Nationales & Internationales Familienrecht

Fachanwalt für Familienrecht mit Tätigkeitsfeld Internationales Recht

Bei binationalen Eltern greift in der Regel deutsches Familienrecht, doch wenn ein Elternteil ins Ausland geht oder dort lebt, ist auch internationales Familienrecht relevant, in dem nicht jeder Rechtsbeistand bewandert ist. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn man Probleme mit dem deutschen Jugendamt hat, selbst aber bereits im Ausland lebt oder in einer landesübergreifenden Erbangelegenheit steckt. Wann immer ein Auslandsbezug gegeben ist, ist es ratsam, eine Anwaltskanzlei zu Rate zu ziehen, der ein Fachanwalt für Familienrecht angeschlossen ist, der im internationalen Recht tätig ist.

Gezielt nach Tätigkeitsbereichen suchen

Nicht jede Anwaltskanzlei bedient den Tätigkeitsbereich Internationales Familienrecht. Um an einen guten Fachanwalt für Familienrecht zu kommen, der nicht nur in Sachen Deutsches Familienrecht bewandert ist, muss man durchaus suchen, um einen entsprechenden Rechtsbeistand zu finden. Das Internet ist auch hier ideal, um nach einen solchen Fachanwalt für Familienrecht bzw. eine Anwaltskanzlei zu finden. Wichtig ist bei der Suche allerdings, dass man einen Juristen findet, der sich mit den juristischen Besonderheiten und den landesspezifischen Eigenschaften des Landes auskennt, das im eignen Fall beteiligt ist. Wer beispielsweise in familiengerichtlichen Angelegenheiten mit Ländern wie England, Portugal, Brasilien, Spanien oder Italien involviert ist, findet Hilfe bei kanzlei-springmann.de, die hier international tätig wird. Nicht immer findet sich eine Kanzlei in unmittelbarer Nähe des eigenen Wohnortes. Hier sollte im Vorfeld geklärt werden, ob man die Angelegenheit postalisch und über das Internet regeln kann.

Wie sich eine international tätige Kanzlei unterscheidet

Es gibt zahlreiche Vorteile, wenn man sich für einen Rechtsbeistand mit Kompetenz für Internationales Familienrecht entscheidet. Nicht nur, dass in einer solchen Anwaltskanzlei in Deutschland lebende Ausländer die Rechtsberatung in der Muttersprache wahrnehmen können, sondern eine ganze Reihe an Vorteilen bieten sich:

  • Der Jurist kann mit Gerichten, Behörden und Konsulaten im Ausland in Kontakt treten.
  • Der Rechtsbeistand kann Urkunden und Dokumente im Ausland anfordern.
  • Der Anwalt verfügt in den abgedeckten Ländern über Kontakte und Netzwerkpartnern und kann hier vermitteln
  • Übersetzung von Dokumenten, Beschlüssen usw.

Gleichzeitig ist eine solche Anwaltskanzlei auch bewandert, was Deutsches Familienrecht betrifft und stellt so ein kaum verzichtbares Bindeglied in binationalen Auseinandersetzungen dar. In der Regel bietet ein Fachanwalt für Familienrecht nur in familiengerichtlichen Angelegenheiten eine Mandatsübernahme an, sondern auch in weiteren Tätigkeitsbereichen. Meist kann man diese über eine Website der Kanzlei einsehen, wie etwa hier bei Kanzlei Springmann, die neben Familienrecht auch Rechtsbeistand im Erbrecht, Immobilienrecht sowie im Gesellschaftsrecht anbietet.

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