Amtshaftungsklage Jugendamt

Mit unserem Artikel “Amtshaftungsklage Jugendamt” bitten wir ausdrücklich alle betroffenen Familien, zwei Eltern finanziell zu unterstützen. Ja, das wird ein Spendenaufruf. Aber bevor Sie jetzt sagen “Och nö, ich hab doch sowieso kein Geld!” sollten Sie diesen Artikel lesen und verstehen, worin Ihr Benefit liegt, wenn Sie selbst durch Beamte bzw. Behörden geschädigt wurden oder werden.

Amtshaftung ist die Antwort!

Dieser Spendenaufruf dient dazu, Präzedenzfälle für Schadensersatz und Schmerzensgeld zu schaffen, damit auch Sie im Kampf um und Ihre Kinder durch die Amtshaftungsklage Jugendamt ein Mittel an die Hand bekommen, um die Chance deutlich zu erhöhen, die Inobhutnahme Ihres Kindes zu beenden. Amtshaftungsklagen können auch gegen andere Ämter / Beamte geführt werden.

Spendenaufruf für Amtshaftungsklagen: 1 Euro reicht!

Bei diesem Spendenaufruf geht es nicht darum, “Unsummen” an Geld zu spenden. Jede, wirklich JEDE Familie kann bereits mit 1 Euro, 2 Euro, 5 Euro, 10 Euro – oder mehr – ganz aktiv etwas gegen dieses unsägliche Unrecht tun.

Pro Fall wird lediglich ein Mindestbetrag in Höhe von 174 Euro benötigt, um die Amtshaftungsklage beim Landgericht einreichen zu können.

Die Amtshaftungsklagen beim Landgericht werden deshalb angestrebt, weil davon auszugehen ist, dass hier kompetentere Richter und Richterinnen tätig sind, die sich mit größerer Sorgfalt den Klagen zuwenden, als deren Kolleginnen und Kollegen beim Amtsgericht.

Jetzt Amtshaftungsklage für Carola Koch und Markus König unterstützen

Die ersten beiden Fälle, für die im Rahmen von Projekt 174 jeweils mindestens 174 Euro eingesammelt werden, wurden juristisch geprüft und deshalb ausgewählt, weil fehlerhaftes Verhalten hier nachgewiesen werden kann, sodass gute Aussichten auf eine erfolgreiche Amtshaftungsklage bestehen. Beide Fälle stellen wir Ihnen weiter unten noch näher vor.

Spendenlink für Amtshaftungsklage von Carola Koch

https://www.betterplace.me/schadensersatz-kindesentziehung-tilmann-murat-m

Spendenlink für die Amtshaftungsklage von Markus König:

https://www.betterplace.me/schadensersatz-rechtsbeugung-in-sachen-koenig

Was passiert, wenn mehr Spenden eingehen?

Umso mehr Spendengelder eingehen, desto höher können Schadensersatz, Schmerzensgeld und somit auch  der Streitwert angesetzt werden. Wird die Amtshaftungsklage gewonnen, fließen mindestens 30 % zurück in das Projekt 174. Somit kann ein Grundstein gelegt werden, um für die nächsten Familien Amtshaftungsklagen in die Wege zu leiten. Über das Projekt 174 führen wir weiter unten noch näher aus.

Erfolgreich Amtshaftung durchsetzen – Geschädigte haben kaum Chancen

Vorab können wir Ihnen versichern: Unter normalen Umständen ist es keinesfalls ohne Weiteres möglich, wenn Sie den Staat auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen wollen. Das können Hunderttausende Familien bestätigen.

Derartige Klagen sind extrem aufwendig und kostspielig. Kaum ein Anwalt informiert betroffene Eltern über die Option “Amtshaftungsklage Jugendamt” und wer keine Rechtsschutzversicherung hat, die die Klagekosten übernimmt, scheitert am Finanziellen.

Wer eine Klage vor Gericht einreichen will, muss die Gerichtskosten im Voraus bezahlen.

Aus diesem Grund kommt es in den allermeisten Fällen gar nicht erst dazu, das überhaupt Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen das Jugendamt, das Familiengericht, Beamte anderer Behörden oder sachverständige Gutachter eingereicht wird.

Illegale Inobhutnahme – Familien bleiben auf dem Schaden sitzen

Seit 2005 erreichen uns täglich unzählige Anfragen, was man gegen das Jugendamt und das Familiengericht tun kann, wenn eine ungerechtfertigte Inobhutnahme oder ein anderes, an der Familie begangenes Unrecht zu beklagen ist. In den meisten derart gelagerten Fälle ist die Beendigung der Inobhutnahme und die Herausgabe der Kinder an die Eltern der einzige Erfolg.

Miserable Rückführquote bei Inobhutnahmen

Doch die Rückführquote bewegt sich generell in einem sehr niedrigen Bereich. Und wenn die Kinder in Einzelfällen zurückkommen, bleibt der erlittene wirtschaftliche und emotionale Schaden einzig und alleine auf den Rücken der Familien.

Keine Kraft für weitere Gerichtsverfahren

Nur in ganz wenigen Fällen gelingt es den betroffenen Familien, gerichtlich Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erstreiten. Außerdem fehlt den allermeisten Eltern die Kraft, sich nach der Beendigung der Inobhutnahme mit einer Klage gegen das Amt zu beschäftigen. Die Kraftreserven wurden aufgebraucht und erst, wenn die Kinder wieder zurück sind, zeigt sich der tatsächliche Schaden, den die Kinder durch das rechtswidrige Handeln des Jugendamtes erlitten haben.

Nur wenig bekannte Fälle, bei denen Schadensersatz gezahlt wurde

Eine sehr überschaubare Übersicht erfolgreich erstrittener Schmerzensgelder und Schadensersatzzahlungen finden Sie hier auf Wikipedia im Artikel „Fremdunterbringung„.

Unterm Strich lässt sich konstatieren:

Jugendämter haben es leicht, eine illegale Inobhutnahme durchzuführen und aufrecht zu erhalten – weil das rechtliche Mittel der Amtshaftungsklage nur in ganz wenigen Fällen genutzt wird.

Lassen Sie uns das gemeinsam ändern – unterstützen Sie die beiden Familien, damit künftig möglichst viele Familien und auch Sie diesen Weg gehen können.

Was ist eine Amtshaftungsklage?

Da Beamte im Auftrag des Staats handeln um die Rechtsordnung durchzusetzen, kann der Staat in Haftung genommen werden, wenn Beamte durch ihr Handeln Betroffenen finanziellen oder körperlichen Schaden zufügen.

Fehlverhalten von Beamten kann Amtshaftung auslösen

Zwar haften Beamte in Ausübung ihrer Tätigkeit in der Regel nicht selbst. Jedoch können Geschädigte Haftungansprüche gegen den Staat geltend machen. Um den Staat in Haftung (Amtshaftung) zu nehmen, können Geschädigte die Amtshaftungsklage einreichen.

Bürgerliches Gesetzbuch – BGB § 839

§ 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung

(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html

Voraussetzungen für Amtshaftungsklage

Damit eine Klage auf Amtshaftung geführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt u. a.:

  • Der Geschädigte hat rechtsstaatliche Mittel ausgeschöpft, um den Schaden abzuwenden.
  • Eindeutiger Zusammenhang zwischen Fehlverhalten und Schaden.
  • Der Schadensersatz wird innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren geltend gemacht.

Warum reicht ein Mindestbetrag von 174 Euro aus für die Amtshaftungsklage?

Normalerweise sind die Gerichtskosten für Amtshaftungsklagen um ein Vielfaches höher wie der Betrag in Höhe von 174 Euro. Schließlich geht es bei einer Klage um Schmerzensgeld und Schadensersatz bei so einem gravierenden Einschnitt in die Familie um einen kapitalen Schaden, der dementsprechend hoch zu entschädigen ist.

Das Ziel: Klagen gewinnen und Präzedenzfälle schaffen

In den beiden Fällen geht es aber nicht darum, für die beiden Familien einen maximal hohen Betrag für Schadensersatz und Schmerzensgeld einzuklagen, sondern darum, Präzedenzfälle für alle betroffenen Familien zu schaffen, sodass künftig bessere Klageerfolge erzielt werden können.

Gelingt es, die zwei Amtshaftungsklagen erfolgreich zu erstreiten, gibt es für alle anderen Familien Gerichtsurteile, auf die sie künftig eigene Klagen stützen können.

Gerichtskosten hängen vom Streitwert ab

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Je höher die geforderte Summe für Schmerzensgeld und Schadensersatz, desto höher wird der Streitwert.

Erst nach Zahlung der Gerichtskosten werden Gerichte bei Klagen tätig

Beim Amtsgericht muss der Kläger mindestens die Gerichtskosten in Höhe von 114 Euro einzahlen, damit das Amtsgericht überhaupt erst tätig wird. Angestrebt wird jedoch die Führung der Amtshaftungsklage vor dem Landgericht.

Damit das Landgericht überhaupt erst tätig wird, muss der Mindestbetrag in Höhe von 174 Euro eingezahlt werden. Dann besteht auch erst die Möglichkeit, VKH beantragen zu können.

Projekt 174: Mit gewonnenen Amtshaftungsklagen werden weitere Klagen finanziert

Mit dem Projekt 174 wird der Streitwert extrem niedrig angesetzt, damit die Klagen überhaupt finanziert werden können.

Das Projekt 174 ist ein Gemeinschaftsprojekt, bei dem zunächst 2 Amtshaftungsklagen geführt werden. Bei Erfolg fließt ein Teil der erstrittenen Schadensersatzsumme in das Projekt zurück, um weitere Klagen zu finanzieren. Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Amtshaftungsklage von Projekt 174.

Amtshaftungsklage Jugendamt – der Fall Carola Koch

Vielen betroffenen Familien ist der Fall Carola Koch bekannt, da er bereits öffentliche Aufmerksamkeit durch diverse Presseberichte hat:

  • Süddeutsche
  • Bildzeitung
  • FAZ
  • TAZ
  • Nordseezeitung

Mutter Carola Koch ist eine überaus engagierte Mutter und die erste Mutter, die im Jahre 2017 in Deutschland erfolgreich einen Kindergartenplatz einklagen konnte. Neben diesem Kindergartenkind hat Mutter Carola Koch einen älteren Sohn, bei dem ein anerkannter Grad der Behinderung vorliegt.

Behindertem Kind wird Hilfe zur Integration und Teilhabe verwehrt

Dem behinderten Sohn der Carola Koch wurde aufgrund seines, durch die Behinderung bedingtes, “unangepasstes” Verhaltens der Schulbesuch verweigert. Die überaus engagierte Mutter kämpfte gegen die Behörden darum, dass dem Junge das Recht auf Bildung zugebilligt wird, in Form des Rechtes auf Teilhabe der Gesellschaft, wozu unter anderem auch die Unterstützung von Assistenzdiensten zählt.

Anwalt führt Rechtsanspruch mit Verfassungsrang an

Der Anwalt der Kindesmutter hat in der Klageschrift an das Oberverwaltungsgericht Bremen wie folgt ausgeführt:

Nach dem Bundesteilhabegesetz nach der Fassung vom 01.01.2020 hat der Rehabilitationsträger kein Ermessen zu prüfen, ob er die begehrten Leistung in einer anderen Leistungsform z. B. als Sachleistung, erbringen möchte. Dieser Rechtsanspruch offenbart die menschen- und verfassungsrechtliche Direktive dem anspruchsberechtigten Kind in eigener Verantwortung, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

In diesem Fall geht es also nicht um eine Kindeswohlgefährdung, sondern um Antragsverfahren im Rahmen des Behindertenrechts.

Oberverwaltungsgericht Bremen verurteilt Jugendamt zur Leistungserbringung

Die Mutter stellte beim Jugendamt einen Antrag auf Bewilligung des Integrationshelfers. Das Jugendamt ist gemäß dem Behindertengesetz verpflichtet, diese Leistung zu bewilligen und die Kosten zu tragen.

Auszug aus dem Urteil Oberverwaltungsgericht Bremen 2B66/20

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller bis zu ihrer Entscheidung über seinen Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe in der Form eines persönlichen Budgets für eine Schulassistenz vorläufig Eingliederungshilfe in der Form eines persönlichen Budgets für eine Schulassistenz in Höhe von 4.354 Euro monatlich zu gewähren.

Link zum Beschluss hier als PDF

Jugendamt erbringt falsche Leistung: Inobhutnahme

Doch was ist stattdessen passiert? Das Jugendamt hat den Jungen in Obhut genommen und anonym in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht, mit freiheitsentziehenden Maßnahmen auf Antrag der Ergänzungpflegerin (Fixierung). Das Familiengericht hat der Mutter das Sorgerecht vorläufig in Teilen entzogen und am 10.02.2021 komplett.

Seit 03.12.2020 hat die Mutter kein Lebenszeichen von ihrem Kind erhalten. Weder ist ihr bekannt, ob Ihr Sohn derzeit beschult wird, noch wie es ihrem Sohn geht.

Oberverwaltungsgericht: Jugendamt bewegt sich im falschen Rechtsbereich

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass ein Beschluss vom Oberverwaltungsgericht vorliegt, aus dem unmissverständlich hervorgeht, dass das Jugendamt bei diesem Fall sich innerhalb eines völlig falschen Rechtsbereichs bewegt, statt Behindertenrecht anzuwenden.

Kommentar zum Beschluss hier lesen

Trotz rechtskräftigem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts wird keine Abhilfe geschaffen. Damit ist die Grundlage und auch die Notwendigkeit einer “Amtshaftungsklage Jugendamt” gegeben.

Amtshaftungsklage – der Fall Markus König

Im Fall des Vaters Markus König lag zunächst eine Jugendamtsproblematik vor, die aber längst zum Nebenschauplatz geworden ist. Denn der Vater setzte sich zur Wehr und in gehabter Manier werden bekanntlich Eltern, die sich wegen begangenem Unrecht zu wehrhaft zeigen, psychiatriert und kriminalisiert.

Durch seine Wehrhaftigkeit, Unrecht nicht wehrlos hinzunehmen, setzte sich ein ausbordernder Behördenapparat gegen Markus König in Gang.

Statt rechtmäßig zu handeln ab in die Forensik

Markus König wurde mehrere Monate in die Forensik untergebracht und dort gegen seinen Willen festgehalten. Es wurden zahlreiche Gerichtsverfahren in Gang gesetzt, bei denen der Vater diverse Beamte und Behördenvertreter schwer belastete.

Rechtsansprüche des Vaters werden konsequent missachtet

Hier ein kleiner Auszug dessen, warum auch im Fall von Markus König die Amtshaftungsklage zu erheben ist:

  • Dem angeklagten Vater wurde und wird das Recht auf Gehör verweigert.
  • Markus König als Angeklagtem wurde und wird Akteneinsicht verwehrt.
  • Diverse Anträge beim Gericht sowie Befangenheitsanträge wurden und werden nicht bearbeitet.
  • Aussagen von Entlastungszeugen wurden und werden nicht gewürdigt.

Somit wird ihm sein Rechtsanspruch auf faire Verfahren (explizit Plural) genommen. Als ob das nicht bereits schlimm genug wäre, gibt es weitere Punkte, die eine Amtshaftungsklage begründen:

  • Beeinflussung der Verteidiger.
  • Beweismittel wurden verfälscht.
  • Entlastende Beweismittel wurden nach Anordnung vernichtet.
  • Todesdrohung gegen Markus König.

Die Sauna – der neue Gerichtssaal?

Darüber hinaus gibt es pikante Verstrickungen zwischen Richtern und Mitgliedern der Staatsanwaltschaft. Demnach sollen sich mehrere dieser Beamten in der Sauna über das Vorgehen im Fall Markus König beratschlagt haben.

Einer bleibt draußen – der Angeklagte!

Da Markus König nicht in die Sauna vorgeladen wurde, um sich zwischen Aufgüssen zu verteidigen, muss hier zwingend konstatiert werden, dass sein Recht auf Verteidigung keinerlei Anwendung findet. Dass sich hier Staatsvertreter noch auf dem Boden von Recht und Gesetz bewegen, darf bezweifelt werden.

Fall Markus König: Menschenrechtsbeschwerde & Verfassungsbeschwerde eingereicht

Unlängst wurde in der Causa Markus König fristgerecht im Juni 2021 Verfassungsbeschwerde und Menschenrechtsbeschwerde beim EGMR erhoben. Dazu finden Sie hier die Pressemitteilung. Auch dieser Fall soll mit einer Amtshaftungsklage bearbeitet werden.
Amtshaftungsklage Jugendamt

Psychiatrisierung Günter Mühlbauer

Psychiatrisierung: Günter Mühlbauer zweiter Gustl Mollath?

Zusammenspiel Kinderklau und Psychiatrisierung

Eine Demokratie braucht keine Kontrolle. Alle Macht geht vom Volke aus. Dieser Meinung sind die meisten Bürger. Doch genau dort liegt das Problem. Ein Staat, dessen Institutionen ohne Kontrollfunktion agieren, können schalten, walten, kriminalisieren, psychiatrisieren, wie es ihnen beliebt. Wer das System kritisiert und es in Gefahr bringt, wird zum Staatsfeind. So auch Günter Mühlbauer? Trennungsvater, der seit über 15 Jahren darum kämpft, Vater sein zu dürfen. Entsorgter Vater, Kinderklau durch das Jugendamt Regensburg. Folgt nun die Psychiatrisierung? So wie bei Gustl Mollath? Justizopfer, Psychiatrieopfer. Opfer des Systems der BRD?

Vorgeschichte

Die beiden Kinder lebten bei der Mutter, Günter Mühlbauer durfte seit 2008 keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern haben. März 2015. Die Kindesmutter stirbt. Ein Hoffnungsschimmer für den entsorgten Vater? Eine Chance für die Kinder, ihr natürliches Recht auf Umgang und Erziehung durch ihren Vater erleben zu dürfen?

Günter Mühlbauer setzt sich nicht nur in eigener Sache ein, sondern unterstützt betroffene Eltern. Väter und Mütter. Hilft Kindern, deren größter Wunsch es ist, bei ihren Eltern leben zu dürfen. Er nimmt sich dem Fall Kriminalisierung und Psychiatrisierung Gustl Mollath´s an. Auch dieser Fall trägt sich im LK Regensburg zu – wie viele andere Fälle.

Psychiatrisierung Günter Mühlbauer

Psychiatrisierung Günter Mühlbauer

Psychiatrisierung des wehrhaften Günter Mühlbauer?

Auch Günter Mühlbauer landet in der „Klapse“. Zu wehrhaft? Kommt man ihm anders nicht bei? Dem Vater, der seinen Kindern in ihren schwersten Augenblicken des jungen Lebens beistehen, sie trösten und ihnen ein liebevoller Vater sein will. Günter Mühlbauer hat sich zu weit aus dem Fenster gelehnt. 15 Jahre Kampf für die Rechte seiner Kinder. 15 Jahre Kampf gegen korrupte Gerichtsgutachter, Behördenwillkür, Amtsmissbrauch, Kriminalisierung, Psychiatrisierung. Nun ist auch er dran. Ein unbescholtener Bürger, der Recht und Gesetz achtet, wenngleich ihm beides vor mehr als 15 Jahren aberkannt wurde.

Beschuldigtenvernehmung am 23.04.2015 bei der Regensburger POLIZEI / Süd

Nach Belehrung möchte ich mich wie folgt zur Sache äußern:

Ich, Günter Mühlbauer, kam mit dem Zug am 20.03.2015 gegen Mitternacht aus Freising am Regensburger Hauptbahnhof an. Ich hatte eine Kanüle in der linken Armbeuge. Außerdem trug ich 6 EKG- Sensoren am Körper ( die mir aber erst im BKH auffielen ) Ich trug diese Dinge, da ich in Freising auf Grund einer Panikattacke im dortigen Krankenhaus war. Das Krankenhaus verließ ich auf Eigenveranlassung…

In Regensburg wurde ich von der Bundespolizei auf städtischen Grund abgestellt, da ich nicht soviel Geld dabei hatte um mir einen Fahrschein zu kaufen. ( Gestern bekam ich die Rechnung 62,30 EUR )

Ich ging zum Evangelischen Krankenhaus. Dort war die Türe zu, aber nicht versperrt.

Ich ging in das Krankenhaus und stellte einen Werbeträger der sich im Vorraum befand in den Türbereich, das sie nicht zufällt. Da ich mich in geschlossenen Räumen nicht wohlfühle.

Ich las einen Schriftzug „Notfallglocke“ und es folgten mehrere Pfeile an den Wänden. Diese waren in Augenhöhe nach rechts angebracht.

Ich drückte dann einen schwarzen Alarmknopf, da ich nicht erkannte, dass es sich um den Feueralarm handelte. Dies wurde mir erst bewußt als der Knopf schon gedrückt war. Ich ging zuvor davon aus, dass es der Notfallknopf sei..

Es war keine Absicht den Feueralarm auszulösen.

Da man mir im Krankenhaus die Kanüle nur im Stationszimmer ziehen wollte und ich auf Grund meiner Platzangst dies nur im Gang erledigen lassen wollte ging ich zu Fuß Richtung Schwabelweis.

Auf dem Heimweg wollte ich eine Apotheke aufsuchen um mir Magnesium-Tabletten zu besorgen.

Ich suchte vergeblich die Apotheken am Arnulfsplatz, am Domplatz und am Alten Kornmarkt auf.

Am Alten Kornmarkt sah ich einen Krankenwagen und hielt diesen auf.

Ich sprach mit beiden Insassen und bat um Hilfe.

Die Sanitäter verwiesen mich an ein Notfallkrankenhaus und in meiner Erregung schlug ich einmal mit meinem Gehstock an die Seite des Krankenwagens.

Ich bestreite bzw. kann mir nicht vorstellen, dass der auf den Lichtbildern abgebildete Schaden (Dullacke mit Loch) von meinem Gehstock stammt.

Ich ging zur Apotheke zurück, mir wurde aber bewußt, dass ich unrecht gehandelt habe, drehte wieder um und entschuldigte mich und erklärte, dass ich den Schaden ersetzen werde.

Den Namen habe ich bei der Anhaltung genannt. Ich bin mir ganz sicher.

Da die Sanitäter nicht ausstiegen, wollte ich weiter nach Hause gehen und ging dazu in die Pfluggasse i.R. Schwabelweis.

Plötzlich kam ein Polizeiauto mit Blaulicht aber ohne Martinshorn.

Ich machte mich bemerkbar und habe mit meinem Gehstock gewunken.

Die Polizei kam auf mich zu … es müssen mehrere gewesen sein.

Ich habe mich aus Angst / Panik sofort auf den Boden gelegt, mit dem Gesicht nach unten…

Der Vorfall wurde gefilmt und auch Sprachaufnahmen wurden getätigt.

Diese Material wird zunächst von uns ausgewertet und später veröffentlicht.

Vor der Veröffentlichung bekommt die Staatsanwaltschaft eine Kopie.

Ich wurde dann in das BKH Regensburg Station 18 a eingewiesen und mußte dort bis 15.04.2015 bleiben .

angeblicher Grund: Suizid- und Eigengefährdung

Dies lasse ich mir nicht gefallen. Mir geht es um Freiheit & Gerechtigkeit

Daher bestehe ich auf eine öffentliche Gerichtsverhandlung wo spätestens das vorhandene Videomaterial und die Sprachaufnahmen gezeigt werden.

Nachtrag bei dem „Einsatz“ bzw . bei der Festnahme waren mindesten sechs Polizisten ( auch ein Freund von mir bzw. ein Polizist der mich Duzt …) und mehrere „Johanniter“ im Einsatz.. Der Vorfall war um 02.35 …

Für die Richtigkeit der Abschrift Günter Mühlbauer am 25.04.2015

Systematische Psychiatrisierung unliebsamer Bürger?

Wer mit Jugendamt, Familienrecht oder einer anderen Staatsinstitution in Berührung kommt, kann schneller der Psychiatrisierung unterliegen, als die meisten Bürger es für möglich halten. Seit Jahren verfolgen wir aufmerksam diverse Eingriffe deutscher Jugendämter. Es wenden sich ganz normale Väter und Mütter mit verzweifelten Hilferufen an uns. Täglich. Auch Großeltern kontaktieren uns und erhoffen sich Hilfe gegen das ihnen widerfahrene Unrecht. Unrecht, begangen durch deutsche Beamte, Richter, Gutachter/Sachverständige.

Psychiatrisierung ist kein Einzelfall

In nahezu allen Fällen geht die geschilderte Willkür mit einer Psychiatrisierung einher. Kinder werden in Obhut genommen, es folgt eine lange Zeit der Kontaktsperre. Eltern und Kinder sind in der Folge traumarisiert. Sodann regt das Jugendamt die Beauftragung eines Sachverständigen an, der vom Familiengericht bestellt wird.

Vorbereitung der Psychiatrisierung

Das Sachverständige bekommt im Vorfeld die Akten von Jugendamt und Familiengericht. Unvoreingenomme Neutralität fehl am Platze. Der Gutachter nimmt seine Explorationen vor und trifft auf traumatisierte Kinder und Eltern. Menschen, die von den jüngsten Ereignissen gezeichnet sind. Das Vertrauen verloren, massive Verlustängste aufgebaut haben. Die einstigen Bindungen zwischen Eltern und Kindern sind zerstört.

Ein denkbar ungeeigneter Zeitpunkt, eine psychologische Begutachten der auseinandergerissenen Familie vorzunehmen. Und doch ist der Verlauf eben so. Kaum ein Sachverständigengutachten kann zu einer – für die Familie – positiven Einschätzung kommen.

Die Kinder sind verängstigt, haben durch den abrupten Bindungsabbruch ein schweres Trauma. Sind oft manipuliert. Eltern haben ein Trauma erlitten, die Nerven liegen blank. Sie sind eingeschüchtert, haben massive Ängste, bei den Explorationsterminen falsch zu handeln. Alle Familienmitglieder sind der unnatürlichen, künstlich herbeigeführten Situation ausgeliefert. Wie soll ein harmonisches und unauffälliges Familienbild zu begutachten sein?

Günter Mühlbauer´s Psychiatrisierung

In mehr als 15 Jahren Kampf um die Rechte seiner Kinder hat Günter Mühlbauer mehr als einmal für Unmut bei den Behörden gesorgt. Ist er deswegen auch ein Geisteskranker?

„Mich kann der Herr Mühlbauer so viel beleidigen wie er will, mir macht das nichts aus. Jetzt musste ich mich aber vor eine Mitarbeiterin stellen.“

So Günter Tischler, Leiter Jugendamt Regensburg. Und zeigte Trennungsvater Günter Mühlbauer an.

Kriminalisiert Jugendamt Regensburg Günter Mühlbauer?

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Könnte sich Amtsleiter Tischler gedacht haben. Wenn man schon dem Herrn Mühlbauer anderweitig nicht bekommt, probiert man es so:

„In einer (Anm. d. Red.: E-Mail) – die nicht von Mühlbauer kam – seien bösartige Drohungen zu lesen gewesen. Tischler stellte wegen der E-Mail Anzeige gegen unbekannt und gegen Mühlbauer wegen Beleidigung.“

Berichtet die Mittelbayerische zur Strafanzeige gegen Trennungsvater Günter Mühlbauer. Das Verfahren wurde eingestellt. Mission gescheitert.

Hexenprozess beweist psychische Störung

Behörden scheint keine Argumentation zu haltlos, um sie nicht zur Psychiatrisierung eines Bürgers nutzen zu können. Unterstellt man einem Bürger, er sei psychisch krank, wird ihm gleichsam empfohlen, sich therapeutisch behandeln zu lassen. Tut ein Bürger dies, ist er psychisch krank. Sonst würde er keinen Therapeuten in Anspruch nehmen. Verneint ein Bürger eine psychiatrische Erkrankung, ist er krankheitsuneinsichtig und therapieresistent. Dies kommt den Hexenprozessen gleich, deren Auftakt sich bereits in der Sachverständigen-Exploration ereignet, und führt so oder so zur Psychiatrisierung. Ein Mensch der als „geisteskrank“ eingestuft wird, verliert jegliches Recht.

Zum Fall Günter Mühlbauer

Günter Mühlbauer ist, wie viele Väter und Mütter wehrhaft und unschuldig. Niemals hatte er seinen Kindern etwas getan, dass für sie und das berühmte Wohl des Kindes schädlich war.

Die einzigen Fehler, derer Mühlbauer sich schuldig bekennen muss:

  • Er verliebte sich.
  • Zeugte zwei Kinder.
  • Wollte Vater sein.
  • Forderte das natürliche Recht für sich und seine Kinder ein.
  • Kämpft öffentlich für die Einhaltung von Recht und Gesetz.

Bekannte Opfer der Psychiatrisierung

Inzwischen sind viele Psychiatrieopfer bekannt. Auffällig hierbei: Kollegen des eigenen Berufsstandes, die sich kritisch äußern und Missstände anprangern werden selbst kriminalisiert und psychiatrisiert. Nachfolgend eine kleine (!) Auswahl.

Psychiatrieopfer

Weiterführende Lektüre

  • The European über das Risiko einer Zwangseinweisung
  • Offener Brief von Diplom-Psychologen zur RFK Alzey
  • BR: Gedenkstätte in Mainkofen
  • Deutsches Ärzteblatt: Psychiatrie-Opfer sind zu entschädigen
  • Nina Hagen unterstützt Opfer

Fehlt Günter Mühlbauer in der Auflistung?

Nein! Derzeit hat das Jugendamt Regensburg nebst weiteren involvierten Behörden die Chance, keinen weiteren bayerischen „Justizirrtum“ zu begehen und den seit nunmehr über 15 Jahre anhaltenden Kindesentzug im Fall Günter Mühlbauer zu beenden und den Trennungsvater zu rehabilitieren, den beiden Halbwaisen den noch lebenden Elternteil zurückzugeben. Das ist nicht unser Wunsch, sondern der gesetzliche Auftrag.

Zusammenfassung und Fazit

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Jeder Mensch hat das Recht auf Unversehrtheit und die Würde des Menschen ist unantastbar. Dies sind die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland und sie sind manifestiert in der Menschenrechtscharta. Tagtäglich werden sie in Deutschland gebrochen. Von deutschen Beamten und deutschen Behörden.

„Einzelfälle“ und „Justizirrtümer“ wie in Fällen Günter Mühlbauer, Gustl Mollath, Vera Stein, Harry Wörz, zig tausende von Heimkindern früher wie heute und Millionen von Eltern, betroffen vom deutsch-europäischen Kinderklau führen jegliche Gesetze ad absurdum.

Abschließend bleibt noch die Frage zu klären, wie man diesem Irrsinn Einhalt gebieten kann. Kontrollinstanzen? Untersuchungsausschüsse? Bürgeranwälte statt Staatsanwälte? Bislang werden Geschädigte lediglich auf den Rechtsweg verwiesen. Dieser ist mühsam und hat langen Atem. Lindert es das Unrecht, wenn nach 30 oder 40 Jahren rehabilitiert wird? Schmerzensgelder in Höhe von 20.000 Euro für eine Behinderung und ein Leben in der Psychiatrie oder in Heimausbeutung gezahlt werden?

Lesetipp: Amtshaftungsklage ist die Antwort

Nein! Es muss Amtsmissbrauch, Kriminalisierung und Psychiatrisierung Einhalt geboten werden, bevor sie begangen wird. Es hilft nichts, den Staat aufzufordern, Kontrollmechanismen zu installieren. Der Bock würde zum Gärtner gemacht. Denn in Deutschland betrifft dies nicht nur Kinderklau und die Psychiatrie. Diese Strukturen sind auch in der Behindertenhilfe, in allen Bereichen der Justiz nachzuweisen.

Eine Demokratie bräuchte keine Kontrolle. Würde sie in ihrem Sinne funktionieren. Handelt es sich um eine Schein-Demokratie? Womöglich um eine Diktatur?

Frühzeitige Rechtsberatung kann Gerichtsverfahren verhindern

Kinderschutz europäisch: Edathy, ein Richter & viele Täter

„Wo bleibt der reale Aufschrei? Der Aufschrei darüber, dass sich ein Krimineller, ein Verbrecher, einfach so mit läppischen 5000,00 € davon freikaufen kann, dass ihm – wie es sich doch wohl gehören würde – der Prozess gemacht wird?“

Mit diesem Aufmacher zitieren wir unsere geschätzte Journalisten-Kollegin Linda-Tabea Vehlen, die es auf den Punkt bringt. Der Richterspruch im Fall Edathy ist ein Skandal. Oder vielmehr die Tatsache, dass der Edathy sich mit einer höhnischen Summe von 5.000 Euro freikaufen konnte. Von einer Schuld, die ebenso schlimm und menschenverachtend ist, wie die Entscheidung des Richters, der dem Edathy diesen Freibrief zum Kindesmissbrauch ausgestellt hat. Ja, sich Fotos von Kindern in der Form, wie der Edathy es tat, auf den PC zu laden und sich an Minderjährigen zu ergötzen, ist Kindesmissbrauch. Ebenso wie der Richterentscheid, der eine solch perverse Handlung durch den Ablasshandel zur NICHT Vorstrafen bewährten Tat erklärt. Gleichfalls ist es Kindesmissbrauch, wenn deutsche Jugendämter in Gestalt der Kinderschutztruppe vom ASD ausrücken, um den Edathy nebst Richter in juristische Schranken zu verweisen. Die Macht ist ihnen gegeben.

Warum solche Skandale in Deutschland Europa möglich sind

Kinderschutz ist offensichtlich ein ambivalentes Thema, über das es mehrere Ansichten gibt.

Wenn Eltern einen Fehler machen – oder auch nicht, ist es Kinderschutz, ihnen ihre Kinder zu rauben.

Wenn Edathy´s straffrei missbrauchen, ist es Kinderschutz, sich mit 5.000 Euro die Hände in Unschuld zu waschen.

Wenn ein deutscher respektive europäischer Richter dem Kinderschutzbund (KSB) 5.000 Euro vom Edathy beschafft, ist es Kinderschutz.

Wenn der Kinderschutzbund 5.000 Euro nicht annimmt, weil sie vom Edathy kommen, ist es Kinderschutz.

Wenn der Kinderschutzbund deutsche Jugendämter in bekannter Form unterstützt, Hilfe zur Erziehung durch Kindesentzug zu leisten, ist es ebenfalls Kinderschutz.

An dieser Stelle auch einen schönen Gruß an den deutschen KSB, auf den wir zu gegebener Zeit sicher auch noch zu sprechen kommen werden.

Nun zum Kinder- und Jugendhilfegesetz. Das KJHG regelt den Schutzauftrag des Staates unmissverständlich und doch so schwammig. Eingreifen dürfen Jugendämter nicht erst im Tatfall, sondern bereits bei bloßer Annahme, es könnte möglicherweise, vielleicht, eventuell, irgendwann einmal zu einer Gefährdung kommen. Wie auch immer diese geartet sein mag. Jedes Kind kann in Obhut genommen werden – Beweise einer Kindeswohlgefährdung die eine Inobhutnahme rechtfertigen, müssen nicht erbracht sein. Das öffnet kriminellem Verhalten vom Jugendamt Tür und Tor.

Viele Bürger empfinden dies als genau richtig. Lieber mal vorsorglich ein Kind den Eltern entzogen (auch, falls zu Unrecht), als eins riskiert. Oberflächlich betrachtet, mag dies nachvollziehbar sein. Zu einem gewissen Grad. Ungeachtet dabei bleibt das Leid, welches Menschen zugefügt wird. Eine Kindeswegnahme ist immer ein Trauma für Kind und Eltern. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Inobhutnahme nicht berechtigt und notwendig war, bedeutet dies noch lange nicht, dass ein Kind zu den Eltern zurückkehrt. Außerdem ist bis dahin eine fortgeschrittene, manifestierte Traumatisierung eingetreten. Jede Inobhutnahme kommt somit dem Ausgang eines Hexenprozesses gleich.

Gesetze sind auf Amtsmissbrauch maßgeschneidert

Verkannt wird bei der Befürwortung präventiver Inobhutnahmen ebenso die Tatsache, dass mit einer solch schwammigen Ausführung im KJHG dem Amtsmissbrauch Tür und Tor geöffnet sind.

Amtsmissbrauch, der tagtäglich zu tausendfach in deutschen Amts- und Richterstuben angewandt wird. Begangen an tausenden unschuldigen und sogar schuldigen Familien. Denn wenn Beamte

  • vor Gericht lügen
  • Eltern und Kinder brechen
  • Akten manipulieren
  • falsches Zeugnis ablegen
  • Väter und Mütter mit dem Umgangsrecht zu ihren Kindern erpressen

werden selbst Eltern die Fehler gemacht haben zu Opfern.

Die Zahl der Inobhutnahmen steigt kontinuierlich. Die meisten von ihnen aufgrund präventiver Maßnahmen. In jedem einzelnen Fall ist mindestens ein Richter involviert!

Der vorgeschobene Kinderschutz ist ein lukratives Geschäft

Einerseits, weil liebende Eltern mit ungeheurer Kraft für und um ihre Kinder kämpfen (sie beschäftigen somit die gesamte Sorgerechtsindustrie); andererseits, weil Kinder in Heimen und Pflegefamilien gefügig gemacht werden (Wenn du dieses tust/nicht tust, siehst du deine Eltern nie wieder!) und daher wenig Betreuungsaufwand bedeuten. Pflegeeltern werden pro Pflegekind fürstlich honoriert; Kinderheime erzielen mit niedrigstem Personalschlüssel maximalen Gewinn.

Die Zahl der Väter und Mütter, die im Rahmen von Sorgerechtsprozessen ihre Kinder nicht sehen dürfen, steigt ebenso kontinuierlich. Indes dient der unwissende Bürger als Claqueur für noch mehr Kinderschutz. Ohne zu wissen, dass er damit weiter den Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung befürwortet und noch mehr davon einzufordern bereit ist.

In einem Land, indem Kinderschutz derart groß geschrieben wird, sollte man eigentlich davon ausgehen, dass ein Täter bei einem Vergehen wie das dem Edathy vorgeworfenen, mit maximaler Härte des Gesetzes bestraft wird. Eine Ablassgebühr in Höhe von 5.000 Euro erscheint dagegen lächerlich. Eltern haben für ein familiengerichtlich angeordnetes Gutachten in der Regel schon das Doppelte zu zahlen!

Politisch gewünschte & geförderte Kindesmisshandlung

Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch im großen Stil wird tagtäglich tausendfach in Deutschland, aber noch häufiger in Europa begangen und fängt nicht erst dort an, wo Eltern sich an ihren Kindern vergehen oder Väter und Mütter ihre Kinder misshandeln. Man braucht man keinen Edathy. Sondern man hat

  • Politiker, die sich Kinder für perverse Handlungen bestellen
  • Politiker, die solche Ablassprozesse wie im Fall des Edathy per Gesetz ermöglichen
  • Richter, die derartige Entscheidungen treffen – fernab jeder menschenwürdigen Moral
  • Bürger, die nicht laut ihre Stimmen erheben und all dem ein Ende bereiten.

In deutschen resp. europäischen Amts- und Richterstuben wiehert nicht nur der Amtsschimmel, sondern herrscht das Verbrechen. Mit dem an Familien begangenen Unrecht und Leid lässt sich Geld verdienen. Und der eigene Beruf manifestieren.

Wer einmal im deutschen Jugendamt, als Gerichtssachverständige, Verfahrenspfleger oder Richter im Familiengericht seinen Platz eingenommen hat, braucht sich um die eigene Zukunft keine Sorgen mehr machen.

Schon vor Jahrzehnten wurde bekannt, dass in Kinderheimen und Fürsorgeinstitutionen Missbräuche an der Tagesordnung waren und sie sind es heute noch. Dies berichten und regelmäßig Heimkinder, ehemalige Heimkinder, Eltern und sogar Erzieher und Heimleiter. Dennoch hält man an der Jugendhilfe fest und stellt die Investition in Humankapital als lukrativ dar. Ein Hohn für die Kinder, die in der Obhut der Jugendämter

  • misshandelt
  • missbraucht
  • gefoltert
  • ausgebeutet

und seelisch wie körperlich kaputt gemacht werden.

Gewaltbereitschaft lässt moralische Hürden aufbrechen

Was im deutschen Kinderschutz an der Tagesordnung ist, kann gerechtfertigt mit dem Begriff Gewaltbereitschaft bezeichnet werden. Selbstverständlich trifft dies nicht auf alle Jugendamtsbediensteten, Politiker und Richter zu. Doch de facto gibt es von solchen Kreisen ausgehende Gewalt und somit auch die Gewaltbereitschaft. Hierzu schreibt die Wikipedia:

„Der Begriff Gewaltbereitschaft beschreibt die Neigung einer Person, Gewalt anzuwenden. Der Mensch unterliegt dabei verschiedenen natürlichen Hemmschwellen, die die Gewaltbereitschaft einschränken. Diese können durch ethische Grundsätze, Erziehung, sozialem Umfeld u. ä. geprägt werden und sind dem Menschen nicht immer bewusst.“

Weiter wird im Wiki-Eintrag auf die Abstumpfungs-Hypothese der Psychologen Clemens Trudelnd und Rita Steckel eingegangen, ebenso auf die Desensibilisierung der Hemmschwellen im Militär. Dort heißt es:

„Im Konzept der Rollenmodelle werden den Soldaten in der Ausbildung die Ausbilder als Muster gewalttätigen Verhaltens gegenübergestellt. Analysen der wachsenden Gewaltbereitschaft Jugendlicher verweisen darauf, dass die Medien Kindern und Jugendlichen ähnliche Rollenvorbilder zur Verfügung stellten. Dies führt zum Teil zu Verbotsdiskussionen quer durch die politischen Parteien.“

Es können daher folgende Annahmen hergeleitet werden:

  • Gewaltbereitschaft wird dadurch erlernbar, wenn man häufig mit Gewalt konfrontiert ist.
  • Wenn eine Obrigkeit Gewalt ausübt, wird sie zur Normalität.

Ein Politiker namens Edathy übernimmt in diesem Konstrukt das Muster/Rollenvorbild. Als Politiker, der eigentlich für die Bürger und demokratische Grundwerte einstehen sollte, genießt er unbestreitbar eine herausragende Vorbildfunktion. Theoretisch. Einem deutschen Richter fällt es offensichtlich schwer, hier das Strafmaß in vollem Umgang auszuschöpfen und den Edathy für seine Taten gebührend zu bestrafen.

Wie hätte wohl ebendieser Richter bei gleichem Sachverhalt bei einem einfachen Bürger entschieden? Hätte sich ein solcher für einen Ablassbetrag von etwa 500 Euro ebenfalls Unschuld erkaufen können?

Und falls ja: Wäre dieses moralisch vertretbar gewesen? Ist der Ablasshandel in der Edathy-Affäre moralisch vertretbar? Ist es moralisch vertretbar, dass der Edathy Gelder von den Steuerzahlern bekommt und dass eben jener Richter weiterhin das Gesetz vertreten und über Recht und Unrecht urteilen darf?

Da wäre auch noch die Frage zu klären, ob der Edathy überhaupt von einem ordentlichen Gericht der Täterschaft überführt wurde. In einem fairen Prozess. Oder hat man den Edathy gar an den Galgen gehängt? So, wie man es mit tausenden Familien Jahr für Jahr unter dem Deckmantel Kinderschutz tut? Weil irgendjemand soviel Macht hat, dass er eigene Interessen derart vertreten kann?

Wie läuft es denn im Kinderschutz?

Für einen kurzen Moment war geplant, diese Zwischenüberschrift „Wie läuft es denn im deutschen Kinderschutz?“ zu wählen. Doch dies wäre falsch. Kinderklau und die dabei angewandten Strukturen sind kein deutsches Phänomen, sondern Teil vom modernen Europa.

Frei nach dem Motto Die Kassen müssen klingeln werde unter dem Deckmantel Kinderschutz zahlreiche Berufsgruppen geschaffen und gefüttert. Je mehr ASD es bei den Jugendämter gibt, umso mehr Fälle müssen bearbeitet werden, damit die Kinderheime wirtschaftlich geführt, die Planstellen erhalten und die Erzieher in Lohn und Brot gestellt werden können. Dieses Konstrukt muss in einem ausgewogenen Gleichgewicht gehalten werden. Darum gibt es eine entsprechende Anzahl an Richtern, Verfahrenspflegern, Sachverständigen usw. die mitmachen. Mittäter sind auch Lehrer und Kindergärtnerinnen. Weil sie in der Ausbildung manipuliert und notfalls unter Druck gesetzt werden.

Es darf nicht passieren, dass eine Institution einen Bedarf an „Hilfen“ erkennt, während die anderen dies nicht tun. Kurzum:

  • alle halten zusammen
  • alle kommen zu gleichen Annahmen, die in Familienprozessen übrigens nicht strafbar sind, auch wenn sie noch so falsch sind
  • alle schreiben voneinander ab, zitieren den jeweils anderen und sorgen somit für einheitliche Aktenlage.

Eine Lüge muss nur oft genug wiederholt werden, damit sie zur Wahrheit wird.

Ein Zahnradgeflecht aus Tätern, die allesamt als unmittelbare Nutznießer profitieren, zermahlt die Familien, deren Leid alleine in Deutschland eine Berufssparte mit über einer Millionen Berufstätiger füttert.

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf…

Opfer dieses Täterkreises ungeheuren Ausmaßes sind die Kinder, Geschwisterkinder, Väter, Mütter und Großeltern, die sich zu Tausenden tagtäglich (!sic) an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Menschenrechtsorganisationen, Medien, Journalisten und an Publizisten wie uns wenden. Hilfe finden sie nicht. Denn gegen dieses korrumpierte Täternetzwerk sind fast alle Betroffenen wehrlos; die Fälle so vielzählig, dass niemand sie mehr abarbeiten kann. Selbst der EGMR nicht!

Wehrlos auch deshalb, weil Richter, Sachverständige, Anwälte des Kindes, Rechtsanwälte keine Täter sein können. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Und deshalb ist auch der Edathy kein Täter. Ungeachtet der Tatsache, ob er tatsächlich Schuld auf sich geladen hat oder nicht. Denn es gibt die Aktenlage.

Jeder ist schuldig – wenn die Akte entsprechend gepflegt wird

Kinderklaufälle und der Edathy (Schein-?)Prozess weisen Parallelen auf. Wir wollen den Edathy weder als Täter noch als Unschuldigen bezeichnen. Denn aus unzähligen und vorliegenden Akten der Kinderklaufälle wissen wir:

Aktenpflege ist nicht mit Tatsachenaufzeichnungen gleichzusetzen

Will man einen womöglich unschuldigen Edathy als Täter politisch vernichten, vermag dies die Aktenpflegerei zu gewährleisten.

Im Kinderschutz läuft es so, dass Tatsachen verdreht, komplette Episoden frei erfunden, Ein- und Zugeständnisse erpresst und Eltern kriminalisiert und psychiatrisiert werden, um Fakten zu schaffen. An dieser Stelle verweisen wir nochmals auf das Zitat von Richter a. D. Frank Fahsel, der folgendes zu sagen pflegte:

“Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen….. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.”

Richter a. D. Frank Fahsel ist beileibe nicht der einzige seinesgleichen, der sich dergestalt äußert. Doch eben jener, der die treffendsten Worte für den Zustand der deutschen Rechtspflege formulierte.

Seien es die Wormser Kinderschänder Prozesse nebst dem berühmt berüchtigten „Spatzennest“, der Mainzer Rotkäppchen Prozess oder all die anderen bekannten Gerichtspossen – es ist immer das gleiche Schema:

Soll jemand als Schuldiger behandelt werden, fügen sich die Organe zusammen.

Soll jemand lediglich formal der Prozess gemacht werden, fügen sich die Organe zusammen.

Kreative Aktenpflege – und die Rechtspflege macht mit

In sämtlichen uns bekannten Kinderfällen muten die Akten mehr kreativen Phantasiegebilden denn Dokumentationen, die auf realen Fakten fußen. In steter Regelmäßigkeit lassen sich in den Fällen „Kreativberichte“ nachweisen, weil Tonbandaufzeichnungen andere Inhalte wiedergeben, als es Jugendämter, gerichtlich vereidigte Gutachter (!) und andere Involvierte in den Akten darstellen.

Vom Kinderklau betroffene Eltern zeichnen heimlich Gespräche auf, doch weil diese heimlich aufgezeichneten Gespräche nicht im Einklang mit dem Gesetz stehen, werden sie von Richtern nicht als Beweismittel zugelassen – wenngleich es den Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach §261 StPO gibt.

Inwiefern Richter überhaupt ein Interesse haben, Prozesse unter Wahrheitsfindung zu führen und tatsächlich für Recht zu sorgen, ist mehr als fragwürdig.

Gutachter, Jugendamtspersonal, Anwälte des Kindes und letztlich auch die Richter haben somit willkürliche Narrenfreiheit und Eltern keinerlei Chance, sich mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. Kinder, Vater und Mütter sind somit hilflos der konstruierten Aktenlage, Amtswillkür und Amtsmissbrauch ausgesetzt.

De facto heißt das: Alle Beteiligten können ungehindert tun und lassen, was sie wollen.

Wie vertrauenswürdig ist die Justiz?

Diese faktische Narrenfreiheit und die damit einhergehende Macht ist es, die „Justizirrtümer“ möglich macht. So es sie überhaupt gibt. Befasst man sich über Jahre hinweg mit Kinderklaufällen oder mit bekannten „Justizirrtümern“ wie Gustl Mollath oder Harry Wörz, verliert man jedweder Glauben in die Organe der Rechtspflege. Sie pflegen allzu häufig das willkürlich angewandte Recht – weder Wahrheit noch Gerechtigkeit.

Gemeinhin werden solche Fälle als „bedauerliche Einzelfälle“ abgetan. Erwägt man die Möglichkeit, dass diese, von uns angeführten Fälle lediglich jene sind, die es an die Öffentlichkeit geschafft haben, drängt sich zweifelsfrei auch der Gedanke auf, wie viele Menschen von der Justiz unschuldig eingekerkert werden. Noch größer ist die Anzahl der Menschen, die von Amtsmissbrauch, Amtswillkür und ähnlichem betroffen sind.

In dubios pro reo – so heißt es. Im Zweifel für den Angeklagten. Im Umkehrschluss bedeutet dieses Credo jedoch nicht, nur anhand von Fakten und Beweisen Richterurteile zu fällen. Denkbar sind somit Gerichtsurteile oder Deals, die bestimmten Interessen folgen und so lässt sich auch der Edathy Kuhhandel erklären.

Ob nun der Edathy Täter ist und mit dem Richter einen Ablasspakt geschlossen hat oder Edathy selbst als Opfer an den Galgen gehängt und aus politischen Interessen als Mediensau durch die Öffentlichkeit getrieben wurde, spielt letztlich kaum eine Rolle. Wieder einmal mehr hat die Justiz unter den Augen der Bürger versagt. Und im schlimmsten Fall sind wieder einmal unschuldige Kinder die Opfer.

Unser Fazit zur Edathy-Affäre

Ohne diesen konkreten Fall näher zu durchleuchten, sind ein paar elementare Dinge klar geworden:

Die Justiz ist u. U. ein äußerst zweifelhaftes Instrument.

Die Medien machen Propaganda und formen öffentliche Meinungen.

Die Politik ist ein stinkender Sumpf.

Die Bürger sind wenig wehrhaft und deshalb leichte Opfer.

Es wäre eine Sache der Bürger, sowohl der Justiz, wie auch der Politik genau auf die Finger zu schauen und notfalls beiden auf dieselbigen zu hauen. Mit jeder Strenge, die es benötigt, um derartige Zustände wie in der Edathy-Angelegenheit, in Kinderklaufällen und in vielzähligen anderen Bereichen abzustellen.

Dem Bürger steht per Gesetz eine demokratische Ordnung zu, die das Wohl des Volkes zu vertreten hat. Jedes Gericht und somit jeder Richter hat Recht zu sprechen – Im Namen des Volkes.

Um zum Aufmacher zurückzukehren. Edathy gehört ein ordentlicher Prozess. Fernab von Kuh- und Ablasshandel mit Staatsanwaltschaft oder Richter. Entweder hat ein ordentliches Gericht die Schuld Edathys festzustellen – oder seine Unschuld. Ohne mafiöse Deals und politische Interessenverfolgung.

Insofern das zuständige Gericht die Schuld feststellt, ist Edathy zu bestrafen. Insofern die Unschuld festgestellt wird, ist Edathy freizusprechen. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Auch ein Edathy.

Wie viele in Justiz und Politik haben Dreck am Stecken?

Unsere verehrte Kollegin Linda-Tabea Vehlen von Frauenpanorma.de schreibt hier:

„Und darf man nicht auch den Verdacht äußern, dass der Verbrecher Edathy so glimpflich davon kam, weil noch viele, viele mehr, die in hohen Ämtern, in Politik, Justiz und Institutionen sitzen, eventuell ja ähnlichen Dreck am Stecken haben? Ich denke, diese Gedanken haben viele Menschen in diesen Tagen.“

Wir fühlen uns an das beflügelte Wort Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus erinnert. Wer weiß, ob es hier nicht um Kumpanei unter ihresgleichen ging oder gar ein korrupter Richter am Werk war. Dieserstellig möchten wir nochmals das Zitat des Richters a. D. Frank Fahsel wie oben ins Gedächtnis rufen.

Was ist mit den wahren Opfern?

Was noch zu sagen ist. Warum wird im Edathy Fall nicht von den Opfern gesprochen. Fotografien hat es offensichtlich gegeben. Diese Kinder wurden missbraucht. Abgesehen davon, ob der Edathy selbst für den Download der Fotos verantwortlich war oder nicht, gibt es Täter, die Kinder missbraucht haben. Wie sehen die Ermittlungen in diese Richtung aus? Gibt es sie? Oder verzichten die Justizorgane in diesem Bezug auf den notwendigen Kinderschutz? Welche Rolle nehmen die Medien ein, wenn es um den Kindesmissbrauch geht? Treiben sie mit gleicher Energie Ermittlungen voran, dieses kriminelle Netzwerk auszuhebeln, das für die Fotografien verantwortlich ist?

Dürfen wir Bürger es zulassen, dass weiterhin Unrecht en gros begangen wird? Von jenen, die für Recht und Ordnung zu sorgen hätten? Nein. Denn Sie, Ihre Kinder oder Ihre nächsten Angehörigen könnten die nächsten Opfer dieser Machwerke innerhalb der Justiz und der Politik sein. Deshalb bedanken wir uns für Ihr Lese-Interesse und bitten Sie abschließend, diese Petition mit Ihrem Namen zu unterschreiben, um der Justiz zu zeigen, dass Sie als Bürger diesen Kuhhandel mit eigenen Augen beobachten.

Justizia

Tiefer Ekel vor Meinesgleichen

Tiefer Ekel vor Meinesgleichen

“Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen….. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.” – Frank Fahsel, Fellbach, in der “Süddeutschen Zeitung”, 9.4.2008.

Die bittere Wahrheit über das deutsche Rechtssystem

Die Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Mit der Rezitierung von Frank Fahsel, Richter a. D., möchten wir diesen Artikel um Recht, Unrecht, Justizsumpf, Rechsbeugung, Amtsmissbrauch ein weiteres Themenfeld eröffnen. Eltern, die vom Kinderklau durch die Jugendämter betroffen sind, setzen anfangs all ihre Hoffnung in die Justiz. Wenn schon das Jugendamt durch kriminelle Taten sich Kindern ermächtigt, sollte doch die Rechtsprechung in der Lage und Willens sein, dem Treiben der Jugendämter Einhalt zu gebieten.

Spätestens der Richter sollte neutral sein, die Hintergründe, die zum Kindesentzug durch das Jugendamt führten,  zu durchleuchten und anhand von Fakten Hand in Hand und mit Einklang mit herrschendem Gesetz Recht zu sprechen. Klagen Eltern öffentlich an, dass ihren Kindern und ihnen Unrecht widerfährt, werden sie zur Beschreitung des Rechtsweges verwiesen. Doch dies ist ein Weg, den man sich nicht zuletzt angesichts des Zitats von Fahsel ersparen kann. Leider bestätigen die vielen uns bekannten Fälle dies fast ausnahmslos.

Wir werden Sie in kommenden Artikeln mit diversen Justizpossen aus dem Themengebiet Kinderklau konfrontieren. Sie werden sehen: Es scheint, die Augenbinde der Justitia stehe nur mit einem Auge für Neutralität, Recht und Gerechtigkeit, und stehe das andere Auge dem Anschein und der Erfahrung nach  für Kriminalität, Korruption, Machtmissbrauch und Unrecht.

Deutsche Justiz auf Abwegen

Es kann darüber spekuliert werden, was Frank Fahsel in seinem berühmten Ausspruch exakt zu dieser Wortwahl veranlasst haben mag. Doch Fahsel ist mit seinem Zitat kein Einzelfall, der seinesgleichen mit massiver Kritik behaftet. Regelmäßig werden kritische Stimmen aus eigenen Reihen für die Justiz zum Anlass, sich selbstkritisch zu reflektieren. Wenn sie es nur täten!

Was ist die Motivation eines Justitiellen, wenn erd von Recht und Gesetz verlässt, um selbiges zu biegen, beugen und zu bersten? Geschieht der Missbrauch von Macht, weil dies durch sie selbst möglich wird? Sind es geldwerte Vorteile oder ist es die Motivation, jegliche rechtliche Auseinandersetzungen mit maximalem Aufwand in dem Organ der Rechtspflege zu verwahren und auf diese Weise den Geschäftsverkehr der Justizbehörde immerzu autark zu befüttern?

Ähnliche Motivationen stellen auch im Kinderklau die Initialmotoren dar. Ob nun im Kinderklau oder in den Gerichtshallen, mitnichten sind die Eingriffe Meinungen von Fachkräften wie Jugendhilfe oder Verfahrenspfleger zur Seite, also solchen, die ihr täglich Brot eben dadurch sicherstellen, wenn sie maximalen Hilfebedarf zu erkennen vorgeben.

Es entsteht so ein Geflecht aus denselben, immer wieder zusammen interagierenden und kooperierenden Amtspersonen, die in filigraner Zahnradtechnik zu einer komprimierten Einheit zusammenwachsen. Jedes Zahnrad greift in das andere und hält so das Getriebe am Laufen, in dem systematisch und mit Kalkül Familien wie am Fließband zermahlen werden (müssen).

Wie wir in den Artikel mit einem Zitat eingestiegen sind, so wollen wir diesen heute mit einem solchen schließen:

„Lieber glaube ich an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der Justiz.“