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Amtshaftungsklage Jugendamt

Mit unserem Artikel “Amtshaftungsklage Jugendamt” bitten wir ausdrücklich alle betroffenen Familien, zwei Eltern finanziell zu unterstützen. Ja, das wird ein Spendenaufruf. Aber bevor Sie jetzt sagen “Och nö, ich hab doch sowieso kein Geld!” sollten Sie diesen Artikel lesen und verstehen, worin Ihr Benefit liegt, wenn Sie selbst durch Beamte bzw. Behörden geschädigt wurden oder werden.

Amtshaftung ist die Antwort!

Dieser Spendenaufruf dient dazu, Präzedenzfälle für Schadensersatz und Schmerzensgeld zu schaffen, damit auch Sie im Kampf um und Ihre Kinder durch die Amtshaftungsklage Jugendamt ein Mittel an die Hand bekommen, um die Chance deutlich zu erhöhen, die Inobhutnahme Ihres Kindes zu beenden. Amtshaftungsklagen können auch gegen andere Ämter / Beamte geführt werden.

Spendenaufruf für Amtshaftungsklagen: 1 Euro reicht!

Bei diesem Spendenaufruf geht es nicht darum, “Unsummen” an Geld zu spenden. Jede, wirklich JEDE Familie kann bereits mit 1 Euro, 2 Euro, 5 Euro, 10 Euro – oder mehr – ganz aktiv etwas gegen dieses unsägliche Unrecht tun.

Pro Fall wird lediglich ein Mindestbetrag in Höhe von 174 Euro benötigt, um die Amtshaftungsklage beim Landgericht einreichen zu können.

Die Amtshaftungsklagen beim Landgericht werden deshalb angestrebt, weil davon auszugehen ist, dass hier kompetentere Richter und Richterinnen tätig sind, die sich mit größerer Sorgfalt den Klagen zuwenden, als deren Kolleginnen und Kollegen beim Amtsgericht.

Jetzt Amtshaftungsklage für Carola Koch und Markus König unterstützen

Die ersten beiden Fälle, für die im Rahmen von Projekt 174 jeweils mindestens 174 Euro eingesammelt werden, wurden juristisch geprüft und deshalb ausgewählt, weil fehlerhaftes Verhalten hier nachgewiesen werden kann, sodass gute Aussichten auf eine erfolgreiche Amtshaftungsklage bestehen. Beide Fälle stellen wir Ihnen weiter unten noch näher vor.

Spendenlink für Amtshaftungsklage von Carola Koch

https://www.betterplace.me/schadensersatz-kindesentziehung-tilmann-murat-m

Spendenlink für die Amtshaftungsklage von Markus König:

https://www.betterplace.me/schadensersatz-rechtsbeugung-in-sachen-koenig

Was passiert, wenn mehr Spenden eingehen?

Umso mehr Spendengelder eingehen, desto höher können Schadensersatz, Schmerzensgeld und somit auch  der Streitwert angesetzt werden. Wird die Amtshaftungsklage gewonnen, fließen mindestens 30 % zurück in das Projekt 174. Somit kann ein Grundstein gelegt werden, um für die nächsten Familien Amtshaftungsklagen in die Wege zu leiten. Über das Projekt 174 führen wir weiter unten noch näher aus.

Erfolgreich Amtshaftung durchsetzen – Geschädigte haben kaum Chancen

Vorab können wir Ihnen versichern: Unter normalen Umständen ist es keinesfalls ohne Weiteres möglich, wenn Sie den Staat auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen wollen. Das können Hunderttausende Familien bestätigen.

Derartige Klagen sind extrem aufwendig und kostspielig. Kaum ein Anwalt informiert betroffene Eltern über die Option “Amtshaftungsklage Jugendamt” und wer keine Rechtsschutzversicherung hat, die die Klagekosten übernimmt, scheitert am Finanziellen.

Wer eine Klage vor Gericht einreichen will, muss die Gerichtskosten im Voraus bezahlen.

Aus diesem Grund kommt es in den allermeisten Fällen gar nicht erst dazu, das überhaupt Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen das Jugendamt, das Familiengericht, Beamte anderer Behörden oder sachverständige Gutachter eingereicht wird.

Illegale Inobhutnahme – Familien bleiben auf dem Schaden sitzen

Seit 2005 erreichen uns täglich unzählige Anfragen, was man gegen das Jugendamt und das Familiengericht tun kann, wenn eine ungerechtfertigte Inobhutnahme oder ein anderes, an der Familie begangenes Unrecht zu beklagen ist. In den meisten derart gelagerten Fälle ist die Beendigung der Inobhutnahme und die Herausgabe der Kinder an die Eltern der einzige Erfolg.

Miserable Rückführquote bei Inobhutnahmen

Doch die Rückführquote bewegt sich generell in einem sehr niedrigen Bereich. Und wenn die Kinder in Einzelfällen zurückkommen, bleibt der erlittene wirtschaftliche und emotionale Schaden einzig und alleine auf den Rücken der Familien.

Keine Kraft für weitere Gerichtsverfahren

Nur in ganz wenigen Fällen gelingt es den betroffenen Familien, gerichtlich Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erstreiten. Außerdem fehlt den allermeisten Eltern die Kraft, sich nach der Beendigung der Inobhutnahme mit einer Klage gegen das Amt zu beschäftigen. Die Kraftreserven wurden aufgebraucht und erst, wenn die Kinder wieder zurück sind, zeigt sich der tatsächliche Schaden, den die Kinder durch das rechtswidrige Handeln des Jugendamtes erlitten haben.

Nur wenig bekannte Fälle, bei denen Schadensersatz gezahlt wurde

Eine sehr überschaubare Übersicht erfolgreich erstrittener Schmerzensgelder und Schadensersatzzahlungen finden Sie hier auf Wikipedia im Artikel „Fremdunterbringung„.

Unterm Strich lässt sich konstatieren:

Jugendämter haben es leicht, eine illegale Inobhutnahme durchzuführen und aufrecht zu erhalten – weil das rechtliche Mittel der Amtshaftungsklage nur in ganz wenigen Fällen genutzt wird.

Lassen Sie uns das gemeinsam ändern – unterstützen Sie die beiden Familien, damit künftig möglichst viele Familien und auch Sie diesen Weg gehen können.

Was ist eine Amtshaftungsklage?

Da Beamte im Auftrag des Staats handeln um die Rechtsordnung durchzusetzen, kann der Staat in Haftung genommen werden, wenn Beamte durch ihr Handeln Betroffenen finanziellen oder körperlichen Schaden zufügen.

Fehlverhalten von Beamten kann Amtshaftung auslösen

Zwar haften Beamte in Ausübung ihrer Tätigkeit in der Regel nicht selbst. Jedoch können Geschädigte Haftungansprüche gegen den Staat geltend machen. Um den Staat in Haftung (Amtshaftung) zu nehmen, können Geschädigte die Amtshaftungsklage einreichen.

Bürgerliches Gesetzbuch – BGB § 839

§ 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung

(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html

Voraussetzungen für Amtshaftungsklage

Damit eine Klage auf Amtshaftung geführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt u. a.:

  • Der Geschädigte hat rechtsstaatliche Mittel ausgeschöpft, um den Schaden abzuwenden.
  • Eindeutiger Zusammenhang zwischen Fehlverhalten und Schaden.
  • Der Schadensersatz wird innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren geltend gemacht.

Warum reicht ein Mindestbetrag von 174 Euro aus für die Amtshaftungsklage?

Normalerweise sind die Gerichtskosten für Amtshaftungsklagen um ein Vielfaches höher wie der Betrag in Höhe von 174 Euro. Schließlich geht es bei einer Klage um Schmerzensgeld und Schadensersatz bei so einem gravierenden Einschnitt in die Familie um einen kapitalen Schaden, der dementsprechend hoch zu entschädigen ist.

Das Ziel: Klagen gewinnen und Präzedenzfälle schaffen

In den beiden Fällen geht es aber nicht darum, für die beiden Familien einen maximal hohen Betrag für Schadensersatz und Schmerzensgeld einzuklagen, sondern darum, Präzedenzfälle für alle betroffenen Familien zu schaffen, sodass künftig bessere Klageerfolge erzielt werden können.

Gelingt es, die zwei Amtshaftungsklagen erfolgreich zu erstreiten, gibt es für alle anderen Familien Gerichtsurteile, auf die sie künftig eigene Klagen stützen können.

Gerichtskosten hängen vom Streitwert ab

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Je höher die geforderte Summe für Schmerzensgeld und Schadensersatz, desto höher wird der Streitwert.

Erst nach Zahlung der Gerichtskosten werden Gerichte bei Klagen tätig

Beim Amtsgericht muss der Kläger mindestens die Gerichtskosten in Höhe von 114 Euro einzahlen, damit das Amtsgericht überhaupt erst tätig wird. Angestrebt wird jedoch die Führung der Amtshaftungsklage vor dem Landgericht.

Damit das Landgericht überhaupt erst tätig wird, muss der Mindestbetrag in Höhe von 174 Euro eingezahlt werden. Dann besteht auch erst die Möglichkeit, VKH beantragen zu können.

Projekt 174: Mit gewonnenen Amtshaftungsklagen werden weitere Klagen finanziert

Mit dem Projekt 174 wird der Streitwert extrem niedrig angesetzt, damit die Klagen überhaupt finanziert werden können.

Das Projekt 174 ist ein Gemeinschaftsprojekt, bei dem zunächst 2 Amtshaftungsklagen geführt werden. Bei Erfolg fließt ein Teil der erstrittenen Schadensersatzsumme in das Projekt zurück, um weitere Klagen zu finanzieren. Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Amtshaftungsklage von Projekt 174.

Amtshaftungsklage Jugendamt – der Fall Carola Koch

Vielen betroffenen Familien ist der Fall Carola Koch bekannt, da er bereits öffentliche Aufmerksamkeit durch diverse Presseberichte hat:

  • Süddeutsche
  • Bildzeitung
  • FAZ
  • TAZ
  • Nordseezeitung

Mutter Carola Koch ist eine überaus engagierte Mutter und die erste Mutter, die im Jahre 2017 in Deutschland erfolgreich einen Kindergartenplatz einklagen konnte. Neben diesem Kindergartenkind hat Mutter Carola Koch einen älteren Sohn, bei dem ein anerkannter Grad der Behinderung vorliegt.

Behindertem Kind wird Hilfe zur Integration und Teilhabe verwehrt

Dem behinderten Sohn der Carola Koch wurde aufgrund seines, durch die Behinderung bedingtes, “unangepasstes” Verhaltens der Schulbesuch verweigert. Die überaus engagierte Mutter kämpfte gegen die Behörden darum, dass dem Junge das Recht auf Bildung zugebilligt wird, in Form des Rechtes auf Teilhabe der Gesellschaft, wozu unter anderem auch die Unterstützung von Assistenzdiensten zählt.

Anwalt führt Rechtsanspruch mit Verfassungsrang an

Der Anwalt der Kindesmutter hat in der Klageschrift an das Oberverwaltungsgericht Bremen wie folgt ausgeführt:

Nach dem Bundesteilhabegesetz nach der Fassung vom 01.01.2020 hat der Rehabilitationsträger kein Ermessen zu prüfen, ob er die begehrten Leistung in einer anderen Leistungsform z. B. als Sachleistung, erbringen möchte. Dieser Rechtsanspruch offenbart die menschen- und verfassungsrechtliche Direktive dem anspruchsberechtigten Kind in eigener Verantwortung, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

In diesem Fall geht es also nicht um eine Kindeswohlgefährdung, sondern um Antragsverfahren im Rahmen des Behindertenrechts.

Oberverwaltungsgericht Bremen verurteilt Jugendamt zur Leistungserbringung

Die Mutter stellte beim Jugendamt einen Antrag auf Bewilligung des Integrationshelfers. Das Jugendamt ist gemäß dem Behindertengesetz verpflichtet, diese Leistung zu bewilligen und die Kosten zu tragen.

Auszug aus dem Urteil Oberverwaltungsgericht Bremen 2B66/20

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller bis zu ihrer Entscheidung über seinen Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe in der Form eines persönlichen Budgets für eine Schulassistenz vorläufig Eingliederungshilfe in der Form eines persönlichen Budgets für eine Schulassistenz in Höhe von 4.354 Euro monatlich zu gewähren.

Link zum Beschluss hier als PDF

Jugendamt erbringt falsche Leistung: Inobhutnahme

Doch was ist stattdessen passiert? Das Jugendamt hat den Jungen in Obhut genommen und anonym in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht, mit freiheitsentziehenden Maßnahmen auf Antrag der Ergänzungpflegerin (Fixierung). Das Familiengericht hat der Mutter das Sorgerecht vorläufig in Teilen entzogen und am 10.02.2021 komplett.

Seit 03.12.2020 hat die Mutter kein Lebenszeichen von ihrem Kind erhalten. Weder ist ihr bekannt, ob Ihr Sohn derzeit beschult wird, noch wie es ihrem Sohn geht.

Oberverwaltungsgericht: Jugendamt bewegt sich im falschen Rechtsbereich

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass ein Beschluss vom Oberverwaltungsgericht vorliegt, aus dem unmissverständlich hervorgeht, dass das Jugendamt bei diesem Fall sich innerhalb eines völlig falschen Rechtsbereichs bewegt, statt Behindertenrecht anzuwenden.

Kommentar zum Beschluss hier lesen

Trotz rechtskräftigem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts wird keine Abhilfe geschaffen. Damit ist die Grundlage und auch die Notwendigkeit einer “Amtshaftungsklage Jugendamt” gegeben.

Amtshaftungsklage – der Fall Markus König

Im Fall des Vaters Markus König lag zunächst eine Jugendamtsproblematik vor, die aber längst zum Nebenschauplatz geworden ist. Denn der Vater setzte sich zur Wehr und in gehabter Manier werden bekanntlich Eltern, die sich wegen begangenem Unrecht zu wehrhaft zeigen, psychiatriert und kriminalisiert.

Durch seine Wehrhaftigkeit, Unrecht nicht wehrlos hinzunehmen, setzte sich ein ausbordernder Behördenapparat gegen Markus König in Gang.

Statt rechtmäßig zu handeln ab in die Forensik

Markus König wurde mehrere Monate in die Forensik untergebracht und dort gegen seinen Willen festgehalten. Es wurden zahlreiche Gerichtsverfahren in Gang gesetzt, bei denen der Vater diverse Beamte und Behördenvertreter schwer belastete.

Rechtsansprüche des Vaters werden konsequent missachtet

Hier ein kleiner Auszug dessen, warum auch im Fall von Markus König die Amtshaftungsklage zu erheben ist:

  • Dem angeklagten Vater wurde und wird das Recht auf Gehör verweigert.
  • Markus König als Angeklagtem wurde und wird Akteneinsicht verwehrt.
  • Diverse Anträge beim Gericht sowie Befangenheitsanträge wurden und werden nicht bearbeitet.
  • Aussagen von Entlastungszeugen wurden und werden nicht gewürdigt.

Somit wird ihm sein Rechtsanspruch auf faire Verfahren (explizit Plural) genommen. Als ob das nicht bereits schlimm genug wäre, gibt es weitere Punkte, die eine Amtshaftungsklage begründen:

  • Beeinflussung der Verteidiger.
  • Beweismittel wurden verfälscht.
  • Entlastende Beweismittel wurden nach Anordnung vernichtet.
  • Todesdrohung gegen Markus König.

Die Sauna – der neue Gerichtssaal?

Darüber hinaus gibt es pikante Verstrickungen zwischen Richtern und Mitgliedern der Staatsanwaltschaft. Demnach sollen sich mehrere dieser Beamten in der Sauna über das Vorgehen im Fall Markus König beratschlagt haben.

Einer bleibt draußen – der Angeklagte!

Da Markus König nicht in die Sauna vorgeladen wurde, um sich zwischen Aufgüssen zu verteidigen, muss hier zwingend konstatiert werden, dass sein Recht auf Verteidigung keinerlei Anwendung findet. Dass sich hier Staatsvertreter noch auf dem Boden von Recht und Gesetz bewegen, darf bezweifelt werden.

Fall Markus König: Menschenrechtsbeschwerde & Verfassungsbeschwerde eingereicht

Unlängst wurde in der Causa Markus König fristgerecht im Juni 2021 Verfassungsbeschwerde und Menschenrechtsbeschwerde beim EGMR erhoben. Dazu finden Sie hier die Pressemitteilung. Auch dieser Fall soll mit einer Amtshaftungsklage bearbeitet werden.
Amtshaftungsklage Jugendamt

Elternversagen

Elternversagen – Warum Rückführungen scheitern

Elternversagen - Warum Rückführungen scheitern

Jedes Kind könnte zurückgeholt werden!

Diese Aussage hatte vor über 10 Jahren Bestand und hat es auch noch heute. Allerdings ist es oft grenzwertig, wie Eltern oder deren Beistände sich um die Rückführung eines Kindes bemühen. Wir beobachten tagtäglich Elternversagen, wenn es darum geht, sich gegen eine ungerechtfertigte Inobhutnahme zu wehren. Selbstverständlich ist es keine einfache Situation, jedoch gibt es Hilfe bei Kinderklau – die vornehmlich von den Eltern initiiert werden muss und von kompetenten Helfern begleitet werden kann.

In 99 % der uns bekannten Fälle sorgen ausgerechnet die Elternpaare oder zuvor allein erziehende Elternteile dafür, dass die Inobhutnahme nicht durch die Rückführung des Kindes beendet wird. Sie machen dem Jugendamt leichtes Spiel, indem sie im Kampf um und für das Kind Gründe liefern, das Kind nicht in die elterliche Obhut zu entlassen.

Die Probleme bei der Rückführung von Kindern

Eltern denken nicht nach, wie das wirkt, was sie tun

Betroffene Väter und Mütter sind emotional. Das steht ihnen zu, schließlich geht es um ihr Ein und Alles. Gerade deshalb wäre besonnenes Handeln immens wichtig. Stattdessen erleben wir Elternversagen – leider oft auf ganzer Linie. Die Erwachsenen zeigen sich nach außen hin als wenig fähig. Statt mit Fakten zu kommen, warum ausgerechnet ihr Kind unberechtigt durch eine Inobhhutnahme in Staatsobhut gelangte…

  • posten sie in den sozialen Netzwerken Bilder von Engeln, brennenden Kerzen
  • verraten öffentlich lesbar ihre Strategien
  • suhlen sich in ihrem Leid
  • rufen öffentlich zur Mitzeichnung von Petitionen auf
  • organisieren Demonstrationen, zu denen kaum jemand kommt

So sehr diese Bemühungen nachvollziehbar sein mögen – auf diesem Wege ist noch eine Rückführung gelungen; zumindest ist uns kein solcher Fall bekannt.

Elternversagen verhindert Rückführung

Nein, kein Fall ist ein besonderer Fall!

Der Umgang mit Kindseltern erweist sich als absolut schwierig. Nahezu alle Väter und Mütter reagieren mit Überheblichkeit und Besserwisserei, werden ausfallend, wenn man ihnen nicht nach dem Mund redet, sind arrogant und reagieren oft vollkommen unangemessen. Sie halten Jahre lang an Methoden fest, die bis dahin nicht erfolgreich waren und natürlich wissen sie in der Theorie, wie sie ihr Kind zurückbekommen, nur in der praktischen Umsetzung klappt es seit Jahren nicht. Jeder hat daran Schuld, nur sie nicht. Dass sie sich auf einem Irrweg befinden, kommt ihnen selbstverständlich nicht in den Sinn.

Sie stellen ihren Fall über alle anderen, echte Hilfsbereitschaft untereinander gibt es nicht. Jeder beansprucht für sich, die Herausnahme des Kindes sei absolut grundlos – nicht so, wie bei „den anderen“.

Dies zeigt sich immer wieder, wenn man Hilfesuchende fragt, ob sie sich mit erfolgreich beendeten Kinderklaufällen beschäftigen oder konkrete Fragen dazu stellt, was sie bereits im Internet recherchiert haben. Der Kenntnisstand ist eklatant. Bei 99 % aller Hilfeanfragen. Hilfesuchende hören nicht zu, erzählen nur, wie ungerecht sie die Inobhutnahme finden und was getan werden muss.

Bevorzugt wissen Kindseltern vieles besser, obwohl sie weder ihr eigenes, geschweige denn ein fremdes Kind auf legalem Wege rückgeführt haben.

Wollen diese Eltern überhaupt Hilfe bei Kinderklau?

In fast allen Fällen zeigt sich das Elternversagen darin, dass sich nahezu alle Erwachsenen nicht von ihrem Treiben abhalten lassen – so falsch es ist. Natürlich wollen wir hier nicht in die Details gehen, um den mitlesenden Jugendämtern keine Bälle zuzuspielen.

Von einer Inobhut Betroffene müssen sich allerdings zwingend überlegen, wie die Gegenseite jedes noch so kleine Detail für sich ausnutzen kann. Das fängt an bei einer absolut grausamen Rechtschreibung und einer mangelhaften Grammatik, bis hin zu religiösen Ansichten oder Postings, die sich für Eltern nicht gehören. Gleiches gilt für Kraftausdrücke, Beleidigungen gegen die Beamten von Jugendamt, Gericht usw…

Um das klarzustellen: Es geht nicht darum, dass WIR die Kindeseltern einschränken wollen. Es geht darum, dass wir wissen, wie man ihnen einen Strick daraus drehen wird.

Betroffene müssen zwingend lernen, strategisch zu denken, ihre Außendarstellung kritisch zu hinterfragen und Strategien anzuwenden, die in der Vergangenheit anderen Familien die Rückführung ihrer Kinder eingebracht hat.

Hilfe bei Kinderklau: Dieser Tipp hilft garantiert

Wir machen dann mal schnell die Rückführung

Wie schafft man eine Rückführung? Wie bekommt man sein Kind zurück? Wie gewinnt man gegen das Jugendamt. Hast du einen Tipp? Klar, den haben wir: Es gibt keinen Tipp!

Erfolgreich beendete Inobhutnahmen sind eine Leistung, die nur in Einzelfällen und somit von sehr wenigen Eltern vollbracht wird. Die meisten Kinder bleiben in Pflegefamilien oder Kinderheimen. Selbstverständlich reicht es nicht, zu sagen „Mach dieses…“ oder „Mach jenes…“ – Die Rückholung von Kindern ist einzelfallabhängig und mit enormer Arbeit verbunden. Wären hilfesuchende Eltern nur im Ansatz richtig (!) informiert, wäre klar, dass niemand mal eben die Rückführung im Vorbeigehen erledigt.

Das funktioniert nur in einem eng miteinander arbeitenden Team, dass sich täglich zusammensetzt, beratschlagt und konsequent die Rückführung in die richtigen Bahnen lenkt. Das geringste Elternversagen kann sofort Erfolge zunichte machen. Disziplin und Kontinuität sind unabdingbar. Keine Zeit für Schwächen.

Der Kampf gegen das Jugendamt – Ein Kampf um Leben und Tod

  • Eine Petra Heller hat Jahre lang gekämpft wie kaum eine andere Mama – sie ist gestorben und hat ihr Kind nicht zurück.
  • Conny und Josef Haase haben bis zum EGMR geklagt und eins ihrer Kinder zu Grabe tragen müssen.
  • Peter Spitzers Tochter hat die Inobhutnahme ebenfalls nicht überlebt.

Diese Fälle machen klar, das die Rückholung eines Kindes kein sportlicher Event ist, sondern ein harter und gefährlicher Weg. Wer sein Kind liebt, muss sich den Allerwertesten aufreißen und darf sich keinerlei Fehler erlauben und sich nicht in falsche, inkompetente „Helferkreise“ begeben.

Die drei oben genannten Familien gehörten zur ersten Generation Kinderklau – sie hatten keine Fälle, von denen sie hätten lernen können. Diese Familien hatten keinerlei Möglichkeit, kompetente Hilfen zu finden. Heute gibt es diese – sie werden jedoch nicht genutzt.

Elternversagen durch Desinformation

Derzeit betroffene Eltern sind so uninformiert wie noch nie. Zwar lesen sie enorm viel, kommen dabei von Stöckchen zu Hölzchen, kramen in der Deutschen Historie herum und teilen Links, was das Zeug hält – anstatt sich eingehend mit dem zu befassen, was von Nöten wäre. Dieses Engagement ist ehrenhaft, hilft aber nicht dabei, die Rückführung einzuläuten.

Auf Nachfragen, ob eine betroffene Mutter oder ein betroffener Vater die Internetseiten von erfolgreichen Eltern kennt und sich mit dem Fall beschäftigt hat, wird regelmäßig verneint. Das trifft bei erfahrenen Helfern auf absolutes Unverständnis. Information ist elementar, um die Grundstruktur zu erfassen. Kennt man die Schemata, kennt man die Lösung. Dabei ist nicht gemeint, dass „es ums Geld geht“.

Wenn jemand weiß, wie man eine Inobhutnahme in eine Rückführung des Kindes verwandelt, dann sind es Eltern, die genau DAS geschafft haben und sich für Rückführungen anderer Kinder einsetzen.

Dass Namen wie Sabine Tebruck, Petra Heller, Mika und Filiz Erfurt, Stephanie Pallien, Judith Schäfer, Joumana Gebara, Heidi Schulz usw. nicht gekannt werden, zeugt davon, dass Vater oder Mutter sich nicht ausreichend auseinandersetzt. Inzwischen ist bereits die erste Generation der geklauten Kinder groß und kann teilweise selbst Hilfe bei Kinderklau leisten.

Rückführung bei Inobhutnahme – Planlose Helfer

Schlechte Berater verhindern Rückführungen

Es war vor Jahren so und es ist heute noch so. Was sich teilweise als Helfer ausgibt, lässt einem die Haare zu Berge stehen. Mitleid und Anteilnahme sind nicht immer die besten Berater. Wer aus Mitleid zu Methoden greift, die nicht geeignet sind, macht einen Kinderklaufall nur noch schlimmer. All zu oft mangelt es an Kompetenz.

Es wird mit hahnebüschenen Argumenten auf die Eltern eingeredet. Ein Beispiel: Deutsche Richter und Beamte seien gar nicht befugt, weil die BRD immer noch ein besetztes Land sei. Ob dem so sei oder nicht – FAKT ist: Jugendamt, Richter und Polizei agieren und Familien sind dem ausgesetzt. Hilfesuchende begeben sich in ein Umfeld, das gemeinhin als „Spinner“ bezeichnet wird und sind alles andere als eine ernstzunehmende Stärke.

DAS ist nicht unsere Denkweise, sondern die Realität, die immer wieder für den knallharten Aufschlag sorgt, wenn das Kind am nächsten Weihnachtsfest oder Geburtstag immer noch nicht zuhause ist.

Schlechte Helfer – am Rande der Legalität oder darüber hinaus

Wenn erst Kripo oder gar SEK anrücken und (internationale) Haftbefehle in der Sache ausgestellt werden, hat man der Familie gewiss weder einen Gefallen getan, noch ihr geholfen. Es hilft nicht, auf die Not des Kindes hinzuweisen oder sich mit dem Willen des Kindes des Kindes rauszureden. Das interessiert weder ein deutsches Jugendamt noch ein deutsches Familiengericht.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass unkontrollierte Eskalation niemals hilfreich ist. Schlussendlich werden die Kinder anonym untergebracht, dauerhaft von Mama und Papa entfernt und von seinen Geschwistern. Solche Helfer landen in letzter Zeit immer häufiger im Knast, gleiches gilt für Kindseltern.

Aber auch da gilt: Pfuscher wissen es besser. Dass sie damit schuldig werden, ist ihnen nicht bewusst.

Falsche Versprechungen an die Kindeseltern

Mit Speck fängt man Mäuse

Ein wichtiger Aspekt beim Elternversagen: Man glaubt lieber den besten Versprechungen und den liebsten Worten, weil das leichter ist, als Tatsachen ins Auge zu sehen und ehrliche Worte zu hören. Das ist der häufigste Hinderungsgrund einer Rückführung.

Nahezu jedes Elternteil erhofft sich das Ende einer Inobhutnahme, wenn ein Fall in die Öffentlichkeit gerät. Das kann funktionieren, tut es allerdings in den seltensten Fällen. Facebook ist keine geeignete Plattform und stellt keine erwähnenswerte Öffentlichkeit dar; TV-Sender wimmeln regelmäßig ab, Printmedien wünschen viel Glück. Verkannt wird: Täglich wenden sich hunderte oder tausende Familien an die Medien.

Wir arbeiten regelmäßig mit den großen Medien zusammen

Alle träumen vom großen Medienspektakel

Wir wissen sehr genau, wie schwer es ist, informierte Journalisten für sich zu gewinnen. Es findet eine strenge Auslese statt, kaum ein Kinderklaufall eignet sich, um ihn wirksam medial vorzutragen, ohne mehr Schaden anzurichten, als zu helfen. Wirksam heißt: Den Fall durch mediale Begleitung mit einer zeitnahen Rückführung abzuschließen.

Journalisten, mit denen wir seit über einem Jahrzehnt eng zusammenarbeiten, unterstützen regelmäßig jene Inobhutnahmen, bei denen kapitale Menschenrechtsverbrechen begangen wurden. Ja, jede ungerechtfertigte Inobhutnahme verstößt gegen das Gesetz und sorgt dafür, dass alle Familienmitglieder darunter leiden.

Doch letztlich wird nur dann eine mediale Hilfe bei Kinderklau durch große Medien sinnvoll, wenn der Fall eine lückenlose Beweisführung zu Eigen hat. Schließlich riskiert jeder seriöse und namhafte Journalist viel, wirkt mit seinem guten Namen, der einen gewissen Einfluss hat.

Unqualifizierte Medienarbeit verhindert Rückführung

So löblich kleine Radiosender und Online-Medien sind – häufig werden dort überwiegend esoterische Themen bequatscht und es herrscht ein unprofessioneller Rahmen. Berichterstattungen strotzten vor Mitleid und liebevoll gemeintem Engagement, aber nicht mit Kompetenz.

Es ist vergeblich, mit Mitleid und Tränen zu argumentieren, ohne knallharte Fakten auf den Tisch zu legen. Selbst tote Kinder sind gemeinhin kein Argument, das den Tätern Einhalt gebietet. In einer Zeit, in der Frühsexualisierung im Kindergarten beginnt, reicht nicht einmal eine Anspielung auf einen möglichen Missbrauch, um ein Kind zur Rückführung zu bringen. Im „besten“ Fall wird das Kind lediglich in ein anders Kinderheim oder in eine andere Pflegefamilie gesteckt.

Die gut gemeinte Absicht wird zum Eigentor. Weil wichtige und geeignete Fakten nicht nutzbar aufbereitet werden. Verkannt wird die Tatsache, dass bei nächst bester Gelegenheit jeder noch so kleine Fehler den Elternteilen angelastet wird.

Inkompetente Hilfe besiegelt die Inobhutnahme

Dieser Tage konnten wir alle verfolgen, wie das System der deutschen Jugendhilfe funktioniert. Ein Kind bricht aus, läuft davon, wird versteckt gehalten und erzählt Dinge, die gewiss dem Kindeswohl abträglich sind. Viele Menschen nehmen Anteil am Schicksal der Familie, doch wie ist der aktuelle Stand?

Niemand weiß, wo die Kinder sind. Verständlich. Denn jetzt muss der Kinderschutztrupp damit rechnen, dass dieses Kind abermals wegläuft oder entführt wird. In der Folge gibt es – unserem Kenntnisstand nach – keine Umgangskontakte.

Was gut gemeint war, hat nun das größte Leid erzeugt, welches der Junge zu tragen hat. Und zwar ALLEINE. Jetzt wird das Kind nach allen Regeln der Kunst durch die Mangel gedreht – niemand ist da, der diesem Kind jetzt zuhört, es auffängt oder es tröstet.

Anstatt konstruktiv mit dem zuständigen Jugendamt in Verhandlungen zu treten, kooperative Signale auszusenden, hat der bloße Wille, dem Kind Zuflucht zu geben, jedweder Vernunft abgeschaltet.

Die öffentliche Darstellung des Falls offenbarte nun aller Welt, dass der Vater unter Betreuung steht und somit ist das Verständnis in der Bevölkerung ein anderes. Ein Vater, der sich nicht um seiner selbst kümmern kann, soll ein toller Vater sein?

Über diesen Absatz darf sich jeder verständnisvolle Leser aufregen. Doch es gilt zu bedenken, dass angesichts dieser Propaganda ein Großteil der Bürger tatsächlich davon ausgeht, dass der Junge in Obhut des Jugendamts besser aufgehoben ist und besser gefördert wird.

Das tragischste Elternversagen: Gründe schaffen

Von ungerechtfertigter zur gerechtfertigten Inobhutnahme

Alle Elternteile finden den Kindesentzug ungerechtfertigt. In vielen Fällen ist er das. Das größte und tragischste Elternversagen: Nach der Herausnahme des Kindes selbst Fakten zu schaffen, die ein Eingreifen des Staates legitimieren.

Die Jugendhilfe lebt davon, sich um hilfebedürftige Familien zu kümmern. Insofern Elternpaare bzw. Elternteile auch nur einen Ansatz eines möglichen Hilfebedarfs vermitteln, wird aus einer ungerechtfertigten eine gerechtfertigte Inobhutnahme.

Es nutzt nichts, auf die Miseren in Heimen oder Pflegefamilien hinzuweisen, wenn man dabei selbst Mankos nach außen trägt. Letztlich wird dadurch bestätigt, dass ein Jugendamt niemals ungerechtfertigt handelt.

Jedes elterliche Handeln wird bewertet, jede Aussage wird in die Akten gebracht und dazu genutzt, um Väter und Mütter zu begutachten – so liefern Mamas und Papas im Nachhinein Gründe, die zum Verhängnis für die Familie wird.

Kinderklau Jugendamt Heidi Schulz

SAT1 Kerner: Amtsmissbrauch im Fall Heidi Schulz – Video

Amtsmissbrauch - Heidi und Dan Schulz

Heidi Schulz: Amtsmissbrauch an ihrem Kind Dan Schulz

– Mit Video – Auch im Kindesentzugsfall der Mutter Heidi Schulz und Ihrem Sohn „Dan“ ist der Amtsmissbrauch und das Zuwiderhandeln gegen das Wohl des Kindes erwiesen. Sehen Sie dramatische Live-Bilder (Video unter dem Artikel) der Inhobhutnahme, die missbräuchlich „zum Wohl des Kindes“ und durch erwiesenen Amtsmissbrauch zum typischen Kinderklau wurde.
Kinderklau Jugendamt Heidi Schulz
Wieder hat ein Jugendamt in Gänze versagt – oder womöglich eine Amtsperson ihren Arbeitsplatz durch das vermeintliche „Erkennen“ eines Hilfebedarfs gesichert.

Ein Jugendamt macht keine Fehler. Mit jedem inobhutgenommenen Kind werden Arbeitsplätze bei Jugendamt, Amtsgericht, in der Verfahrenspflege und in der Psychiatrie gesichert. Mitmachen lohnt sich, wie unter anderem der ZDF Frontal Beitrag und der Gelsenkirchener Jugendamts-Skandal beweisen.

Dan´s Hilfeschreie und Suizidalität

… so schlecht geht es mir!

Die Öffentlichkeit geht davon aus, dass ein Kind nur dann in Obhut genommen wird, wenn es ihm bei seinen Eltern schlecht gibt. Erst, wenn man selbst betroffen ist, weiß man, dass dies ein Irrglaube ist. Wie Kinder die Herausnahme aus dem Elternhaus empfinden, zeigt sich auch im Kindesentzugsfall Heidi Schulz. Dan sagt, was in ihm vorgeht:

„Ich kann nicht mehr richtig arbeiten in der Schule, so schlecht geht es mir…! Ich kann nicht mehr in Ruhe essen!“

Dan kämpfte ebenso wie das Kind aus Essen um die Rückkehr zu seiner Mutter. Doch die Hilfeschreie der Kinder werden nicht gehört.

Dan will sein Leben beenden

So kommt es im Kindesentzugsfall Heidi Schulz zu einer dramatischen Spitze: Dan, ein kleiner Junge, dessen einziger Wunsch es ist, wieder bei seiner Mutter leben zu dürfen, greift zum Messer, um in den erlösenden Suizid zu gehen – zum Wohle des Kindes, dessen Garant das verantwortliche Jugendamt sein soll und dem das deutsche Volk noch mehr Legitimation zu solchen Eingriffen zugesteht.

Weil ignorante Bürger dumm wie Schafe sind, sich von der systemkorrupten Presse der deutschen Medienlandschaft blenden lassen und ungerechtfertigte Kindesentzugsfälle wie der des kleinen Dan als „dramatische Einzelfälle“ abtun. Dabei erleben Tag für Tag in Deutschland tausende von Kindern und Familien das gleiche Unrecht.

Es sind bei Weitem keine Einzelfälle – Kinderklau ist lukrativer Amtsmissbrauch mit System. Dan´s Suizidsversuch misslang und dann passierte das, womit niemals ein Mensch rechnen würde.

Dan bat den einzigen Menschen, dessen Liebe und Fürsorge er sich ungebrochen sicher war, ihm das Leben zu nehmen – seine Mutter Heidi Schulz.

Familienrichter a. D. zum Fall Heidi Schulz

Elmar Bergmann, über 30 Jahre Familienrichter, berät heute vom Kinderklau betroffene Familie und unterstützt diese. Richter Elmar Bergmann a. D. zum Kindesentzugsfall Heidi Schulz:

„Eine Familie wird durch solch eine Herausnahme des Kindes zerstört! Man hat nur ganz schwer die Möglichkeit, gegen die Herausnahme anzugehen!“

Dieser Richter weiß um die kriminellen Machenschaften des deutschen Jugendamtes und auch um den Zustand der deutschen Justiz.

Eltern, die um ihre Kinder kämpfen und sich gegen den kriminellen Amtsmissbrauch und die Akteure wehren, werden ausgeschaltet und unter Repressalienandrohung zum Schweigen gebracht. Nicht immer gelingt den Jugendämtern, Gerichten und gewinnorientierten Kinderheimen dies, wie im Kinderklaufall der Familie Pallien aus Essen. Auch Heidi Schulz wurden dergleichen Repressalien zuteil, so dass Heidi zunächst ins Ausland flüchten musste.

Wir würden gerne von einer glücklichen Wende im Fall Dan und Heidi Schulz berichten. Doch selbst eine Rückführung nach all dem Erlebten lässt es kaum zu, von glücklicher Wendung oder gar positivem Ausgang zu berichten. Dan lebt inzwischen wieder bei seiner Mama.

Die Website von Heidi Schulz: Dan´s Leben – Mehr Informationen zum Fall auch bei Das Erste – Panorama