Handelt es sich um Fehler einzelner oder systematische Behördenwillkür? Sorgerechtsentzüge sind nach dem Glauben der Bevölkerung fast immer rechtens. Selbstverständlich gibt es Fälle, wo ein schützendes System seitens des Staats das Wohl des Kindes sicher- oder herstellen muss. Dies scheint jedoch nur in den wenigsten Fällen notwendig zu sein. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Eingriffe nicht oder nicht in dem Ausmaß erforderlich sind. Gemeinhin werden in Einzelfällen Fehler in der Jugendhilfe eingeräumt. Jedoch ist die Vernetzung und das Geflecht involvierter Stellen derart engmaschig, dass kaum Fehler unbemerkt passieren können. Es gibt zahlreiche Hinweise auf systematisch angewandte Behördenwillkür in der deutschen Jugendhilfe. In allen Bundesländern, Städten, Jugendämtern und kooperierenden Organisationen bis hin zu Gerichten.

Die Missstände sind bekannt – den Medien, den Gerichten und der Politik. Dennoch wird nichts dagegen unternommen, sie abzuschaffen. Auf dieser Seite fassen wir relevante Pressemeldungen zusammen.

Indizien für Behördenwillkür in der Öffentlichkeit

Befangene Gutachter

Gerichtsverfahren: Gerichte geben Gutachtern, Psychologen und Psychiatern oft Tendenzen vor
Doktorarbeit legt offen: Knapp ein Viertel befragter Gutachter gibt zu, das Gericht habe Tendenzen vorgegeben, was im Gutachten stehen soll. Bei Psychologen und Psychiatern sind es knapp 49 %.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben
https://www.sueddeutsche.de/panorama/gerichtsverfahren-gerichte-geben-gutachtern-haeufig-tendenzen-vor-1.1881878


95 % der Gutachten im Familienrecht falsch

Bis zu 95 % aller familiengerichtlich angeordneten Gutachten sind falsch
Es handelt sich um Sachverständigengutachten – von Sachverstand kann da wohl keine Rede sein. Es obliegt dem Richter alleine, ob er ein fundiertes Gegengutachten überhaupt akzeptiert. Betroffene Familien haben somit kaum eine Chance!
https://mamiberlin.wordpress.com/2014/09/23/95-prozent-der-familienrechtlichen-gutachten-sind-fehlerhaft-wie-deutsche-gerichte-und-behorden-die-rechtsstaatlichkeit-untergraben/

2 Kommentare
  1. wieske
    wieske sagte:

    In meinem Fall wurde ich genötigt ein gutachten über mich erstellen zu lassen,sonst…
    würde ich nicht mitwirken und somit meinem Kind schaden!!!!!!!!!!!!
    Es gibt überhaupt keine Anhaltspunkte, dass ich meinem Kind jemals geschadet hätte,
    auch gesundheitlich ist nichts bekannt, dass ich in irgendeiner Form etwas hätte.
    Im Gutachten steht irgendwas von psychisch, was in keinster Form irgendwo ärztlich diagnostiziert wurde. Reine Amtswillkür!!!!!!!
    Rechtlich wurde ich ebenfalls nicht aufgeklärt, welche Rechte ich hierzu habe.
    Im übrigen ist die langjährige Jugendamtsmitarbeiterin, die meinen Fall schon seit
    2010 bearbeitet spurlos verschwunden. Mir wird immer gesagt, sie sei krank, wahrscheinlich bis Ende des Jahres. Na klar. Genau so empfinde ich das auch, dass diese Personen
    krank sind!!!!!!!

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