein – von der Natur gegebenes – Grundrecht auf natürliche Erziehung. Wenn bei einer Inobhutnahme Jugendamt und Familiengericht Kinder entziehen, wird nicht nur die Elterliche Sorge im Sinne des Gesetzes entzogen, sondern auch das natürliche Recht auf Erziehung beschnitten.

Selbst in Familien, in denen es tatsächlich Probleme gibt und wo Hilfe erforderlich ist, kann und darf die Herausnahme des Kindes nur das letzte Mittel sein, wenn mildere Maßnahmen nicht helfen. Denn jede Trennung von Kindern und Eltern erzeugt ein Trauma, das in den meisten Fällen schlimmer ist, als das Problem innerhalb des Familiensystems.

Niemand schert sich um die Frage, ob die hier betreffenden Kinder zu Recht und tatsächlich zum Wohl des Kindes oder nur deshalb aus ihren Familien inobhutgenommen wurden, damit diese involvierten Stellen beschäftigt sind und der Rubel rollt.

Inobhutnahme Jugendamt: Deutsche Jugendhilfe vorm Aus?

Im Gelsenkirchener Jugendamtsskandal hat das System sich selbst entlarvt und stellt somit die gesamte Jugendhilfe ob ihrer Berechtigung in Frage. Natürlich untersucht der Kontrollausschuss nicht, inwiefern die Inobhutnahmen in allen Einzelfällen angemessen und berechtigt waren. Das Kindeswohl ist im Hintertreffen, es geht nur um die Frage, ob Wissmann und Frings als Staatsdiener hätten ein Kinderheim gründen dürfen, von dem sie finanziell profitieren.

Schlechtleistungen, Straftaten und schwerste Menschenrechtsverletzungen, tagtäglich von deutschen Jugendämtern zig-fach begangen (knapp 50.000 Kindesentzugsfälle/Jahr) stehen gar nicht zur Diskussion. Dabei sind derartige Skandale wie im Gelsenkirchener Jugendamtsskandal längst keine Einzelfälle mehr.

„Paul“ – Der Beweis für kriminelle Jugendhilfe

Nur der Junge „Paul“, der Teenager, der im Beitrag Monitor Mit Kindern Kasse machen zu sehen ist, wurde nach dem Skandal zu seiner Familie nach Hause entlassen. Ein besserer Beweis, wie in der deutschen Jugendhilfe und somit auch im Familienrecht der Hase läuft, kann es gar nicht geben.

Wird einem der Arsch zu brenzlig, lässt man der Form halber ein paar Köpfe rollen, schickt EIN Kind nach Hause, um nahtlos die Geschäfte in gleicher Weise fortzusetzen.

Sachlicher ist diese Tatsache nicht zu formulieren.

Die Diskrepanz: Kommerz vs. Kindeswohl

Völlig außer Frage steht: Es muss eine Institution geben, die im Zweifelsfall die Sicherung des Kindeswohls auch gegen den Willen der Eltern gewährleisten kann. Dort muss das Familienrecht auch den Rahmen ausschöpfen lassen bis hin zu Sorgerechtsentzug und Inobhutnahme durch das Jugendamt.

Gleichzeitig muss zwingend sichergestellt werden, das KEIN Kind wegen der wirtschaftlichen Rentabilität von seinen Eltern entfernt und in ein ausbeuterisches gewinnorientiertes System verbracht wird. Eben das ist unter der Stadt Gelsenkirchen systematisch passiert.

Am Fall „Paul“ lässt sich dies verdeutlichen.

Zwei Optionen

Option 1

„Paul“ wurde einzig aus finanziellen Interessen inobhutgenommen, um den Heimplatz von Alfons Wissmann und Thomas Frings zu füllen. Dann handelt es sich um Menschenhandel.

Option 2

Insofern die Inobhutnahme und die Unterbringung in Wissmann´s und Frings´ ungarischem Kinderheim tatsächlich das einzig richtige für „Pauls“ Kindeswohl war, hätte man Paul nicht nach der skandalträchtigen Monitor Sendung zurück in die Obhut der Familie schicken dürfen.

Täter – in jedem Fall

So oder so gehören alle Involvierten einem Täterkreis an. Entweder haben sie während der Inobhutnahme „Pauls“ nach dem Gesetz und zum Wohl des Kindes gehandelt. Oder danach. Oder zu keinem Zeitpunkt.

Zwei vollkommen konträre Handlungen – einerseits die Inobhutnahme und Verbringung nach Ungarn, andererseits die Rückführung in die Familie NACH dem Monitor Bericht – führen zwingend zu der Feststellung, dass es nicht um das Wohl des Kindes geht. Somit stellt dieser Fall das gesamte Familienrecht nebst Jugendhilfe in Frage.

Kehrtwende Beweis für unfähiges Jugendhilfesystem

Unterm Strich: Die Kehrtwendung in Causa „Paul“ bestätigt, um was es diesem System wirklich geht. Es hat einen Erhaltungswillen um seiner selbst willen. Der wohlklingende Begriff „Kindeswohl“ ist lediglich der Deckmantel, unter dem etwa 2 Millionen Personen Monat für Monat ihr Einkommen sichern. Ein eigenständiger Industriezweig, der jährlich Milliarden umsetzt und wirtschaftlich handeln muss.

Weder lässt sich im Gelsenkirchener Jugendamtsskandal von Fehlern (auch nicht in Einzelfällen) sprechen, noch kann davon ausgegangen, dass dieser öffentlich gewordene Skandal ein Einzelfall darstellt. Vielmehr ist ein sehr perfides System aktiv, dass keine Fehler machen kann.

Niemand handelt innerhalb dieses Systems im Alleingang. Alle beteiligten Fachkräfte gehen regelmäßig in die Supervision und hat ein an sich wunderbar praktikables Kontrollsystem. Es wird nach Selbstdarstellung des Jugendhilfesystems nach dem Mehraugen-Prinzip gearbeitet, um Fehler zu verhindern.

Angesichts eines solch interagierenden Kontrollsystems ist eine derart hohe Fehlerquelle unmöglich und es kann nur zum Schluss gekommen werden: Die deutsche Jugendhilfe in jetziger Form ist durchsetzt von kriminellen Strukturen.

Schon in den Kriegswirren des 2. Weltkriegs gab es vergleichbare Strukturen, die auch seinerzeit von Eltern äußerst kritisch betrachtet wurden.

Wissmann & Frings – Die Galgenmännchen

Der von Monitor aufgedeckte Skandal steht für alle deutschen Jugendämter. Ausnahmslos. Die Auslandsverschickung von Kindern wird nahezu von allein Jugendämtern praktiziert und in jedem Fall untersteht das Jugendamt der Stadt bzw. Kommune oder Kreis. Hier alleine in Alfons Wissmann und Thomas Frings Schuldige und Verantwortliche auszumachen, ist nichts Weiteres als Makulatur.

Durch die Entlassung von Jugendamtsleiter und Stellvertreter wurden der Öffentlichkeit im Eilgang zwei Schuldige zum Fraß vorgeworfen, um das gesamte System zu schützen.

Jugendhilfe – Ein Wirtschaftszweig boomt

Firmen wie Neustart oder Life GmbH schießen wie Pilze aus dem Boden und generieren Heimplätze, die belegt sein müssen und dies auch werden.

Neben Neustart oft GmbH und Life GmbH aus Bochum sind in den letzten Jahren zahlreiche freie Träger der Jugendhilfe aus ähnlich gelagerten Skandalen bekannt. Z. B.:

  • Backhaus
  • Caritas
  • Diakonie
  • Lebenshilfe
  • Independent Living

Mit gesundem Menschenverstand ist nicht nachvollziehbar, dass derartige Kinderverschickungen der einzige Weg sein soll, „Jugendhilfe“ zu leisten – so dies überhaupt als Ziel definiert wurde.

Ein älterer Beitrag bestätigt diese Kernaussagen – obgleich es zahlreiche Rügen von höchsten Ebenen gab. Das System wächst weiter.

Die Jugendhilfe ist ein milliardenschweres Geschäft mit unzähligen Nutznießern. Wie viel Hilfe könnte man mit diesem Geld dort leisten, wo wirklich größte Not herrscht.

Der Gelsenkirchener Jugendhilfeskandal gebietet gravierende Zweifel und bestätigt, dass sich in 10 Jahren seit Erscheinen des obigen TV-Berichts sich nichts zum Besseren geändert hat. Das Gegenteil ist der Fall. Die Fälle nehmen im exorbitanten Tempo zu und von Kinderrechten und Familienrechten sind wir weiter entfernt denn je.

Kommen bei einer Inobhutnahme Jugendamt sowie Gerichte, Gutachter und weitere zusammen, sind sämtliche Menschenrechte ausgehebelt. Für die Familie gibt es keine Privatsphäre und keinen Schutz mehr. Kinder werden nach der Entziehungsmaßnahme nur in den seltensten Fällen zur Verbesserung des Kindeswohls untergebracht.

Inobhutnahme Jugendamt: Helfen ist keine Option

Auch dies wird aus dem Fall „Paul“ sehr klar. Viele hundert Kilometer von der Familie untergebracht, hat das Jugendamt seinen Schutzauftrag, aber auch den Auftrag, Eltern in der Erziehung zu unterstützen, vollkommen missachtet, sondern lediglich Kind und Familie voneinander isoliert. Man hat das Kind einfach weggebracht.

Noch dazu ein Kinderheim, dass den räumlichen Charme eines Schrottplatzes aufweist; ein Kinderheim, in dem Kinder resp. Jugendliche nicht regelbeschult werden, sondern eine Onlineschule besuchen, zu der es ebenfalls finanzielle Verstrickungen zu beklagen gilt? Laut Monitor Sendung „Mit Kindern Kasse machen“ ist der Gelsenkirchener Jugendamtsskandal vorrangig auf wirtschaftliche Verstrickungen beschränkt. Das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

ARD Monitor Mit Kindern Kasse machen

Jugendamt Gelsenkirchen: Stadt übt sich in Schadensbegrenzung

Jugendamt Gelsenkirchen: Stadt übt sich in Schadensbegrenzung

Kinderhandel beim Jugendamt Gelsenkirchen – The neverending Story

Die Stadt und das Jugendamt Gelsenkirchen hat einen Skandal. Einen weiteren Skandal. Wir haben berichtet. Wieder einen Skandal. Uns ist das Jugendamt Gelsenkirchen und somit auch die Stadtverwaltung Gelsenkirchen seit über 9 Jahren bekannt – in Verbindung mit Kinderhandel. Kinderklau. Nichts Neues, also.

Ob der Fall „Jugendamt Gelsenkirchen“ dazu beiträgt, den systematischen Kinderhandel in Deutschland aufzudecken und zu beenden? Wir sind überzeugt: NEIN! Wir machen deutlich, warum sich betroffene Eltern keine Hoffnungen zu machen brauchen. Doch zunächst eine kurze Zusammenfassung der Ereignisse in der Stadt Gelsenkirchen.

Update 21.05.2015: Jetzt werden konkrete Zahlen bekannt. Außerdem: Auch in 2011 und in Vorjahren soll Gelsenkirchener St. Josef Kinderheim überbelegt gewesen sein. Das Ausmaß im Gelsenkirchener Jugendamts-Skandal zieht weitere Kreise. Lesen Sie hier die neuesten Informationen https://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/heimgruppe-in-st-josef-war-auch-in-den-jahren-2011-und-2012-ueberbelegt-id10688382.html

Vorweg: Bitte beachten Sie unsere Anmerkungen zum Deutschen Kinderschutzbund (DKSB), der angeblich das Wohl der Kinder schützt.

Fassen wir zusammen:

  • ARD Format Monitor „deckt auf“ mit seiner Berichterstattung „Mit Kindern Kasse machen“
  • Sendetermin 30.04.2015
  • Jugendamtsleiter Alfons Wissmann soll die Firma Neustart gegründet haben – in Ungarn. Mit der Absicht, Heimkinder nach dort verlegen zu lassen, um sich zu bereichern.
  • Im Fokus auch der Stellvertreter Thomas Peter Frings – Mitgründer der Firma Neustart.
  • Die beiden sollen in Bereicherungsabsicht das Gelsenkirchener Kinderheim St. Josef mit Kindern gefüllt haben, die wiederum nach Ungarn verschickt wurden.
  • Die Kassen von Wissmann und Frings sollen geklingelt haben.
  • Keine 18 Stunden später – noch dazu am Feiertag (01. Mai 2015) verkündet der Gelsenkirchener Bürgermeister Baranowski, es gäbe keine Anzeichen, die diesen schweren Vorwurf stützen.
  • Das Kinderheim St. Josef leugnete zunächst, Kinder bewusst nach Ungarn geschickt zu haben.

Die Presse berichtet anhaltend. Die Verdachtsmomenten gegen das Jugendamt Gelsenkirchen – öffentlich in Person von Jugendamtsleiter Alfons Wissmann und Stellvertreter Thomas Peter Frings – erhärten sich. Vorgesetzter: Oberbürgermeister Baranowski.

Jugendamt handelt im Auftrag der Stadt

Doch es ist nicht nur der Verdacht gegen das Gelsenkirchener Jugendamt, sondern auch der gegen die Stadt Gelsenkirchen.

Erst, nachdem der Oberbürgermeister Baranowski anhaltend unter Druck geriet und das öffentliche Interesse nicht nachzulassen schien, wurden weiterführende Schritte eingeleitet. Update 24. August: Kontrollausschuss nur Makulatur.

  • Wenige Tage später stellte die Stadt Gelsenkirchen Wissmann und Frings vom Dienst frei.
  • Die Gelsenkirchener Heimleiterin von St. Josef wird vom Dienst entbunden.

Diese Maßnahmen lassen zunächst vermuten, die Stadt Gelsenkirchen würde angemessen und konsequent handeln und den Fall transparent aufarbeiten.

Sondersitzung der Stadt Gelsenkirchen

Die Stadt Gelsenkirchen berief eine vierstündige Sondersitzung zur Gelsenkirchener Jugendamtsaffäre ein. Etwa 250 Bürger/innen verfolgten die Sitzung per Lautsprecher. Mit dabei viele betroffene Eltern. Ein Gremium soll nun für lückenlose Aufdeckung sorgen.

So beauftragte die Stadt Gelsenkirchen – durch Oberbürgermeister Baranowski – das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Deloitte GmbH, mögliche Verflechtungen zu untersuchen.

Bekannt sind diese „Verflechtungen“ der Stadt Gelsenkirchen jedoch nicht erst seit 2015, sondern bereits seit 2004!

Indes ist kaum etwas über das Jugendamt Bochum (Wattenscheid) zu lesen, dem in der Monitor-Sendung ebenfalls ähnliche Konstrukte nachgewiesen wurden.

Wirtschaftsinteressen überstehen dem Wohl und Leid der Kinder

Die Pressearbeit in diesem Zusammenhang ist beachtlich. Ebenso wie das Gebaren des Oberbürgermeister Baranowskis selbst. Alle reden von lückenloser Aufklärung.

Lückenlose Aufklärung. Was bedeutet dies?

  • Die Prüfung, ob die Kinder schnellstens aus Ungarn nach Deutschland geholt werden müssen?
  • Die Prüfung, ob die Inobhutnahmen der betroffenen Kinder überhaupt rechtens war?

Nein – davon ist nichts zu lesen oder hören. Kassenbücher der Stadt Gelsenkirchen werden geprüft.

Stadt Gelsenkirchen verfolg Salamipolitik: Scheibchenweise Aufklärung

Nur zugeben, was ohnehin schon erwiesen ist. Bis dahin heißt es: Abstreiten – so lange es geht.

Nachdem Oberbürgermeister Baranowski klar wurde, dass auch die Freistellung von Wissmann und Frings nicht ausreichen würde, um Ruhe im Pott einkehren zu lassen, wurden weitere Maßnahmen ergriffen.

Der Vertrag mit Jugendamtsleiter Alfons Wissmann wurde aufgehoben. Wissmann, der übrigens auch Vizevorsitzender des Deutschen Kinderschutzbundes Gelsenkirchen ist, lässt dieses Amt ruhen.

Verstrickungen weiten sich aus: Auch Deutscher Kinderschutzbund an Machenschaften beteiligt

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) genießt bei den Bürgern einen relativ guten Ruf. So gibt dieser vor, das Wohl der Kinder zu vertreten und sich für den Kinderschutz einzusetzen.

Viele, vom Kinderklau betroffenen Eltern sehen das anders und auch wir haben unsere Zweifel an dieser Selbstdarstellung. Wie sich im Fall des Deutschen Kinderschutzbundes Gelsenkirchen als vollkommen berechtigt herausstellt.

Alfons Wissmann ist/war Vizevorsitzender der Ortsgruppe Deutscher Kinderschutzbund Gelsenkirchen. Der DKSB hat selbst Verträge mit dem Kinderheim in Ungarn abgeschlossen und ist unmittelbar in den Gelsenkirchener Kinderhandel involviert.

Der Deutsche Kinderschutzbund arbeitet mit Jugendämtern zusammen!

Auch hier wird der Öffentlichkeit Glauben gemacht, es handele sich bei den Gelsenkirchenern Verstrickungen um einen bedauerlichen Einzelfall. Tatsache ist jedoch: Alle Ortsgruppen des DKSB arbeiten mit Deutschen Jugendämtern zusammen. In allen deutschen Städten sitzen Vertreter des Jugendamts in solchen Organisationen, verschicken Kinder ins Ausland und nehmen Inobhutnahmen vor, um Heimplätze zu belegen.

Bewusste Irreführung der Medien und Bürger?

Nur wenige Tage nach der Ausstrahlung der Doku „Mit Kindern Kasse machen“ und der damit einhergehenden Offenlegung des Gelsenkirchener Skandals haben wir über den Sachverhalt berichtet und unsere Skepsis zu den schnellen, zu schnellen „Erkenntnissen“ der Stadt Gelsenkirchen zum Ausdruck gebracht. Wohlwissend.

Uns sind die Strukturen innerhalb deutscher Jugendämter – das Jugendamt Gelsenkirchen bildet keine Ausnahme – lange bekannt. Mit diesem Wissen können wir eine derartige Berichterstattung, wie sie das Sendeformat Monitor am Donnerstag, den 30.04.2015 an den Tag legte, anders bewerten, wie unbescholtene Bürger, die sich noch nie intensive und kritisch mit der deutschen Jugendhilfe auseinandergesetzt haben.

Uns liegen vollständige Akten und Aussagen tausender betroffener Eltern und Familien vor, die ähnliche Strukturen beinahe lückenlos belegen. Bundesweit.

Gibt es Ausnahmen in der deutschen Jugendhilfe?

Kein Jugendamt arbeitet anders. Kein Träger arbeitet anders. Kein Ober-/Bürgermeister arbeitet anders.

Jugendamt untersteht der Stadt

Kein Jugendamt arbeitet auf eigene Faust. Das Jugendamt untersteht in allen deutschen Bundesländern der städtischen bzw. kreisregionalen Verwaltung.

Alle Amtshandlungen – unberechtigt wie berechtigt – werden im Namen der zuständigen Stadt bzw. der zuständigen Kreisverwaltung durchgeführt.

Schreiben des Jugendamtes erfolgen somit immer (!) im Namen; respektive des (Ober-)Bürgermeisters bzw. des Kreises (Landrat). Das hier die „Rechte“ nicht weiß, was die „Linke“ tut, kann faktisch ausgeschlossen werden.

Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski (SPD) kann sich der Mittäterschaft nicht freisprechen, denn jedes amtliche Dokument seitens des Jugendamtes wird in seinem Namen formuliert. Doch teilt dieser mit:

“Eine erste Prüfung des Rechnungsprüfungsamts habe indes ergeben, dass die Stadt “keinerlei Maßnahmen der Firma Neustart veranlasst oder finanziert hat”.

Dass die ungarische Heimplatz-Belegung mit Gelsenkirchener Heimkindern weder durch die Stadt Gelsenkirchen veranlasst oder/und finanziert wird, ist eine glatte Lüge.

Warum lügt Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen?

Mitwisserschaft. Wir stehen tagtäglich bundesweit mit betroffenen Eltern in Kontakt. Kaum ein Elternpaar bzw. Elternteil, dass sich bei Kinderklau nicht hilfesuchend an den Ober-/Bürgermeister der zuständigen Stadt oder den Landrat des zuständigen Kreises gewandt hat.

Kein, wirklich kein Ober-/Bürgermeister oder Landrat kann sich davon freisprechen, „nichts gewusst“ zu haben. Denn Sie sind die erste Adresse, an die sich Eltern wenden.

Alle uns bekannten Eltern bzw. Elternteile bekommen schriftlichen Rat, sich anwaltliche Hilfe zu holen. Von den Stadtverwaltungen. Von den Kreisverwaltungen. Eine Verhöhnung sondergleichen. Nicht anders verhält es sich im Skandalfall rund um das Jugendamt Gelsenkirchen und die Stadt Gelsenkirchen.

Nichts von den Missständen gewusst zu haben, ist unserer Meinung nach eine glatte Lüge, die nur zum Ziel hat, eigene Mittäterschaft zu verdecken und die Aufdeckung schlimmeren Ausmaßes frühzeitig zu verhindern.

Im Zusammenhang mit einem Fall der sich ebenfalls in Gelsenkirchen zutrug, sind uns Tonaufzeichnungen vorgelegt worden. Aufzeichnungen, in denen die Verantwortlichen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sinngemäß antworteten:

„Was interessiert uns die Rechtsprechung vom EGMR!“

Soll heißen:

„Wir machen sowieso, was wir wollen!“

Stadt und Jugendamt Gelsenkirchen: Alles, nur kein Einzelfall

Lückenlose Aufklärung – eine Finte zur Schadensbegrenzung

Es darf, nein, es muss darüber nachgedacht werden, ob die mutmaßlichen Täter Jugendamtsleiter Alfons Wissmann sowie sein Stellvertreter Thomas Peter Frings nur aus einem einzigen Grund jetzt an den Galgen gehängt werden.

Für gewöhnlich stellt sich jeder Ober-/Bürgermeister hinter sein Jugendamt und deckt jegliches Fehlverhalten. Schließlich handelt es in seinem Auftrag.

Was könnte schlimmer sein als der Gelsenkirchener Jugendamts-Skandal?

Der Kinderhandel im Jugendamt Gelsenkirchen kann inzwischen als nachgewiesen erachtet werden. Man spricht von „lückenloser Aufklärung“. Handele es sich hierbei wirklich um einen Einzelfall, könnte von vorbildlicher Handlungsweise gesprochen werden.

Doch der Gelsenkirchener Jugendamts-Skandal ist kein Einzelfall, sondern alle deutschen Jugendämter weisen ähnliche Strukturen auf. Es wird hier in der Sache Gelsenkirchen ein schneller und öffentlicher Prozess gemacht, um die Wogen zu glätten und das Thema vom Tisch zu kehren. Bevor aufkommt, dass es sich nicht nur um ein Gelsenkirchener Problem handelt. Kinderklau passiert systematisch – in ganz Deutschland.

Jugendamtsskandal Gelsenkirchen – alles, nur kein Einzelfall

Bevor aufgedeckt wird, dass es sich beim Skandal um das Jugendamt Gelsenkirchen bei Weitem nicht um einen skandalösen „Einzelfall“ handelt, ist es schadensbegrenzend, lediglich zwei Köpfe rollen zu lassen. Köpfe wie der von Jugendamtsleiter Alfons Wissmann sowie der seines Stellvertreters Thomas Peter Frings, die beileibe keine Unschuldslämmer sein dürften.

Kinderhandel nicht nur in Gelsenkirchen

Uns liegen Fälle aus allen Bundesländern Deutschlands vor, deren Akten eine allzu deutliche Sprache sprechen. Kein Jugendamt, keine Stadtverwaltung, keine Kreisverhaltung und keine Träger der deutschen Jugendhilfe können ausgeklammert werden.

Es ist fatal, die Ermittlungen nur auf Neustart, Life und den Gelsenkirchener Kinderschutzbund zu richten. Auch Lebenshilfe, Backhaus und viele andere Jugendhilfeträger sollten öffentlicher Prüfung unterzogen werden.

Aus allen Teilen Deutschlands erreichen uns tagtäglich Hilferufe, die über vergleichbare Strukturen berichten.

Menschenhandel durch Auslandsverschickung – nicht das einzige, was deutsche Jugendämter im Kollektiv auf dem Kerbholz zu haben scheinen.

Geschäfte – nicht nur durch Auslandsverschickung

Eltern – aus dem gesamten Bundesgebiet – berichten von Nötigungen, Erpressungen, Kriminalisierung und Psychiatrisierung. Ein absoluter Großteil dieser Eltern kann uns stapelweise sie entlastendes Material vorlegen. Von ärztlichen Attesten über psychiatrische Gutachten bis hin zur vollkommenen Aktentransparenz.

Gleichzeitig können sie ebenfalls stapelweise Nachweise über zumindest fragwürdige Methoden des jeweils fallzuständigen Jugendamts vorlegen.

Machen die Jugendämter Fehler?

Zunächst mag man in Einzelfällen noch an Fehler und Überforderung der fallbetrauten Jugendamts-Mitarbeiter glauben. Den Bürgern wird seitens der Regierung und der Presse klar gemacht, dass die Haushaltskassen knapp sind, das Versagen der Eltern jedoch steige.

Gute Gründe, um Misslagen innerhalb der deutschen Jugendämter schön zu reden. Aufgrund der vielen zu betreuenden Familien und angesichts leerer Kassen käme es zur Überforderung des Jugendamtspersonals. Da können in Einzelfällen durchaus Fehler passieren. Fakt ist jedoch:

  • knapp 95 % aller familiengerichtlichen Sachverständigengutachten sind falsch
  • knapp 25 % befragter Gutachter geben zu, vom Gericht eine Tendenz für das Gutachten vorgegeben zu bekommen
  • knapp 50 % befragter Psychologen und Psychiater werden vom Gericht instruiert, welche Diagnose erhoben werden soll

Systemisch ausgerichtete Behördenwillkür ist anzunehmen.

Überall, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Das ist menschlich. Doch wo hört die Zahl auf, bei der man noch von Fehlern reden kann? Wo beginnt die Zahl, bei der man nicht mehr von Fehlern sprechen darf, sondern über System nachdenken muss?

Ab wann ist es amtliche Willkür? Ab wann muss darüber nachgedacht werden, dass deutsche Jugendämter andere Ziele verfolgen, als das Wohl der Kinder zu schützen?

Wie oft greift das Jugendamt berechtigt ein?

Die Zahl derer Jugendamtseingriffe, bei denen mit rationalem Verstand das Handeln eines einzelnen Jugendamts nachvollziehbar und verständlich erscheint, ist gering. Im Promille-Bereich – nimmt man sich die Zeit

  • vom Jugendamt und Familiengericht angelegten Akten zu studieren
  • die heimlich angefertigten digitalen Tonaufzeichnungen anzuhören
  • den Berichten der Eltern zuzuhören

Nimmt man sich die Zeit, sich mit diesen zig tausenden „Einzelfällen“ eingehend zu befassen, gelingt es mühelos, eine lückenlose und absolut belastende Beweisdokumentation zu erstellen. Belastend für die fallbetrauten Jugendämter.

So hoch in den Augen der Öffentlichkeit die Bemühungen seitens der Stadt Gelsenkirchen und der berichtenden Presse erscheinen mögen, das kriminelle Potenzial von Jugendamtsleiter Alfons Wissmann sowie sein Stellvertreter Thomas Peter Frings des Jugendamts Gelsenkirchen als „skandalösen Einzelfall“ der Öffentlichkeit darzustellen:

Es handelt sich hierbei keinesfalls um einen Einzelfall. Es ist ein deutsches System, das sich über alle Jugendämter der BRD erstreckt.

Als Handlungsorgan der Stadt Gelsenkirchen und somit direkt dem Oberbürgermeister Baranowski unterstellt, kann weder die Stadt, noch der Oberbürgermeister von Schuld und Mitwisserschaft freigesprochen werden.

Jedes Kind kann das nächste sein – auch Ihr Kind!

Frühzeitige Rechtsberatung kann Gerichtsverfahren verhindern

Kinderschutz europäisch: Edathy, ein Richter & viele Täter

„Wo bleibt der reale Aufschrei? Der Aufschrei darüber, dass sich ein Krimineller, ein Verbrecher, einfach so mit läppischen 5000,00 € davon freikaufen kann, dass ihm – wie es sich doch wohl gehören würde – der Prozess gemacht wird?“

Mit diesem Aufmacher zitieren wir unsere geschätzte Journalisten-Kollegin Linda-Tabea Vehlen, die es auf den Punkt bringt. Der Richterspruch im Fall Edathy ist ein Skandal. Oder vielmehr die Tatsache, dass der Edathy sich mit einer höhnischen Summe von 5.000 Euro freikaufen konnte. Von einer Schuld, die ebenso schlimm und menschenverachtend ist, wie die Entscheidung des Richters, der dem Edathy diesen Freibrief zum Kindesmissbrauch ausgestellt hat. Ja, sich Fotos von Kindern in der Form, wie der Edathy es tat, auf den PC zu laden und sich an Minderjährigen zu ergötzen, ist Kindesmissbrauch. Ebenso wie der Richterentscheid, der eine solch perverse Handlung durch den Ablasshandel zur NICHT Vorstrafen bewährten Tat erklärt. Gleichfalls ist es Kindesmissbrauch, wenn deutsche Jugendämter in Gestalt der Kinderschutztruppe vom ASD ausrücken, um den Edathy nebst Richter in juristische Schranken zu verweisen. Die Macht ist ihnen gegeben.

Warum solche Skandale in Deutschland Europa möglich sind

Kinderschutz ist offensichtlich ein ambivalentes Thema, über das es mehrere Ansichten gibt.

Wenn Eltern einen Fehler machen – oder auch nicht, ist es Kinderschutz, ihnen ihre Kinder zu rauben.

Wenn Edathy´s straffrei missbrauchen, ist es Kinderschutz, sich mit 5.000 Euro die Hände in Unschuld zu waschen.

Wenn ein deutscher respektive europäischer Richter dem Kinderschutzbund (KSB) 5.000 Euro vom Edathy beschafft, ist es Kinderschutz.

Wenn der Kinderschutzbund 5.000 Euro nicht annimmt, weil sie vom Edathy kommen, ist es Kinderschutz.

Wenn der Kinderschutzbund deutsche Jugendämter in bekannter Form unterstützt, Hilfe zur Erziehung durch Kindesentzug zu leisten, ist es ebenfalls Kinderschutz.

An dieser Stelle auch einen schönen Gruß an den deutschen KSB, auf den wir zu gegebener Zeit sicher auch noch zu sprechen kommen werden.

Nun zum Kinder- und Jugendhilfegesetz. Das KJHG regelt den Schutzauftrag des Staates unmissverständlich und doch so schwammig. Eingreifen dürfen Jugendämter nicht erst im Tatfall, sondern bereits bei bloßer Annahme, es könnte möglicherweise, vielleicht, eventuell, irgendwann einmal zu einer Gefährdung kommen. Wie auch immer diese geartet sein mag. Jedes Kind kann in Obhut genommen werden – Beweise einer Kindeswohlgefährdung die eine Inobhutnahme rechtfertigen, müssen nicht erbracht sein. Das öffnet kriminellem Verhalten vom Jugendamt Tür und Tor.

Viele Bürger empfinden dies als genau richtig. Lieber mal vorsorglich ein Kind den Eltern entzogen (auch, falls zu Unrecht), als eins riskiert. Oberflächlich betrachtet, mag dies nachvollziehbar sein. Zu einem gewissen Grad. Ungeachtet dabei bleibt das Leid, welches Menschen zugefügt wird. Eine Kindeswegnahme ist immer ein Trauma für Kind und Eltern. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Inobhutnahme nicht berechtigt und notwendig war, bedeutet dies noch lange nicht, dass ein Kind zu den Eltern zurückkehrt. Außerdem ist bis dahin eine fortgeschrittene, manifestierte Traumatisierung eingetreten. Jede Inobhutnahme kommt somit dem Ausgang eines Hexenprozesses gleich.

Gesetze sind auf Amtsmissbrauch maßgeschneidert

Verkannt wird bei der Befürwortung präventiver Inobhutnahmen ebenso die Tatsache, dass mit einer solch schwammigen Ausführung im KJHG dem Amtsmissbrauch Tür und Tor geöffnet sind.

Amtsmissbrauch, der tagtäglich zu tausendfach in deutschen Amts- und Richterstuben angewandt wird. Begangen an tausenden unschuldigen und sogar schuldigen Familien. Denn wenn Beamte

  • vor Gericht lügen
  • Eltern und Kinder brechen
  • Akten manipulieren
  • falsches Zeugnis ablegen
  • Väter und Mütter mit dem Umgangsrecht zu ihren Kindern erpressen

werden selbst Eltern die Fehler gemacht haben zu Opfern.

Die Zahl der Inobhutnahmen steigt kontinuierlich. Die meisten von ihnen aufgrund präventiver Maßnahmen. In jedem einzelnen Fall ist mindestens ein Richter involviert!

Der vorgeschobene Kinderschutz ist ein lukratives Geschäft

Einerseits, weil liebende Eltern mit ungeheurer Kraft für und um ihre Kinder kämpfen (sie beschäftigen somit die gesamte Sorgerechtsindustrie); andererseits, weil Kinder in Heimen und Pflegefamilien gefügig gemacht werden (Wenn du dieses tust/nicht tust, siehst du deine Eltern nie wieder!) und daher wenig Betreuungsaufwand bedeuten. Pflegeeltern werden pro Pflegekind fürstlich honoriert; Kinderheime erzielen mit niedrigstem Personalschlüssel maximalen Gewinn.

Die Zahl der Väter und Mütter, die im Rahmen von Sorgerechtsprozessen ihre Kinder nicht sehen dürfen, steigt ebenso kontinuierlich. Indes dient der unwissende Bürger als Claqueur für noch mehr Kinderschutz. Ohne zu wissen, dass er damit weiter den Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung befürwortet und noch mehr davon einzufordern bereit ist.

In einem Land, indem Kinderschutz derart groß geschrieben wird, sollte man eigentlich davon ausgehen, dass ein Täter bei einem Vergehen wie das dem Edathy vorgeworfenen, mit maximaler Härte des Gesetzes bestraft wird. Eine Ablassgebühr in Höhe von 5.000 Euro erscheint dagegen lächerlich. Eltern haben für ein familiengerichtlich angeordnetes Gutachten in der Regel schon das Doppelte zu zahlen!

Politisch gewünschte & geförderte Kindesmisshandlung

Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch im großen Stil wird tagtäglich tausendfach in Deutschland, aber noch häufiger in Europa begangen und fängt nicht erst dort an, wo Eltern sich an ihren Kindern vergehen oder Väter und Mütter ihre Kinder misshandeln. Man braucht man keinen Edathy. Sondern man hat

  • Politiker, die sich Kinder für perverse Handlungen bestellen
  • Politiker, die solche Ablassprozesse wie im Fall des Edathy per Gesetz ermöglichen
  • Richter, die derartige Entscheidungen treffen – fernab jeder menschenwürdigen Moral
  • Bürger, die nicht laut ihre Stimmen erheben und all dem ein Ende bereiten.

In deutschen resp. europäischen Amts- und Richterstuben wiehert nicht nur der Amtsschimmel, sondern herrscht das Verbrechen. Mit dem an Familien begangenen Unrecht und Leid lässt sich Geld verdienen. Und der eigene Beruf manifestieren.

Wer einmal im deutschen Jugendamt, als Gerichtssachverständige, Verfahrenspfleger oder Richter im Familiengericht seinen Platz eingenommen hat, braucht sich um die eigene Zukunft keine Sorgen mehr machen.

Schon vor Jahrzehnten wurde bekannt, dass in Kinderheimen und Fürsorgeinstitutionen Missbräuche an der Tagesordnung waren und sie sind es heute noch. Dies berichten und regelmäßig Heimkinder, ehemalige Heimkinder, Eltern und sogar Erzieher und Heimleiter. Dennoch hält man an der Jugendhilfe fest und stellt die Investition in Humankapital als lukrativ dar. Ein Hohn für die Kinder, die in der Obhut der Jugendämter

  • misshandelt
  • missbraucht
  • gefoltert
  • ausgebeutet

und seelisch wie körperlich kaputt gemacht werden.

Gewaltbereitschaft lässt moralische Hürden aufbrechen

Was im deutschen Kinderschutz an der Tagesordnung ist, kann gerechtfertigt mit dem Begriff Gewaltbereitschaft bezeichnet werden. Selbstverständlich trifft dies nicht auf alle Jugendamtsbediensteten, Politiker und Richter zu. Doch de facto gibt es von solchen Kreisen ausgehende Gewalt und somit auch die Gewaltbereitschaft. Hierzu schreibt die Wikipedia:

„Der Begriff Gewaltbereitschaft beschreibt die Neigung einer Person, Gewalt anzuwenden. Der Mensch unterliegt dabei verschiedenen natürlichen Hemmschwellen, die die Gewaltbereitschaft einschränken. Diese können durch ethische Grundsätze, Erziehung, sozialem Umfeld u. ä. geprägt werden und sind dem Menschen nicht immer bewusst.“

Weiter wird im Wiki-Eintrag auf die Abstumpfungs-Hypothese der Psychologen Clemens Trudelnd und Rita Steckel eingegangen, ebenso auf die Desensibilisierung der Hemmschwellen im Militär. Dort heißt es:

„Im Konzept der Rollenmodelle werden den Soldaten in der Ausbildung die Ausbilder als Muster gewalttätigen Verhaltens gegenübergestellt. Analysen der wachsenden Gewaltbereitschaft Jugendlicher verweisen darauf, dass die Medien Kindern und Jugendlichen ähnliche Rollenvorbilder zur Verfügung stellten. Dies führt zum Teil zu Verbotsdiskussionen quer durch die politischen Parteien.“

Es können daher folgende Annahmen hergeleitet werden:

  • Gewaltbereitschaft wird dadurch erlernbar, wenn man häufig mit Gewalt konfrontiert ist.
  • Wenn eine Obrigkeit Gewalt ausübt, wird sie zur Normalität.

Ein Politiker namens Edathy übernimmt in diesem Konstrukt das Muster/Rollenvorbild. Als Politiker, der eigentlich für die Bürger und demokratische Grundwerte einstehen sollte, genießt er unbestreitbar eine herausragende Vorbildfunktion. Theoretisch. Einem deutschen Richter fällt es offensichtlich schwer, hier das Strafmaß in vollem Umgang auszuschöpfen und den Edathy für seine Taten gebührend zu bestrafen.

Wie hätte wohl ebendieser Richter bei gleichem Sachverhalt bei einem einfachen Bürger entschieden? Hätte sich ein solcher für einen Ablassbetrag von etwa 500 Euro ebenfalls Unschuld erkaufen können?

Und falls ja: Wäre dieses moralisch vertretbar gewesen? Ist der Ablasshandel in der Edathy-Affäre moralisch vertretbar? Ist es moralisch vertretbar, dass der Edathy Gelder von den Steuerzahlern bekommt und dass eben jener Richter weiterhin das Gesetz vertreten und über Recht und Unrecht urteilen darf?

Da wäre auch noch die Frage zu klären, ob der Edathy überhaupt von einem ordentlichen Gericht der Täterschaft überführt wurde. In einem fairen Prozess. Oder hat man den Edathy gar an den Galgen gehängt? So, wie man es mit tausenden Familien Jahr für Jahr unter dem Deckmantel Kinderschutz tut? Weil irgendjemand soviel Macht hat, dass er eigene Interessen derart vertreten kann?

Wie läuft es denn im Kinderschutz?

Für einen kurzen Moment war geplant, diese Zwischenüberschrift „Wie läuft es denn im deutschen Kinderschutz?“ zu wählen. Doch dies wäre falsch. Kinderklau und die dabei angewandten Strukturen sind kein deutsches Phänomen, sondern Teil vom modernen Europa.

Frei nach dem Motto Die Kassen müssen klingeln werde unter dem Deckmantel Kinderschutz zahlreiche Berufsgruppen geschaffen und gefüttert. Je mehr ASD es bei den Jugendämter gibt, umso mehr Fälle müssen bearbeitet werden, damit die Kinderheime wirtschaftlich geführt, die Planstellen erhalten und die Erzieher in Lohn und Brot gestellt werden können. Dieses Konstrukt muss in einem ausgewogenen Gleichgewicht gehalten werden. Darum gibt es eine entsprechende Anzahl an Richtern, Verfahrenspflegern, Sachverständigen usw. die mitmachen. Mittäter sind auch Lehrer und Kindergärtnerinnen. Weil sie in der Ausbildung manipuliert und notfalls unter Druck gesetzt werden.

Es darf nicht passieren, dass eine Institution einen Bedarf an „Hilfen“ erkennt, während die anderen dies nicht tun. Kurzum:

  • alle halten zusammen
  • alle kommen zu gleichen Annahmen, die in Familienprozessen übrigens nicht strafbar sind, auch wenn sie noch so falsch sind
  • alle schreiben voneinander ab, zitieren den jeweils anderen und sorgen somit für einheitliche Aktenlage.

Eine Lüge muss nur oft genug wiederholt werden, damit sie zur Wahrheit wird.

Ein Zahnradgeflecht aus Tätern, die allesamt als unmittelbare Nutznießer profitieren, zermahlt die Familien, deren Leid alleine in Deutschland eine Berufssparte mit über einer Millionen Berufstätiger füttert.

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf…

Opfer dieses Täterkreises ungeheuren Ausmaßes sind die Kinder, Geschwisterkinder, Väter, Mütter und Großeltern, die sich zu Tausenden tagtäglich (!sic) an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Menschenrechtsorganisationen, Medien, Journalisten und an Publizisten wie uns wenden. Hilfe finden sie nicht. Denn gegen dieses korrumpierte Täternetzwerk sind fast alle Betroffenen wehrlos; die Fälle so vielzählig, dass niemand sie mehr abarbeiten kann. Selbst der EGMR nicht!

Wehrlos auch deshalb, weil Richter, Sachverständige, Anwälte des Kindes, Rechtsanwälte keine Täter sein können. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Und deshalb ist auch der Edathy kein Täter. Ungeachtet der Tatsache, ob er tatsächlich Schuld auf sich geladen hat oder nicht. Denn es gibt die Aktenlage.

Jeder ist schuldig – wenn die Akte entsprechend gepflegt wird

Kinderklaufälle und der Edathy (Schein-?)Prozess weisen Parallelen auf. Wir wollen den Edathy weder als Täter noch als Unschuldigen bezeichnen. Denn aus unzähligen und vorliegenden Akten der Kinderklaufälle wissen wir:

Aktenpflege ist nicht mit Tatsachenaufzeichnungen gleichzusetzen

Will man einen womöglich unschuldigen Edathy als Täter politisch vernichten, vermag dies die Aktenpflegerei zu gewährleisten.

Im Kinderschutz läuft es so, dass Tatsachen verdreht, komplette Episoden frei erfunden, Ein- und Zugeständnisse erpresst und Eltern kriminalisiert und psychiatrisiert werden, um Fakten zu schaffen. An dieser Stelle verweisen wir nochmals auf das Zitat von Richter a. D. Frank Fahsel, der folgendes zu sagen pflegte:

“Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen….. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.”

Richter a. D. Frank Fahsel ist beileibe nicht der einzige seinesgleichen, der sich dergestalt äußert. Doch eben jener, der die treffendsten Worte für den Zustand der deutschen Rechtspflege formulierte.

Seien es die Wormser Kinderschänder Prozesse nebst dem berühmt berüchtigten „Spatzennest“, der Mainzer Rotkäppchen Prozess oder all die anderen bekannten Gerichtspossen – es ist immer das gleiche Schema:

Soll jemand als Schuldiger behandelt werden, fügen sich die Organe zusammen.

Soll jemand lediglich formal der Prozess gemacht werden, fügen sich die Organe zusammen.

Kreative Aktenpflege – und die Rechtspflege macht mit

In sämtlichen uns bekannten Kinderfällen muten die Akten mehr kreativen Phantasiegebilden denn Dokumentationen, die auf realen Fakten fußen. In steter Regelmäßigkeit lassen sich in den Fällen „Kreativberichte“ nachweisen, weil Tonbandaufzeichnungen andere Inhalte wiedergeben, als es Jugendämter, gerichtlich vereidigte Gutachter (!) und andere Involvierte in den Akten darstellen.

Vom Kinderklau betroffene Eltern zeichnen heimlich Gespräche auf, doch weil diese heimlich aufgezeichneten Gespräche nicht im Einklang mit dem Gesetz stehen, werden sie von Richtern nicht als Beweismittel zugelassen – wenngleich es den Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach §261 StPO gibt.

Inwiefern Richter überhaupt ein Interesse haben, Prozesse unter Wahrheitsfindung zu führen und tatsächlich für Recht zu sorgen, ist mehr als fragwürdig.

Gutachter, Jugendamtspersonal, Anwälte des Kindes und letztlich auch die Richter haben somit willkürliche Narrenfreiheit und Eltern keinerlei Chance, sich mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. Kinder, Vater und Mütter sind somit hilflos der konstruierten Aktenlage, Amtswillkür und Amtsmissbrauch ausgesetzt.

De facto heißt das: Alle Beteiligten können ungehindert tun und lassen, was sie wollen.

Wie vertrauenswürdig ist die Justiz?

Diese faktische Narrenfreiheit und die damit einhergehende Macht ist es, die „Justizirrtümer“ möglich macht. So es sie überhaupt gibt. Befasst man sich über Jahre hinweg mit Kinderklaufällen oder mit bekannten „Justizirrtümern“ wie Gustl Mollath oder Harry Wörz, verliert man jedweder Glauben in die Organe der Rechtspflege. Sie pflegen allzu häufig das willkürlich angewandte Recht – weder Wahrheit noch Gerechtigkeit.

Gemeinhin werden solche Fälle als „bedauerliche Einzelfälle“ abgetan. Erwägt man die Möglichkeit, dass diese, von uns angeführten Fälle lediglich jene sind, die es an die Öffentlichkeit geschafft haben, drängt sich zweifelsfrei auch der Gedanke auf, wie viele Menschen von der Justiz unschuldig eingekerkert werden. Noch größer ist die Anzahl der Menschen, die von Amtsmissbrauch, Amtswillkür und ähnlichem betroffen sind.

In dubios pro reo – so heißt es. Im Zweifel für den Angeklagten. Im Umkehrschluss bedeutet dieses Credo jedoch nicht, nur anhand von Fakten und Beweisen Richterurteile zu fällen. Denkbar sind somit Gerichtsurteile oder Deals, die bestimmten Interessen folgen und so lässt sich auch der Edathy Kuhhandel erklären.

Ob nun der Edathy Täter ist und mit dem Richter einen Ablasspakt geschlossen hat oder Edathy selbst als Opfer an den Galgen gehängt und aus politischen Interessen als Mediensau durch die Öffentlichkeit getrieben wurde, spielt letztlich kaum eine Rolle. Wieder einmal mehr hat die Justiz unter den Augen der Bürger versagt. Und im schlimmsten Fall sind wieder einmal unschuldige Kinder die Opfer.

Unser Fazit zur Edathy-Affäre

Ohne diesen konkreten Fall näher zu durchleuchten, sind ein paar elementare Dinge klar geworden:

Die Justiz ist u. U. ein äußerst zweifelhaftes Instrument.

Die Medien machen Propaganda und formen öffentliche Meinungen.

Die Politik ist ein stinkender Sumpf.

Die Bürger sind wenig wehrhaft und deshalb leichte Opfer.

Es wäre eine Sache der Bürger, sowohl der Justiz, wie auch der Politik genau auf die Finger zu schauen und notfalls beiden auf dieselbigen zu hauen. Mit jeder Strenge, die es benötigt, um derartige Zustände wie in der Edathy-Angelegenheit, in Kinderklaufällen und in vielzähligen anderen Bereichen abzustellen.

Dem Bürger steht per Gesetz eine demokratische Ordnung zu, die das Wohl des Volkes zu vertreten hat. Jedes Gericht und somit jeder Richter hat Recht zu sprechen – Im Namen des Volkes.

Um zum Aufmacher zurückzukehren. Edathy gehört ein ordentlicher Prozess. Fernab von Kuh- und Ablasshandel mit Staatsanwaltschaft oder Richter. Entweder hat ein ordentliches Gericht die Schuld Edathys festzustellen – oder seine Unschuld. Ohne mafiöse Deals und politische Interessenverfolgung.

Insofern das zuständige Gericht die Schuld feststellt, ist Edathy zu bestrafen. Insofern die Unschuld festgestellt wird, ist Edathy freizusprechen. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Auch ein Edathy.

Wie viele in Justiz und Politik haben Dreck am Stecken?

Unsere verehrte Kollegin Linda-Tabea Vehlen von Frauenpanorma.de schreibt hier:

„Und darf man nicht auch den Verdacht äußern, dass der Verbrecher Edathy so glimpflich davon kam, weil noch viele, viele mehr, die in hohen Ämtern, in Politik, Justiz und Institutionen sitzen, eventuell ja ähnlichen Dreck am Stecken haben? Ich denke, diese Gedanken haben viele Menschen in diesen Tagen.“

Wir fühlen uns an das beflügelte Wort Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus erinnert. Wer weiß, ob es hier nicht um Kumpanei unter ihresgleichen ging oder gar ein korrupter Richter am Werk war. Dieserstellig möchten wir nochmals das Zitat des Richters a. D. Frank Fahsel wie oben ins Gedächtnis rufen.

Was ist mit den wahren Opfern?

Was noch zu sagen ist. Warum wird im Edathy Fall nicht von den Opfern gesprochen. Fotografien hat es offensichtlich gegeben. Diese Kinder wurden missbraucht. Abgesehen davon, ob der Edathy selbst für den Download der Fotos verantwortlich war oder nicht, gibt es Täter, die Kinder missbraucht haben. Wie sehen die Ermittlungen in diese Richtung aus? Gibt es sie? Oder verzichten die Justizorgane in diesem Bezug auf den notwendigen Kinderschutz? Welche Rolle nehmen die Medien ein, wenn es um den Kindesmissbrauch geht? Treiben sie mit gleicher Energie Ermittlungen voran, dieses kriminelle Netzwerk auszuhebeln, das für die Fotografien verantwortlich ist?

Dürfen wir Bürger es zulassen, dass weiterhin Unrecht en gros begangen wird? Von jenen, die für Recht und Ordnung zu sorgen hätten? Nein. Denn Sie, Ihre Kinder oder Ihre nächsten Angehörigen könnten die nächsten Opfer dieser Machwerke innerhalb der Justiz und der Politik sein. Deshalb bedanken wir uns für Ihr Lese-Interesse und bitten Sie abschließend, diese Petition mit Ihrem Namen zu unterschreiben, um der Justiz zu zeigen, dass Sie als Bürger diesen Kuhhandel mit eigenen Augen beobachten.

3Sat MonaLisa Kinderklau Kommerz Kriminalität

3Sat MonaLisa Kinderklau, Kommerz, Kriminalität

3sat monalisa - Kinderklau, Kommerz

Kinderklau: Es geht um reinen Kommerz

Das Magazin MonaLisa, 3Sat, stellt in seinem Bericht unmissverständlich heraus: In den Städten Münster und Osnabrück gibt es auffallend viele Fälle von Inobhutnahmen.

Die bekanntesten Fälle: Der vom EGMR verurteilte Fall um die Kinder der Familie Conny und Josef Haase sowie der Kinderklau der Eltern Kutzner, der im Spielfilm „In Sachen Kaminski“ aufgearbeitet und ebenfalls durch den EGMR verurteilt wurde. Beide Kinderklaufälle zeigen sehr deutlich, wie der Kommerz im Vordergrund steht und mit kriminellen Methoden erzielt wird.

EGMR zur Casa Haase

Der Kinderklaufall Familie Haase , der durch das höchste europäische Gericht als solcher bestätigt wurde, kostete die Bundesrepublik und somit den Steuerzahler mehr als 800.000 Euro. Das Jugendamt entzog Muttter Conny Haase und Vater Josef Haase ihre Kinder, um sie dann an so genannten Profieltern zu vermitteln.

Profieltern von Backhaus

Die Profieltern, wie sie der Konzern Backhaus im Dienste hat, sehen sich als professionelle „Eltern“, die künftig Eltern ersetzen. Profieltern werden pro Kind mit mehren Tausend Euro monatlich vergütet und haben nur selten ein kapitalvermehrendes Kind zur Verwahrung. Kommerz schließt Habgier ein und deshalb kümmern sich Profieltern um eine Vielzahl von Kindern.

Verdacht begründet Herausnahme des Kindes

Eine Herausnahme eines Kindes erfolgt bei Verdacht, nicht etwa bei erwiesener Erziehungsinkompetenz der Eltern. Prof. Dr. Wolfgang Jopt, Psychologe Universität Bielefeld, gerichtlicher Sachverständige für Familien- und Strafrecht:

“Hier wird mit einer Flapsigkeit und Vorschnelligkeit Kinder von ihren Kindern getrennt, dass ich ohne Not davon spreche – in Einzelfällen (bezogen auf die Not) – dass hier staatlicher Kinderklau stattgefunden hat.“

MonaLisa Journalistin:

„Auch ist uns in dieser Region kein Fall bekannt, bei dem das Jugendamt den Versuch unternommen hätte, die neubeelterten Kinder den leiblichen Eltern zurück zu geben.“

Über die Entscheidung, ob ein Kind zu seinen Eltern zurückgeführt werden kann, befindet der Allgemeine Sozialdienst des zuständigen Jugendamtes, welches zur Entscheidungsfindung die Profieltern befragt, ob aus deren Sicht eine Rückführung des Kindes zu den Eltern dem Kindeswohl entspräche.

Backhaus beliefert Backhaus – Es lebe der Kommerz

Gleichzeitig prüft Backhaus, welche Maßnahme das Kindeswohl des betroffenen Kindes am besten gewährleiste. Backhaus kommt zur Einschätzung, dass das Kind am besten in den Einrichtungen von Backhaus untergebracht wäre.

Wo Kommerz durch die Verwahrung von Kindern winkt, ist die Kriminalität nicht weit und dem lukrativen Kinderklau ist Tür und Tor geöffnet.

Backhaus dazu:

„Wir würden es gerne billiger machen, wenn wir es könnten!“

Redaktion Kinderklau-relaunched dazu:

„Wir würden es gerne glauben, wenn wir es könnten!“

Backhaus weiter:

„In jedem Krankenhaus gibt es erst eine Diagnostik und wenn das Krankenhaus in der Lage ist, den richtigen Hilferahmen zu geben, dann tut es das. Und wenn nicht, dann geht es woanders hin. Und genauso ist es bei uns.“

Hier verkennt Backhaus die Tatsache, dass die Diagnostik in Krankenhäusern auf wissenschaftlich herleitbaren und belegbaren Fakten beruht und nicht anhand von Mutmaßungen und Meinungen erstellt wird, wie es in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit der Standard ist.

Jugendamt: Auftraggeber, Nutznießer und Kontrollinstanz

Der MonaLisa Beitrag von 3Sat zeigt auf, dass das Jugendamt wesentliche Kernpositionen einnimmt, wenn es um Kommerz durch Investition in Humankapital geht.

Es, das Jugendamt, ist gleichzeitig:

  • Auftraggeber für Konzerne wie Backhaus
  • Kontrollinstanz ob seiner eigenen Leistungen
  • Nutznießer – durch eigene systemerhaltende Beschaffungsmaßnahmen

Jugendämter kontrollieren jedoch nicht nur ihre Auftragnehmer wie etwa Kinderheime, die vom Jugendamtsleiter gegründet wurden, sondern auch sich selbst.

Provisionen für Heimplatzbelegungen: Beamte halten Hände auf

Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass Auftragnehmer Provisionen an die Jugendämter zahlen, wenn Heimplätze belegt werden. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen beziehen sich ganz konkret auf einen Heimleiter, der per Zeitungsannonce den Kontakt zu führenden Jugendamtspersonen sucht und darin Provision bei Heimplatzbelegungen zusagt – z. B. im Fall Kinderhaus Kiesby. Von Medien ersuchte Interviewanfragen an Pressestellen deutscher Jugendämter zu solchen und weiteren Vorkommnissen werden durch die Pressesprecher abgeschmettert.

Schutzauftrag Jugendamt: Unterstützung – nicht Zerstörung

Per Gesetz, §1666a BGB, beinhaltet der Schutzauftrag der deutschen Jugendämter, dass sie die Familie zu unterstützen haben und dadurch das Kindeswohl zu stärken oder herzustellen.

Kinderklau ist jedoch alles andere. Es ist die maximale Entfremdung von Kind und Eltern. Denn Eltern werden nicht in ihrer Erziehungskompetenz unterstützt und gestärkt, sondern es erfolgt die Isolierung zwischen Kind und Eltern – zugunsten von Kommerz.

Koryphäen der deutschen Jugendhilfe sind Nienstedt und Westermann, die den Begriff Neubeelterung geprägt haben. Aus ihrer Sicht sind einzig Profieltern erziehungskompetent. Das kommt der Auslöschung der Eltern aus dem Leben der Kinder gleich, die – wohlgemerkt – nicht aufgrund von erwiesenen Tatsachen in das „Schutzprogramm“ der deutschen Jugendämter aufgenommen werden.

Die Eltern sind Störfaktoren im Neubeelterungsprozess und darüber hinaus. Dieser TV-Beitrag, der auf 3Sat ausgestrahlt wurde, bezieht sich regional auf die Städte Münster und Osnabrück. Im gesamten Bundesgebiet sieht es nicht anders aus.