ARD Monitor Mit Kindern Kasse machen

Jugendamts-Skandal Gelsenkirchen: Wie tief ist der Sumpf?

Stadt Gelsenkirchen: Jugendamts-Skandal

Nach der Ausstrahlung der Sendung Monitor am 30.04.2015 sind ist das Jugendamt Gelsenkirchen in den Fokus geraten. Die Schlagzeilen zum Jugendamts-Skandal halten an. Zunächst kommunizierte der Gelsenkirchener Oberbürgermeister Baranowski:

“Eine erste Prüfung des Rechnungsprüfungsamts habe indes ergeben, dass die Stadt “keinerlei Maßnahmen der Firma Neustart veranlasst oder finanziert hat”.

Diese Aussage konnte nicht lange aufrecht erhalten werden, denn kurz darauf wurden bereits aus dem Dienst entlassen:

  • Jugendamtsleiter Alfons Wissmann
  • dessen Stellvertreter Thomas Peter Frings
  • Heimleiterin des St. Josef Kinderheims

Zwar kommuniziert die Stadt Gelsenkirchen nach außen hin das Begehr nach lückenloser Aufklärung. Doch es wird nach Salamitaktik verfahren und die bisher ergriffenen Dienstentlassungen reichen nicht aus.

Auf der Liste der aus dem Dienst entlassenen fehlen:

  • Oberbürgermeister Baranowski
  • Verantwortliche des Allgemeinen sozialen Dienstes
  • Vormünder der betroffenen Heimkinder

Denn diese sind bei Inobhutnahmen beteiligt; ebenso bei Kinderverschickungen in ausländische Kinderheime, die, wie im Fall Gelsenkirchen, vom Jugendamtsleiter selbst gegründet wurden und sich durch die Heimplatzbelegung wirtschaftlich bereichern.

Update  2. Juli 2015:

Abermals treten neue Details vom Gelsenkirchener Jugendamts-Skandal an die Öffentlichkeit. Wissmann soll eine weitere Firma mitbegründet haben: Gonda und Partner Reithof GmbH. Diese Firma ist nach wie vor Partner des Jugendamts Gelsenkirchen. Der ehemalige Vizechef des JA Gelsenkirchen, Hans-Jürgen Meißner soll auch heute noch Teilhaber der Gesellschaft sein.

Quelle: https://www.jungewelt.de/2015/06-02/035.php

Der außerordentlich gekündigte Thomas Frings klagt gegen Kündigung. Beindruckende Logik:

„Außerdem, so Frings, seien zwischen 2005 und 2013 nur vier Kinder zu viel im St.Joseph-Heim untergebracht gewesen.“

https://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/frings-will-weiter-bei-der-stadt-gelsenkirchen-arbeiten-id10843332.html

Update 10. Juli 2015

Der Kinderschutzbund:

„Die Rechnungen für die Neustart kft schrieb – man glaubt es kaum – der DKSB und kassierte als Vergütung 5 Euro pro Tag und pro betreutem Jugendlichen. Zu den Leistungen gehörte auch, dass der Kinderschutzbund für alle betreuten jungen Menschen im Ausland eine Haftpflichtversicherung abschloss.“

https://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/gelsenkirchen/die-jugendhilfe-als-geschaeftsmodell-id10868055.html?service=mobile

Update 24. August 2015

Der Jugendamtsskandal zieht weitere Kreise. Ein Kontrollausschuss erweitert die Liste der zu Befragenden. Doch ist damit das gesamte Ausmaß wirklich offengelegt? Lesen Sie hier, warum das noch lange nicht das Ende der Fahnenstange sein kann.

Was ist in Gelsenkirchen passiert?

Der Heimbetrieb ist ein lukratives Geschäft und Heimleitungen verfolgen finanzielle Interessen, wie die ZDF Sendung Frontal21 bereits vor mehreren Jahren am Beispiel von Independent Living nachweisen konnte.

Doch dies ist nicht der einzige Beweis für wirtschaftlich ausgerichtete Strukturen innerhalb der deutschen Jugendhilfe.

Nicht zu vergessen: Die Sendung Monitor ermitteltete Strukturen, die sich nicht nur auf das Jugendamt Gelsenkirchen erstrecken.

Auch im Fokus bei diesem neuerlichen Jugendamts-Skandal:

  • Jugendamt Dorsten
  • Jugendamt Bochum
  • Life GmbH Bochum
  • Gert Lichtenberger, Gründer Life GmbH und SPD Ratsmitglied (Vorwürfe bestätigt!)
  • Jugendamtsleiter Dietmar Gayk, Jugendamt Dorsten
  • Neustart GmbH, gegründet von Jugendamtsleiter Alfons Wissmann und dessen Stellvertreter Thomas Peter Frings, beide Jugendamt Gelsenkirchen
  • Deutscher Kinderschutzbund, Ortsgruppe Gelsenkirchen

Von diesen ist jedoch kaum mehr Rede, nachdem Wissmann und Frings aus dem Dienst befördert wurden. Es ist zu befürchten, dass der Handel mit Kindern weiter fortgesetzt wird. Ebenso muss hinterfragt werden, wie weit diese Strukturen noch reichen.

Die Strukturen einfach erklärt

Zwei diensthohe Jugendamtsmitarbeiter (Wissmann & Frings) gründen eine Trägerschaft, die Kinderheime in Ungarn unterhält. Die beiden diensthohen Jugendamtsmitarbeiter weisen inobhutgenommene Kinder in ein deutsches Kinderheim ein. Das Gelsenkirchener St. Josef Kinderheim. Dieses wiederum ist in der Folge überbelegt und so wird die Verlegung mehrere Kinder in die Kinderheime in Ungarn veranlasst.

Für jede Heimplatzbelegung zahlen die Steuerzahler etwa 8.000 Euro pro Kind. Direkt in die Taschen von Wissmann und Frings – die darüber hinaus ohnehin für ihre amtliche Tätigkeit als Jugendamtsleiter und stellvertretender Jugendamtsleiter vom Steuerzahler bezahlt werden.

Warum die Strukturen doch nicht so einfach sind

In nahezu jede Inobhutnahme sind weitere Verantwortliche involviert. Dies fängt beim Amtsvormund an, setzt sich über den Anwalt des Kindes fort bis hin zum Familiengericht.

Das Jugendamt muss in regelmäßigen Abständen ein so genanntes Hilfeplanverfahren machen, worin einzelne Maßnahmen, Ziele, Erfolge und Misserfolge sowie neue Zielsetzungen notiert werden. Der Hilfeplan ist somit die Dokumentation der Entwicklungen. Denn auch ein deutsches Jugendamt muss sein Handeln rechtfertigen können.

In die Hilfeplanung sind zahlreiche Beteiligte involviert und wird sie wird durch den Allgemeinen Sozialen Dienst durchgeführt. Nicht jedoch durch den Jugendamtsleiter oder dessen Stellvertreter. Diese haben üblicherweise mit der laufenden Hilfeplanung nichts zu tun, werden lediglich in der Supervision der Fachkräfte einbezogen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder und Jugendhilfe (KJHG – Kinder- und Jugendhilfesetz)

§1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

§ 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
(1) Die öffentliche Jugendhilfe soll mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und ihrer Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten.

§ 5 Wunsch- und Wahlrecht
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplanes (§ 36) geboten ist.

Jugendämter verstoßen gegen Gesetze

Im Falle des Jungen ‚Paul‘ kann von einer Zusammenarbeit im Sinne „zum Wohl junger Menschen und ihrer Familien“ nicht die Rede sein. ‚Paul‘ war Schüler auf dem Gymnasium und hätte von Verwandten aufgenommen werden können.

Es wäre eine niederschwellige Hilfe gewesen, die ‚Paul‘ den weiteren Besuch auf dem Gymnasium ermöglicht hätte. Auch hätte man ‚Paul‘ nicht aus seinem vollständigen sozialen Umfeld durch die Verschickung nach Ungarn entreißen müssen.

‚Paul‘ kommt nun wieder nach Deutschland. Die Stadt Dorsten teilt wie folgt mit:

Presseerklärung Stadt Dorsten

Presseerklärung Dorsten Quelle: https://www.dorsten.de/aktuelles.asp?db=336&form=detail&id=1910

Ob es sich nun bei der erwähnten „Pflegefamilie“ um eine Verwandtenpflegschaft handelt, ist aus dieser Pressemitteilung nicht zu entnehmen. Zwar schreibt die Stadt, dass sich „entfernte Verwandte“ angeboten haben. Jedoch ist nicht schlüssig, ob man ‚Paul‘ dorthin oder zu irgendeiner Pflegefamilie verbringen würde.

Beachtlich ebenfalls: ‚Paul‘ musste die „individualpädagogische Maßnahme in Ungarn“ nicht etwa wegen dem Jugendamts-Skandal, sondern „nach Erkrankung des Betreuers verlassen„.

Die, wie die Stadt Dorsten mitteilt, „positiv verlaufene“ „individualpädagogische Maßnahme“ in Ungarn muss natürlich abschließend noch einmal als richtige Maßnahme durch die Stadt Dorsten bestätigt werden, um jeden Zweifel aus dem Weg zu räumen. Zeitliche Überschneidungen sind sicherlich nur reine Zufälle.

Die Pressemitteilung der Stadt Dorsten bestätigt weiter einen sehr bemerkenswerten Aspekt:

„Die Einigung erfolgte im Rahmen einer Anhörung vor dem Familiengericht auf Vorschlag der Stadt Dorsten. Eine gerichtliche Entscheidung war daher nicht erforderlich.“

Im Umkehrschluss kann diese Aussage bedeuten:

Für ‚Pauls‘ Kinderlandverschickung in ein Kinderheim in Ungarn müsse ein familiengerichtlicher Beschluss erwirkt worden sein.

Zudem wäre es auch eine kostengünstige Lösung gewesen.

4 Kommentare
  1. bianca
    bianca sagte:

    Ich würde vorschlagen, dass man alle Jugendämter überprüft. Denn was dort passiert ist, läuft auch bei andern Behörden. Und das es so nicht mehr weiter gehen kann, sollten allen Leuten bewusst werden. Wehrt euch. Setz die, die Kinder aus intakten Familien und von alleinerziehenden Eltern holen. Zeigt denen das man ihn auf die Schliche gekommen ist. Bianca

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  2. Bauchmama
    Bauchmama sagte:

    Was kann man denn gegen Mitarbeiter der Villa Kunterbunt tun, die mit Umgangsverweigerung drohen weil sie Feierabend haben wollen?

    5300 Euro pro Monat dass ich mein Kind, das in einer Abstellkammer lebt, nie wieder sehe und Pflegeeltern 4 mal im Jahr in Urlaub fahren. Über das Bild vom Stein das der letzte Bericht war habe ich mich so gefreut das ich in Tränen ausgebrochen bin.

    Danke Bauchmama offizielle Anrede des Amts

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