Jugendamt Akteneinsicht abgelehnt

Akteneinsicht – abgelehnt

Jugendamt Akteneinsicht abgelehnt
Wer Probleme mit dem Jugendamt hat, dem bleibt oftmals nur der Rechtsweg. Damit man diesen beschreiten kann, ist eine lückenlose Akte nötig, die man bei den Gesuchen vor Gericht eingeben kann. Grundsätzlich kann man Akteneinsicht beantragen, die aber in nahezu jedem Fall abgelehnt wird. Nur in Einzelfällen ist es uns bekannt, dass ein Amt für Jugend und Familie Einsicht in die Akten gewährt hat – zum Teil. Nur Einzelakte wurden an die Eltern zur Einsicht gewährt. In einem uns bekannten Fall, der sich in Bayern zutrug, konnte die Mutter mit Erfolg vor Gericht klagen und hat die Klage gegen das fallbetraute JA gewonnen. Die verantwortlichen sogenannten Fachkräfte des fallzuständigen Jugendamtes hatten nachweislich die Akten manipuliert und sogar gegenüber der bayerischen Landesregierung gelogen, um von der Kindsmutter Kosten heranzuziehen. Somit wurde aus Sicht des Jugendamts aus gutem Grund die Akteneinsicht abgelehnt. Aber vergebens! Die Mutter genau das Verfahren; die Kosten mussten an die Mutter zurückerstattet werden.

Funktion der Aktenführung

Hat man Probleme mit dem Jugendamt ist die Akteneinsicht meist ein fruchtloser Versuch. Man kann Sie zwar beantragen, doch dies wird in steter Regelmäßigkeit abgelehnt. Dort, wo Jugendämter sie gewähren, gibt es so manche Überraschung. Nämlich wie die Akte von den reellen Ereignissen abweicht.

Zwar gibt es formelle Reglungen, wie ein Akt zu führen ist, doch können wir nicht bestätigen, dass auch nur ein auffälliges Jugendamt sich daran hält. Überprüfen kann man die Aktenpflege als betroffenes Elternteil in der Regel nicht, da es sich bei Jugendamtsakten fast ausschließlich um eine Geheimakte handelt.

Wo besser könnte man in Erfahrung bringen, was die eigentliche Funktion der Aktenführung ist, als im ASD Handbuch. Dort heißt es unter anderem zur Aktenführung:

„Sie ist eine prozess- und ereignisbezogene Dokumentation …“

Außerdem ist im ASD Handbuch zur Aktenführung wie folgt zu lesen:

„Sie dient als Grundlage für die Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit… sie ermöglicht damit die Darstellung und Begründung professioneller Fallbearbeitung in dienst- und ggf. strafrechtlicher Hinsicht.“

Vertrauen Sie nicht darauf, dass die Akte des Jugendamts ein Dokument auf Wahrheitsgehalt ist. Denn wie es das ASD Handbuch schon sagt: ereignisbezogen. In bestimmten Situationen ist es sinnvoll, Anliegen, die man an das Jugendamt herantragen möchte, nicht in Form einer mündlichen Unterredung oder durch ein Telefonat mitzuteilen, sondern geben Sie Ihr Anliegen schriftlich und stets per Einschreiben mit Rücksendeschein ein. In wichtigen Fällen können Sie auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, ein Schriftstück zuzustellen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Schreiben in der Jugendamtsakte landen MUSS.

Akteneinsicht abgelehnt: Was Sie als Betroffener tun können

Haben Sie Probleme mit dem Jugendamt, empfehlen wir Ihnen dringend, selbst eine Akte anzulegen. Dokumentieren Sie jedes, noch so kleines Ereignis. Notieren Sie sämtliche Dinge, die sich zutragen und die Sie beobachten. Pflegen Sie akribisch alle relevanten Daten ein.

Hinterlegen Sie in regelmäßigen Abständen die von Ihnen angefertigte Akte bei Vertrauenspersonen, um so für den Notfall immer noch einmal eine Zweitschrift zu haben.

Viele Eltern zeichnen auch Gespräche auf. Dies ist rechtswidrig, aber nachvollziehbar. Insbesondere solche Dokumentationen sollten Sie dann auf ausländischen Servern deponieren und vertrauenswürdigen Personen zuschicken, damit auch eine Hausdurchsuchung (in vielen bekannten Fällen passiert), den Jugendämtern nichts bringt.

Senden Sie eine Petition an das Europäische Parlament. Mit der Petition sollten Sie auf alle Fälle sämtliches Material mitschicken, das die Handlungsweise des Jugendamtes dokumentiert. Auch, nachdem Sie die Annahmebestätigung des Petitionsausschusses erhalten haben, sollten Sie regelmäßig neu hinzugekommene Dokumentationen unter Angabe des Aktenzeichens an das EU-Parlament entsenden.

Beantragen Sie bei dem für den Fall zuständigen Jugendamt Akteneinsicht. Erkenntnisse daraus, insofern sie bewilligt wird, sollten Sie auch zum Europaparlament zur Ergänzung der Petition schicken. Ebenso, wenn die Einsicht in die Akte abgelehnt wird, den Ablehnungsbescheid.

9 Kommentare
  1. Sabine Lex
    Sabine Lex sagte:

    Meine Kinder sind in sos Kinderdorf undergebracht freiwillige basis und möchte meine kinder zurück gericht sagte jezt ist es noch zu frü 2 jahre sind sie oben wars kann ich noch machen

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    • Admin
      Admin sagte:

      Hallo Sabine, wenn es freiwillige Basis wäre, könntest du zu jeder Zeit deine Kinder zurück holen, wenn du überzeugt bist, dass es das Richtige für deine Kinder ist. Die Tatsache, dass bereits ein Gericht involviert ist, spricht nicht nach Freiwilligkeit. Je nach Alter wird es in zwei Jahren keine Basis mehr für eine Rückführung geben. Dann heißt es: „Die Kinder sind von der Mutter entfremdet.“

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  2. Markus
    Markus sagte:

    Hallo Zusammen,

    kann man irgendwo Infos zu „Zwangseinweisungen in Mutter-Kind-Einrichtungen“ durch das JA und Gericht finden? Ist echt ein Witz was in Deutschland in der Richtung möglich ist durch die Scheiss-Ämter…

    Gruß

    M.

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  3. Manfred Klier
    Manfred Klier sagte:

    Ohne entmutigend wirken zu wollen, kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen; „Den Jugendämtern geht es primär nur um das Geld, das sie für ein in Obhut genommenes Kind erhalten“. Wir sprechen immerhin von einem Betrag von ca. 4000€ im Monat, der auf der Kostenseite für die betroffenen Eltern erscheint.

    Ich kann mich dem OP nur anschließen und sagen:
    Sammeln Sie alle Informationen, Aussagen und Akten, die Sie bekommen können. Nutzen Sie Zeugen, wo immer es möglich ist. Bringen Sie Ihren Fall an die Öffentlichkeit. Nenenn Sie Roß und Reiter. Je mehr Leute erkennen, daß „der Kaiser keine Kleider an hat“, desto schneller werden die Mißstände beseitigt.

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  4. Torsten
    Torsten sagte:

    Meiner Lebensgefährtin und mir wurde gestern das Kind ( ein Frühchen) aus der Uniklink Gießen entzogen aus fadenscheinigen Gründen. Eine Pedition habe ich im Vorfeld schon verfasst jedoch erstmal an das Hessische Ministerium sowie einen Brief an Rtl und an die Bild wird folgen um hier direkt mit dem Sachverhalt an die Presse zu gehen … Termin zur Verhandlung ist am 19.08.2015 anberaumt jedoch versuch ich jetzt schon Druck durch die Öffentlichkeit gegen die Willkür der Ämter und Gerichte auszuüben

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    • Klaus Volker Knobloch
      Klaus Volker Knobloch sagte:

      Hallo Thorsten,
      bin sehr interessiert. Stehe mit dem Jugendamt wegen unprofessioneller Verhaltensweisen
      und absolut unqualifizierter Äußerungen sowie Befangenheit auf Kriegsfuß.

      Deine Öffentlicharbeit interessiert mich sehr.

      Lass mich bitte mal wissen, wie du das rechtssicher ohne Nachteile zu erleiden vorantreibst.

      Bin auf dem gleichen Weg.

      Grüße au Ffm
      Volker

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  5. Tobi
    Tobi sagte:

    Hallo! Die wissen wieso die Eltern nicht in die Akten sehen lassen. Zum Teil gelang es in unserer Sache an einige Akten zu kommen. Was darin steht topt alles. Schade das ihr nicht weitermachen wollt. Eurer Tobi

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