Frühzeitige Rechtsberatung kann Gerichtsverfahren verhindern

In jedem Fall mit Rechtsberatung

Lassen Sie sich anwaltlich beraten

Ein wesentlicher Aspekt, bei Problemen mit Behörden nicht vollends in Schwierigkeiten zu geraten ist eine möglichst frühe Rechtsberatung durch eine gute Anwaltskanzlei. Dass man so früh wie möglich eine Beratung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen sollte, lässt sich alleine schon dadurch begründen, dass man sich durch die anwaltliche Beratung informieren kann, was auf einen zukommen kann und wie man dies eventuell abwehren kann. Auch bei Problemen mit dem Jugendamt, während einer Scheidung oder im Trennungskonflikt ist es ratsam, einen Anwalt aufzusuchen.

Erste Informationen durch die Rechtsberatung

Nimmt man die Beratung durch einen Anwalt in Anspruch, eröffnet man dadurch nicht automatisch ein Verfahren oder gibt eine sich anbahnende oder bereits ins Rollen gekommene Auseinandersetzung aus der Hand. Vielmehr geht es bei der anwaltlichen Beratung zunächst einmal darum, die Sachlage aus juristischer Sicht erörtert zu bekommen und mögliche Lösungswege in der Anwaltskanzlei zu besprechen. Insbesondere in Trennungskonflikten oder Schwierigkeiten mit dem Jugendamt kann dies als erste Sofortmaßnahme sehr sinnvoll sein. So kann ein Rechtsanwalt beispielsweise den Trennungspartner anschreiben und mit Hinblick auf eine außergerichtliche und einvernehmliche Trennung hinwirken und vermittelnd tätig werden. Vor allem dann, wenn eigene Gefühle verletzt sind, Emotionen hoch kochen und sachliche Gespräche mit dem Gegenüber kaum mehr möglich erscheinen, überlässt man Verhandlungen und das Aushandeln über Umgang, Besuchsrechte und künftige Vereinbarungen besser dem Rechtsanwalt. Damit im Interesse der Kinder der Konflikt durch die anwaltliche Unterstützung nicht zusätzlich geschürt wird, sollte man eigene Bereitschaft mitbringen, ab- und zuzugeben und nicht stur auf eigene Wünsche beharren. Häufig ist ein Familienanwalt in familienrelevanten Angelegenheiten nicht die beste Wahl, da hier leider oftmals routiniert und zu scharf an die Sache herangegangen wird. Die Überlegung, eine Rechtsberatung durch Anwälte, die nicht im vorrangig im Familienrecht aktiv sind, ist deshalb ratsam. So kann also auch eine Rechtsanwaltskanzlei wie etwa Garben, Schlüter, Schützler & Reiss in familienrechtlichen Angelegenheiten tätig werden.

Bei ersten Schwierigkeiten mit dem Jugendamt sofort zum Anwalt

Viele Eltern stehen regelrecht unter Schock, wenn das Jugendamt erstmals und völlig unverhofft zu einem Hausbesuch erschienen ist, weil eine anonyme Meldung eingegangen ist. Absolute Ratlosigkeit, Verzweiflung und Angst ist die Folge. Doch Angst ist selten ein guter Ratgeber und darum empfehlen wir in jedem Fall, unverzüglich die Rechtsberatung durch eine Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen. Auch, wenn bei dem Hausbesuch nichts weiter passiert, ist es sinnvoll, mit einer Beratung durch einen Anwalt zu reagieren. Denn so wird der Hausbesuch und der Gesprächsinhalt daraus vom Rechtsanwalt dokumentiert und kann später sehr hilfreich sein, wenn das Jugendamt erneut in die Familie geht oder eingreift. Es ist nicht ideal, die anwaltliche Beratung im gleichen Ort aufzusuchen, indem das Jugendamt seine Zuständigkeit hat. Eltern, die sich bereits im Konflikt mit der Kinderschutzbehörde befinden, berichten fast durchgängig, dass sich daraus diverse Probleme ergeben und raten anderen Eltern dazu, einen Anwalt zu konsultieren, der auch in einem anderen Gerichtszuständigkeitsgebiet tätig ist. Im Gespräch mit dem Juristen sollten Sie sich Notizen machen und mögliche Strategien besprechen. Beratschlagen Sie unbedingt auch, wie Sie die Gründe, die zum Hausbesuch des Jugendamtes geführt haben, gerichtstauglich entkräften können und befolgen Sie diese Optionen auch dann, wenn das Amt Ihnen signalisiert hat, es sei alles in Ordnung. Denn wir wissen: bei einem Hausbesuch bleibt es selten. Summieren sich dann die in der Regel anonym gemachten Meldungen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis weitere Maßnahmen folgen. Durch die frühe Inanspruchnahme einer Rechtsberatung können Sie in diesem Fall wenigstens im Vorfeld wichtige Beweise zu Ihrer Entlastung gesammelt haben und im Notfall bei Gericht vortragen.

3 Kommentare
  1. Rohmann
    Rohmann sagte:

    Hi,

    ich habe zuvor nie was mit Gericht oder Anwälten zu tun gehabt, ausser mal Versicherungsanwalt.

    Daher möchte ich meine Erfahrung hier wiedergeben, da ich enttäuscht bin von meinen 2 Anwälten.

    Durch ein Anruf beim JA, wo die Mitarbeiterin beleidigend wurde gegen über mein Kind und sich im Ton vergriff, lies ich mir das nicht gefallen.

    Sie droht vor Gericht zu gehen, weil das JA unbedingt mien Sohn in eine Tagesgruppe stecken wollte und die schulische ABklärung somit verhinderte.

    Ich bin zum ersten Anwalt einer Freundin gegangen. Er war nett und alt. Wir gingen den § 1666 genau durch und fanden, das es nicht zutrifft. Ich belegte das es Hilfen und Schulen geben würde, da das JA wohl wegen Rebus behauptete, das es keine Hilfen noch Schulen gäbe. Bis heute wurde das nicht geklärt noch eine Diagnose meines Sohnes gemacht, somit auch kein Schulwechsel und auch eventuelle Therapie etc.

    Vor Gericht sagte der Anwalt kein Wort. Das Verfahren war einseitig. Ich fing an zu weinen, weil ich es nicht glauben konnte, was ich dort erlebte und wie Chancenlos und Hoffungslos für mich und meine Familie war. Die Richterin meinte, man könne mir nicht vertrauen und daher wurde mir das Sorgercht entzogen. So das mein Sohn in Kiel in einer schulischen Therapeutischen Heim untergebracht wurde, wo er das jüngste Kind unter Jugendlichen war.

    Mein Anwalt fiel auch mir plötzlich vor Gericht in den Rücken, indem der tatsächlich der Richterin zustimmte, das mein Sohn agressiv sei. Wobei er ihn selber oftmals in seiner Kanzlei gesehen und gesprochen hat und normale Menschen würden dann wohl sehen, wäre es so, hätte mein Sohn sich nicht dort ordfentlich verhalten, während er wartete. Da war ich wirklich sauer.

    Er empfahl mir das Erziehungsgutachten zu machen, obwohl zu 99 % diese eh schlecht ausfallen, später konnte er sich nicht mal daran erinnern. Mein ersten und zweiten Beratungsgespräch habe ich selber noch bezahlt, da er mich nicht hinwies, das er kostenlos beim Amtsgericht Beratungsschein beantragen kann oder auch ich. Super Beratung. In seinen Schreiben hat er nicht meine Gegendarstellungen und Belege, notiert. Ich beweifel wirklich, ob meine Gegendarstellung gelesen wurde, denn ich habe nichts gesagt, ausser das ich weinend kurz das Verfahren unterbrechen musste. Wenn man als Erwachsner mal weint, dann sage ich mal, ist das schon heftig was man erlebt. Ich bin sehr erschrocken über diese Art und Weise.

    Mein Sorgerecht wurde mit fragwürdigen Agumenten entzogen. Mein Anwalt kämpfte nicht, wie er versprach, nichts hat er klar gestellt, noch hat er Einspruch genommen, nicht so wie man es eigentlich von Gerichtssendungen etc. kennt. Schlimm war, das man keine Zeugen hörte und das nennt sich dann REchtsystem. Das JA darf alles und ich habe keine Chance auf Verteidigung und werden durch den Dreck gezogen.

    Mein Vertrauen zu diese Behörde ist heute arg gestört.

    Ich suchte mir einen zweiten guten Anwalt in HH. Aber um ehrlich zu sein. Scheinen meinen Freundinnen recht zu gehabt zu haben.

    Das Kennlerntermin sollte ich über 300 e bezahlen, zum Glück übernahm das noch die Rechtschutzversicherung und danach nichts mehr. So das ich ja Prozesskostenhilfe beantragen musste, was die Anwälte taten. Ich wusste nicht, das JA und gleichzeitig die P-Hilfe vom Staat bezahlt wird und somit die Chancen schlecht sind.

    Mein Beratungstermin war vorab bei seiner Kollegin, vielleicht hätte ich bei ihr bleiben sollen, da auch sie meinte, das ging so nicht. Es dauerte bis ich den eigenltich guten Anwalt kennenlernte. Mein Gefühl naja.. hätte ich mal hören sollen. Ich schickte ebenfalls reichlich Informationen hin und legte Sie vor. Meine Fragen wurde nie beantwortet und so weis ich bis heute nicht, ob alles so rechtens war, wie zuvor verlaufen war mit Schule, Rebus usw. Das Schreiben ans Gericht, war nichtsaussagend, ehrlich ich konnte damit nichts anfangen, was er meinte und mein Gefühl war richtig, das ist wie Papier was keine Beachtung fand. Es sagte hier auch nichts aus, hinterfragte nichts usw.

    Der Gerichtstermin beim OLG wurde verschoben, weil nun der alte – neue Zuständigkeit Mitarbeiter im Urlaub ging oder war. Was hat dieser JA Mitarbeiter mit dem alten zu tun. Schließlich war es seine Kollegin, die mich vor Gericht gezogen hat und nicht her. Nur er war nur noch vor dem OLG mit dem Vormund. Sehr fraglich..

    Eine Freundin kam noch mit, die andere konnte nicht durch die Terminverlegung. Mein Sohn war mit dabei. Der Anwalt saß beim JA und Co. Es lief alles sehr nett ab. Mein Sohn benahm sich auch gut.

    Eine junge Richterin sagte sofort meinen Anwalt, seine Gründe alle 4 würden abgelehnt werden. WAS mir schon klar und bewusst war. Wäre ich Richterin hätte ich es auch getan. Weil es nichtsausssagend war.
    Er plauderte und ich schaute ihn an und dachte nur, das Ding ist verloren. Man hat sich mit Watte beworfen.

    Er hatte es sehr eilig nach dem Verfahren wegzu gehen, er meinte nur, mit oder ohne Sorgerecht bleiben sie die Mutter. Wie Mutter!

    Das nennt sich dann einen guten Anwalt?! Ich erfuhr u.a. danach, das die erste richterin mein Sohn ohne miene Erlaubnis hätte nicht in der TG besuchen dürfen, man hätte mich informieren müssen. ( Ich habe es ihr ja auch gesagt beim Gericht, aber ich nahm an, aber wie im Geschäftsleben, das man Brief bekommt, so erfuhr ich das nur von der TAgesgruppe, das die Frau DORT war am ABend.

    Mein Sohn hat mit ihr 20 Minuten alleine gesprochen, was ich bemängelte. Vor OLG meinte die Richterin, das mein Sohn meinte, das der erste Anwalt nicht gut war usw. Natürlich hat er das mitbekommen, wenn die Familie oder Freunde da waren. Wie das Verfahren lief. ABER da man mein Sohn ja massiv agressiv hingestellt hatte, davon kein Wort, das er sich daneben benommen hat. Komisch. Das selbe war beim JA oder auch bei der ABgabe im Schulheim oder beim ersten Besuch vom Vormund.

    Ich habe meinen Sohn nicht bedroht, erpresst usw. damit er so ist. Weil er es nicht ist, was man ihm unterstellt.

    Als ich dsa mit der Richterin erfuhr, wandte ich mit an der Kollegin, dir mir zumindestens anbot, wenn ich Fragen habe, mich an sie zu wenden. Das einzige Gute von allem. Auf meinen Wunsch fragte ich sie, das sie das bitte mit dem Anwalt abkläre. Ich bekam dann irgendwann später ein Brief, das es so sei, aber nicht eine Rolle spielte, weil zweck Erziehungsgutachten???!!!! Obwohl davon wurde meinerseits nichts besprochen, denn sonst hätte man auch meine Gegendastellung so aufführlich erläutern können, was nicht war.

    Der Anwalt schrieb mit das ich ein Beratungstermin für 150 e machen könnte. Kein Hinweis darauf, das ich kostenlose Beratung in Anspruch nehmen kann.

    Nach dem OLG rief eine Freundin bei Gericht an und fragte nach, zwecks der Verfahrenspflegerin, schlechter kann Kind nicht vertreten werden von einer Person, die nur nicht mal eine Stunde bei uns war und ebenfalls ohne mich in Kenntniszusetzen, meine Sohn besucht, der sie eh nicht mehr mochte und auch kein Vertrauen hatte. Diese FRau meinte zu mir, ich wäre eine Übermutter und mein Kind wäre verhaltensauffällig. Die verhaltensauffälligkeit stimmt schon, aber das wollte ich ja klären, was die Schule betraf und keiner wollte mit dem FAmilienzentrum zusammenarbeiten usw. Wir erfuhren, das der Anwalt ein Antrag stellen kann, das man einen anderen Verfahrenpfleger bekommen kann. Das muss der Anwalt machen, nur der Anwalt sagte, das geht nicht?! WAS stimmt nun hier. denke mal nicht, das man bei Gericht eine Falsche Aussage erhält!

    Ich schlug dem Anwalt vor, das man mir das Aufenthaltsrecht nimmt, mir aber das Sorgerecht wieder gibt, weil es ja keine Hilfen usw. in HH gibt und man mir nicht vertraut, weil man Angst hat, dsa ich meinen Sohn dort raushole.

    Um mal ehrlich zu sein, ich hätte mich hier erkundigt ob es stimmt, natürlich gibt es hier in HH Hilfen für Kinder die Probleme in der 1 Klasse haben nach dem neuem Schulgesetz. Zahlreiche Mütter haben mir das ja auch bestätigt.

    Das Umfeld und das Zuhause wurde nicht erwähnt, da hier nichts zu finden war und ist. Mien Sohn wird die Eigentumswohnung erben. Die Wohnung ist sauber und ordentlich, das Haus leise und eine gute Hausgemeinschaft. Ruhig, keine Gewalt, kein Drogen usw. Ich nehme mal an, das muss auch bedacht werden, denn ein Kind kommt nicht böse auf die Welt.

    Das alles wurde nie erwähnt usw. Was ich schon sehr fragwrüdig finde, wenn man mir unterstellt, das ich angeblich erziehungsunfähig bin, mein Sohn hier Kindeswohlgefährdet sei mit §1666 wo steht, wenn man es nicht tut oder gewillt ist. Obwohl belegen konnte ich das alles.

    Es wird so hingedreht das die mit allen durchkommen und das nennt sich dann Rechtsstaat.

    Mein Kind erfährt Dinge, wo das JA hingehen würde im Schulheim.. wo Kinder schneller erwachsen werden und wo sie ständig Strafen bekommen. Obwohl wozu ist die Prügelstrafe dann verboten worden, macht man heute den Kindern Angst, wenn sie Fehler machen, wird hart bestraft. ERwachsene bauen mehr Mist als Kinder, die es nicht besser wissen.

    Meine Erfahrungen kann mir keiner nehmen und was ich erlebt habe. Das belächelt werde und man mir sagt, so ist das alles nicht .. natürlich ist das so, was man dann später alles im Netz nachlesen kann.

    Das man Anwälte nicht im Umkreis nehmen sollte, wusste ich zuvor auch nicht. Ich kann hier nur zustimmen, das in Hand in Hand gearbeitet wird oder hier Vetterwirtschaft betrieben wird.

    Ein Kind hat keine Rechte. Der Staat schützt Kinder mit Rechte, die Familien zu zerstören.

    Desweiteren erfuhr ich vom Vormund nun, das sie meinen Sohn besucht usw. und nur dem Rechtspfleger interen Vermerke berechtigt ist.

    Also hinter dem Rücken der Eltern, wird was festgehalten und wird später vor Gericht ausnutzt.
    Das nennt man dann Zusammenarbeit. Denn lt. JA arbeite ich ja nicht mit denen zusammen usw.

    Wer wie ich zuvor nichts mit dem Gesetz zu tun hat, sein erstes Kind hat, schaut und prüft die Anwälte.
    So möchte ich mein Geld auch verdienen und ehrlich da hätte ich mich selber besser verteidigen können, weil dann wären da aber die Fetzen geflogen.

    Aber Richter, die neigen eh zum JA. Und gerade was Frauen betrifft, die keine Kinder haben somit auch nicht informiert sind, was Kinder, Kindergarten und Schulen betrifft, die können nicht das nachvollziehen, was wir erlebt haben. Die sind besonders hart scheinbar. Die glauben dem Papier, wo nur schlechtes notiert und zusamemngetragen wurde, den Gutes wird nicht, gering beschrieben. Was traurig ist und ich kein Vertrauen mehr habe.

    lg

    Antworten
  2. Markus und Sandra
    Markus und Sandra sagte:

    Hei Kinderklau-Relaunched.de, Rechtsberatung ist gut und schön. Aber ist nicht einfach jemanden zu finden der Mandanten ordetnlicht vertritt. mit PkH keine Chance auf eine ordentliche Leistung vom Anwalt. Wir zahlen seit 5 Jahren alles selber. Dann wurde ich krank, arbeitsunfähig und jetzt müssen wir mit PkH weitermachen. Nach einem höheren 5-stelligen Betrag finden wir jetzt keinen Anwalt der uns vertritt. Zu komplex, zu wenig Aussicht auf Erfolg, zu viel Arbeit. Hoffentlich knallt es bald in Deutschland. Markus

    Antworten

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