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Guter Anwalt Familienrecht

Guter Anwalt – Woran Sie ihn erkennen

Guter Anwalt - Woran Sie ihn erkennen
Tagtäglich erreichen uns Hilferufe betroffener Eltern, die auf der Suche nach einem guten Anwalt für familiengerichtliche Verfahren sind. Die Fragen reichen von „Können Sie uns helfen?“ bis „Können Sie uns einen guten Anwalt empfehlen?“ Ja, das können wir. Zumindest können wir Ihnen Tipps geben, welche Ansätze hilfreich sind und woran ein guter Anwalt erkennbar ist. Leider müssen wir aber auch darüber informieren, dass es schwer ist, kompetente Hilfe gegen Jugendamt und Mittäter zu finden und darüber hinaus es kaum möglich ist, einen wirklich engagierten Fachanwalt für Familienrecht zu engagieren. Diese arbeiten kaum auf PKH / VKH. In der Regel müssen Eltern bzw. Großeltern für die Anwaltskosten selbst aufkommen. Aber: Ein guter Anwalt ist sein Geld wert und darüber hinaus muss einfach festgestellt werden, dass insbesondere Verfahren gegen das Jugendamt äußerst arbeitsintensiv und somit auch kostenintensiv sind. Diese Leistung kann (!) kein guter Anwalt für PKH / VKH erbringen!

Was ist mit den Anwälten in Deutschland los?

Einen guten Anwalt zu finden, scheint eine echte Herausforderung zu sein. Obwohl alle Juristen ihren Job beherrschen sollten, fällt auf, das insbesondere bei Fällen gegen das Jugendamt viele Anwälte ihre Mandanten nur schlecht oder schlicht gar nicht vertreten. Zum Glück gibt es Ausnahmen!

Im gesamten Bundesgebiet haben wir aufgrund von Erfahrungen und Empfehlungen diese Rechtsanwälte als erfolgreiche RÄ ausfindig machen können. Nähere Informationen zu den RÄ folgen unten:

  • RA Michael Roth
  • RA Johannes Hildebrandt
  • RA Georg Schulte

Angesichts der steigenden Zahl der Inobhutnahmen von fast 50.000 per Anno eine magere Ausbeute. Wenngleich es engagierte und gute Rechtsanwälte gibt, zeigt diese nüchterne Bilanz, wie schwer Hilfe gegen Jugendamt und ungerechtfertigte Kindesentzüge zu finden ist.

Rechtsanwälte, die aktiv und erfolgreich gegen Jugendämter vorgehen, ohne dabei Mandanten schlecht zu beraten, sind rar gesät. Jene, die effizient gegen Unrecht vorgehen, stöhnen vor Andrang. Sie benötigen weder Werbung, noch Empfehlung. Die Kanzleien guter Anwälte sind  überlaufen – proportional zu den Zahlen der zunehmenden Inobhutnahmen. Ein guter Anwalt braucht weder Werbung noch neue Mandanten. Er hat mehr zu tun, als er bewerkstelligen kann. Der Anwaltstag hat „nur“ 24 Stunden.

Anwälte, die Ihnen den Eindruck vermitteln, das Mandat gegen ein Jugendamt sei eine reine „Formalie“, können Sie – mit Verlaub gesagt – „in der Pfeife rauchen“. Eingriffe in das elterliche Sorgerecht gehören zu den gravierendsten Eingriffen in das gesetzlich verbriefte Recht an. Es scheint von Willkür und systemischer, geldwerter Vorteilnahme nur so zu wimmeln.

Guter Anwalt: Daran erkennen Sie ihn

Immer wieder fällt auf, dass betroffene Eltern nach der Inobhutnahme ihrer Kinder nicht gut beraten scheinen. Guter Anwalt, pardon, guter Rat ist teuer. Weder wissen sie, was ein Antrag auf eine Verbleibensanordnung ist, noch sind sie in Kenntnis großer Fälle oder gar der unglaublichen Vielzahl aktueller Fälle.

Schlecht-Anwälte stellen den Fall als Einzelfall dar. Doch fragwürdige Inobhutnahmen und Sorgerechtsfälle sind bei Weitem keine Einzelfälle, sondern systematischer Amtsmissbrauch, der einzig und alleine dem Kommerz dient.

Das Sorgerecht und „das Kindeswohl“ stellen lukrative Einnahmequellen dar. Natürlich ist es äußerst lukrativ, einen Heimplatz zu belegen, der monatlich dem Steuerzahler ab 5.000 Euro aufwärts abringt. Da kann man durchaus schon mal „Kindeswohl“ mit „Kassenwohl“ verwechseln.

Ein guter Anwalt weiß um die Missstände der Deutschen Jugendhilfe. Ein guter Anwalt hat die Pflicht, Mandanten aufzuklären. Wenn Ihnen von anwaltlicher Seite der Kampf um und für Ihr Kind als „Spaziergang“ verkauft wird, sollten Sie sofort das anwaltschaftliche Mandat entziehen – noch besser, es gar nicht erst zu übertragen.

Aus Erfahrung empfehlenswerte Anwälte

Nachfolgen finden Sie Kontaktdaten und weitere informationen zu Anwälten, mit denen uns bekannte betroffene Eltern gute Erfahrungen gemacht haben.

RA Michael Roth, Bruchköbel

Als ebenfalls guter Anwalt zu erwähnen ist Rechtsanwalt Heinrich Michael Roth aus Bruchköbel. In seiner beruflichen Karriere ist zwingend zu erwähnen, dass RA Roth in den Jahren 2002 bis 2008 Bürgermeister der Stadt Bruchköbel war. Die Herangehensweisen deutscher Jugendämter sind daher bestens bekannt. Von 1988 bis 1991 sowie ab 2008 war bzw. ist er im Anwaltsberuf tätig.

Seine Themenschwerpunkte:

  • Sorgerecht
  • Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen durch Jugendämter
  • direkte Vertretung junger Menschen ab 14 Jahre
  • Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Die Internetseite des RA Roth hält nützliche und informative Informationen für Sie bereit. Dort wird vereinzelt auf konkrete Fälle Bezug genommen.

Kontakt & Öffnungszeiten (lt. Internetseite)

Rechtsanwaltskanzlei Michael Roth

Walther-Rathenau-Straße 48
63486 Bruchköbel

Email: kanzlei/äd/rechtsanwaltroth.de

Telefon: 06181-78488
Fax: 06181-78999

Bürozeiten

Montag – Freitag, 9.30-12 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag, 15-18 Uhr


RA Johannes Hildebrandt, Schwabach

Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt genießt den Ruf, ein guter Anwalt zu sein. Er ist Fachanwalt für Familiengericht und hat seinen Kanzleisitz in Schwabach.

Seine Themenschwerpunkte:

  • Jugendhilfe
  • Sorgerecht
  • Inobhutnahmen
  • Kindschaftsrecht
  • Interessenvertretung junger Menschen
  • Ehe- und Familienrecht
  • Zivil- und Strafecht

Rechtsanwalt Johannes Hildebrand zeichnet sich zudem durch eine gesonderte Ausbildung als Dipl.-Päd. Univ. aus. Anmerkung der Redaktion: Nicht nur ein guter Anwalt, sondern RA Hildebrand verfügt über eine fundiertere Ausbildung als so manche ASD, die in der Regel „nur“ Dipl.-Päd. FH hat.

Kontakt & Öffnungszeiten

Rechtsanwaltskanzlei Johannes Hildebrandt

Wittelsbacherstraße 6
91126 Schwabach

Email: info/äd/hefele-gruss-zander.de
www.fachanwalt-hildebrandt.de

Telefon: 09122-92660
Fax: 09122-92662

Bürozeiten

Keine Angaben zu Bürozeiten


Georg Schulte, Hammelburg

Rechtsanwalt Georg Schulte aus Hammelburg verfügt scheinbar über keinen eigenen Internetauftritt, so dass wir nur bedingt Näheres über ihn berichten können. Da uns mehrere Fälle bekannt sind, in denen RA Georg Schulte das Mandat erfolgreich führte, möchten wir diesen Erfahrungen hier Raum geben und eine Empfehlung aussprechen.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte:

  • privates Baurecht
  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Auch hier ist die durchaus sinnvolle Kombination aus Familienrecht und Strafrecht hervorzuheben. Dies erlaubt vorteilhafte Strategien, die im Rechtsstreit mit dem Jugendamt notwendig sind.

Kontakt & Öffnungszeiten

Rechtsanwaltskanzlei Georg Schulte

Kissinger Straße 17
97762 Hammelburg

Email: g.schulte/äd/kanzleischulte.de

Telefon: 09732-78310
Fax: 09732-783113

Bürozeiten

Keine Angaben zu Bürozeiten


Schlechter Anwalt – nicht auf den ersten Blick erkennbar

Auch ein Schlechtanwalt hat laufende Betriebskosten, die gedeckt werden müssen. Es genügt bei Weitem nicht, wenn Ihr anwaltschaflicher Rechtsbeistand Sie darüber informiert, dass der Kampf gegen das Jugendamt nicht einfach sein wird. Fühlen Sie Ihrem Rechtsanwalt auf den Zahn. Fragen Sie nach seinen Erfolgen im Familienrecht und der Quote seiner Rückführungen.

Wir können Ihnen aus jahrelanger Erfahrung im Familienrecht nur anraten, genau hinzuschauen. Jede beschrittene gerichtliche Instanz füllt das Bankkonto Ihres Anwaltes. Ja. Auch der Rechtsanwalt muss von irgendetwas leben – ein guter Anwalt verdient sich sein Honorar redlich. Doch der Erfolg kommt nicht alleine durch die maximale Anzahl gewonnener Verfahren. Der Erfolg eines Anwalts zeichnet sich durch den Zeitfaktor aus, in welchem er Kinder aus der widerrechtlichen und unbegründeten Inobhutnahme befreit.

Ob eine Rückführung des Kindes erwirkt wird und der Zeitraum, in dem eine Rückholung erfolgt, entscheidet darüber, ob das System Familie im Einzelfall obsiegt. Umso länger Kinder in staatlicher Obhut verbleiben, desto schwieriger wird der juristische Kampf gegen das Jugendamt. Andererseits nehmen die Probleme nach einer möglichen Rückholung des Kindes zu.

In der Konsequenz bedeutet dies für Sie als Vater oder Mutter: Ein guter Anwalt mit Kernkompetenzen im Familienrecht muss glaubhafte Interessen an einer schnellstmöglichen Rückführung der Kinder an den Tag legen.

Jede Rückführung braucht im Einzelfall eine tragfähige anwaltliche Strategie. Hierbei kann sich niemand auf eine Einzelstrategie verlassen, die in „irgendeinem“ Fall zum gewünschten Ergebnis führte. Auch nicht ein guter Anwalt, der eine vorzeigbare Reputation vorzuweisen hat. Jeder Fall hat eigene Tücken und braucht zwingend individuelle Lösungsansätze. Auch, und erst Recht seitens Ihrer anwaltschaftlichen Vertretung.

So erkennen Sie einen guten Rechtsanwalt

Im vorliegenden Artikel haben Sie bereits viele Informationen erhalten, wie ein guter Anwalt erkannt werden kann. Zum Abschluss noch einmal die Zusammenfassung:

  • Fühlen Sie der anwaltlichen Vertretung auf den Zahn. Fragen Sie nach, wie seine Erfolgsquote ist und welche Strategie er fährt.
  • Prüfen Sie die Aussagen Ihres Anwalts so gut wie möglich nach. Unterhalten Sie sich mit anderen betroffenen Eltern. Am besten solchen, die ihre Kinder zurückerstritten haben.
  • Bevorzugen Sie einen Rechtsanwalt, der nicht im zuständigen Gerichtsbezirk vorrangig tätig ist.
  • Wählen Sie einen Anwalt, der als Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht UND Strafrecht hat. Dies sind nach unseren Erfahrungen die besten Strategen.
  • Arbeiten Sie eng mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen. Schriftsätze sollten Ihnen zur Ansicht vorgelegt werden, sofern keine engen Fristen hindern.
  • Werden Sie skeptisch, wenn Ihr Anwalt Ihnen zu einem Familiengutachten rät. Dies ist oftmals der Anfang vom Ende. Nur in den seltensten Fällen ist eine Begutachtung zu empfehlen.
  • Ein guter Anwalt rät Ihnen, nicht ohne anwaltlichen Beistand mit Jugendamt, Sachverständigen usw. zu reden.

Insofern Sie neben den Rechtsanwälten

  • Michael Roth aus Bruchköbel
  • Johannes Hildebrandt aus Schwabach
  • Georg Schulte aus Hammelburg

weitere Anwälte für Familienrecht als Hilfe gegen Jugendamt und Familiengericht empfehlen können, freuen wir uns, wenn Sie uns Ihre Erfahrungen mitteilen. Bitte wenden Sie sich über das Kontaktformular an die Redaktion.

Hüte dich vor dem Familienrecht

Wenn zwei sich streiten…

Diese bekannte Weisheit ist alt, wie sie klug ist. Dass Partner sich im Laufe des Zusammenseins nicht mehr verstehen und eine Beziehung endet, kommt in den besten Familien vor. Entschließt sich einer der Eheleute zur Scheidung oder hegen beide diese Absicht, sollte den Kindern zuliebe auf das Säbelwetzen verzichtet werden. Beiderseits sollte den Kindern zuliebe eine einvernehmliche Trennung angestrebt werden, auch, wenn dies nur schwer möglich erscheint. Nicht nur, dass der Rosenkrieg und der Streit ums Sorgerecht eine sehr hohe emotionale Belastung für alle direkt und indirekt Beteiligten ist, sondern sie birgt auch die Gefahr, dass in der Auseinandersetzung das oft als dritter Elternteil bezeichnete Jugendamt auf den Plan gerufen wird. Dieses ist im Familienrecht sehr häufig involviert, weil es dort die Rechte der Kinder vertreten sollte. Ob dies dann auch immer so der Fall ist, darüber kann man sich angesichts unseres Blogs eine Meinung bilden. Als Trennungseltern hat man vornehmlich die Pflicht, Kinder vor dem Eingriff des Jugendamtes zu schützen.

Die Problematik bei einer Trennung

Eine Trennung ist immer eine persönliche Niederlage und Belastung. Erst recht, wenn die Trennungsabsicht von einem Partner vorangetrieben und in die Wege geleitet wird, während der andere vielleicht zuvor nichts von dem sich anbahnenden Beziehungs-Aus mitbekommen hat. Erfährt der andere Ehepartner von der Trennungsabsicht, fällt dieser womöglich aus allen Wolken, weil aus seiner Sicht die Ehe sich vielleicht sogar noch intakt anfühlte. Doch wo menschliche Gefühle aufeinandertreffen, können sich diese im Laufe der Zeit ändern und dann ist es der ehrliche Weg, Konsequenzen zu ziehen. Besser, als in einer Lebenslüge zu leben – auch, wenn es weh tut. Für den Noch-Ehepartner ist die Ankündigung der Trennung oftmals der Impuls, mit subtilen Mitteln darauf zu reagieren, weil die Trennungsabsicht nicht verstanden, nicht gewollt und nicht akzeptiert werden kann. Doch ganz gleich, was man tut, man kann das Vorhaben des Partners kaum ändern. Natürlich kann auch der Betrug des Ehepartners zur eigenen Trennungsabsicht führen. Auch dann fällt es nachvollziehbar schwer, einen sauberen und fairen Abschluss aus eigener Sicht zuzulassen. Man hat vielleicht noch „eine Rechnung offen“. Die Kinder sind dann häufig das Druckmittel, um dem Noch-Partner eins auszuwischen, ihn unter Druck zu setzen oder ähnliches. Plötzlich werden aus einst sich liebenden Menschen, die zusammen an einem Strang zogen, Feinde und im Krieg um Gefühle, Stolz und Rache wird das Kind zum Streitobjekt bei Trennung und Eheauflösung. Vergessen wird, dass man das, was man liebt, nämlich die Kinder, emotional einer sehr hohen Belastung aussetzt. Und oft übersehen Trennungseltern die Gefahr, dass man dem Jugendamtseingriff Tür und Tor öffnet. Genau jetzt ist es nämlich ein Leichtes für die Kinderschutzbehörde, aktiv zu werden. Weil beide Elternteile im gemeinsamen Streit bereit sind, kein gutes Haar am nunmehr zum Kontrahenten gewordenen Ehepartner zu lassen. Man weiß, man versetzt dem anderen einen gehörigen Seitenhieb und ein Stich ins Herz, wenn das Kind zum Druckmittel gemacht wird. Anstatt die Scheidung als einvernehmliche Trennung zum Wohl und Schutz des Kindes oder der Kinder zu regeln, wird um Sorgerecht, Umgangsrecht und Verbleib des Nachwuchses gestritten auf Teufel komm raus und genau diesen ruft man damit herbei, um sich am Zerfall der Familie zu bereichern. Jede gerichtliche Auseinandersetzung sichert nämlich den Arbeitsplatz von Richtern, Verfahrenspflegern und Jugendamtsmitarbeitern, die sich dazu berufen fühlen, möglichst viel in die Trennung einzugreifen, um das Kind zu schützen. Doch angesichts des Schicksals vieler Trennungskinder und Trennungseltern weiß man, dass ein Kind nicht drei Elternteile braucht, keine Heimunterbringung und auch keine Neubeelterung durch Pflegeeltern, sondern Mutter UND Vater. Auch, wenn die sich nicht mehr lieben und nicht mehr zusammenleben. Gut arrangierte, getrennt lebende Eltern sind immer besser für das Kindeswohl, als die Inobhutnahme durch das Jugendamt. Selbst, wenn dafür ein Elternteil vermeintlich zurückstecken muss. Dies fällt nachvollziehbar schwer. Doch wer sein Kind aufrichtig liebt, wird ihm ein Leben in Freiheit ermöglichen.

Wie gelingt die einvernehmliche Scheidung?

Dort, wo verletzte Gefühle und die wohl größte Enttäuschung zurückbleiben, fällt es schwer, zu akzeptieren. Trennungseltern müssen sich der Kinder zuliebe zusammenreißen und sich zunächst damit abfinden, was nicht zu ändern ist. Anstatt maximal viel Energie in den gegenseitigen Kampf zu stecken, sollte man dem häufig missbräuchlich angewandten Familienrecht ein Schnippchen schlagen. Besorgen Sie sich einen Anwalt, der nicht die Fronten schürt, sondern Ihnen dabei hilft, besonnen eine einvernehmliche Trennung einzuleiten. Wirken Sie darauf hin, dem Partner die Problematik mit dem deutschen Jugendamt zu vermitteln und signalisieren Sie, dass Sie um der Kinder Willen keinesfalls dem Jugendamt eine Chance geben wollen, mit dem eigenen Nachwuchs als Spielball zu agieren. Zeigen Sie, dass Sie ein liebendes und verantwortungsbewusstes Elternteil sind und helfen Sie dem Noch-Partner dabei, auch als solcher zu handeln. Regeln Sie in friedlicher Absicht das Sorgerecht und auch den Umgang. Feilschen Sie nicht um Minuten und Stunden mit dem Kind, denn wenn das Jugendamt erst mit der Regelung betraut wird, kann es schnell passieren, dass Sie oder der Noch-Partner das Kind gar nicht mehr oder nur noch alle paar Monate sehen darf. Somit würde nicht nur der betroffene Elternteil verlieren, sondern im Besonderen auch das Kind einen Elternteil. Und der war schließlich in der Vergangenheit in den meisten Fällen gut für das Kind. Denken Sie immer daran: Trotz einer Scheidung bleibt man Vater und Mutter!