Finanzielles & Erbangelegenheiten regeln
Warum Eltern an das Erbe denken sollten
Sicher denken betroffene Eltern bei einer Inobhutnahme eher nicht an Erbrecht, Erbangelegenheiten und Finanzielles. Sollten sie aber! Eltern, die verwertbaren Eigentum oder Erspartes haben, werden vom Jugendamt zur Kasse gebeten, um die Inobhutnahme ihrer Kinder auch noch zu finanzieren. Gleiches gilt, wenn das betroffene Kind eigenes Vermögen besitzt. Da Eltern, die noch das volle Sorgerecht inne haben, oft dazu gebracht werden, den so genannten Antrag auf Hilfe zur Erziehung zu stellen, müssen sie, respektive das Kind als Antragsteller zahlen, wenn bestimmte Grenzen bei Erspartem oder Eigentum überschritten sind. Nicht anders verhält es sich, wenn Sorgerechtsteile entzogen wurden. Selbst Geldbeträge, die für Kinder zum Führerschein, für die Ausbildung, für die erste Wohnung oder ähnliches angespart wurden, können zur Kostenbeteiligung herangezogen werden. Neben dem Entzug der Sorgerechtsteile Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge wird deshalb gerne auch die wirtschaftliche Sorge den Eltern entzogen.
Eltern sollten sich unverzüglich beraten lassen
Sobald Familien erstmals in Kontakt mit dem Jugendamt kommen, sich eine Inobhutnahme der Kinder anbahnt und die Eltern bzw. das Kind über relevantes Vermögen verfügen, sollten sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Wichtig ist, dass man sich mit einem Fachanwalt konsultiert, der auf dem Gebiet Erbangelegenheiten bewandert ist. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann über Finanzielles beraten, ebenso im Vorfeld auch testamentarische Notwendigkeiten in die Wege leiten. Ideal ist es, wenn der juristische Beistand nicht nur Kompetenz im Erbrecht selbst, sondern auch im Familienrecht aufweisen kann. Hier finden Sie zum Beispiel einen solchen Fachanwalt für Erbrecht in Bremen: Volker Köckritz, der auch in der umliegenden Region tätig wird. Wohnen Sie in einer anderen Region verwenden Sie bitte die Suchmaschinen bzw. wenden sich an die bekannten Vätervereine, jedoch nicht an charitative Einrichtungen. Davon müssen wir dringend abraten.
Finanzielles schnellstmöglich regeln
Da wir selbst keine Juristen sind, können wir betroffenen Familien keine rechtlichen Tipps geben, sondern nur Empfehlungen, die auf Erfahrungen beruhen. Aus dem regelmäßigen Kontakt mit betroffenen Familien wissen wir, dass betroffene Eltern zunächst gar nicht an Finanzielles und schon gar nicht an Erbrecht und Erbangelegenheiten denken, wenn das Jugendamt gerade die Kinder weggenommen hat. Doch jede Familie, die betroffen ist, wird nicht nur um das Zusammenleben mit den eigenen Kindern, sondern auch um das Vermögen gebracht. Wer also Angespartes hat, sollte unbedingt entsprechende Vorsorge leisten, um sein finanzielles wie auch materielles Vermögen zu schützen. Gleiches gilt auch für das der Kinder, da sonst bei Entzug der entsprechenden Sorgerechtsteile die Aussteuer für die Kids schnell atomisiert ist. Auch, wenn der Gedanke ein unschöner ist, sollte man ebenfalls die Erbangelegenheiten in der Form regeln, dass Vormünder beim Todesfall eines Elternteils keinesfalls mit der Vermögensverwaltung der Kinder betraut werden. Hierzu sind nähere Informationen beim Fachanwalt für Erberecht in Erfahrung zu bringen.
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