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Amtshaftungsklage Jugendamt

Mit unserem Artikel “Amtshaftungsklage Jugendamt” bitten wir ausdrücklich alle betroffenen Familien, zwei Eltern finanziell zu unterstützen. Ja, das wird ein Spendenaufruf. Aber bevor Sie jetzt sagen “Och nö, ich hab doch sowieso kein Geld!” sollten Sie diesen Artikel lesen und verstehen, worin Ihr Benefit liegt, wenn Sie selbst durch Beamte bzw. Behörden geschädigt wurden oder werden.

Amtshaftung ist die Antwort!

Dieser Spendenaufruf dient dazu, Präzedenzfälle für Schadensersatz und Schmerzensgeld zu schaffen, damit auch Sie im Kampf um und Ihre Kinder durch die Amtshaftungsklage Jugendamt ein Mittel an die Hand bekommen, um die Chance deutlich zu erhöhen, die Inobhutnahme Ihres Kindes zu beenden. Amtshaftungsklagen können auch gegen andere Ämter / Beamte geführt werden.

Spendenaufruf für Amtshaftungsklagen: 1 Euro reicht!

Bei diesem Spendenaufruf geht es nicht darum, “Unsummen” an Geld zu spenden. Jede, wirklich JEDE Familie kann bereits mit 1 Euro, 2 Euro, 5 Euro, 10 Euro – oder mehr – ganz aktiv etwas gegen dieses unsägliche Unrecht tun.

Pro Fall wird lediglich ein Mindestbetrag in Höhe von 174 Euro benötigt, um die Amtshaftungsklage beim Landgericht einreichen zu können.

Die Amtshaftungsklagen beim Landgericht werden deshalb angestrebt, weil davon auszugehen ist, dass hier kompetentere Richter und Richterinnen tätig sind, die sich mit größerer Sorgfalt den Klagen zuwenden, als deren Kolleginnen und Kollegen beim Amtsgericht.

Jetzt Amtshaftungsklage für Carola Koch und Markus König unterstützen

Die ersten beiden Fälle, für die im Rahmen von Projekt 174 jeweils mindestens 174 Euro eingesammelt werden, wurden juristisch geprüft und deshalb ausgewählt, weil fehlerhaftes Verhalten hier nachgewiesen werden kann, sodass gute Aussichten auf eine erfolgreiche Amtshaftungsklage bestehen. Beide Fälle stellen wir Ihnen weiter unten noch näher vor.

Spendenlink für Amtshaftungsklage von Carola Koch

https://www.betterplace.me/schadensersatz-kindesentziehung-tilmann-murat-m

Spendenlink für die Amtshaftungsklage von Markus König:

https://www.betterplace.me/schadensersatz-rechtsbeugung-in-sachen-koenig

Was passiert, wenn mehr Spenden eingehen?

Umso mehr Spendengelder eingehen, desto höher können Schadensersatz, Schmerzensgeld und somit auch  der Streitwert angesetzt werden. Wird die Amtshaftungsklage gewonnen, fließen mindestens 30 % zurück in das Projekt 174. Somit kann ein Grundstein gelegt werden, um für die nächsten Familien Amtshaftungsklagen in die Wege zu leiten. Über das Projekt 174 führen wir weiter unten noch näher aus.

Erfolgreich Amtshaftung durchsetzen – Geschädigte haben kaum Chancen

Vorab können wir Ihnen versichern: Unter normalen Umständen ist es keinesfalls ohne Weiteres möglich, wenn Sie den Staat auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen wollen. Das können Hunderttausende Familien bestätigen.

Derartige Klagen sind extrem aufwendig und kostspielig. Kaum ein Anwalt informiert betroffene Eltern über die Option “Amtshaftungsklage Jugendamt” und wer keine Rechtsschutzversicherung hat, die die Klagekosten übernimmt, scheitert am Finanziellen.

Wer eine Klage vor Gericht einreichen will, muss die Gerichtskosten im Voraus bezahlen.

Aus diesem Grund kommt es in den allermeisten Fällen gar nicht erst dazu, das überhaupt Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen das Jugendamt, das Familiengericht, Beamte anderer Behörden oder sachverständige Gutachter eingereicht wird.

Illegale Inobhutnahme – Familien bleiben auf dem Schaden sitzen

Seit 2005 erreichen uns täglich unzählige Anfragen, was man gegen das Jugendamt und das Familiengericht tun kann, wenn eine ungerechtfertigte Inobhutnahme oder ein anderes, an der Familie begangenes Unrecht zu beklagen ist. In den meisten derart gelagerten Fälle ist die Beendigung der Inobhutnahme und die Herausgabe der Kinder an die Eltern der einzige Erfolg.

Miserable Rückführquote bei Inobhutnahmen

Doch die Rückführquote bewegt sich generell in einem sehr niedrigen Bereich. Und wenn die Kinder in Einzelfällen zurückkommen, bleibt der erlittene wirtschaftliche und emotionale Schaden einzig und alleine auf den Rücken der Familien.

Keine Kraft für weitere Gerichtsverfahren

Nur in ganz wenigen Fällen gelingt es den betroffenen Familien, gerichtlich Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erstreiten. Außerdem fehlt den allermeisten Eltern die Kraft, sich nach der Beendigung der Inobhutnahme mit einer Klage gegen das Amt zu beschäftigen. Die Kraftreserven wurden aufgebraucht und erst, wenn die Kinder wieder zurück sind, zeigt sich der tatsächliche Schaden, den die Kinder durch das rechtswidrige Handeln des Jugendamtes erlitten haben.

Nur wenig bekannte Fälle, bei denen Schadensersatz gezahlt wurde

Eine sehr überschaubare Übersicht erfolgreich erstrittener Schmerzensgelder und Schadensersatzzahlungen finden Sie hier auf Wikipedia im Artikel „Fremdunterbringung„.

Unterm Strich lässt sich konstatieren:

Jugendämter haben es leicht, eine illegale Inobhutnahme durchzuführen und aufrecht zu erhalten – weil das rechtliche Mittel der Amtshaftungsklage nur in ganz wenigen Fällen genutzt wird.

Lassen Sie uns das gemeinsam ändern – unterstützen Sie die beiden Familien, damit künftig möglichst viele Familien und auch Sie diesen Weg gehen können.

Was ist eine Amtshaftungsklage?

Da Beamte im Auftrag des Staats handeln um die Rechtsordnung durchzusetzen, kann der Staat in Haftung genommen werden, wenn Beamte durch ihr Handeln Betroffenen finanziellen oder körperlichen Schaden zufügen.

Fehlverhalten von Beamten kann Amtshaftung auslösen

Zwar haften Beamte in Ausübung ihrer Tätigkeit in der Regel nicht selbst. Jedoch können Geschädigte Haftungansprüche gegen den Staat geltend machen. Um den Staat in Haftung (Amtshaftung) zu nehmen, können Geschädigte die Amtshaftungsklage einreichen.

Bürgerliches Gesetzbuch – BGB § 839

§ 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung

(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html

Voraussetzungen für Amtshaftungsklage

Damit eine Klage auf Amtshaftung geführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt u. a.:

  • Der Geschädigte hat rechtsstaatliche Mittel ausgeschöpft, um den Schaden abzuwenden.
  • Eindeutiger Zusammenhang zwischen Fehlverhalten und Schaden.
  • Der Schadensersatz wird innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren geltend gemacht.

Warum reicht ein Mindestbetrag von 174 Euro aus für die Amtshaftungsklage?

Normalerweise sind die Gerichtskosten für Amtshaftungsklagen um ein Vielfaches höher wie der Betrag in Höhe von 174 Euro. Schließlich geht es bei einer Klage um Schmerzensgeld und Schadensersatz bei so einem gravierenden Einschnitt in die Familie um einen kapitalen Schaden, der dementsprechend hoch zu entschädigen ist.

Das Ziel: Klagen gewinnen und Präzedenzfälle schaffen

In den beiden Fällen geht es aber nicht darum, für die beiden Familien einen maximal hohen Betrag für Schadensersatz und Schmerzensgeld einzuklagen, sondern darum, Präzedenzfälle für alle betroffenen Familien zu schaffen, sodass künftig bessere Klageerfolge erzielt werden können.

Gelingt es, die zwei Amtshaftungsklagen erfolgreich zu erstreiten, gibt es für alle anderen Familien Gerichtsurteile, auf die sie künftig eigene Klagen stützen können.

Gerichtskosten hängen vom Streitwert ab

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Je höher die geforderte Summe für Schmerzensgeld und Schadensersatz, desto höher wird der Streitwert.

Erst nach Zahlung der Gerichtskosten werden Gerichte bei Klagen tätig

Beim Amtsgericht muss der Kläger mindestens die Gerichtskosten in Höhe von 114 Euro einzahlen, damit das Amtsgericht überhaupt erst tätig wird. Angestrebt wird jedoch die Führung der Amtshaftungsklage vor dem Landgericht.

Damit das Landgericht überhaupt erst tätig wird, muss der Mindestbetrag in Höhe von 174 Euro eingezahlt werden. Dann besteht auch erst die Möglichkeit, VKH beantragen zu können.

Projekt 174: Mit gewonnenen Amtshaftungsklagen werden weitere Klagen finanziert

Mit dem Projekt 174 wird der Streitwert extrem niedrig angesetzt, damit die Klagen überhaupt finanziert werden können.

Das Projekt 174 ist ein Gemeinschaftsprojekt, bei dem zunächst 2 Amtshaftungsklagen geführt werden. Bei Erfolg fließt ein Teil der erstrittenen Schadensersatzsumme in das Projekt zurück, um weitere Klagen zu finanzieren. Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Amtshaftungsklage von Projekt 174.

Amtshaftungsklage Jugendamt – der Fall Carola Koch

Vielen betroffenen Familien ist der Fall Carola Koch bekannt, da er bereits öffentliche Aufmerksamkeit durch diverse Presseberichte hat:

  • Süddeutsche
  • Bildzeitung
  • FAZ
  • TAZ
  • Nordseezeitung

Mutter Carola Koch ist eine überaus engagierte Mutter und die erste Mutter, die im Jahre 2017 in Deutschland erfolgreich einen Kindergartenplatz einklagen konnte. Neben diesem Kindergartenkind hat Mutter Carola Koch einen älteren Sohn, bei dem ein anerkannter Grad der Behinderung vorliegt.

Behindertem Kind wird Hilfe zur Integration und Teilhabe verwehrt

Dem behinderten Sohn der Carola Koch wurde aufgrund seines, durch die Behinderung bedingtes, “unangepasstes” Verhaltens der Schulbesuch verweigert. Die überaus engagierte Mutter kämpfte gegen die Behörden darum, dass dem Junge das Recht auf Bildung zugebilligt wird, in Form des Rechtes auf Teilhabe der Gesellschaft, wozu unter anderem auch die Unterstützung von Assistenzdiensten zählt.

Anwalt führt Rechtsanspruch mit Verfassungsrang an

Der Anwalt der Kindesmutter hat in der Klageschrift an das Oberverwaltungsgericht Bremen wie folgt ausgeführt:

Nach dem Bundesteilhabegesetz nach der Fassung vom 01.01.2020 hat der Rehabilitationsträger kein Ermessen zu prüfen, ob er die begehrten Leistung in einer anderen Leistungsform z. B. als Sachleistung, erbringen möchte. Dieser Rechtsanspruch offenbart die menschen- und verfassungsrechtliche Direktive dem anspruchsberechtigten Kind in eigener Verantwortung, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

In diesem Fall geht es also nicht um eine Kindeswohlgefährdung, sondern um Antragsverfahren im Rahmen des Behindertenrechts.

Oberverwaltungsgericht Bremen verurteilt Jugendamt zur Leistungserbringung

Die Mutter stellte beim Jugendamt einen Antrag auf Bewilligung des Integrationshelfers. Das Jugendamt ist gemäß dem Behindertengesetz verpflichtet, diese Leistung zu bewilligen und die Kosten zu tragen.

Auszug aus dem Urteil Oberverwaltungsgericht Bremen 2B66/20

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller bis zu ihrer Entscheidung über seinen Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe in der Form eines persönlichen Budgets für eine Schulassistenz vorläufig Eingliederungshilfe in der Form eines persönlichen Budgets für eine Schulassistenz in Höhe von 4.354 Euro monatlich zu gewähren.

Link zum Beschluss hier als PDF

Jugendamt erbringt falsche Leistung: Inobhutnahme

Doch was ist stattdessen passiert? Das Jugendamt hat den Jungen in Obhut genommen und anonym in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht, mit freiheitsentziehenden Maßnahmen auf Antrag der Ergänzungpflegerin (Fixierung). Das Familiengericht hat der Mutter das Sorgerecht vorläufig in Teilen entzogen und am 10.02.2021 komplett.

Seit 03.12.2020 hat die Mutter kein Lebenszeichen von ihrem Kind erhalten. Weder ist ihr bekannt, ob Ihr Sohn derzeit beschult wird, noch wie es ihrem Sohn geht.

Oberverwaltungsgericht: Jugendamt bewegt sich im falschen Rechtsbereich

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass ein Beschluss vom Oberverwaltungsgericht vorliegt, aus dem unmissverständlich hervorgeht, dass das Jugendamt bei diesem Fall sich innerhalb eines völlig falschen Rechtsbereichs bewegt, statt Behindertenrecht anzuwenden.

Kommentar zum Beschluss hier lesen

Trotz rechtskräftigem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts wird keine Abhilfe geschaffen. Damit ist die Grundlage und auch die Notwendigkeit einer “Amtshaftungsklage Jugendamt” gegeben.

Amtshaftungsklage – der Fall Markus König

Im Fall des Vaters Markus König lag zunächst eine Jugendamtsproblematik vor, die aber längst zum Nebenschauplatz geworden ist. Denn der Vater setzte sich zur Wehr und in gehabter Manier werden bekanntlich Eltern, die sich wegen begangenem Unrecht zu wehrhaft zeigen, psychiatriert und kriminalisiert.

Durch seine Wehrhaftigkeit, Unrecht nicht wehrlos hinzunehmen, setzte sich ein ausbordernder Behördenapparat gegen Markus König in Gang.

Statt rechtmäßig zu handeln ab in die Forensik

Markus König wurde mehrere Monate in die Forensik untergebracht und dort gegen seinen Willen festgehalten. Es wurden zahlreiche Gerichtsverfahren in Gang gesetzt, bei denen der Vater diverse Beamte und Behördenvertreter schwer belastete.

Rechtsansprüche des Vaters werden konsequent missachtet

Hier ein kleiner Auszug dessen, warum auch im Fall von Markus König die Amtshaftungsklage zu erheben ist:

  • Dem angeklagten Vater wurde und wird das Recht auf Gehör verweigert.
  • Markus König als Angeklagtem wurde und wird Akteneinsicht verwehrt.
  • Diverse Anträge beim Gericht sowie Befangenheitsanträge wurden und werden nicht bearbeitet.
  • Aussagen von Entlastungszeugen wurden und werden nicht gewürdigt.

Somit wird ihm sein Rechtsanspruch auf faire Verfahren (explizit Plural) genommen. Als ob das nicht bereits schlimm genug wäre, gibt es weitere Punkte, die eine Amtshaftungsklage begründen:

  • Beeinflussung der Verteidiger.
  • Beweismittel wurden verfälscht.
  • Entlastende Beweismittel wurden nach Anordnung vernichtet.
  • Todesdrohung gegen Markus König.

Die Sauna – der neue Gerichtssaal?

Darüber hinaus gibt es pikante Verstrickungen zwischen Richtern und Mitgliedern der Staatsanwaltschaft. Demnach sollen sich mehrere dieser Beamten in der Sauna über das Vorgehen im Fall Markus König beratschlagt haben.

Einer bleibt draußen – der Angeklagte!

Da Markus König nicht in die Sauna vorgeladen wurde, um sich zwischen Aufgüssen zu verteidigen, muss hier zwingend konstatiert werden, dass sein Recht auf Verteidigung keinerlei Anwendung findet. Dass sich hier Staatsvertreter noch auf dem Boden von Recht und Gesetz bewegen, darf bezweifelt werden.

Fall Markus König: Menschenrechtsbeschwerde & Verfassungsbeschwerde eingereicht

Unlängst wurde in der Causa Markus König fristgerecht im Juni 2021 Verfassungsbeschwerde und Menschenrechtsbeschwerde beim EGMR erhoben. Dazu finden Sie hier die Pressemitteilung. Auch dieser Fall soll mit einer Amtshaftungsklage bearbeitet werden.
Amtshaftungsklage Jugendamt

Vermisste Kinder finden

Nicht selten passiert es, dass Kinder verschwinden. Eltern gehen dabei um vor Sorge und Angst um das eigene Kind. Wenn ein Kind vermisst wird, kommen dafür mehrere Gründe in Betracht. Das Kind ist weggelaufen, das Kind wurde durch das Jugendamt anonym untergebracht oder der andere Elternteil hat das Kind entführt. In jedem Fall ist es alles andere als einfach, wenn besorgte Eltern vermisste Kinder finden wollen. Hilfreich kann das Einschalten einer Privatdetektei sein. Privatdetektive haben weitaus bessere Möglichkeiten, eine Adresse herausfinden oder eine vermisste Person finden zu können. Auch dann, wenn Behörden die Unterkunft eines in Obhut genommenen Kindes gegenüber Mutter und Vater geheimhalten.

Vermisste Kinder Deutschland – Statistiken

Das BKA hat im Jahr 2018 insgesamt 12.791 Vermisstenfälle mit Beteiligung von Kindern bearbeitet. Davon wurden 12.604 Fälle aufgeklärt. Die Aufklärungsquote lag bei 98,5 %. Die Anzahl der Vermisstenfälle steigt jedoch.

Vermisste Kinder 2019 – Aufklärungsrate hoch, Fallzahlen steigen trotzdem. Für das Jahr 2019 wurden bundesweit 15.395 Kinder vermisst. Es wurden insgesamt 15.072 vermisste Kinder gefunden bzw. so viele Fälle konnten geklärt werden; die Aufklärungsrate betrug in diesem Jahr 97,9 %. Obwohl die Steigerung der Aufklärungsquote im Vergleich zum Vorjahr erfreulich hoch ist, sind steigende Fallzahlen zu beklagen. Rund 320 vermisste Kinder bleiben verschollen und somit bleiben deren Eltern in schrecklicher Ungewissheit, wo die eigene Tochter oder der eigene Sohn ist und ob dem Kind etwas Schreckliches passiert ist.

Vermisste Kinder finden – welche Möglichkeiten gibt es?

Wird ein Kind vermisst, gilt es, schnellstmöglich alles in die Wege zu leiten, was dem Auffinden des Kindes dienlich sein kann. Als Eltern sollten Sie sofort den Kontakt mit der örtlichen Polizei aufnehmen und eine Vermisstenanzeige aufgeben.

Wann die Polizei Maßnahmen zur Suche aufnimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wie lange wird das Kind vermisst?
  • Wie alt ist das Kind?
  • Gibt es Hinweise auf Eigengefährdung oder Fremdgefährdung?
  • Benötigt das Kind Medikamente oder ärztliche Behandlung?

Auch die konkrete Sachlage wirkt sich entscheidend auf die zu ergreifenden Maßnahmen aus. Bei einer anonymen Fremdunterbringung des Kindes durch das Jugendamt wird die Polizei gewiss keine Suchmeldung oder eine öffentliche Fahndung nach dem Kind auslösen.

Gehen Sie zur nächsten Polizeistation, um das Kind vermisst zu melden. Nehmen Sie alle wichtigen Informationen mit, welche die Polizeiarbeit erleichtert. Dazu zählen vor allem:

  • Handynummer des Kindes
  • Kontaktdaten von Freunden des Kindes
  • gute Fotos des vermissten Kindes
  • Beschreibung der getragenen Kleidung
  • möglichst Fotos von Kleidung, Tasche, Rucksack usw.

Wägen Sie gemeinsam mit der zuständigen Polizeistation bzw. Kripo ab, ob und wann die öffentliche Suche nach dem vermissten Kind eingeleitet wird. Anhand der Gefahrenlage ist abzuwägen, ob die Vermisstensuche über lokale und bundesweite Medien ausgedehnt wird.

Neben der Vermisstenfahndung durch Polizei und Medien kann auch das Einschalten einer Detektei sinnvoll sein. Die Kosten hierfür müssen jedoch vom Auftraggeber, also von Mutter, Vater bzw. beiden Eltern getragen werden.

Vermisste Kinder finden: Wie kann eine Privatdetektei bei der Vermisstensuche helfen?

Spätestens durch die zahlreichen TV-Shows hat nahezu jeder eine ungefähre Vorstellung dessen, wie eine Privatdetektei in etwa arbeitet. Allerdings unterscheidet sich die TV-Darbietung durchaus von der Realität. Privatdetektive sind darin erfahren, gerichtsfähige Beweise zusammenzutragen und sind daher auf eine seriöse und ordentliche Arbeitsweise angewiesen.

Damit sie eine Adresse herausfinden oder eine vermisste Person finden können, müssen sie mit zulässigen Techniken der Recherche und unter Einbeziehung vorhandener Kontakte Spuren finden, auswerten, evt. behördliche Informationen einholen sowie anhand der beruflichen Erfahrung vorhandene und neu hinzugewonnene Erkenntnisse auswerten.

Wird ein Privatdetektiv damit beauftragt, ein vermisstes Kind zu suchen, findet in der Regel eine enge Zusammenarbeit der Detektei mit anderen Ermittlungsbehörden wie Polizei, Kriminalpolizei, BKA und Interpol statt.

Mit Privatdetektei eng zusammenarbeiten

Unabhängig davon, in welcher Angelegenheit man eine Privatdetektei beauftragt, ist eine enge Zusammenarbeit unerlässlich. Jedes Detail, jeder noch so kleine Hinweis kann eine Spur sein, wenn die Ermittler eine Adresse herausfinden oder ein vermisstes Kind finden sollen. Eine erfolgsorientierte Detektei gewährleistet eine 24-Stunden-Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr oder ist zumindest fast rund um die Uhr erreichbar.

„Unsere Privatdetektive unterstützen Sie in diesem Fall bei der Vermisstensuche fast rund um die Uhr mit ihren Recherchekompetenzen.“

Quelle: Detektei Stuttgart

Wann immer man als Klient neue Erkenntnisse erhält, die bei der Vermisstensuche hilfreich sein kann, kann man auf dem unkomplizierten Weg die Privatdetektive darüber informieren und so selbst ebenfalls die Ermittlungen unterstützen. Insbesondere in Kindesentzugsfällen und Kindesentführung sind meist die Eltern bzw. ist das Elternteil der wichtigste Informant.

Woran erkennt man eine seriöse Privatdetektei?

Eine seriöse Privatdetektei sollte einen hohen Anspruch an den eigenen Standard haben. Nur geschulte und ausgebildete Ermittler sollten dort beschäftigt sein. Die Privatdetektive sollten eine qualifizierte Ausbildung über die Bundes- bzw. Länderbehörden vorweisen können. Ebenso sollten die Detektive mehrere Jahre Berufserfahrung mitbringen, denn dann sind sie geübt in Recherchetechniken.

Das Ausfindigmachen von Adressen sowie die Suche nach vermissten Kindern erfordert professionelle Erfahrung und ist nicht immer nur eine regional beschränkte Angelegenheit. Besteht der Verdacht, das vermisste Kind könnte sich im Ausland befinden, sollte die Privatdetektei über Auslandskontakte und Erfahrung auch in solchen Fällen verfügen.

Denn oft ist es im Rahmen einer Kindesentführung von Nöten, auch im Ausland zu recherchieren. Die beauftragte Privatdetektei sollte deshalb in solchem Falle mit den Besonderheiten bei Auslandseinsätzen vertraut und auch darin erfahren sein, mit ausländischen Kollegen und Behörden zusammenzuarbeiten. Es ist unerlässlich, bei der Vermisstensuche länderspezifische Gesetzte zu kennen und zu wissen, welche Behörden und Institutionen einzuschalten sind.

Vermisste Kinder finden: Was können Sie als Eltern sonst noch tun?

Ist Ihr Kind abgängig, wird jede Minute des Verschwindens zum Albtraum. Bewahren Sie trotzdem Ruhe. Werden Sie selbst aktiv – aber nicht auf eigene Faust. Polizei, Detektive und Initiativen wie „Vermisste Kinder“ können Ihnen Tipps geben, was Sie konkret tun können, ohne die Polizeiermittlungen und die Arbeit des Privatermittlers zu gefährden.

Hilfreich ist es, wenn Sie gemeinsam mit Verwandten und Freunden den Freundeskreis des vermissten Kindes abklappern. Hintergrund der privaten Recherche ist es, Antworten auf diese Fragen zu erhalten:

  • Hat jemand etwas gehört, gesehen oder steht vielleicht sogar im Kontakt mit dem Kind?
  • Gibt es Hinweise, ob das Kind sein Weglaufen angekündigt hat?
  • Weiß jemand, ob das Kind Kummer hat oder es sich mit jemanden treffen wollte?
  • Wann und wo wurde das abgängige Kind zuletzt gesehen?
  • Welche Kleidung hatte es an? Hat es eine Tasche, einen Rucksack oder ähnliches bei sich gehabt?

Auch Orte, wo sich das Kind vor seinem Verschwinden bevorzugt aufgehalten hat, sollten aufgesucht werden.   Finden sich an diesen Orten andere Personen regelmäßig ein, können diese befragt werden. Diese Fragen sind zu klären.

  • Wann wurde das Kind dort gesehen?
  • War es in Begleitung?
  • Wohin ist das Kind danach gegangen?
  • Ist etwas Verdächtiges aufgefallen?

In Absprache mit den Ermittlern kann das Aufhängen von Vermisstenfotos erfolgen. Weitere mögliche Maßnahmen zur Vermisstensuche: Plakate aufhängen, Website erstellen, Suche nach dem vermissten Kind im Internet verbreiten.

Um vermisste Kinder finden darf keinesfalls kostbare Zeit vergeudet werden. Eingehende Hinweise müssen daher sorgfältig behandelt sowie auf Plausibilität und Glaubwürdigkeit überprüft werden, da leider auch Spinner und Wichtigtuer sich berufen fühlen, falsche Informationen zu übermitteln. Auch deshalb ist es wichtig, eng mit allen beteiligten Ermitteln zusammenzuarbeiten, damit die Spurensuche nicht auf die falsche Fährte führt.
„Vermisste

Kinder brauchen beide Eltern - Trennungskinder

Väterrechte in Deutschland

Wie ist es um die Väterrechte in Deutschland bestellt?

Väter sind in Deutschland benachteiligt, was das Sorgerecht angeht. Nämlich dann, wenn Sie bei der Geburt nicht mit der Kindsmutter verheiratet sind und es zu einem Trennungsfall kommt. Aber auch für verheiratete Männer sind im Trennungsfall die Väterrechte durchaus nicht mit denen der Mütter gleichzusetzen, wenngleich das Jugendamt auch Mütter, vor allem aber Kinder, nicht immer zu ihrem Recht kommen lässt, etwa durch den Entzug vom Sorgerecht.

Ob Kinderklau oder Trennungsproblematik – das Eingreifen der deutschen Jugendämter und Familiengerichte richtet in der überwiegenden Zahl aller Fälle offensichtlich mehr Schaden wie Gutes zum Wohl der Familien an. Wir wollen auch auf die Situation der Trennungsväter aufmerksam machen und uns künftig dem Thema Trennungseltern ebenfalls annehmen.

Väterrechte in Deutschland

Väterrechte in Deutschland

Trennungseltern – die Kernproblematik

Trennungsväter sind sehr aktiv dabei, um das Recht zu kämpfen. Dabei geht es Ihnen meist nichtmals darum, die alleinige Elterliche Sorge, kurz das Sorgerecht, zugesprochen zu bekommen, sondern sie kämpfen in vielen Fällen darum, ihre Kinder überhaupt sehen zu dürfen.

Das Jugendamt und das interagierende Familiengericht hätten per Gesetz die Aufgabe, das Kindeswohl zu schützen und den Rechtsanspruch des Kindes auf Erziehung durch die Eltern zu gewährleisten. Eltern sind: Mutter und Vater.

Das Menschen, die sich einst liebten, sich entzweien, kommt vor. Doch die Verbindung der Elternschaft bleibt – so die deutschen Behörden es zulassen. Werden aus einem Elternpaar Trennungseltern, haben die Erwachsenen und die Kinder der Familie es ohnehin nicht leicht. Das gesamte familiäre Gefüge zerbricht und muss sich wieder neu formieren. Verletzte Gefühle, Wut, Trauer, Resignation, Umstrukturierung der finanziellen Verhältnisse und so manches mehr muss von den beteiligten Familienmitgliedern nun bewerkstelligt werden.

Nicht immer gelingt es sich entzweienden Eltern, dies ohne Streit zu schaffen. Es würde eines Mittlers bedürfen, der zum Wohle aller Beteiligten diese in eine Position bringt, dass man sich sachlich und vor allem mit Fokus auf die Kinder auseinandersetzen kann. Ein Familiengericht, das sich noch dazu die Adjutanz des Jugendamtes zur Seite holt, ist sicher nicht der richtige Weg. Vor Gericht und bei den Jugendämtern ist die angewandte Praxis nicht, das Kooperieren aller Involvierten, sondern das Ausstechen der Gegenpartei. Deutschland vermag es nicht, Trennungsmütter, Trennungsväter und Trennungskinder zu schützen, sondern profitiert von dem Streiten um die Kinder.

Das lukrative Geschäft mit Trennungskindern

In wirtschaftlich schwachen Zeiten ist niemand mehr vor Arbeitslosigkeit gefeit und die schwere Wirtschaftskrise in Griechenland hat gezeigt, dass es auch Beamten an den Kragen gehen kann. Nämlich dann, wenn der Rotstift auf Sparkurs angesetzt ist. Die Rechtsstreitigkeiten zweier Elternteile um die Kinder ist ein lukratives Geschäft und sichert eine riesige Sorgerechtsindustrie.

Je mehr die Väter auf ihre Väterrechte pochen, je mehr Mütter sich kreativ darin beweisen, die Väter maximal von den Kindern zu entfremden, umso lukrativer wird das Geschäft um die Trennungskinder. Viele Trennungsväter beziehen sich auf die überausgeprägte Emanzipation. Sie sei demnach dafür verantwortlich, dass der Rolle des Vaters keine angemessene Würdigung bei Jugendamt und Familiengericht zukommt.

Doch werden nur dort Väterrechte in der bekannten Weise attackiert und zugleich Mütterrechte vermeintlich höher bewertet, wo der Streit zwischen Vater und Mutter den Behörden bekannt ist. So zum Beispiel von Trennungsvater Günter Mühlbauer. Leben Eltern zusammen und Jugendämter haben die Familie im Fokus, spielen weder Mütter- noch Väterrechte eine Rolle, denn in einem solchen Fall werden einfach beide Eltern entsorgt. Dann spricht man von Kinderklau.

Dieser verläuft ähnlich, wie Trennungsväter ihre Situation schildern. Die Eltern dürfen die Kinder nicht mehr sehen, müssen zunächst Auflagen der Jugendämter erfüllen, während Profierzieher die Entfremdung des Kindes zu den Eltern erzeugen. So wird ein langer Streit zwischen Behörden und Eltern um das Sorgerecht und das Recht auf natürliche Erziehung gewährleistet.

Alle sind glücklich – außer die Familie. Denn die wird in diesem lukrativen Geschäft regelrecht verheizt. Trennungseltern sollten begreifen, dass sie in ihrem Streit immer in der Gefahr laufen, dass ihr Kind nicht nur um einen Elternteil gebracht wird, sondern im schlimmsten Fall sogar beider Eltern beraubt wird. Unter diesem Denkanstoß sollte es erwachsenen Menschen möglich sein, zum Wohle des Kindes sich so zu verhalten, dass das Kind nicht auch noch der Gefahr von Kinderklau ausgesetzt ist. Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte.