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Vermisste Kinder finden

Nicht selten passiert es, dass Kinder verschwinden. Eltern gehen dabei um vor Sorge und Angst um das eigene Kind. Wenn ein Kind vermisst wird, kommen dafür mehrere Gründe in Betracht. Das Kind ist weggelaufen, das Kind wurde durch das Jugendamt anonym untergebracht oder der andere Elternteil hat das Kind entführt. In jedem Fall ist es alles andere als einfach, wenn besorgte Eltern vermisste Kinder finden wollen. Hilfreich kann das Einschalten einer Privatdetektei sein. Privatdetektive haben weitaus bessere Möglichkeiten, eine Adresse herausfinden oder eine vermisste Person finden zu können. Auch dann, wenn Behörden die Unterkunft eines in Obhut genommenen Kindes gegenüber Mutter und Vater geheimhalten.

Vermisste Kinder Deutschland – Statistiken

Das BKA hat im Jahr 2018 insgesamt 12.791 Vermisstenfälle mit Beteiligung von Kindern bearbeitet. Davon wurden 12.604 Fälle aufgeklärt. Die Aufklärungsquote lag bei 98,5 %. Die Anzahl der Vermisstenfälle steigt jedoch.

Vermisste Kinder 2019 – Aufklärungsrate hoch, Fallzahlen steigen trotzdem. Für das Jahr 2019 wurden bundesweit 15.395 Kinder vermisst. Es wurden insgesamt 15.072 vermisste Kinder gefunden bzw. so viele Fälle konnten geklärt werden; die Aufklärungsrate betrug in diesem Jahr 97,9 %. Obwohl die Steigerung der Aufklärungsquote im Vergleich zum Vorjahr erfreulich hoch ist, sind steigende Fallzahlen zu beklagen. Rund 320 vermisste Kinder bleiben verschollen und somit bleiben deren Eltern in schrecklicher Ungewissheit, wo die eigene Tochter oder der eigene Sohn ist und ob dem Kind etwas Schreckliches passiert ist.

Vermisste Kinder finden – welche Möglichkeiten gibt es?

Wird ein Kind vermisst, gilt es, schnellstmöglich alles in die Wege zu leiten, was dem Auffinden des Kindes dienlich sein kann. Als Eltern sollten Sie sofort den Kontakt mit der örtlichen Polizei aufnehmen und eine Vermisstenanzeige aufgeben.

Wann die Polizei Maßnahmen zur Suche aufnimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wie lange wird das Kind vermisst?
  • Wie alt ist das Kind?
  • Gibt es Hinweise auf Eigengefährdung oder Fremdgefährdung?
  • Benötigt das Kind Medikamente oder ärztliche Behandlung?

Auch die konkrete Sachlage wirkt sich entscheidend auf die zu ergreifenden Maßnahmen aus. Bei einer anonymen Fremdunterbringung des Kindes durch das Jugendamt wird die Polizei gewiss keine Suchmeldung oder eine öffentliche Fahndung nach dem Kind auslösen.

Gehen Sie zur nächsten Polizeistation, um das Kind vermisst zu melden. Nehmen Sie alle wichtigen Informationen mit, welche die Polizeiarbeit erleichtert. Dazu zählen vor allem:

  • Handynummer des Kindes
  • Kontaktdaten von Freunden des Kindes
  • gute Fotos des vermissten Kindes
  • Beschreibung der getragenen Kleidung
  • möglichst Fotos von Kleidung, Tasche, Rucksack usw.

Wägen Sie gemeinsam mit der zuständigen Polizeistation bzw. Kripo ab, ob und wann die öffentliche Suche nach dem vermissten Kind eingeleitet wird. Anhand der Gefahrenlage ist abzuwägen, ob die Vermisstensuche über lokale und bundesweite Medien ausgedehnt wird.

Neben der Vermisstenfahndung durch Polizei und Medien kann auch das Einschalten einer Detektei sinnvoll sein. Die Kosten hierfür müssen jedoch vom Auftraggeber, also von Mutter, Vater bzw. beiden Eltern getragen werden.

Vermisste Kinder finden: Wie kann eine Privatdetektei bei der Vermisstensuche helfen?

Spätestens durch die zahlreichen TV-Shows hat nahezu jeder eine ungefähre Vorstellung dessen, wie eine Privatdetektei in etwa arbeitet. Allerdings unterscheidet sich die TV-Darbietung durchaus von der Realität. Privatdetektive sind darin erfahren, gerichtsfähige Beweise zusammenzutragen und sind daher auf eine seriöse und ordentliche Arbeitsweise angewiesen.

Damit sie eine Adresse herausfinden oder eine vermisste Person finden können, müssen sie mit zulässigen Techniken der Recherche und unter Einbeziehung vorhandener Kontakte Spuren finden, auswerten, evt. behördliche Informationen einholen sowie anhand der beruflichen Erfahrung vorhandene und neu hinzugewonnene Erkenntnisse auswerten.

Wird ein Privatdetektiv damit beauftragt, ein vermisstes Kind zu suchen, findet in der Regel eine enge Zusammenarbeit der Detektei mit anderen Ermittlungsbehörden wie Polizei, Kriminalpolizei, BKA und Interpol statt.

Mit Privatdetektei eng zusammenarbeiten

Unabhängig davon, in welcher Angelegenheit man eine Privatdetektei beauftragt, ist eine enge Zusammenarbeit unerlässlich. Jedes Detail, jeder noch so kleine Hinweis kann eine Spur sein, wenn die Ermittler eine Adresse herausfinden oder ein vermisstes Kind finden sollen. Eine erfolgsorientierte Detektei gewährleistet eine 24-Stunden-Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr oder ist zumindest fast rund um die Uhr erreichbar.

„Unsere Privatdetektive unterstützen Sie in diesem Fall bei der Vermisstensuche fast rund um die Uhr mit ihren Recherchekompetenzen.“

Quelle: Detektei Stuttgart

Wann immer man als Klient neue Erkenntnisse erhält, die bei der Vermisstensuche hilfreich sein kann, kann man auf dem unkomplizierten Weg die Privatdetektive darüber informieren und so selbst ebenfalls die Ermittlungen unterstützen. Insbesondere in Kindesentzugsfällen und Kindesentführung sind meist die Eltern bzw. ist das Elternteil der wichtigste Informant.

Woran erkennt man eine seriöse Privatdetektei?

Eine seriöse Privatdetektei sollte einen hohen Anspruch an den eigenen Standard haben. Nur geschulte und ausgebildete Ermittler sollten dort beschäftigt sein. Die Privatdetektive sollten eine qualifizierte Ausbildung über die Bundes- bzw. Länderbehörden vorweisen können. Ebenso sollten die Detektive mehrere Jahre Berufserfahrung mitbringen, denn dann sind sie geübt in Recherchetechniken.

Das Ausfindigmachen von Adressen sowie die Suche nach vermissten Kindern erfordert professionelle Erfahrung und ist nicht immer nur eine regional beschränkte Angelegenheit. Besteht der Verdacht, das vermisste Kind könnte sich im Ausland befinden, sollte die Privatdetektei über Auslandskontakte und Erfahrung auch in solchen Fällen verfügen.

Denn oft ist es im Rahmen einer Kindesentführung von Nöten, auch im Ausland zu recherchieren. Die beauftragte Privatdetektei sollte deshalb in solchem Falle mit den Besonderheiten bei Auslandseinsätzen vertraut und auch darin erfahren sein, mit ausländischen Kollegen und Behörden zusammenzuarbeiten. Es ist unerlässlich, bei der Vermisstensuche länderspezifische Gesetzte zu kennen und zu wissen, welche Behörden und Institutionen einzuschalten sind.

Vermisste Kinder finden: Was können Sie als Eltern sonst noch tun?

Ist Ihr Kind abgängig, wird jede Minute des Verschwindens zum Albtraum. Bewahren Sie trotzdem Ruhe. Werden Sie selbst aktiv – aber nicht auf eigene Faust. Polizei, Detektive und Initiativen wie „Vermisste Kinder“ können Ihnen Tipps geben, was Sie konkret tun können, ohne die Polizeiermittlungen und die Arbeit des Privatermittlers zu gefährden.

Hilfreich ist es, wenn Sie gemeinsam mit Verwandten und Freunden den Freundeskreis des vermissten Kindes abklappern. Hintergrund der privaten Recherche ist es, Antworten auf diese Fragen zu erhalten:

  • Hat jemand etwas gehört, gesehen oder steht vielleicht sogar im Kontakt mit dem Kind?
  • Gibt es Hinweise, ob das Kind sein Weglaufen angekündigt hat?
  • Weiß jemand, ob das Kind Kummer hat oder es sich mit jemanden treffen wollte?
  • Wann und wo wurde das abgängige Kind zuletzt gesehen?
  • Welche Kleidung hatte es an? Hat es eine Tasche, einen Rucksack oder ähnliches bei sich gehabt?

Auch Orte, wo sich das Kind vor seinem Verschwinden bevorzugt aufgehalten hat, sollten aufgesucht werden.   Finden sich an diesen Orten andere Personen regelmäßig ein, können diese befragt werden. Diese Fragen sind zu klären.

  • Wann wurde das Kind dort gesehen?
  • War es in Begleitung?
  • Wohin ist das Kind danach gegangen?
  • Ist etwas Verdächtiges aufgefallen?

In Absprache mit den Ermittlern kann das Aufhängen von Vermisstenfotos erfolgen. Weitere mögliche Maßnahmen zur Vermisstensuche: Plakate aufhängen, Website erstellen, Suche nach dem vermissten Kind im Internet verbreiten.

Um vermisste Kinder finden darf keinesfalls kostbare Zeit vergeudet werden. Eingehende Hinweise müssen daher sorgfältig behandelt sowie auf Plausibilität und Glaubwürdigkeit überprüft werden, da leider auch Spinner und Wichtigtuer sich berufen fühlen, falsche Informationen zu übermitteln. Auch deshalb ist es wichtig, eng mit allen beteiligten Ermitteln zusammenzuarbeiten, damit die Spurensuche nicht auf die falsche Fährte führt.
„Vermisste

Hüte dich vor dem Familienrecht

Wenn zwei sich streiten…

Diese bekannte Weisheit ist alt, wie sie klug ist. Dass Partner sich im Laufe des Zusammenseins nicht mehr verstehen und eine Beziehung endet, kommt in den besten Familien vor. Entschließt sich einer der Eheleute zur Scheidung oder hegen beide diese Absicht, sollte den Kindern zuliebe auf das Säbelwetzen verzichtet werden. Beiderseits sollte den Kindern zuliebe eine einvernehmliche Trennung angestrebt werden, auch, wenn dies nur schwer möglich erscheint. Nicht nur, dass der Rosenkrieg und der Streit ums Sorgerecht eine sehr hohe emotionale Belastung für alle direkt und indirekt Beteiligten ist, sondern sie birgt auch die Gefahr, dass in der Auseinandersetzung das oft als dritter Elternteil bezeichnete Jugendamt auf den Plan gerufen wird. Dieses ist im Familienrecht sehr häufig involviert, weil es dort die Rechte der Kinder vertreten sollte. Ob dies dann auch immer so der Fall ist, darüber kann man sich angesichts unseres Blogs eine Meinung bilden. Als Trennungseltern hat man vornehmlich die Pflicht, Kinder vor dem Eingriff des Jugendamtes zu schützen.

Die Problematik bei einer Trennung

Eine Trennung ist immer eine persönliche Niederlage und Belastung. Erst recht, wenn die Trennungsabsicht von einem Partner vorangetrieben und in die Wege geleitet wird, während der andere vielleicht zuvor nichts von dem sich anbahnenden Beziehungs-Aus mitbekommen hat. Erfährt der andere Ehepartner von der Trennungsabsicht, fällt dieser womöglich aus allen Wolken, weil aus seiner Sicht die Ehe sich vielleicht sogar noch intakt anfühlte. Doch wo menschliche Gefühle aufeinandertreffen, können sich diese im Laufe der Zeit ändern und dann ist es der ehrliche Weg, Konsequenzen zu ziehen. Besser, als in einer Lebenslüge zu leben – auch, wenn es weh tut. Für den Noch-Ehepartner ist die Ankündigung der Trennung oftmals der Impuls, mit subtilen Mitteln darauf zu reagieren, weil die Trennungsabsicht nicht verstanden, nicht gewollt und nicht akzeptiert werden kann. Doch ganz gleich, was man tut, man kann das Vorhaben des Partners kaum ändern. Natürlich kann auch der Betrug des Ehepartners zur eigenen Trennungsabsicht führen. Auch dann fällt es nachvollziehbar schwer, einen sauberen und fairen Abschluss aus eigener Sicht zuzulassen. Man hat vielleicht noch „eine Rechnung offen“. Die Kinder sind dann häufig das Druckmittel, um dem Noch-Partner eins auszuwischen, ihn unter Druck zu setzen oder ähnliches. Plötzlich werden aus einst sich liebenden Menschen, die zusammen an einem Strang zogen, Feinde und im Krieg um Gefühle, Stolz und Rache wird das Kind zum Streitobjekt bei Trennung und Eheauflösung. Vergessen wird, dass man das, was man liebt, nämlich die Kinder, emotional einer sehr hohen Belastung aussetzt. Und oft übersehen Trennungseltern die Gefahr, dass man dem Jugendamtseingriff Tür und Tor öffnet. Genau jetzt ist es nämlich ein Leichtes für die Kinderschutzbehörde, aktiv zu werden. Weil beide Elternteile im gemeinsamen Streit bereit sind, kein gutes Haar am nunmehr zum Kontrahenten gewordenen Ehepartner zu lassen. Man weiß, man versetzt dem anderen einen gehörigen Seitenhieb und ein Stich ins Herz, wenn das Kind zum Druckmittel gemacht wird. Anstatt die Scheidung als einvernehmliche Trennung zum Wohl und Schutz des Kindes oder der Kinder zu regeln, wird um Sorgerecht, Umgangsrecht und Verbleib des Nachwuchses gestritten auf Teufel komm raus und genau diesen ruft man damit herbei, um sich am Zerfall der Familie zu bereichern. Jede gerichtliche Auseinandersetzung sichert nämlich den Arbeitsplatz von Richtern, Verfahrenspflegern und Jugendamtsmitarbeitern, die sich dazu berufen fühlen, möglichst viel in die Trennung einzugreifen, um das Kind zu schützen. Doch angesichts des Schicksals vieler Trennungskinder und Trennungseltern weiß man, dass ein Kind nicht drei Elternteile braucht, keine Heimunterbringung und auch keine Neubeelterung durch Pflegeeltern, sondern Mutter UND Vater. Auch, wenn die sich nicht mehr lieben und nicht mehr zusammenleben. Gut arrangierte, getrennt lebende Eltern sind immer besser für das Kindeswohl, als die Inobhutnahme durch das Jugendamt. Selbst, wenn dafür ein Elternteil vermeintlich zurückstecken muss. Dies fällt nachvollziehbar schwer. Doch wer sein Kind aufrichtig liebt, wird ihm ein Leben in Freiheit ermöglichen.

Wie gelingt die einvernehmliche Scheidung?

Dort, wo verletzte Gefühle und die wohl größte Enttäuschung zurückbleiben, fällt es schwer, zu akzeptieren. Trennungseltern müssen sich der Kinder zuliebe zusammenreißen und sich zunächst damit abfinden, was nicht zu ändern ist. Anstatt maximal viel Energie in den gegenseitigen Kampf zu stecken, sollte man dem häufig missbräuchlich angewandten Familienrecht ein Schnippchen schlagen. Besorgen Sie sich einen Anwalt, der nicht die Fronten schürt, sondern Ihnen dabei hilft, besonnen eine einvernehmliche Trennung einzuleiten. Wirken Sie darauf hin, dem Partner die Problematik mit dem deutschen Jugendamt zu vermitteln und signalisieren Sie, dass Sie um der Kinder Willen keinesfalls dem Jugendamt eine Chance geben wollen, mit dem eigenen Nachwuchs als Spielball zu agieren. Zeigen Sie, dass Sie ein liebendes und verantwortungsbewusstes Elternteil sind und helfen Sie dem Noch-Partner dabei, auch als solcher zu handeln. Regeln Sie in friedlicher Absicht das Sorgerecht und auch den Umgang. Feilschen Sie nicht um Minuten und Stunden mit dem Kind, denn wenn das Jugendamt erst mit der Regelung betraut wird, kann es schnell passieren, dass Sie oder der Noch-Partner das Kind gar nicht mehr oder nur noch alle paar Monate sehen darf. Somit würde nicht nur der betroffene Elternteil verlieren, sondern im Besonderen auch das Kind einen Elternteil. Und der war schließlich in der Vergangenheit in den meisten Fällen gut für das Kind. Denken Sie immer daran: Trotz einer Scheidung bleibt man Vater und Mutter!