Kinderschutz europäisch: Edathy, ein Richter & viele Täter
„Wo bleibt der reale Aufschrei? Der Aufschrei darüber, dass sich ein Krimineller, ein Verbrecher, einfach so mit läppischen 5000,00 € davon freikaufen kann, dass ihm – wie es sich doch wohl gehören würde – der Prozess gemacht wird?“
Mit diesem Aufmacher zitieren wir unsere geschätzte Journalisten-Kollegin Linda-Tabea Vehlen, die es auf den Punkt bringt. Der Richterspruch im Fall Edathy ist ein Skandal. Oder vielmehr die Tatsache, dass der Edathy sich mit einer höhnischen Summe von 5.000 Euro freikaufen konnte. Von einer Schuld, die ebenso schlimm und menschenverachtend ist, wie die Entscheidung des Richters, der dem Edathy diesen Freibrief zum Kindesmissbrauch ausgestellt hat.
Ja, sich Fotos von Kindern in der Form, wie der Edathy es tat, auf den PC zu laden und sich an Minderjährigen zu ergötzen, ist Kindesmissbrauch. Ebenso wie der Richterentscheid, der eine solch perverse Handlung durch den Ablasshandel zur NICHT Vorstrafen bewährten Tat erklärt. Gleichfalls ist es Kindesmissbrauch, wenn deutsche Jugendämter in Gestalt der Kinderschutztruppe vom ASD ausrücken, um den Edathy nebst Richter in juristische Schranken zu verweisen. Die Macht ist ihnen gegeben.
Warum solche Skandale in Deutschland Europa möglich sind
Kinderschutz ist offensichtlich ein ambivalentes Thema, über das es mehrere Ansichten gibt.
Wenn Eltern einen Fehler machen – oder auch nicht, ist es Kinderschutz, ihnen ihre Kinder zu rauben.
Wenn Edathy´s straffrei missbrauchen, ist es Kinderschutz, sich mit 5.000 Euro die Hände in Unschuld zu waschen.
Wenn ein deutscher respektive europäischer Richter dem Kinderschutzbund (KSB) 5.000 Euro vom Edathy beschafft, ist es Kinderschutz.
Wenn der Kinderschutzbund 5.000 Euro nicht annimmt, weil sie vom Edathy kommen, ist es Kinderschutz.
Wenn der Kinderschutzbund deutsche Jugendämter in bekannter Form unterstützt, Hilfe zur Erziehung durch Kindesentzug zu leisten, ist es ebenfalls Kinderschutz.
An dieser Stelle auch einen schönen Gruß an den deutschen KSB, auf den wir zu gegebener Zeit sicher auch noch zu sprechen kommen werden.
Nun zum Kinder- und Jugendhilfegesetz. Das KJHG regelt den Schutzauftrag des Staates unmissverständlich und doch so schwammig. Eingreifen dürfen Jugendämter nicht erst im Tatfall, sondern bereits bei bloßer Annahme, es könnte möglicherweise, vielleicht, eventuell, irgendwann einmal zu einer Gefährdung kommen. Wie auch immer diese geartet sein mag. Jedes Kind kann in Obhut genommen werden – Beweise einer Kindeswohlgefährdung die eine Inobhutnahme rechtfertigen, müssen nicht erbracht sein. Das öffnet kriminellem Verhalten vom Jugendamt Tür und Tor.
Viele Bürger empfinden dies als genau richtig. Lieber mal vorsorglich ein Kind den Eltern entzogen (auch, falls zu Unrecht), als eins riskiert. Oberflächlich betrachtet, mag dies nachvollziehbar sein. Zu einem gewissen Grad. Ungeachtet dabei bleibt das Leid, welches Menschen zugefügt wird. Eine Kindeswegnahme ist immer ein Trauma für Kind und Eltern. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Inobhutnahme nicht berechtigt und notwendig war, bedeutet dies noch lange nicht, dass ein Kind zu den Eltern zurückkehrt. Außerdem ist bis dahin eine fortgeschrittene, manifestierte Traumatisierung eingetreten. Jede Inobhutnahme kommt somit dem Ausgang eines Hexenprozesses gleich.
Gesetze sind auf Amtsmissbrauch maßgeschneidert
Verkannt wird bei der Befürwortung präventiver Inobhutnahmen ebenso die Tatsache, dass mit einer solch schwammigen Ausführung im KJHG dem Amtsmissbrauch Tür und Tor geöffnet sind.
Amtsmissbrauch, der tagtäglich zu tausendfach in deutschen Amts- und Richterstuben angewandt wird. Begangen an tausenden unschuldigen und sogar schuldigen Familien. Denn wenn Beamte
- vor Gericht lügen
- Eltern und Kinder brechen
- Akten manipulieren
- falsches Zeugnis ablegen
- Väter und Mütter mit dem Umgangsrecht zu ihren Kindern erpressen
werden selbst Eltern die Fehler gemacht haben zu Opfern.
Die Zahl der Inobhutnahmen steigt kontinuierlich. Die meisten von ihnen aufgrund präventiver Maßnahmen. In jedem einzelnen Fall ist mindestens ein Richter involviert!
Der vorgeschobene Kinderschutz ist ein lukratives Geschäft
Einerseits, weil liebende Eltern mit ungeheurer Kraft für und um ihre Kinder kämpfen (sie beschäftigen somit die gesamte Sorgerechtsindustrie); andererseits, weil Kinder in Heimen und Pflegefamilien gefügig gemacht werden (Wenn du dieses tust/nicht tust, siehst du deine Eltern nie wieder!) und daher wenig Betreuungsaufwand bedeuten. Pflegeeltern werden pro Pflegekind fürstlich honoriert; Kinderheime erzielen mit niedrigstem Personalschlüssel maximalen Gewinn.
Die Zahl der Väter und Mütter, die im Rahmen von Sorgerechtsprozessen ihre Kinder nicht sehen dürfen, steigt ebenso kontinuierlich. Indes dient der unwissende Bürger als Claqueur für noch mehr Kinderschutz. Ohne zu wissen, dass er damit weiter den Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung befürwortet und noch mehr davon einzufordern bereit ist.
In einem Land, indem Kinderschutz derart groß geschrieben wird, sollte man eigentlich davon ausgehen, dass ein Täter bei einem Vergehen wie das dem Edathy vorgeworfenen, mit maximaler Härte des Gesetzes bestraft wird. Eine Ablassgebühr in Höhe von 5.000 Euro erscheint dagegen lächerlich. Eltern haben für ein familiengerichtlich angeordnetes Gutachten in der Regel schon das Doppelte zu zahlen!
Politisch gewünschte & geförderte Kindesmisshandlung
Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch im großen Stil wird tagtäglich tausendfach in Deutschland, aber noch häufiger in Europa begangen und fängt nicht erst dort an, wo Eltern sich an ihren Kindern vergehen oder Väter und Mütter ihre Kinder misshandeln. Man braucht man keinen Edathy. Sondern man hat
- Politiker, die sich Kinder für perverse Handlungen bestellen
- Politiker, die solche Ablassprozesse wie im Fall des Edathy per Gesetz ermöglichen
- Richter, die derartige Entscheidungen treffen – fernab jeder menschenwürdigen Moral
- Bürger, die nicht laut ihre Stimmen erheben und all dem ein Ende bereiten.
In deutschen resp. europäischen Amts- und Richterstuben wiehert nicht nur der Amtsschimmel, sondern herrscht das Verbrechen. Mit dem an Familien begangenen Unrecht und Leid lässt sich Geld verdienen. Und der eigene Beruf manifestieren.
Wer einmal im deutschen Jugendamt, als Gerichtssachverständige, Verfahrenspfleger oder Richter im Familiengericht seinen Platz eingenommen hat, braucht sich um die eigene Zukunft keine Sorgen mehr machen.
Schon vor Jahrzehnten wurde bekannt, dass in Kinderheimen und Fürsorgeinstitutionen Missbräuche an der Tagesordnung waren und sie sind es heute noch. Dies berichten und regelmäßig Heimkinder, ehemalige Heimkinder, Eltern und sogar Erzieher und Heimleiter. Dennoch hält man an der Jugendhilfe fest und stellt die Investition in Humankapital als lukrativ dar. Ein Hohn für die Kinder, die in der Obhut der Jugendämter
- misshandelt
- missbraucht
- gefoltert
- ausgebeutet
und seelisch wie körperlich kaputt gemacht werden.
Gewaltbereitschaft lässt moralische Hürden aufbrechen
Was im deutschen Kinderschutz an der Tagesordnung ist, kann gerechtfertigt mit dem Begriff Gewaltbereitschaft bezeichnet werden. Selbstverständlich trifft dies nicht auf alle Jugendamtsbediensteten, Politiker und Richter zu. Doch de facto gibt es von solchen Kreisen ausgehende Gewalt und somit auch die Gewaltbereitschaft. Hierzu schreibt die Wikipedia:
„Der Begriff Gewaltbereitschaft beschreibt die Neigung einer Person, Gewalt anzuwenden. Der Mensch unterliegt dabei verschiedenen natürlichen Hemmschwellen, die die Gewaltbereitschaft einschränken. Diese können durch ethische Grundsätze, Erziehung, sozialem Umfeld u. ä. geprägt werden und sind dem Menschen nicht immer bewusst.“
Weiter wird im Wiki-Eintrag auf die Abstumpfungs-Hypothese der Psychologen Clemens Trudelnd und Rita Steckel eingegangen, ebenso auf die Desensibilisierung der Hemmschwellen im Militär. Dort heißt es:
„Im Konzept der Rollenmodelle werden den Soldaten in der Ausbildung die Ausbilder als Muster gewalttätigen Verhaltens gegenübergestellt. Analysen der wachsenden Gewaltbereitschaft Jugendlicher verweisen darauf, dass die Medien Kindern und Jugendlichen ähnliche Rollenvorbilder zur Verfügung stellten. Dies führt zum Teil zu Verbotsdiskussionen quer durch die politischen Parteien.“
Es können daher folgende Annahmen hergeleitet werden:
- Gewaltbereitschaft wird dadurch erlernbar, wenn man häufig mit Gewalt konfrontiert ist.
- Wenn eine Obrigkeit Gewalt ausübt, wird sie zur Normalität.
Ein Politiker namens Edathy übernimmt in diesem Konstrukt das Muster/Rollenvorbild. Als Politiker, der eigentlich für die Bürger und demokratische Grundwerte einstehen sollte, genießt er unbestreitbar eine herausragende Vorbildfunktion. Theoretisch. Einem deutschen Richter fällt es offensichtlich schwer, hier das Strafmaß in vollem Umgang auszuschöpfen und den Edathy für seine Taten gebührend zu bestrafen.
Wie hätte wohl ebendieser Richter bei gleichem Sachverhalt bei einem einfachen Bürger entschieden? Hätte sich ein solcher für einen Ablassbetrag von etwa 500 Euro ebenfalls Unschuld erkaufen können?
Und falls ja: Wäre dieses moralisch vertretbar gewesen? Ist der Ablasshandel in der Edathy-Affäre moralisch vertretbar? Ist es moralisch vertretbar, dass der Edathy Gelder von den Steuerzahlern bekommt und dass eben jener Richter weiterhin das Gesetz vertreten und über Recht und Unrecht urteilen darf?
Da wäre auch noch die Frage zu klären, ob der Edathy überhaupt von einem ordentlichen Gericht der Täterschaft überführt wurde. In einem fairen Prozess. Oder hat man den Edathy gar an den Galgen gehängt? So, wie man es mit tausenden Familien Jahr für Jahr unter dem Deckmantel Kinderschutz tut? Weil irgendjemand soviel Macht hat, dass er eigene Interessen derart vertreten kann?
Wie läuft es denn im Kinderschutz?
Für einen kurzen Moment war geplant, diese Zwischenüberschrift „Wie läuft es denn im deutschen Kinderschutz?“ zu wählen. Doch dies wäre falsch. Kinderklau und die dabei angewandten Strukturen sind kein deutsches Phänomen, sondern Teil vom modernen Europa.
Frei nach dem Motto Die Kassen müssen klingeln werde unter dem Deckmantel Kinderschutz zahlreiche Berufsgruppen geschaffen und gefüttert. Je mehr ASD es bei den Jugendämter gibt, umso mehr Fälle müssen bearbeitet werden, damit die Kinderheime wirtschaftlich geführt, die Planstellen erhalten und die Erzieher in Lohn und Brot gestellt werden können. Dieses Konstrukt muss in einem ausgewogenen Gleichgewicht gehalten werden. Darum gibt es eine entsprechende Anzahl an Richtern, Verfahrenspflegern, Sachverständigen usw. die mitmachen. Mittäter sind auch Lehrer und Kindergärtnerinnen. Weil sie in der Ausbildung manipuliert und notfalls unter Druck gesetzt werden.
Es darf nicht passieren, dass eine Institution einen Bedarf an „Hilfen“ erkennt, während die anderen dies nicht tun. Kurzum:
- alle halten zusammen
- alle kommen zu gleichen Annahmen, die in Familienprozessen übrigens nicht strafbar sind, auch wenn sie noch so falsch sind
- alle schreiben voneinander ab, zitieren den jeweils anderen und sorgen somit für einheitliche Aktenlage.
Eine Lüge muss nur oft genug wiederholt werden, damit sie zur Wahrheit wird.
Ein Zahnradgeflecht aus Tätern, die allesamt als unmittelbare Nutznießer profitieren, zermahlt die Familien, deren Leid alleine in Deutschland eine Berufssparte mit über einer Millionen Berufstätiger füttert.
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf…
Opfer dieses Täterkreises ungeheuren Ausmaßes sind die Kinder, Geschwisterkinder, Väter, Mütter und Großeltern, die sich zu Tausenden tagtäglich (!sic) an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Menschenrechtsorganisationen, Medien, Journalisten und an Publizisten wie uns wenden. Hilfe finden sie nicht. Denn gegen dieses korrumpierte Täternetzwerk sind fast alle Betroffenen wehrlos; die Fälle so vielzählig, dass niemand sie mehr abarbeiten kann. Selbst der EGMR nicht!
Wehrlos auch deshalb, weil Richter, Sachverständige, Anwälte des Kindes, Rechtsanwälte keine Täter sein können. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Und deshalb ist auch der Edathy kein Täter. Ungeachtet der Tatsache, ob er tatsächlich Schuld auf sich geladen hat oder nicht. Denn es gibt die Aktenlage.
Jeder ist schuldig – wenn die Akte entsprechend gepflegt wird
Kinderklaufälle und der Edathy (Schein-?)Prozess weisen Parallelen auf. Wir wollen den Edathy weder als Täter noch als Unschuldigen bezeichnen. Denn aus unzähligen und vorliegenden Akten der Kinderklaufälle wissen wir:
Aktenpflege ist nicht mit Tatsachenaufzeichnungen gleichzusetzen
Will man einen womöglich unschuldigen Edathy als Täter politisch vernichten, vermag dies die Aktenpflegerei zu gewährleisten.
Im Kinderschutz läuft es so, dass Tatsachen verdreht, komplette Episoden frei erfunden, Ein- und Zugeständnisse erpresst und Eltern kriminalisiert und psychiatrisiert werden, um Fakten zu schaffen. An dieser Stelle verweisen wir nochmals auf das Zitat von Richter a. D. Frank Fahsel, der folgendes zu sagen pflegte:
“Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen….. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.”
Richter a. D. Frank Fahsel ist beileibe nicht der einzige seinesgleichen, der sich dergestalt äußert. Doch eben jener, der die treffendsten Worte für den Zustand der deutschen Rechtspflege formulierte.
Seien es die Wormser Kinderschänder Prozesse nebst dem berühmt berüchtigten „Spatzennest“, der Mainzer Rotkäppchen Prozess oder all die anderen bekannten Gerichtspossen – es ist immer das gleiche Schema:
Soll jemand als Schuldiger behandelt werden, fügen sich die Organe zusammen.
Soll jemand lediglich formal der Prozess gemacht werden, fügen sich die Organe zusammen.
Kreative Aktenpflege – und die Rechtspflege macht mit
In sämtlichen uns bekannten Kinderfällen muten die Akten mehr kreativen Phantasiegebilden denn Dokumentationen, die auf realen Fakten fußen. In steter Regelmäßigkeit lassen sich in den Fällen „Kreativberichte“ nachweisen, weil Tonbandaufzeichnungen andere Inhalte wiedergeben, als es Jugendämter, gerichtlich vereidigte Gutachter (!) und andere Involvierte in den Akten darstellen.
Vom Kinderklau betroffene Eltern zeichnen heimlich Gespräche auf, doch weil diese heimlich aufgezeichneten Gespräche nicht im Einklang mit dem Gesetz stehen, werden sie von Richtern nicht als Beweismittel zugelassen – wenngleich es den Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach §261 StPO gibt.
Inwiefern Richter überhaupt ein Interesse haben, Prozesse unter Wahrheitsfindung zu führen und tatsächlich für Recht zu sorgen, ist mehr als fragwürdig.
Gutachter, Jugendamtspersonal, Anwälte des Kindes und letztlich auch die Richter haben somit willkürliche Narrenfreiheit und Eltern keinerlei Chance, sich mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. Kinder, Vater und Mütter sind somit hilflos der konstruierten Aktenlage, Amtswillkür und Amtsmissbrauch ausgesetzt.
De facto heißt das: Alle Beteiligten können ungehindert tun und lassen, was sie wollen.
Wie vertrauenswürdig ist die Justiz?
Diese faktische Narrenfreiheit und die damit einhergehende Macht ist es, die „Justizirrtümer“ möglich macht. So es sie überhaupt gibt. Befasst man sich über Jahre hinweg mit Kinderklaufällen oder mit bekannten „Justizirrtümern“ wie Gustl Mollath oder Harry Wörz, verliert man jedweder Glauben in die Organe der Rechtspflege. Sie pflegen allzu häufig das willkürlich angewandte Recht – weder Wahrheit noch Gerechtigkeit.
Gemeinhin werden solche Fälle als „bedauerliche Einzelfälle“ abgetan. Erwägt man die Möglichkeit, dass diese, von uns angeführten Fälle lediglich jene sind, die es an die Öffentlichkeit geschafft haben, drängt sich zweifelsfrei auch der Gedanke auf, wie viele Menschen von der Justiz unschuldig eingekerkert werden. Noch größer ist die Anzahl der Menschen, die von Amtsmissbrauch, Amtswillkür und ähnlichem betroffen sind.
In dubios pro reo – so heißt es. Im Zweifel für den Angeklagten. Im Umkehrschluss bedeutet dieses Credo jedoch nicht, nur anhand von Fakten und Beweisen Richterurteile zu fällen. Denkbar sind somit Gerichtsurteile oder Deals, die bestimmten Interessen folgen und so lässt sich auch der Edathy Kuhhandel erklären.
Ob nun der Edathy Täter ist und mit dem Richter einen Ablasspakt geschlossen hat oder Edathy selbst als Opfer an den Galgen gehängt und aus politischen Interessen als Mediensau durch die Öffentlichkeit getrieben wurde, spielt letztlich kaum eine Rolle. Wieder einmal mehr hat die Justiz unter den Augen der Bürger versagt. Und im schlimmsten Fall sind wieder einmal unschuldige Kinder die Opfer.
Unser Fazit zur Edathy-Affäre
Ohne diesen konkreten Fall näher zu durchleuchten, sind ein paar elementare Dinge klar geworden:
Die Justiz ist u. U. ein äußerst zweifelhaftes Instrument.
Die Medien machen Propaganda und formen öffentliche Meinungen.
Die Politik ist ein stinkender Sumpf.
Die Bürger sind wenig wehrhaft und deshalb leichte Opfer.
Es wäre eine Sache der Bürger, sowohl der Justiz, wie auch der Politik genau auf die Finger zu schauen und notfalls beiden auf dieselbigen zu hauen. Mit jeder Strenge, die es benötigt, um derartige Zustände wie in der Edathy-Angelegenheit, in Kinderklaufällen und in vielzähligen anderen Bereichen abzustellen.
Dem Bürger steht per Gesetz eine demokratische Ordnung zu, die das Wohl des Volkes zu vertreten hat. Jedes Gericht und somit jeder Richter hat Recht zu sprechen – Im Namen des Volkes.
Um zum Aufmacher zurückzukehren. Edathy gehört ein ordentlicher Prozess. Fernab von Kuh- und Ablasshandel mit Staatsanwaltschaft oder Richter. Entweder hat ein ordentliches Gericht die Schuld Edathys festzustellen – oder seine Unschuld. Ohne mafiöse Deals und politische Interessenverfolgung.
Insofern das zuständige Gericht die Schuld feststellt, ist Edathy zu bestrafen. Insofern die Unschuld festgestellt wird, ist Edathy freizusprechen. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Auch ein Edathy.
Wie viele in Justiz und Politik haben Dreck am Stecken?
Unsere verehrte Kollegin Linda-Tabea Vehlen von Frauenpanorma.de schreibt hier:
„Und darf man nicht auch den Verdacht äußern, dass der Verbrecher Edathy so glimpflich davon kam, weil noch viele, viele mehr, die in hohen Ämtern, in Politik, Justiz und Institutionen sitzen, eventuell ja ähnlichen Dreck am Stecken haben? Ich denke, diese Gedanken haben viele Menschen in diesen Tagen.“
Wir fühlen uns an das beflügelte Wort Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus erinnert. Wer weiß, ob es hier nicht um Kumpanei unter ihresgleichen ging oder gar ein korrupter Richter am Werk war. Dieserstellig möchten wir nochmals das Zitat des Richters a. D. Frank Fahsel wie oben ins Gedächtnis rufen.
Was ist mit den wahren Opfern?
Was noch zu sagen ist. Warum wird im Edathy Fall nicht von den Opfern gesprochen. Fotografien hat es offensichtlich gegeben. Diese Kinder wurden missbraucht. Abgesehen davon, ob der Edathy selbst für den Download der Fotos verantwortlich war oder nicht, gibt es Täter, die Kinder missbraucht haben. Wie sehen die Ermittlungen in diese Richtung aus? Gibt es sie? Oder verzichten die Justizorgane in diesem Bezug auf den notwendigen Kinderschutz? Welche Rolle nehmen die Medien ein, wenn es um den Kindesmissbrauch geht? Treiben sie mit gleicher Energie Ermittlungen voran, dieses kriminelle Netzwerk auszuhebeln, das für die Fotografien verantwortlich ist?
Dürfen wir Bürger es zulassen, dass weiterhin Unrecht en gros begangen wird? Von jenen, die für Recht und Ordnung zu sorgen hätten? Nein. Denn Sie, Ihre Kinder oder Ihre nächsten Angehörigen könnten die nächsten Opfer dieser Machwerke innerhalb der Justiz und der Politik sein. Deshalb bedanken wir uns für Ihr Lese-Interesse und bitten Sie abschließend, diese Petition mit Ihrem Namen zu unterschreiben, um der Justiz zu zeigen, dass Sie als Bürger diesen Kuhhandel mit eigenen Augen beobachten.
Ich bin der Meinung, dass dieses Edathy – Urteil nicht schweigend hingenommen werden darf.
Sämtliche Politiker, die Edathy im Vorfeld gewarnt haben, haben kein Recht mehr, in Ihren öffentlichen Ämtern Verantwortung für unsere Gesellschaft zu tragen.
Das sind wir den Opfern schuldig.