Psychiatrisierung Günter Mühlbauer

Psychiatrisierung: Günter Mühlbauer zweiter Gustl Mollath?

Zusammenspiel Kinderklau und Psychiatrisierung

Eine Demokratie braucht keine Kontrolle. Alle Macht geht vom Volke aus. Dieser Meinung sind die meisten Bürger. Doch genau dort liegt das Problem. Ein Staat, dessen Institutionen ohne Kontrollfunktion agieren, können schalten, walten, kriminalisieren, psychiatrisieren, wie es ihnen beliebt. Wer das System kritisiert und es in Gefahr bringt, wird zum Staatsfeind. So auch Günter Mühlbauer? Trennungsvater, der seit über 15 Jahren darum kämpft, Vater sein zu dürfen. Entsorgter Vater, Kinderklau durch das Jugendamt Regensburg. Folgt nun die Psychiatrisierung? So wie bei Gustl Mollath? Justizopfer, Psychiatrieopfer. Opfer des Systems der BRD?

Vorgeschichte

Die beiden Kinder lebten bei der Mutter, Günter Mühlbauer durfte seit 2008 keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern haben. März 2015. Die Kindesmutter stirbt. Ein Hoffnungsschimmer für den entsorgten Vater? Eine Chance für die Kinder, ihr natürliches Recht auf Umgang und Erziehung durch ihren Vater erleben zu dürfen?

Günter Mühlbauer setzt sich nicht nur in eigener Sache ein, sondern unterstützt betroffene Eltern. Väter und Mütter. Hilft Kindern, deren größter Wunsch es ist, bei ihren Eltern leben zu dürfen. Er nimmt sich dem Fall Kriminalisierung und Psychiatrisierung Gustl Mollath´s an. Auch dieser Fall trägt sich im LK Regensburg zu – wie viele andere Fälle.

Psychiatrisierung Günter Mühlbauer

Psychiatrisierung Günter Mühlbauer

Psychiatrisierung des wehrhaften Günter Mühlbauer?

Auch Günter Mühlbauer landet in der „Klapse“. Zu wehrhaft? Kommt man ihm anders nicht bei? Dem Vater, der seinen Kindern in ihren schwersten Augenblicken des jungen Lebens beistehen, sie trösten und ihnen ein liebevoller Vater sein will. Günter Mühlbauer hat sich zu weit aus dem Fenster gelehnt. 15 Jahre Kampf für die Rechte seiner Kinder. 15 Jahre Kampf gegen korrupte Gerichtsgutachter, Behördenwillkür, Amtsmissbrauch, Kriminalisierung, Psychiatrisierung. Nun ist auch er dran. Ein unbescholtener Bürger, der Recht und Gesetz achtet, wenngleich ihm beides vor mehr als 15 Jahren aberkannt wurde.

Beschuldigtenvernehmung am 23.04.2015 bei der Regensburger POLIZEI / Süd

Nach Belehrung möchte ich mich wie folgt zur Sache äußern:

Ich, Günter Mühlbauer, kam mit dem Zug am 20.03.2015 gegen Mitternacht aus Freising am Regensburger Hauptbahnhof an. Ich hatte eine Kanüle in der linken Armbeuge. Außerdem trug ich 6 EKG- Sensoren am Körper ( die mir aber erst im BKH auffielen ) Ich trug diese Dinge, da ich in Freising auf Grund einer Panikattacke im dortigen Krankenhaus war. Das Krankenhaus verließ ich auf Eigenveranlassung…

In Regensburg wurde ich von der Bundespolizei auf städtischen Grund abgestellt, da ich nicht soviel Geld dabei hatte um mir einen Fahrschein zu kaufen. ( Gestern bekam ich die Rechnung 62,30 EUR )

Ich ging zum Evangelischen Krankenhaus. Dort war die Türe zu, aber nicht versperrt.

Ich ging in das Krankenhaus und stellte einen Werbeträger der sich im Vorraum befand in den Türbereich, das sie nicht zufällt. Da ich mich in geschlossenen Räumen nicht wohlfühle.

Ich las einen Schriftzug „Notfallglocke“ und es folgten mehrere Pfeile an den Wänden. Diese waren in Augenhöhe nach rechts angebracht.

Ich drückte dann einen schwarzen Alarmknopf, da ich nicht erkannte, dass es sich um den Feueralarm handelte. Dies wurde mir erst bewußt als der Knopf schon gedrückt war. Ich ging zuvor davon aus, dass es der Notfallknopf sei..

Es war keine Absicht den Feueralarm auszulösen.

Da man mir im Krankenhaus die Kanüle nur im Stationszimmer ziehen wollte und ich auf Grund meiner Platzangst dies nur im Gang erledigen lassen wollte ging ich zu Fuß Richtung Schwabelweis.

Auf dem Heimweg wollte ich eine Apotheke aufsuchen um mir Magnesium-Tabletten zu besorgen.

Ich suchte vergeblich die Apotheken am Arnulfsplatz, am Domplatz und am Alten Kornmarkt auf.

Am Alten Kornmarkt sah ich einen Krankenwagen und hielt diesen auf.

Ich sprach mit beiden Insassen und bat um Hilfe.

Die Sanitäter verwiesen mich an ein Notfallkrankenhaus und in meiner Erregung schlug ich einmal mit meinem Gehstock an die Seite des Krankenwagens.

Ich bestreite bzw. kann mir nicht vorstellen, dass der auf den Lichtbildern abgebildete Schaden (Dullacke mit Loch) von meinem Gehstock stammt.

Ich ging zur Apotheke zurück, mir wurde aber bewußt, dass ich unrecht gehandelt habe, drehte wieder um und entschuldigte mich und erklärte, dass ich den Schaden ersetzen werde.

Den Namen habe ich bei der Anhaltung genannt. Ich bin mir ganz sicher.

Da die Sanitäter nicht ausstiegen, wollte ich weiter nach Hause gehen und ging dazu in die Pfluggasse i.R. Schwabelweis.

Plötzlich kam ein Polizeiauto mit Blaulicht aber ohne Martinshorn.

Ich machte mich bemerkbar und habe mit meinem Gehstock gewunken.

Die Polizei kam auf mich zu … es müssen mehrere gewesen sein.

Ich habe mich aus Angst / Panik sofort auf den Boden gelegt, mit dem Gesicht nach unten…

Der Vorfall wurde gefilmt und auch Sprachaufnahmen wurden getätigt.

Diese Material wird zunächst von uns ausgewertet und später veröffentlicht.

Vor der Veröffentlichung bekommt die Staatsanwaltschaft eine Kopie.

Ich wurde dann in das BKH Regensburg Station 18 a eingewiesen und mußte dort bis 15.04.2015 bleiben .

angeblicher Grund: Suizid- und Eigengefährdung

Dies lasse ich mir nicht gefallen. Mir geht es um Freiheit & Gerechtigkeit

Daher bestehe ich auf eine öffentliche Gerichtsverhandlung wo spätestens das vorhandene Videomaterial und die Sprachaufnahmen gezeigt werden.

Nachtrag bei dem „Einsatz“ bzw . bei der Festnahme waren mindesten sechs Polizisten ( auch ein Freund von mir bzw. ein Polizist der mich Duzt …) und mehrere „Johanniter“ im Einsatz.. Der Vorfall war um 02.35 …

Für die Richtigkeit der Abschrift Günter Mühlbauer am 25.04.2015

Systematische Psychiatrisierung unliebsamer Bürger?

Wer mit Jugendamt, Familienrecht oder einer anderen Staatsinstitution in Berührung kommt, kann schneller der Psychiatrisierung unterliegen, als die meisten Bürger es für möglich halten. Seit Jahren verfolgen wir aufmerksam diverse Eingriffe deutscher Jugendämter. Es wenden sich ganz normale Väter und Mütter mit verzweifelten Hilferufen an uns. Täglich. Auch Großeltern kontaktieren uns und erhoffen sich Hilfe gegen das ihnen widerfahrene Unrecht. Unrecht, begangen durch deutsche Beamte, Richter, Gutachter/Sachverständige.

Psychiatrisierung ist kein Einzelfall

In nahezu allen Fällen geht die geschilderte Willkür mit einer Psychiatrisierung einher. Kinder werden in Obhut genommen, es folgt eine lange Zeit der Kontaktsperre. Eltern und Kinder sind in der Folge traumarisiert. Sodann regt das Jugendamt die Beauftragung eines Sachverständigen an, der vom Familiengericht bestellt wird.

Vorbereitung der Psychiatrisierung

Das Sachverständige bekommt im Vorfeld die Akten von Jugendamt und Familiengericht. Unvoreingenomme Neutralität fehl am Platze. Der Gutachter nimmt seine Explorationen vor und trifft auf traumatisierte Kinder und Eltern. Menschen, die von den jüngsten Ereignissen gezeichnet sind. Das Vertrauen verloren, massive Verlustängste aufgebaut haben. Die einstigen Bindungen zwischen Eltern und Kindern sind zerstört.

Ein denkbar ungeeigneter Zeitpunkt, eine psychologische Begutachten der auseinandergerissenen Familie vorzunehmen. Und doch ist der Verlauf eben so. Kaum ein Sachverständigengutachten kann zu einer – für die Familie – positiven Einschätzung kommen.

Die Kinder sind verängstigt, haben durch den abrupten Bindungsabbruch ein schweres Trauma. Sind oft manipuliert. Eltern haben ein Trauma erlitten, die Nerven liegen blank. Sie sind eingeschüchtert, haben massive Ängste, bei den Explorationsterminen falsch zu handeln. Alle Familienmitglieder sind der unnatürlichen, künstlich herbeigeführten Situation ausgeliefert. Wie soll ein harmonisches und unauffälliges Familienbild zu begutachten sein?

Günter Mühlbauer´s Psychiatrisierung

In mehr als 15 Jahren Kampf um die Rechte seiner Kinder hat Günter Mühlbauer mehr als einmal für Unmut bei den Behörden gesorgt. Ist er deswegen auch ein Geisteskranker?

„Mich kann der Herr Mühlbauer so viel beleidigen wie er will, mir macht das nichts aus. Jetzt musste ich mich aber vor eine Mitarbeiterin stellen.“

So Günter Tischler, Leiter Jugendamt Regensburg. Und zeigte Trennungsvater Günter Mühlbauer an.

Kriminalisiert Jugendamt Regensburg Günter Mühlbauer?

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Könnte sich Amtsleiter Tischler gedacht haben. Wenn man schon dem Herrn Mühlbauer anderweitig nicht bekommt, probiert man es so:

„In einer (Anm. d. Red.: E-Mail) – die nicht von Mühlbauer kam – seien bösartige Drohungen zu lesen gewesen. Tischler stellte wegen der E-Mail Anzeige gegen unbekannt und gegen Mühlbauer wegen Beleidigung.“

Berichtet die Mittelbayerische zur Strafanzeige gegen Trennungsvater Günter Mühlbauer. Das Verfahren wurde eingestellt. Mission gescheitert.

Hexenprozess beweist psychische Störung

Behörden scheint keine Argumentation zu haltlos, um sie nicht zur Psychiatrisierung eines Bürgers nutzen zu können. Unterstellt man einem Bürger, er sei psychisch krank, wird ihm gleichsam empfohlen, sich therapeutisch behandeln zu lassen. Tut ein Bürger dies, ist er psychisch krank. Sonst würde er keinen Therapeuten in Anspruch nehmen. Verneint ein Bürger eine psychiatrische Erkrankung, ist er krankheitsuneinsichtig und therapieresistent. Dies kommt den Hexenprozessen gleich, deren Auftakt sich bereits in der Sachverständigen-Exploration ereignet, und führt so oder so zur Psychiatrisierung. Ein Mensch der als „geisteskrank“ eingestuft wird, verliert jegliches Recht.

Zum Fall Günter Mühlbauer

Günter Mühlbauer ist, wie viele Väter und Mütter wehrhaft und unschuldig. Niemals hatte er seinen Kindern etwas getan, dass für sie und das berühmte Wohl des Kindes schädlich war.

Die einzigen Fehler, derer Mühlbauer sich schuldig bekennen muss:

  • Er verliebte sich.
  • Zeugte zwei Kinder.
  • Wollte Vater sein.
  • Forderte das natürliche Recht für sich und seine Kinder ein.
  • Kämpft öffentlich für die Einhaltung von Recht und Gesetz.

Bekannte Opfer der Psychiatrisierung

Inzwischen sind viele Psychiatrieopfer bekannt. Auffällig hierbei: Kollegen des eigenen Berufsstandes, die sich kritisch äußern und Missstände anprangern werden selbst kriminalisiert und psychiatrisiert. Nachfolgend eine kleine (!) Auswahl.

Psychiatrieopfer

  • Dipl. med. Wilfried Meißner, selbst Facharzt für Psychiatrie
  • Gustl Mollath: 7 Jahre unschuldig in Psychiatrie
  • Harry Wörz: „Justizirrtum“
  • Vera Stein: Psychiatrieopfer erhält Entschädigung
  • Waltraud Storck, heute zu 100 % behindert durch Psychiatrisierung
  • Ulf Kindler: Zwang jeglicher Art gehört abgeschafft
  • Nürnbergwiki mit Fallsammlung
  • Wormser Prozesse: Kinderklau, Kriminalisierung und Psychiatrisierung durch Falschbeschuldigungen
  • Evangelischer Pressedienst: Neben Heimkindern fordern Psychiatrieopfer Entschädigung

Weiterführende Lektüre

  • The European über das Risiko einer Zwangseinweisung
  • Offener Brief von Diplom-Psychologen zur RFK Alzey
  • BR: Gedenkstätte in Mainkofen
  • Deutsches Ärzteblatt: Psychiatrie-Opfer sind zu entschädigen
  • Nina Hagen unterstützt Opfer

Fehlt Günter Mühlbauer in der Auflistung?

Nein! Derzeit hat das Jugendamt Regensburg nebst weiteren involvierten Behörden die Chance, keinen weiteren bayerischen „Justizirrtum“ zu begehen und den seit nunmehr über 15 Jahre anhaltenden Kindesentzug im Fall Günter Mühlbauer zu beenden und den Trennungsvater zu rehabilitieren, den beiden Halbwaisen den noch lebenden Elternteil zurückzugeben. Das ist nicht unser Wunsch, sondern der gesetzliche Auftrag.

Zusammenfassung und Fazit

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Jeder Mensch hat das Recht auf Unversehrtheit und die Würde des Menschen ist unantastbar. Dies sind die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland und sie sind manifestiert in der Menschenrechtscharta. Tagtäglich werden sie in Deutschland gebrochen. Von deutschen Beamten und deutschen Behörden.

„Einzelfälle“ und „Justizirrtümer“ wie in Fällen Günter Mühlbauer, Gustl Mollath, Vera Stein, Harry Wörz, zig tausende von Heimkindern früher wie heute und Millionen von Eltern, betroffen vom deutsch-europäischen Kinderklau führen jegliche Gesetze ad absurdum.

Abschließend bleibt noch die Frage zu klären, wie man diesem Irrsinn Einhalt gebieten kann. Kontrollinstanzen? Untersuchungsausschüsse? Bürgeranwälte statt Staatsanwälte? Bislang werden Geschädigte lediglich auf den Rechtsweg verwiesen. Dieser ist mühsam und hat langen Atem. Lindert es das Unrecht, wenn nach 30 oder 40 Jahren rehabilitiert wird? Schmerzensgelder in Höhe von 20.000 Euro für eine Behinderung und ein Leben in der Psychiatrie oder in Heimausbeutung gezahlt werden?

Lesetipp: Amtshaftungsklage ist die Antwort

Nein! Es muss Amtsmissbrauch, Kriminalisierung und Psychiatrisierung Einhalt geboten werden, bevor sie begangen wird. Es hilft nichts, den Staat aufzufordern, Kontrollmechanismen zu installieren. Der Bock würde zum Gärtner gemacht. Denn in Deutschland betrifft dies nicht nur Kinderklau und die Psychiatrie. Diese Strukturen sind auch in der Behindertenhilfe, in allen Bereichen der Justiz nachzuweisen.

Eine Demokratie bräuchte keine Kontrolle. Würde sie in ihrem Sinne funktionieren. Handelt es sich um eine Schein-Demokratie? Womöglich um eine Diktatur?

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