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Psychiatrisierung Günter Mühlbauer

Psychiatrisierung: Günter Mühlbauer zweiter Gustl Mollath?

Zusammenspiel Kinderklau und Psychiatrisierung

Eine Demokratie braucht keine Kontrolle. Alle Macht geht vom Volke aus. Dieser Meinung sind die meisten Bürger. Doch genau dort liegt das Problem. Ein Staat, dessen Institutionen ohne Kontrollfunktion agieren, können schalten, walten, kriminalisieren, psychiatrisieren, wie es ihnen beliebt. Wer das System kritisiert und es in Gefahr bringt, wird zum Staatsfeind. So auch Günter Mühlbauer? Trennungsvater, der seit über 15 Jahren darum kämpft, Vater sein zu dürfen. Entsorgter Vater, Kinderklau durch das Jugendamt Regensburg. Folgt nun die Psychiatrisierung? So wie bei Gustl Mollath? Justizopfer, Psychiatrieopfer. Opfer des Systems der BRD?

Vorgeschichte

Die beiden Kinder lebten bei der Mutter, Günter Mühlbauer durfte seit 2008 keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern haben. März 2015. Die Kindesmutter stirbt. Ein Hoffnungsschimmer für den entsorgten Vater? Eine Chance für die Kinder, ihr natürliches Recht auf Umgang und Erziehung durch ihren Vater erleben zu dürfen?

Günter Mühlbauer setzt sich nicht nur in eigener Sache ein, sondern unterstützt betroffene Eltern. Väter und Mütter. Hilft Kindern, deren größter Wunsch es ist, bei ihren Eltern leben zu dürfen. Er nimmt sich dem Fall Kriminalisierung und Psychiatrisierung Gustl Mollath´s an. Auch dieser Fall trägt sich im LK Regensburg zu – wie viele andere Fälle.

Psychiatrisierung Günter Mühlbauer

Psychiatrisierung Günter Mühlbauer

Psychiatrisierung des wehrhaften Günter Mühlbauer?

Auch Günter Mühlbauer landet in der „Klapse“. Zu wehrhaft? Kommt man ihm anders nicht bei? Dem Vater, der seinen Kindern in ihren schwersten Augenblicken des jungen Lebens beistehen, sie trösten und ihnen ein liebevoller Vater sein will. Günter Mühlbauer hat sich zu weit aus dem Fenster gelehnt. 15 Jahre Kampf für die Rechte seiner Kinder. 15 Jahre Kampf gegen korrupte Gerichtsgutachter, Behördenwillkür, Amtsmissbrauch, Kriminalisierung, Psychiatrisierung. Nun ist auch er dran. Ein unbescholtener Bürger, der Recht und Gesetz achtet, wenngleich ihm beides vor mehr als 15 Jahren aberkannt wurde.

Beschuldigtenvernehmung am 23.04.2015 bei der Regensburger POLIZEI / Süd

Nach Belehrung möchte ich mich wie folgt zur Sache äußern:

Ich, Günter Mühlbauer, kam mit dem Zug am 20.03.2015 gegen Mitternacht aus Freising am Regensburger Hauptbahnhof an. Ich hatte eine Kanüle in der linken Armbeuge. Außerdem trug ich 6 EKG- Sensoren am Körper ( die mir aber erst im BKH auffielen ) Ich trug diese Dinge, da ich in Freising auf Grund einer Panikattacke im dortigen Krankenhaus war. Das Krankenhaus verließ ich auf Eigenveranlassung…

In Regensburg wurde ich von der Bundespolizei auf städtischen Grund abgestellt, da ich nicht soviel Geld dabei hatte um mir einen Fahrschein zu kaufen. ( Gestern bekam ich die Rechnung 62,30 EUR )

Ich ging zum Evangelischen Krankenhaus. Dort war die Türe zu, aber nicht versperrt.

Ich ging in das Krankenhaus und stellte einen Werbeträger der sich im Vorraum befand in den Türbereich, das sie nicht zufällt. Da ich mich in geschlossenen Räumen nicht wohlfühle.

Ich las einen Schriftzug „Notfallglocke“ und es folgten mehrere Pfeile an den Wänden. Diese waren in Augenhöhe nach rechts angebracht.

Ich drückte dann einen schwarzen Alarmknopf, da ich nicht erkannte, dass es sich um den Feueralarm handelte. Dies wurde mir erst bewußt als der Knopf schon gedrückt war. Ich ging zuvor davon aus, dass es der Notfallknopf sei..

Es war keine Absicht den Feueralarm auszulösen.

Da man mir im Krankenhaus die Kanüle nur im Stationszimmer ziehen wollte und ich auf Grund meiner Platzangst dies nur im Gang erledigen lassen wollte ging ich zu Fuß Richtung Schwabelweis.

Auf dem Heimweg wollte ich eine Apotheke aufsuchen um mir Magnesium-Tabletten zu besorgen.

Ich suchte vergeblich die Apotheken am Arnulfsplatz, am Domplatz und am Alten Kornmarkt auf.

Am Alten Kornmarkt sah ich einen Krankenwagen und hielt diesen auf.

Ich sprach mit beiden Insassen und bat um Hilfe.

Die Sanitäter verwiesen mich an ein Notfallkrankenhaus und in meiner Erregung schlug ich einmal mit meinem Gehstock an die Seite des Krankenwagens.

Ich bestreite bzw. kann mir nicht vorstellen, dass der auf den Lichtbildern abgebildete Schaden (Dullacke mit Loch) von meinem Gehstock stammt.

Ich ging zur Apotheke zurück, mir wurde aber bewußt, dass ich unrecht gehandelt habe, drehte wieder um und entschuldigte mich und erklärte, dass ich den Schaden ersetzen werde.

Den Namen habe ich bei der Anhaltung genannt. Ich bin mir ganz sicher.

Da die Sanitäter nicht ausstiegen, wollte ich weiter nach Hause gehen und ging dazu in die Pfluggasse i.R. Schwabelweis.

Plötzlich kam ein Polizeiauto mit Blaulicht aber ohne Martinshorn.

Ich machte mich bemerkbar und habe mit meinem Gehstock gewunken.

Die Polizei kam auf mich zu … es müssen mehrere gewesen sein.

Ich habe mich aus Angst / Panik sofort auf den Boden gelegt, mit dem Gesicht nach unten…

Der Vorfall wurde gefilmt und auch Sprachaufnahmen wurden getätigt.

Diese Material wird zunächst von uns ausgewertet und später veröffentlicht.

Vor der Veröffentlichung bekommt die Staatsanwaltschaft eine Kopie.

Ich wurde dann in das BKH Regensburg Station 18 a eingewiesen und mußte dort bis 15.04.2015 bleiben .

angeblicher Grund: Suizid- und Eigengefährdung

Dies lasse ich mir nicht gefallen. Mir geht es um Freiheit & Gerechtigkeit

Daher bestehe ich auf eine öffentliche Gerichtsverhandlung wo spätestens das vorhandene Videomaterial und die Sprachaufnahmen gezeigt werden.

Nachtrag bei dem „Einsatz“ bzw . bei der Festnahme waren mindesten sechs Polizisten ( auch ein Freund von mir bzw. ein Polizist der mich Duzt …) und mehrere „Johanniter“ im Einsatz.. Der Vorfall war um 02.35 …

Für die Richtigkeit der Abschrift Günter Mühlbauer am 25.04.2015

Systematische Psychiatrisierung unliebsamer Bürger?

Wer mit Jugendamt, Familienrecht oder einer anderen Staatsinstitution in Berührung kommt, kann schneller der Psychiatrisierung unterliegen, als die meisten Bürger es für möglich halten. Seit Jahren verfolgen wir aufmerksam diverse Eingriffe deutscher Jugendämter. Es wenden sich ganz normale Väter und Mütter mit verzweifelten Hilferufen an uns. Täglich. Auch Großeltern kontaktieren uns und erhoffen sich Hilfe gegen das ihnen widerfahrene Unrecht. Unrecht, begangen durch deutsche Beamte, Richter, Gutachter/Sachverständige.

Psychiatrisierung ist kein Einzelfall

In nahezu allen Fällen geht die geschilderte Willkür mit einer Psychiatrisierung einher. Kinder werden in Obhut genommen, es folgt eine lange Zeit der Kontaktsperre. Eltern und Kinder sind in der Folge traumarisiert. Sodann regt das Jugendamt die Beauftragung eines Sachverständigen an, der vom Familiengericht bestellt wird.

Vorbereitung der Psychiatrisierung

Das Sachverständige bekommt im Vorfeld die Akten von Jugendamt und Familiengericht. Unvoreingenomme Neutralität fehl am Platze. Der Gutachter nimmt seine Explorationen vor und trifft auf traumatisierte Kinder und Eltern. Menschen, die von den jüngsten Ereignissen gezeichnet sind. Das Vertrauen verloren, massive Verlustängste aufgebaut haben. Die einstigen Bindungen zwischen Eltern und Kindern sind zerstört.

Ein denkbar ungeeigneter Zeitpunkt, eine psychologische Begutachten der auseinandergerissenen Familie vorzunehmen. Und doch ist der Verlauf eben so. Kaum ein Sachverständigengutachten kann zu einer – für die Familie – positiven Einschätzung kommen.

Die Kinder sind verängstigt, haben durch den abrupten Bindungsabbruch ein schweres Trauma. Sind oft manipuliert. Eltern haben ein Trauma erlitten, die Nerven liegen blank. Sie sind eingeschüchtert, haben massive Ängste, bei den Explorationsterminen falsch zu handeln. Alle Familienmitglieder sind der unnatürlichen, künstlich herbeigeführten Situation ausgeliefert. Wie soll ein harmonisches und unauffälliges Familienbild zu begutachten sein?

Günter Mühlbauer´s Psychiatrisierung

In mehr als 15 Jahren Kampf um die Rechte seiner Kinder hat Günter Mühlbauer mehr als einmal für Unmut bei den Behörden gesorgt. Ist er deswegen auch ein Geisteskranker?

„Mich kann der Herr Mühlbauer so viel beleidigen wie er will, mir macht das nichts aus. Jetzt musste ich mich aber vor eine Mitarbeiterin stellen.“

So Günter Tischler, Leiter Jugendamt Regensburg. Und zeigte Trennungsvater Günter Mühlbauer an.

Kriminalisiert Jugendamt Regensburg Günter Mühlbauer?

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Könnte sich Amtsleiter Tischler gedacht haben. Wenn man schon dem Herrn Mühlbauer anderweitig nicht bekommt, probiert man es so:

„In einer (Anm. d. Red.: E-Mail) – die nicht von Mühlbauer kam – seien bösartige Drohungen zu lesen gewesen. Tischler stellte wegen der E-Mail Anzeige gegen unbekannt und gegen Mühlbauer wegen Beleidigung.“

Berichtet die Mittelbayerische zur Strafanzeige gegen Trennungsvater Günter Mühlbauer. Das Verfahren wurde eingestellt. Mission gescheitert.

Hexenprozess beweist psychische Störung

Behörden scheint keine Argumentation zu haltlos, um sie nicht zur Psychiatrisierung eines Bürgers nutzen zu können. Unterstellt man einem Bürger, er sei psychisch krank, wird ihm gleichsam empfohlen, sich therapeutisch behandeln zu lassen. Tut ein Bürger dies, ist er psychisch krank. Sonst würde er keinen Therapeuten in Anspruch nehmen. Verneint ein Bürger eine psychiatrische Erkrankung, ist er krankheitsuneinsichtig und therapieresistent. Dies kommt den Hexenprozessen gleich, deren Auftakt sich bereits in der Sachverständigen-Exploration ereignet, und führt so oder so zur Psychiatrisierung. Ein Mensch der als „geisteskrank“ eingestuft wird, verliert jegliches Recht.

Zum Fall Günter Mühlbauer

Günter Mühlbauer ist, wie viele Väter und Mütter wehrhaft und unschuldig. Niemals hatte er seinen Kindern etwas getan, dass für sie und das berühmte Wohl des Kindes schädlich war.

Die einzigen Fehler, derer Mühlbauer sich schuldig bekennen muss:

  • Er verliebte sich.
  • Zeugte zwei Kinder.
  • Wollte Vater sein.
  • Forderte das natürliche Recht für sich und seine Kinder ein.
  • Kämpft öffentlich für die Einhaltung von Recht und Gesetz.

Bekannte Opfer der Psychiatrisierung

Inzwischen sind viele Psychiatrieopfer bekannt. Auffällig hierbei: Kollegen des eigenen Berufsstandes, die sich kritisch äußern und Missstände anprangern werden selbst kriminalisiert und psychiatrisiert. Nachfolgend eine kleine (!) Auswahl.

Psychiatrieopfer

Weiterführende Lektüre

  • The European über das Risiko einer Zwangseinweisung
  • Offener Brief von Diplom-Psychologen zur RFK Alzey
  • BR: Gedenkstätte in Mainkofen
  • Deutsches Ärzteblatt: Psychiatrie-Opfer sind zu entschädigen
  • Nina Hagen unterstützt Opfer

Fehlt Günter Mühlbauer in der Auflistung?

Nein! Derzeit hat das Jugendamt Regensburg nebst weiteren involvierten Behörden die Chance, keinen weiteren bayerischen „Justizirrtum“ zu begehen und den seit nunmehr über 15 Jahre anhaltenden Kindesentzug im Fall Günter Mühlbauer zu beenden und den Trennungsvater zu rehabilitieren, den beiden Halbwaisen den noch lebenden Elternteil zurückzugeben. Das ist nicht unser Wunsch, sondern der gesetzliche Auftrag.

Zusammenfassung und Fazit

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Jeder Mensch hat das Recht auf Unversehrtheit und die Würde des Menschen ist unantastbar. Dies sind die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland und sie sind manifestiert in der Menschenrechtscharta. Tagtäglich werden sie in Deutschland gebrochen. Von deutschen Beamten und deutschen Behörden.

„Einzelfälle“ und „Justizirrtümer“ wie in Fällen Günter Mühlbauer, Gustl Mollath, Vera Stein, Harry Wörz, zig tausende von Heimkindern früher wie heute und Millionen von Eltern, betroffen vom deutsch-europäischen Kinderklau führen jegliche Gesetze ad absurdum.

Abschließend bleibt noch die Frage zu klären, wie man diesem Irrsinn Einhalt gebieten kann. Kontrollinstanzen? Untersuchungsausschüsse? Bürgeranwälte statt Staatsanwälte? Bislang werden Geschädigte lediglich auf den Rechtsweg verwiesen. Dieser ist mühsam und hat langen Atem. Lindert es das Unrecht, wenn nach 30 oder 40 Jahren rehabilitiert wird? Schmerzensgelder in Höhe von 20.000 Euro für eine Behinderung und ein Leben in der Psychiatrie oder in Heimausbeutung gezahlt werden?

Lesetipp: Amtshaftungsklage ist die Antwort

Nein! Es muss Amtsmissbrauch, Kriminalisierung und Psychiatrisierung Einhalt geboten werden, bevor sie begangen wird. Es hilft nichts, den Staat aufzufordern, Kontrollmechanismen zu installieren. Der Bock würde zum Gärtner gemacht. Denn in Deutschland betrifft dies nicht nur Kinderklau und die Psychiatrie. Diese Strukturen sind auch in der Behindertenhilfe, in allen Bereichen der Justiz nachzuweisen.

Eine Demokratie bräuchte keine Kontrolle. Würde sie in ihrem Sinne funktionieren. Handelt es sich um eine Schein-Demokratie? Womöglich um eine Diktatur?

Justizia

Tiefer Ekel vor Meinesgleichen

Tiefer Ekel vor Meinesgleichen

“Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen….. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.” – Frank Fahsel, Fellbach, in der “Süddeutschen Zeitung”, 9.4.2008.

Die bittere Wahrheit über das deutsche Rechtssystem

Die Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Mit der Rezitierung von Frank Fahsel, Richter a. D., möchten wir diesen Artikel um Recht, Unrecht, Justizsumpf, Rechsbeugung, Amtsmissbrauch ein weiteres Themenfeld eröffnen. Eltern, die vom Kinderklau durch die Jugendämter betroffen sind, setzen anfangs all ihre Hoffnung in die Justiz. Wenn schon das Jugendamt durch kriminelle Taten sich Kindern ermächtigt, sollte doch die Rechtsprechung in der Lage und Willens sein, dem Treiben der Jugendämter Einhalt zu gebieten.

Spätestens der Richter sollte neutral sein, die Hintergründe, die zum Kindesentzug durch das Jugendamt führten,  zu durchleuchten und anhand von Fakten Hand in Hand und mit Einklang mit herrschendem Gesetz Recht zu sprechen. Klagen Eltern öffentlich an, dass ihren Kindern und ihnen Unrecht widerfährt, werden sie zur Beschreitung des Rechtsweges verwiesen. Doch dies ist ein Weg, den man sich nicht zuletzt angesichts des Zitats von Fahsel ersparen kann. Leider bestätigen die vielen uns bekannten Fälle dies fast ausnahmslos.

Wir werden Sie in kommenden Artikeln mit diversen Justizpossen aus dem Themengebiet Kinderklau konfrontieren. Sie werden sehen: Es scheint, die Augenbinde der Justitia stehe nur mit einem Auge für Neutralität, Recht und Gerechtigkeit, und stehe das andere Auge dem Anschein und der Erfahrung nach  für Kriminalität, Korruption, Machtmissbrauch und Unrecht.

Deutsche Justiz auf Abwegen

Es kann darüber spekuliert werden, was Frank Fahsel in seinem berühmten Ausspruch exakt zu dieser Wortwahl veranlasst haben mag. Doch Fahsel ist mit seinem Zitat kein Einzelfall, der seinesgleichen mit massiver Kritik behaftet. Regelmäßig werden kritische Stimmen aus eigenen Reihen für die Justiz zum Anlass, sich selbstkritisch zu reflektieren. Wenn sie es nur täten!

Was ist die Motivation eines Justitiellen, wenn erd von Recht und Gesetz verlässt, um selbiges zu biegen, beugen und zu bersten? Geschieht der Missbrauch von Macht, weil dies durch sie selbst möglich wird? Sind es geldwerte Vorteile oder ist es die Motivation, jegliche rechtliche Auseinandersetzungen mit maximalem Aufwand in dem Organ der Rechtspflege zu verwahren und auf diese Weise den Geschäftsverkehr der Justizbehörde immerzu autark zu befüttern?

Ähnliche Motivationen stellen auch im Kinderklau die Initialmotoren dar. Ob nun im Kinderklau oder in den Gerichtshallen, mitnichten sind die Eingriffe Meinungen von Fachkräften wie Jugendhilfe oder Verfahrenspfleger zur Seite, also solchen, die ihr täglich Brot eben dadurch sicherstellen, wenn sie maximalen Hilfebedarf zu erkennen vorgeben.

Es entsteht so ein Geflecht aus denselben, immer wieder zusammen interagierenden und kooperierenden Amtspersonen, die in filigraner Zahnradtechnik zu einer komprimierten Einheit zusammenwachsen. Jedes Zahnrad greift in das andere und hält so das Getriebe am Laufen, in dem systematisch und mit Kalkül Familien wie am Fließband zermahlen werden (müssen).

Wie wir in den Artikel mit einem Zitat eingestiegen sind, so wollen wir diesen heute mit einem solchen schließen:

„Lieber glaube ich an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der Justiz.“

40 Millionen Euro für ehemalige Heimkinder

40 Millionen Euro Entschädigung für Ex-Heimkinder der DDR

Entschädigung für Ex-Heimkinder der DDR: 40 Millionen Euro

Wie AFP mitteilte, werden 40 Millionen Euro Entschädigung für Ex-Heimkinder der ehemaligen DDR gezahlt. Damit entschädigt die Bundesregierung offiziell Kinder, die in Kinderheimen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik misshandelt, missbraucht und ausgebeutet werden. Man kam zu dem Entschluss, die Erlebnisse in den Heimen habe massive Beeinträchtigungen in das Leben der Betroffenen geführt.

Die Folgen der speziellen Behandlungen haben auch über den Heimaufenthalt und zum Teil noch bis heute nachgewirkt, so das Bundeskabinett. Signifikant gemilderte berufliche Chancen, Stigmatisierungen und schwerwiegende Traumata seien die Folgen der betroffenen Heimkinder. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, CDU, teilte Ostsee-Zeitung mit:

Was diese Menschen erlitten haben, kann man mit einem solchen Fond nicht wiedergutmachen, aber wir können das Unrecht anerkennen.

Dass dieser Fond ehemalige Heimkinder, die durch das Jugendamt in ihr Unheil getrieben wurden, tatsächlich angemessen ist, darf bezweifelt werden. Bereits zum Jahresbeginn 2012 wurde ein ähnlicher Fond für einstige Heimkinder der Bundesrepublik Deutschland durch die Verantwortlichen, Länder, Bund und Kirchen und  eingerichtet. Lesen Sie, warum das Schicksal der Heimkinder und der heutige Kinderklau jeden Bürger betreffen.

40 Millionen Euro für ehemalige Heimkinder

40 Millionen Euro für ehemalige Heimkinder

Zig tausende ehemalige Heimkinder

Es sind nicht nur einige wenige ehemalige Heimkinder der DDR, die mit der Entschädigung in Höhe von 40 Millionen Euro entschädigt werden sollen. Laut vorsichtigen Schätzungen von Experten sollen wenigstens 500.000 Kindern Schlimmstes in den Erziehungsanstalten zuteil geworden sein. Demnach entfielen für jedes der überlebenden Ex-Heimkinder rechnerisch 80 Euro aus der Gesamtentschädigungssumme – der blanke Hohn.

Die Summe des Entschädigungsfonds dürfte nur ein minimaler Bruchteil dessen sein, was der Staat durch die Kinderarbeit der Heimkinder erwirtschaftet hat. Verantwortliche von Kirchen und Staat haben Kinder zur Zwangsarbeit herangezogen – nicht nur in der DDR, sondern auch in der BRD. Unklar, ob der Fond ausschließlich für Therapien aufgewendet werden soll, die ohnehin von den Krankenkassen zum großen Teil getragen werden, oder ob auch finanzielle Mittel direkt und unbürokratisch an die betroffenen Ex-Heimkinder zufließen.

Zudem sollen Beratungsstellen aus dem Fondbudget eingerichtet werden. Es dürfte also aus dem 40-Millionen-Euro-Topf nicht allzuviel bei den Betroffenen ankommen, sondern fließt wieder an die Geldgebenden zurück. Wie die Jugendfürsorge, heute das Jugendamt, die Kinder ausgebeutet, misshandelt und missbraucht hat, zeigt in Ansätzen neben anderen auch die Spielfilmdokumentation Die unbarmherzigen Schwestern.

Das Schicksal der Ex-Heimkinder betrifft jeden

Der Fond Entschädigungen für ehemalige Heimkinder in Höhe von 40 Millionen Euro betrifft jeden einzelnen Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Der Fond wird aus den Steuern aller Bundesbürger finanziert, ebenso wie die horrenden Summen, die ohnehin schon in Ex-Heimkinder fließen. Viele von ihnen sind derart traumatisiert, dass sie lebenslänglich Therapien in Anspruch nehmen, aufgrund ihrer verzweifelten, geschundenen, traumatisierten und vernichteten Seele in die kriminelle Laufbahn abgerutscht sind, nicht selbstversorgend ihr Leben gestalten können.

Doch dieses unsägliche Leid betrifft nicht nur die Kinder aus den 1940 er, 1950 er und 1970 er Jahren, sondern auch die Kinder, die später und auch heute noch durch den Staatseingriff Inobhutnahme oder Heimunterbringung irreversibel geschädigt werden. Auch heute noch arbeiten Heimkinder für den Staat und das Geschäft Kinderklau kostet die Bundesbürger weit übe 100 Milliarden Euro – jährlich. Hinter den Kosten für Jugendamt Personal, Verwaltung, Heimunterbringung verschlingen die Justiz sowie die therapeutischen Behandlungen, Beschulungen mit Förderschulstatus einen Großteil der Gesamtausgaben.

Es wurde geschätzt, dass allein im Jahr 2006 rechnerisch auf jeden einzelnen Bundesbürger jährlich 1.000 Euro entfallen, die in den Wirtschaftszweig Kinderklau fließen. Die Zahl der Inobhutnahmen hat sich nach Angaben des statistischen Bundesamtes wenigstens verdreifacht. Schauen Sie sich hierzu das Video im Artikel ZDF Frontal21: Deutsche Jugendhilfe ist profitorientiert an.

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Petition an das Europäische Parlament

So schicken Sie eine Petition an das Europäische Parlament

Als Europäisches Parlament nehmen sich EU-Parlamentarierer auch dem Unrecht derer Familien an, die von deutschen Jugendämtern behandelt werden. Marcin Libicki, ehemaliger Vorsitzender des Europäischen Parlaments hat vor einigen Jahren ein deutliches Zeichen gesetzt, indem er allen Eltern, die eine Petition gegen das deutsche Jugendamt an das Europaparlament eingeben, zugesagt hat, dass jede, dies betreffende Petitionseingabe automatisch dort zugelassen wird.

Mit dem Resultat aus dem Working Document (siehe Sidebar), bestätigt der Petitionsausschuss, der eigens für die Arbeitsweise der deutschen Jugendämter unter der Führung von Marcin Libicki gegründet wurde, dass die deutsche Jugendhilfe fehl läuft. Kinderklau ist kein Einzelfall und die Methoden, mit denen die Jugendämter sich Kinder bemächtigen, was Kindern in Obhut passiert und auch wie Trennungseltern sowie Trennungskinder behandelt werden, werden international von Bürgern, Politikern und Europaparlamentariern mehr als kritisch gewürdigt. Familien, Eltern und Kindern, schenkt man in Anhörungen im Europaparlament Gehör und bestätigt mit größtem Entsetzen das Unrecht, welches Familien zuteil wird.

Europäisches Parlament Petition eingeben

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Entsenden Sie Ihre Petition an das Europaparlament

Haben Sie als Trennungsmutter, Trennungsvater oder als Familie Probleme mit dem Jugendamt oder mit dem Familiengericht, sollten Sie darüber als oberste Instanz das Europaparlament informieren. Bitten Sie Freunde, Verwandte, Bekannte und Arbeitskollegen ebenfalls, Ihre Petitionseingabe mitzuzeichnen. Als Europäisches Parlament nimmt der Petitionsausschuss Ihre Eingabe in jeder europäischen Sprache entgegen. Nutzen Sie nach Möglichkeit Ihrer Muttersprache, insofern sie nicht Deutsch ist.

Als deutschsprachige Bürger sollten Sie darüber nachdenken, Ihre Eingabe in Französisch, Englisch oder in einer anderen Sprach zu verfassen. Falls Sie hierbei Probleme haben, googlen Sie bitte unter dem Suchbegriff Kinderklau. Sie finden dort Ansprechpartner, die Ihnen bei der Übersetzung vertrauensvoll und kompetent zur Seite stehen. Wir können Ihnen auch einen Kontakt herstellen. Verwenden Sie dafür das Kontaktformular. Falls Ihnen die finanziellen Mittel dazu fehlen, sponsert unser Team die tatsächlichen Kosten für Ihre Eingabe.

Entsenden Sie Ihre Petition an nachfolgende Adresse:

European Parliament
Petitionsausschuss
zu Händen von Frau Erminia Mazzoni MEP
Rue Wiertz
B-1047 Brüssel

Jugendamt Essen – Das Kind M. klagt an

Jugendamt Essen – Das Kind M. klagt an
Die Eltern F. und M. haben schon viel Leid durchleben müssen, doch das Jugendamt Essen, die Stadt ist Weltkulturhauptstadt 2010, hatte für die Familie E. aus Essen ein noch größeres Leid von unerträglichem Ausmaß in petto. Mit Abstand ist dieser Kinderklau, begangen in der Stadt Essen NRW jener, der die Menschen weltweit am meisten schockiert, denn das Kind M. erzählte in einem Video, das 36 Minuten und 41 Sekunden umfasst, wie es körperlich gefoltert, psychisch gequält und menschlich vernichtet wurde. M. war zusammen mit seinem Bruder C. inobhutgenommen. Die Eltern machten seinerzeit eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und suchten die Hilfe der Öffentlichkeit sowie der Medien, um ihre Kinder aus diesem Wahnsinn zu befreien.

Das Video, das den kleinen Jungen zeigte, der sich flehend an die Öffentlichkeit wandte und um Hilfe bettelte,  zog die Aufmerksamkeit hilfsbereiter Menschen und Journalisten auf sich. Diese trugen maßgeblich dazu bei, dass die Kinder frei kamen und die körperlichen Misshandlungen beendet werden konnten.

Die Folgen für die Kinder

Während die Öffentlichkeit glaubt, Kindern müsse es in der Obhut der Eltern schlecht gegangen sein und die Inobhutnahme sei zum Schutz der Kinder, bestätigt sich auch in diesem Fall, das dem so nicht ist. Die Inobhutnahme, die Trennung von den Eltern, die eine tiefe und irreversible Traumatisierung darstellt, zeichnet das Leben der meisten inobhutgenommenen Kinder und ihren Eltern.

Während die Eltern alles tun, um das Leiden der Kinder in Obhut zu beenden und die Manipulation der Kinder zu verhindern, werden die Kinder durch die Jugendämter von ihren Familien isoliert. Aufgrund der Isolierung bekommen die Kinder nichts oder nur wenig mit, was die Eltern alles unternehmen, um ihren Kindern das alles zu ersparen.

Nur jene Eltern, die über Jahre hinweg sich Tag ein Tag aus mit dem Kampf um und für die Rechte und Freiheit ihrer Kinder einsetzen, gelingt es dann auch, die Kinder aus den Mühlen der Institution Jugendhilfe zu befreien. Doch die Kinder, die zu den Eltern zurückkehren, sind lebenslänglich gezeichnet und meist nicht mehr in der Lage, sich im Leben zurecht zu finden.

Häufige Bindungsabbrüche, verzerrte Wahrnehmungen, Lügen, suizidale Absichten, selbstverletzendes Verhalten, Alkohol, Drogen, Kriminalität und sogar Pädophilie gehören zum Alltag vieler ehemaliger Heimkinder, die während der Inobhutnahme

  • traumatisiert
  • misshandelt
  • missbraucht
  • psychisch zerstört

und von Vater und Mutter entwurzelt wurden. Auch in diesem Fall ist es nicht anders, wie die Eltern M. und F. berichten. Die Eltern des Kindes schilderten uns viele Jahre später den weiteren Werdegang der Kinder. Auch die Gespräche mit einem der Jungs zeigte die deutlichen Spuren. Einmal mehr wird bestätigt: Wenn das Jugendamt ein Kind in Obhut genommen hat, ist eine positive Entwicklung kaum mehr möglich und der Weg in Sucht, Kriminalität bis hin zur Störung des Sexualverhaltens scheint geebnet.

Die Vorgeschichte

Um das zu verstehen, was das Jugendamt Essen in Verbindung mit dem Klinikum der Weltkulturhauptstadt 2010 in diesem Fall gemacht hat, muss man einen Blick zurück zum Tag der Geburt von M. und C. werfen. Beide Kinder kamen schwer krank auf die Welt – das war ihr „Fehler“.

Denn bald sollte dies der Anlass zum Kinderklau werden. Mutter F. ist mit Vater M. verheiratet. F. war eine überaus sportliche Person, bis sie beim Reiten verunglückte und seitdem querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitzt. Sie hat gemeinsam mit ihren Hunden eingeschränkte Menschen therapeutisch begleitet.

Trotz des Schicksalsschlages gelang es dem Ehepaar, sich stets vorbildlich um die 3 Söhne zu kümmern. M. und C. hatten bereits unmittelbar nach der Geburt massive gesundheitliche Probleme. Unentwegte Durchfälle sorgten schon in der Geburtsstation dafür, das M. vom Krankenhauspersonal behandelt werden musste.

Zunächst auf Magen-Darm-Infekt. Erst im Alter von 10 Monaten wurde die Diagnose Zöliakie, damals noch wenig bekannt, gestellt. Sein Bruder C. hatte ebenfalls unmittelbar nach der Entbindung erhebliche Probleme und so erlitt er noch in der Geburtsklinik mehrere epileptische Anfälle. Die Krankheitsgeschichten der beiden Jungen setzte sich fort.

Wie aus kooperativen Eltern Entelterte wurden

Die Eltern M. und F. kümmerten sich uneingeschränkt um die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Söhne. Die Synopse C. sowie die Synopse M. belegen, dass die Eltern über viele Jahre bereit und darin aktiv waren, den kranken Kindern jegliche Hilfe angedeihen zu lassen, die die Lebensqualität der Kindern verbessern könnte. Nehmen Sie sich die Zeit, die Synopsen einzusehen und achten Sie dabei auf die rechte Spalte, die belegt, dass die Eltern zu jedem Zeitpunkt über viele Jahre hinweg „kooperativ“ waren.

Sie waren solange kooperativ, bis sie an den Behandlungen der Kinder ob ihrer fachlichen Richtigkeit zu zweifeln begannen und dann auch andere Ärzte konsultierten. Nun sollte bald das Jugendamt Essen auf den Plan kommen, um den Kindesentzug von C. und M. E. einzuläuten.

Während Mutter F. ahnungslos in der Küche das Mittagessen bereitete, klingelte das Jugendamt der Weltkulturhauptstadt in Person von Amtsperson ASD Heinenberg und Amtsperson ASD Scheitgen an der Tür, um den Eltern zu verkünden, dass die beiden Kinder M. und C. in die Jugendpsychiatrie der Stadt Essen eingewiesen wurden. Der Auftakt zum Kinderklau.

Geheime Ermittlungen

Betroffene wissen es schon längst: jedes Jugendamt, so auch das Jugendamt Essen, agiert mit Helfern. So berichten M. und F., wurde seitens des Essener Jugendamtes die Schulen der beiden Kinder im Vorfeld über die geplante und später auch vollzogene Herausnahme informiert, noch bevor die Eltern auch nur einen Hauch von Ahnung hatten, was sich anbahnen würde.

Ermittelt das Jugendamt der Weltkulturhauptstadt 2010, passiert dies zumeist, ohne die Eltern darüber zu informieren, dass sie sich gerade im Zentrum einer Zersetzung befinden. So hat ein Jugendamt ausreichend Zeit, um einseitige und passende Informationen anzulegen, die dazu geeignet sind, einen Hilfebedarf über eine Familie zu verhängen.

Da das Jugendamt, entgegenläufig zu seiner Selbstdarstellung in den Medien, eine Übermachtsstellung inne hat, genügt es, nach dem Eingriff in die Familie, die Eltern vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Die Inobhutnahme: Von vorbildlichen Eltern zu geisteskranken Eltern

Das Jugendamt Essen ließ den Jungen M. durch den Direktor aus dem Klassenraum rufen. M. ahnte wohl, dass dies nichts Gutes zu bedeuten hätte und so rannte er davon, als er erfuhr, dass er nicht mehr nach Hause dürfe. Auf der Website wird berichtet, dass eine Amtsperson M. mit körperlicher Gewalt gestellt haben soll und die Inobhutnahme im Ablauf einer Entführung glich.

Auch C. wurde aus der Schule entrissen. Die Schule soll durch das Jugendamt zur Kooperation gepresst worden sein. Das Jugendamt der Weltkulturhauptstadt 2010 gibt als Begründung für diesen Kinderklau an, die Eltern, insbesondere Mutter F. solle mit Absicht ihre Kinder C. und M. krank machen. Das Essener Jugendamt bewegt sich hier auf einem sehr schmalen Grad.

Das Jugendamt Essen der Lüge überführt?

Es ist fraglich, ob das Jugendamt der Weltkulturhauptstadt 2010 selbst glaubt, was es als Begründung für die Inobhutnahme der beiden Kinder M. und C. vorgibt. Das Erheben einer Diagnose ist Aufgabe einer fachlichen Kompetenz. Die Diagnostik zu einer psychischen Erkrankung wie Münchhausen-by-proxy ist nicht die Aufgabe eines Jugendamtes. Und doch handelte jenes regional zuständige Jugendamt, als ob es zur Diagnoseerhebung legitimiert und befähigt sei.

Münchhausen-by-proxy ist jene Krankheit, bei der vornehmlich Mütter ihre eigenen Kinder krank machen, um durch ihre dabei begleitende liebevolle Fürsorge an dem krank gemachten Kind Aufmerksamkeit zu erhalten. Das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom ist hochkomplexes psychiatrisches Krankheitsbild, das weltweit ein nur äußerst geringes Vorkommen hat.

Nur einige hundert Fälle sind überhaupt weltweit tatsächlich als Münchhausen-by-proxy diagnostiziert. In langjähriger Zusammenarbeit mit vom Kinderklau betroffenen Eltern haben davon bei etwa 76 % aller bekannten Fälle die betroffenen Mütter vom fallzuständigen Jugendamt die jugendamtserstellte Diagnose Münchhausen-by-proxy errstellt bekommen. Es sind mehrere Tausende.

Die E.-Kinder Opfer der Mutter?

Im Falle der Kinder von M. und F. führt die Krankheitsgeschichte selbst diese unfassbare Beschuldigung bereits ad absurdum. Wann immer ein Kind das Licht der Welt erblickt, wird es medizinisch untersucht und im Fall der E.-Kinder verbrachten Mutter und Kind jeweils die nächsten Tage nach der Geburt im Krankenhaus.

Schon dort wurde medizinisch beobachtet und diagnostisch festgestellt, dass die beiden Jungen M. und C. krank sind – von Geburt an. Ab diesem Tagen standen die Kinder aufgrund ihrer Erkrankungen ohnehin permanent unter zahlreicher und nahezu lückenloser medizinischer Betreuung.

Nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern M. und F., die ihre Kinder auf diesem schweren Weg begleiteten. Gäbe es einen Anlass des schweren Verdachts auf Münchhausen-by-proxy, hätte das unter derart engem und permanenten Kontakt mit unzähligen Medizinern bereits vorher auffallen müssen, nicht erst nach vielen Jahren Leidensweg, als die Eltern an den medizinischen Behandlungsversuchen an ihren Kindern begannen zu zweifeln.

Inwieweit spielt die Krankheit eine Rolle?

Bei den Beschwerden, an denen die heute erwachsenen Kinder M. und C. auch aktuell noch leiden, handelt es sich mitnichten um herbeigeführte Beschwerden, sondern sie sind wissenschaftlich anerkannte und unheilbare Krankheiten.

Die Schulmedizin erlaubt die fundierte Diagnose zu Zöliakie. Das Schicksal der Kinder war damit besiegelt, dass sie an einer Erkrankung leiden, die seinerzeit, noch wenig erforscht war. Man kann sich so seine Gedanken machen darüber, dass die Herausnahme der Kinder durch das Jugendamt Essen, Weltkulturhauptstadt 2010, erst passierte, als die Eltern den über Jahre hinweg anhaltenden zahlreichen medizinischen Untersuchungen, Medikamentengaben und Weiteres dergleichen begannen, auf den Zahn zu fühlen.

3Sat MonaLisa Kinderklau Kommerz Kriminalität

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Kinderklau: Es geht um reinen Kommerz

Das Magazin MonaLisa, 3Sat, stellt in seinem Bericht unmissverständlich heraus: In den Städten Münster und Osnabrück gibt es auffallend viele Fälle von Inobhutnahmen.

Die bekanntesten Fälle: Der vom EGMR verurteilte Fall um die Kinder der Familie Conny und Josef Haase sowie der Kinderklau der Eltern Kutzner, der im Spielfilm „In Sachen Kaminski“ aufgearbeitet und ebenfalls durch den EGMR verurteilt wurde. Beide Kinderklaufälle zeigen sehr deutlich, wie der Kommerz im Vordergrund steht und mit kriminellen Methoden erzielt wird.

EGMR zur Casa Haase

Der Kinderklaufall Familie Haase , der durch das höchste europäische Gericht als solcher bestätigt wurde, kostete die Bundesrepublik und somit den Steuerzahler mehr als 800.000 Euro. Das Jugendamt entzog Muttter Conny Haase und Vater Josef Haase ihre Kinder, um sie dann an so genannten Profieltern zu vermitteln.

Profieltern von Backhaus

Die Profieltern, wie sie der Konzern Backhaus im Dienste hat, sehen sich als professionelle „Eltern“, die künftig Eltern ersetzen. Profieltern werden pro Kind mit mehren Tausend Euro monatlich vergütet und haben nur selten ein kapitalvermehrendes Kind zur Verwahrung. Kommerz schließt Habgier ein und deshalb kümmern sich Profieltern um eine Vielzahl von Kindern.

Verdacht begründet Herausnahme des Kindes

Eine Herausnahme eines Kindes erfolgt bei Verdacht, nicht etwa bei erwiesener Erziehungsinkompetenz der Eltern. Prof. Dr. Wolfgang Jopt, Psychologe Universität Bielefeld, gerichtlicher Sachverständige für Familien- und Strafrecht:

“Hier wird mit einer Flapsigkeit und Vorschnelligkeit Kinder von ihren Kindern getrennt, dass ich ohne Not davon spreche – in Einzelfällen (bezogen auf die Not) – dass hier staatlicher Kinderklau stattgefunden hat.“

MonaLisa Journalistin:

„Auch ist uns in dieser Region kein Fall bekannt, bei dem das Jugendamt den Versuch unternommen hätte, die neubeelterten Kinder den leiblichen Eltern zurück zu geben.“

Über die Entscheidung, ob ein Kind zu seinen Eltern zurückgeführt werden kann, befindet der Allgemeine Sozialdienst des zuständigen Jugendamtes, welches zur Entscheidungsfindung die Profieltern befragt, ob aus deren Sicht eine Rückführung des Kindes zu den Eltern dem Kindeswohl entspräche.

Backhaus beliefert Backhaus – Es lebe der Kommerz

Gleichzeitig prüft Backhaus, welche Maßnahme das Kindeswohl des betroffenen Kindes am besten gewährleiste. Backhaus kommt zur Einschätzung, dass das Kind am besten in den Einrichtungen von Backhaus untergebracht wäre.

Wo Kommerz durch die Verwahrung von Kindern winkt, ist die Kriminalität nicht weit und dem lukrativen Kinderklau ist Tür und Tor geöffnet.

Backhaus dazu:

„Wir würden es gerne billiger machen, wenn wir es könnten!“

Redaktion Kinderklau-relaunched dazu:

„Wir würden es gerne glauben, wenn wir es könnten!“

Backhaus weiter:

„In jedem Krankenhaus gibt es erst eine Diagnostik und wenn das Krankenhaus in der Lage ist, den richtigen Hilferahmen zu geben, dann tut es das. Und wenn nicht, dann geht es woanders hin. Und genauso ist es bei uns.“

Hier verkennt Backhaus die Tatsache, dass die Diagnostik in Krankenhäusern auf wissenschaftlich herleitbaren und belegbaren Fakten beruht und nicht anhand von Mutmaßungen und Meinungen erstellt wird, wie es in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit der Standard ist.

Jugendamt: Auftraggeber, Nutznießer und Kontrollinstanz

Der MonaLisa Beitrag von 3Sat zeigt auf, dass das Jugendamt wesentliche Kernpositionen einnimmt, wenn es um Kommerz durch Investition in Humankapital geht.

Es, das Jugendamt, ist gleichzeitig:

  • Auftraggeber für Konzerne wie Backhaus
  • Kontrollinstanz ob seiner eigenen Leistungen
  • Nutznießer – durch eigene systemerhaltende Beschaffungsmaßnahmen

Jugendämter kontrollieren jedoch nicht nur ihre Auftragnehmer wie etwa Kinderheime, die vom Jugendamtsleiter gegründet wurden, sondern auch sich selbst.

Provisionen für Heimplatzbelegungen: Beamte halten Hände auf

Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass Auftragnehmer Provisionen an die Jugendämter zahlen, wenn Heimplätze belegt werden. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen beziehen sich ganz konkret auf einen Heimleiter, der per Zeitungsannonce den Kontakt zu führenden Jugendamtspersonen sucht und darin Provision bei Heimplatzbelegungen zusagt – z. B. im Fall Kinderhaus Kiesby. Von Medien ersuchte Interviewanfragen an Pressestellen deutscher Jugendämter zu solchen und weiteren Vorkommnissen werden durch die Pressesprecher abgeschmettert.

Schutzauftrag Jugendamt: Unterstützung – nicht Zerstörung

Per Gesetz, §1666a BGB, beinhaltet der Schutzauftrag der deutschen Jugendämter, dass sie die Familie zu unterstützen haben und dadurch das Kindeswohl zu stärken oder herzustellen.

Kinderklau ist jedoch alles andere. Es ist die maximale Entfremdung von Kind und Eltern. Denn Eltern werden nicht in ihrer Erziehungskompetenz unterstützt und gestärkt, sondern es erfolgt die Isolierung zwischen Kind und Eltern – zugunsten von Kommerz.

Koryphäen der deutschen Jugendhilfe sind Nienstedt und Westermann, die den Begriff Neubeelterung geprägt haben. Aus ihrer Sicht sind einzig Profieltern erziehungskompetent. Das kommt der Auslöschung der Eltern aus dem Leben der Kinder gleich, die – wohlgemerkt – nicht aufgrund von erwiesenen Tatsachen in das „Schutzprogramm“ der deutschen Jugendämter aufgenommen werden.

Die Eltern sind Störfaktoren im Neubeelterungsprozess und darüber hinaus. Dieser TV-Beitrag, der auf 3Sat ausgestrahlt wurde, bezieht sich regional auf die Städte Münster und Osnabrück. Im gesamten Bundesgebiet sieht es nicht anders aus.

Kinderklau Jugendamt Heidi Schulz

SAT1 Kerner: Amtsmissbrauch im Fall Heidi Schulz – Video

Amtsmissbrauch - Heidi und Dan Schulz

Heidi Schulz: Amtsmissbrauch an ihrem Kind Dan Schulz

– Mit Video – Auch im Kindesentzugsfall der Mutter Heidi Schulz und Ihrem Sohn „Dan“ ist der Amtsmissbrauch und das Zuwiderhandeln gegen das Wohl des Kindes erwiesen. Sehen Sie dramatische Live-Bilder (Video unter dem Artikel) der Inhobhutnahme, die missbräuchlich „zum Wohl des Kindes“ und durch erwiesenen Amtsmissbrauch zum typischen Kinderklau wurde.
Kinderklau Jugendamt Heidi Schulz
Wieder hat ein Jugendamt in Gänze versagt – oder womöglich eine Amtsperson ihren Arbeitsplatz durch das vermeintliche „Erkennen“ eines Hilfebedarfs gesichert.

Ein Jugendamt macht keine Fehler. Mit jedem inobhutgenommenen Kind werden Arbeitsplätze bei Jugendamt, Amtsgericht, in der Verfahrenspflege und in der Psychiatrie gesichert. Mitmachen lohnt sich, wie unter anderem der ZDF Frontal Beitrag und der Gelsenkirchener Jugendamts-Skandal beweisen.

Dan´s Hilfeschreie und Suizidalität

… so schlecht geht es mir!

Die Öffentlichkeit geht davon aus, dass ein Kind nur dann in Obhut genommen wird, wenn es ihm bei seinen Eltern schlecht gibt. Erst, wenn man selbst betroffen ist, weiß man, dass dies ein Irrglaube ist. Wie Kinder die Herausnahme aus dem Elternhaus empfinden, zeigt sich auch im Kindesentzugsfall Heidi Schulz. Dan sagt, was in ihm vorgeht:

„Ich kann nicht mehr richtig arbeiten in der Schule, so schlecht geht es mir…! Ich kann nicht mehr in Ruhe essen!“

Dan kämpfte ebenso wie das Kind aus Essen um die Rückkehr zu seiner Mutter. Doch die Hilfeschreie der Kinder werden nicht gehört.

Dan will sein Leben beenden

So kommt es im Kindesentzugsfall Heidi Schulz zu einer dramatischen Spitze: Dan, ein kleiner Junge, dessen einziger Wunsch es ist, wieder bei seiner Mutter leben zu dürfen, greift zum Messer, um in den erlösenden Suizid zu gehen – zum Wohle des Kindes, dessen Garant das verantwortliche Jugendamt sein soll und dem das deutsche Volk noch mehr Legitimation zu solchen Eingriffen zugesteht.

Weil ignorante Bürger dumm wie Schafe sind, sich von der systemkorrupten Presse der deutschen Medienlandschaft blenden lassen und ungerechtfertigte Kindesentzugsfälle wie der des kleinen Dan als „dramatische Einzelfälle“ abtun. Dabei erleben Tag für Tag in Deutschland tausende von Kindern und Familien das gleiche Unrecht.

Es sind bei Weitem keine Einzelfälle – Kinderklau ist lukrativer Amtsmissbrauch mit System. Dan´s Suizidsversuch misslang und dann passierte das, womit niemals ein Mensch rechnen würde.

Dan bat den einzigen Menschen, dessen Liebe und Fürsorge er sich ungebrochen sicher war, ihm das Leben zu nehmen – seine Mutter Heidi Schulz.

Familienrichter a. D. zum Fall Heidi Schulz

Elmar Bergmann, über 30 Jahre Familienrichter, berät heute vom Kinderklau betroffene Familie und unterstützt diese. Richter Elmar Bergmann a. D. zum Kindesentzugsfall Heidi Schulz:

„Eine Familie wird durch solch eine Herausnahme des Kindes zerstört! Man hat nur ganz schwer die Möglichkeit, gegen die Herausnahme anzugehen!“

Dieser Richter weiß um die kriminellen Machenschaften des deutschen Jugendamtes und auch um den Zustand der deutschen Justiz.

Eltern, die um ihre Kinder kämpfen und sich gegen den kriminellen Amtsmissbrauch und die Akteure wehren, werden ausgeschaltet und unter Repressalienandrohung zum Schweigen gebracht. Nicht immer gelingt den Jugendämtern, Gerichten und gewinnorientierten Kinderheimen dies, wie im Kinderklaufall der Familie Pallien aus Essen. Auch Heidi Schulz wurden dergleichen Repressalien zuteil, so dass Heidi zunächst ins Ausland flüchten musste.

Wir würden gerne von einer glücklichen Wende im Fall Dan und Heidi Schulz berichten. Doch selbst eine Rückführung nach all dem Erlebten lässt es kaum zu, von glücklicher Wendung oder gar positivem Ausgang zu berichten. Dan lebt inzwischen wieder bei seiner Mama.

Die Website von Heidi Schulz: Dan´s Leben – Mehr Informationen zum Fall auch bei Das Erste – Panorama