Kriminelles Verhalten Jugendamt

Kriminelles Verhalten Jugendamt & Co
Es stellt sich eine elementare Frage zum Thema Kinderklau: Wieso machen so viele Täter mit? Fast jede Inobhutnahme durch ein deutsches Jugendamt ist ein Kriminalfall. Welch kriminelles Verhalten Jugendamt und weitere Organe der Jugendhilfe an den Tag legen, ist beachtlich und erfüllt zahlreiche Straftatbestände, die jedoch von Einzelrichtern, Staatsanwälten und höchsten Gerichten nicht geahndet, sondern gedeckelt werden.

Begangen werden die Straftaten im Rahmen einer Inobhutnahme nicht von einem Einzeltäter, sondern von einem vielköpfigen Täterkreis. Seit vielen Jahren beschäftigen wir uns mit der Frage:

Wie ist es möglich, dass so viele Täter mitmachen?

Es wird auch die Frage zu klären sein, inwiefern kriminelles Verhalten Jugendamt, Familienrichter, Anwälte des Kindes, familiengerichtlich beauftragte Sachverständige, Verfahrenspfleger, Vormünder, Pflegeeltern und Heimpersonal bewusst praktizieren oder ob es sich bei der immensen Vielzahl an Einzelfällen tatsächlich um Fehler handelt.
Kriminologie - So werden Menschen zu Tätern

Kriminologie gibt Antworten

Kinderklau-relaunched.de hat recherchiert und ist auf drei wissenschaftliche Theorien gestoßen, die erklären, wie es möglich ist, so viel Menschen zu Tätern zu machen. Einerseits gibt es zwei gravierende Theorien der Soziologie, die Entstehung von Kriminalität erklärt, andererseits gibt es eine kriminologische Erklärung, wodurch es möglich wird, derart viele Täter in ein Boot zu holen.

Insofern es sich nicht um eine berechtigte Maßnahme handelt, sondern um einen Kinderklaufall, lässt sich das Täterkollektiv durch den kriminologischen Begriff Neutralisierung begründen. Eine Methode bestehend aus fünf Techniken, die aberrantes Verhalten nachweisen. Dabei geht es um die Frage nach dem Schuldbewusstsein der Täter.

Handeln Jugendamtsmitarbeiter, Kinderanwälte, Erzieher, Pflegeeltern usw. wirklich aus Überzeugung und im Glauben, Gutes zu tun? Oder legt dieser Täterkreis bewusst kriminelles Verhalten an den Tag? Soziologie und Kriminalsoziologie geben die Antwort.

Wie entsteht kriminelles Verhalten?

Wissenschaftliche sowie kriminologische Ansätze zur Erforschung kriminellen Verhaltens lassen mehrere Vermutung zu. Soziale Einflüsse, Genetik, Habgier (oder die Kombination davon) sind verantwortlich, wieso kriminelles Verhalten Jugendamt, Familienrichtern, Erziehern usw. anlastbar ist.

Zwei Theorien aus der Kriminologie sind überaus interessant:

  • ökonomische Theorie
  • soziologische Theorie

Hinzu kommt der Mitläufereffekt, der durch die Panelstudie The People´s Choice näher untersucht wurde. Allein die Tatsache, dass es ein Jugendamt mit per Gesetz definiertem Schutzauftrag gibt, begünstigt Schutzmaßnahmen. Ebenso Netzwerkeffekt (je mehr mitmachen, umso mehr schließen sich an und hinterfragen nicht mehr; einer schreibt vom anderen ab, schließlich sind alle Experten), Pinguin-Effekt (keiner ergreift für Eltern Partei, also müssen sie schlecht sein). Zu erwähnen ist ebenso die Ansteckungstheorie:

Eine frühe Theorie zum kollektiven Verhalten hat der französische SoziologeGustave Le Bon mit seinem Hauptwerk „Psychologie der Massen“ (1895), formuliert. Nach Le Bons Ansteckungstheorie (engl. Contagion theory) üben soziale Gruppen eine hypnotische Wirkung auf ihre Mitglieder aus. Geschützt in der Anonymität der Menge, geben Menschen ihre persönliche Verantwortung auf und ergeben sich den ansteckenden Gefühlen der Masse. Die Menschenmenge entwickelt so ein Eigenleben, wühlt die Gefühle auf und verleitet die Personen tendenziell zu irrationalem Handeln

https://de.wikipedia.org/wiki/Massenpsychologie#Ansteckungstheorie

Ökonomische Theorie: Kriminalität lohnt sich

Straftäter ziehen aus Delikten einen Nutzen. Dieser kann materieller, finanzieller oder ideeller Art sein. Auch Macht ist ein Faktor, der das Begehen von Straftaten begünstigt. Straftäter treffen Entscheidungen per Rational Choice. Sie wägen rational ab, ob Einsatz und Nutzen in lohnenswertem Verhältnis stehen (Kosten-Nutzen-Analyse).

Sozialtheorie: Soziales Umfeld als Einflussfaktor

In einem Verbund, in dem alle das gleiche tun (mitmachen), werden Menschen zu Mitläufern und somit zu Straftätern. Die soziale Umwelt prägt das Individuum, es erfolgt ein Lernprozess (Sozialisation). Demnach ist kriminelles Verhalten vom Jugendamt ein erlernter Prozess. Jugendamtsmitarbeiter, Erzieher, Gutachter, Richter und andere erleben eine systematische Konditionierung unter ihresgleichen; ein ebenfalls zutreffendes Beispiel ist die Affäre um Sebastian Edathy – derartige Vorfälle enthemmen die Gesellschaft (im Sinne „Wenn der das macht/darf…“).

Neutralisierung: Kognitiver Abbau der Hemmungen

Bewusste Abweichung zur Norm

Zwei amerikanische Kriminologen, David Matza und Gresham M. Sykes haben jugendliche Delinquenten untersucht. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass Neutralisierung für kriminelles Verhalten verantwortlich ist. Die Theorie nach Matza und Sykes sei übertragbar und erklärt somit kriminelles Verhalten bei Jugendamt und Schergen (Delinquenz durch Devianz).

Der Grundgedanke der Neutralisationstheorie

Nach Sykes und Matza blenden Delinquenten akzeptierte Norm aus, um ihre Taten zu rechtfertigen. Sie neutralisieren die Norm, machen sie unwirksam (für sich) und erklären sie für neutral. Fünf Neutralisierungstechniken werden von Delinquenten angewandt – entweder einzeln oder in Kombination.

Neutralisierungstechniken nach Matza und Sykes

Technik der Neutralisierung & ModusKriminelles Verhalten Jugendamt & MittäterRechtfertigung
für Kriminelles
Verhalten Jugendamt
Beispielhafte Sätze (vereinheitlichte Rhetorik der Fachkräfte)
Leugnung der Verantwortung (Denial of Responsibility)

Der Straftäter beruft sich auf Ursachen, auf die er selbst keinen Einfluss hat.
- Kindesentzug durch falsche Tatsachenbehauptung

- Erpressung der Eltern zur Einwilligung der Inobhutnahme

- ASD behält Briefe von Mutter und Kind ein

- Jugendamt erlaubt Telefonkontakt, gibt jedoch keine Nummer an Eltern heraus

- Telefongespräche zwischen Eltern und Kind werden ohne Gerichtsbeschluss abgehört (durch Heimpersonal)

- Dem Kind wird der Tod der Eltern vorgetäuscht
- Kindesentzug von Amtswegen nötig

- Gesetz ist Grundlage für Eingriff in die Familie

- Es wird monatelang vergessen, Briefe weiterzugeben

- Es wird vergessen, die Telefonnummer herauszugeben

- Verantwortung für alles liegt bei den Eltern

- Ergebnis einer Supervision

- Entscheidung aufgrund eines Gutachtens

- Entscheidung aufgrund eines Beschlusses

- Es wurde aus Versehen ein falscher Textbaustein eingefügt.
- Das Jugendamt hat die Abhörung der Telefonate angewiesen. (z. B. Kinder- und Jugenddorf Klinge, Seckach)

- Deine Mama will keinen Kontakt zu dir.

- Sie haben als Eltern versagt.

- Sie sind krank.

- Sie brauchen Hilfe; auch wir Fachkräfte beraten uns in der Supervision.

- Das kann ich nicht alleine entscheiden.

- Wir setzen nur um, was im Gerichtsbeschluss steht.

- Der Gesetzgeber hat uns die Hände gebunden.
Leugnung des Unrechts (Denial of Injury)

Täter erkennt abnormes Verhalten, akzeptiert abnormes Verhalten ("Fehler"), bewertet dies jedoch nicht als unmoralisch.
- Inobhutnahme aufgrund von Verdacht (ohne Beweislast)

- Berufung auf Einschätzung des Gutachters, des Richters oder einer anderen Fachkraft

- Richter beruft sich auf Jugendamt und Gutachter (keine eigene Meinungsfindung

- Freiwillige Gerichtsbarkeit (keine Beweislast, nur Meinungen und Einschätzungen, beides, wenn fehlerhaft, nicht strafbar)
- bei Hinweis auf Fehlverhalten verweisen Täter auf die Möglichkeit der Beschreitung des Rechtswegs

- Verweis auf die Möglichkeit, gegen einen Bescheid einen Widerspruch einzulegen
- Das ist Ihre Meinung.

- Ich verstehe Ihre Situation, aber Sie müssen auch mich verstehen..

- Dann schalten Sie doch die Presse ein.

- Dann klagen Sie doch bis zum EGMR.

- Wenn Sie das so auslegen möchten.

- Das bleibt Ihnen unbenommen.

- Wenn Sie anderer Meinung sind, können Sie klagen.

- Das Jugendamt/der Richter/der Gutachter kam zu der Einschätzung, dass...)

- Das ist Ihre Wahrheit, wir haben eine andere.
Abwertung des Opfers (Denial of Victim)

Täter steht zu eigenem Handeln, macht Opfer zum Täter und empfindet Behandlung des Opfers gerechtfertigt.
- Psychiatrisierung und Kriminalisierung der Eltern und Kinder

- Väter und Mütter werden zu Therapien gezwungen, obwohl sie nicht psychiatrisch erkrankt sind

- Auslachen der Eltern
- Eltern muss Versagen unterstellt werden, um ein Kind entziehen zu dürfen.

- Eltern werden als unfähig, krank u. ä. dargestellt, um Rechtsgrundlage für Inobhutnahme herzustellen.

- Bei Erstattung einer Strafanzeige werden Eltern psychiatrisiert (schließlich sind Beamte, Richter, Gutachter keine Täter und verfolgen keine eigenen Interessen).

- Bei Widerspruch gegen Bescheide und Beschlüsse wird Eltern unterstellt, sie handeln damit gegen das Wohl des Kindes.


werden Eltern als (krankheits-) uneinsichtig, querulatorisch und beratungsresistent dargestellt.
- Das Kind war grün und blau geschlagen. (keine Fotos, keine medizinischen Gutachten, keine Strafanzeige wg. Kindesmisshandlung)

- Die Kindesmutter reflektiert ihr Verhalten nicht.

- Der Vater sieht nicht ein, dass er Hilfe braucht.

- Die Mutter weigert sich, eine Therapie zu machen und sei nicht krank.

- Signalisieren Sie Ihrem Kind, dass Sie es im Heim/bei Pflegeeltern bleiben darf.

- Durch den Kampf um das Kind gefährden die Eltern das Kindeswohl.

- Sie müssen es einsehen, dass Sie mit der Erziehung Ihrer Kinder überfordert sind.

- Frau x, ich bitte Sie.. (ha ha)
Verdammung der Verdammenden (Condemnation of the Condemners)

Delinquent lenkt Fokus auf jene, die seine Tat(en) anprangern und unterstellt verwerfliche Motive.
- Akten werden manipuliert

- regelmäßig werden Datumsangaben falsch in Schriftsätze geschrieben

- Schriftsätze von Eltern werden nicht in die Akte eingepflegt

- Termine werden nicht oder zu spät mitgeteilt

- Termine werden extra so gelegt, dass Eltern sie nicht wahrnehmen können (z. B. aufgrund von Entfernung, Beruf, Krankenhausaufenthalt)

- Briefe zwischen Eltern und Kindern werden einbehalten

- Verwechslung von Begriffen (Mutter statt Pflegemutter, Papa statt Pflegepapa)
- Eltern, die bei Gericht auf Aktenmanipulation hinweisen, werden als wahnhaft bezeichnet.

- Erscheinen Eltern nicht zu einem Termin, weil sie keinen Einladungsbrief erhalten haben, ist dies eine Gefahr für das Kindeswohl.

- Können Väter oder Mütter einen Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen, gilt dies als mangelndes Interesse und unkooperatives Verhalten

- jedweder Verhalten der Eltern wird negativ dargestellt
- Obwohl die Mutter das Kind liebt, kommt die Unterzeichnerin zur Meinung, dass...

- Wenngleich jedes Kind ein Anrecht auf seine Wurzeln hat, ist der Kontakt der Eltern zum Kind auszusetzen.

- Das Kind wünscht sich zwar Umgangskontakt zu den Herkunftseltern; diese sind aus meiner Sicht jedoch schädlich für das Kindeswohl.

- Der Vater hat beim Umgangskontakt das Kind umarmt und damit völlig überfordert. Die Umgangskontakte sind sofort auszusetzen - zum Wohl des Kindes.

- Die Mutter war beim ersten Umgangskontakt nach 6 Monaten emotional und hat geweint. Dies stellt für das Kind eine massive Gefährdung dar und könnte zur Ablehnung der Hilfen führen.

- Vater und Mutter nutzen Umgänge, um das Kind zu manipulieren und gegen die Pflegeeltern aufzuhetzen. Daher sind die Umgangskontakte auszusetzen oder nur unter Auflagen und Kontrolle durchzuführen.

- Die Kindesmutter unterstellt der Unterzeichnerin, sie habe gelogen (Sachverständige).

- Der Kindsvater beleidigt die Fachkraft vom Jugendamt indem er ihr kriminelles Verhalten unterstellt.

- Die Eltern verweigern jede Kooperation und handeln deshalb dem Kindeswohl zuwider.

- Die Kindesmutter sieht die Fachkräfte als "Radius des Bösen".

- Die Mami hat liebevoll das Kind beim Umgang mit der Herkunftsmutter begleitet. (mit Mami gemeint: die Pflegemutter).

- Die Mama arbeitet vorbildlich und eng mit dem Jugendamt zusammen, während sich die Zusammenarbeit mit der Bauchmama als äußerst schwierig gestaltet.
Berufung auf höhere Instanzen (Appeal to Higher Loyalties)

Täter streitet eigene Interessen und handelt laut eigener Aussage im Interesse einer Person, Personengruppe oder eines höheren Ziels.
- Inobhutnahme dient immer dem Kindeswohl

- Das Kind muss vor Vater und Mutter geschützt werden (auch vor Großeltern, Nachbarn, Freunden)

- Aussetzung von Umgangskontakten dient dem Kindeswohl

- Verweigerte Akteneinsicht wird mit dem Datenschutz des Kindes begründet

- Akteneinsicht wird zum Wohl der Pflegeeltern und der Pflegefamilie verweigert
- Jugendamt räumt "Fehler" ein, doch das ändert nichts an den Gesamtumständen

- Sachverständige räumen (nach Jahren) ein, die damalige Einschätzung sei falsch gewesen

- Richter beschließen: Auch wenn die Inobhutnahme damals nicht notwendig gewesen wäre, ist heute das Kind entfremdet. Eine Rückführung muss deshalb ausgeschlossen werden
- Obwohl dem Jugendamt damals Fehler unterlaufen sind, hat das Kind jetzt bei der Pflegefamilie ein Zuhause gefunden.

- Obwohl die Inobhutnahme vor 5 Jahren falsch war, hat sich das Kind in seine neue Lebenssituation eingefunden. Eine Rückführung wäre nicht dem Kindeswohl entsprechend.

- Obwohl die Diagnose vor 5 Jahren falsch war, hat das Kind jetzt die größere Bindung zu den Pflegeeltern. Eine Rückführung in den Haushalt der Mutter würde abermals eine Traumatisierung des Kindes bedeuten. (z. B. die-akte-hoss.de)
Mit diesen fünf Methoden rechtfertigen Täter ihr Handeln

Schutzschirm für kriminelles Verhalten Jugendamt

Nicht jede Inobhutnahme ist Kinderklau

Als Kinderklaufall kann nur bezeichnet werden, wo kriminelles Verhalten durch Jugendamt und Gericht von den Eltern nachgewiesen werden kann bzw. das Eingreifen der Jugendhilfe nicht angemessen ist.

Von Kinderklau spricht man, wenn:

  • Jugendamt und andere Organe der Jugendhilfe Straftaten begehen, um die Inhobhutnahme und Fremdunterbringung zu herbeizuführen bzw. zu legitimieren.
  • Elternrechte und Kinderrechte ausgehebelt sowie das Grundgesetz außer Kraft gesetzt werden.
  • keine angemessenen Hilfestellungen geleistet wurden, um das Kind in der Familie belassen zu können, wenn ein Bedarf an Hilfe besteht.

Auftrag des Jugendamtes

Schutz des Kindeswohls und Hilfe zur Erziehung. Konkret steht das Jugendamt also per Gesetz in der Pflicht, Eltern in der Erziehung der eigenen Kinder zu unterstützen und ggf. die Erziehungsfähigkeit herzustellen. Hilfe zur Erziehung ist nicht mit Hilfe durch Entziehung gleichzusetzen.

Neutralisierung: In der Kriminologie anerkannt

In der Kriminologie gilt die Neutralisierung und somit auch die fünf Neutralisationstechniken nach David Matza und Gresham M. Sykes als anerkannt, wenn es um die Schuldfrage bei jugendlichen Straftätern geht.

Neutralisierung basiert auf Akzeptanz von Normen und der erlernten Bereitschaft, Hemmungen zu überwinden, um Straftaten zu begehen. Die Akzeptanz von Normen und Handlungen nach dem gesunden Menschenverstand wird dabei neutralisiert.

Neutralisationstechniken nach Sykes und David erklären kriminelles Verhalten bei Jugendlichen, lassen sich aber auch auf das kriminelle Verhalten Erwachsenen jeden Alters übertragen.

Neutralisationstechniken sind ebenfalls typische Indikatoren in den Bereichen:

  • Kriegen
  • Entführungen
  • Beziehungsdramen
  • Wirtschaft
  • Politik

und auch in anderen Bereichen. Neutralisierung ist keine Altersfrage, nicht vom Sozialstatus oder der Bildungsniveau abhängig. Insofern sind neben den erwähnten Beispielen Neutralisationstechniken in allen gesellschaftlichen Schichten und in allen beruflichen Sparten anzutreffen.

Gut gebildete Berufsangehörige haben es leichter

Wenngleich die Anwendung von Neutralisierung in allen Schichten und vielen Berufssparten anzutreffen ist, haben Angehörige diverser Berufsgruppen bei der Rationalisierung des eigenen kriminellen Verhaltens Vorteile.

Kaum jemand zweifelt die fachlich formulierten Ausführungen eines Richters oder Sachverständigen an, wenn diese sich mit den Darstellungen der Sozialpädagogen, Psychologen und Anwälte der Kinder decken.

Neutralisationstechniken im Kollektiv

Dass diese letztlich miteinander in einer Co-Existenz verstrickt sind und einer vom anderen abschreibt, um nicht in den Fokus kriminalistischer Ermittlungen zu geraten, ahnt kaum jemand. Solange alle im Kollektiv mitmachen, fliegt niemand auf. Es sei denn, das, wie im Jugendamtsskandal Gelsenkirchen ein Insider die Presse informiert und mit beweiskräftigem Material versorgt.

Die Neutralisierung in der deutschen Jugendhilfe breitet somit einen fast lückenlosen Schutzschirm über kriminelles Verhalten von Jugendamt, Richter und Co aus.

Aberrantes Verhalten: Täter entlarven sich selbst

Soziologie und Kriminalsoziologie bezeichnen bewusstes Abweichen von der an sich anerkannten Norm als aberrantes Verhalten. Konkret heißt das:

Ein Täter, der bewusst seine Straftaten verschleiert, handelt in Absicht!

Wie schwer es ist, kriminelles Verhalten Jugendamt, Richter, Gutachter und weiteren nachzuweisen, zeigt sich darin, dass:

  • Anwesenheit von Beiständen oft verboten wird (natürlich mündlich)
  • Akteneinsicht regelmäßig abgelehnt oder nur in Teilen gewährt wird
  • Kindseltern dürfen keinerlei Gespräche mit Jugendamt, Heimpersonal, Familienrichter oder Gutachter aufzeichnen.

Eben dies machen Täter der deutschen Jugendhilfe. In den Akten werden Lügen niedergeschrieben, die Eltern im Normalfall nicht widerlegen können, da Väter und Mütter fast nie Akteneinsicht erhalten. Nur über Umwege ist es möglich, sich Kenntnis über die Aktenlage zu verschaffen.

Die Täter sind sich ihrer Schuld bewusst

Täter im Jugendamt vertuschen ihre Straftaten

Die Delinquenten sind sich bewusst, dass Beweise für ihre Straftaten nie nach außen dringen; somit haben sie nichts zu befürchten und können tun und lassen, was sie wollen. Letztlich befinden sie in Zugzwang, sich dem System der deutschen Jugendhilfe unterzuordnen, denn

  • alle machen mit
  • es lastet ein enormer öffentlicher Druck auf dem Jugendamt
  • und oft handeln sie im Glauben, das Richtige zu tun.

Dies ändert jedoch nichts daran, dass Jugendamt, Familiengericht, Sachverständiger usw. genau wissen, dass sie straftätig werden. Mütter und Väter werden regelmäßig zu Stillschweigen gezwungen, um keinen öffentlichen Fokus auf sich zu ziehen.

Jugendhilfe erpresst Schweigen der Eltern

Durch das Internet haben betroffene Familien die Möglichkeit, sich öffentliches Gehör zu verschaffen. Sie äußern sich in Gruppen, Foren, sozialen Netzwerken und teilweise auf eigenen Websites, kommentieren auf der Facebook-Seite der Familienministerin Manuela Schwesig.

Erhalten die Jugendämter und Gerichte Kenntnis darüber, werden die Kindseltern regelmäßig erpresst, ihre öffentlichen Äußerungen zu unterlassen.

Eltern werden mit der Aussetzung der Umgänge erpresst, wenn sie z. B. eine Internetseite ins Netz stellen. Die öffentliche Berichterstattung schädige das Kindeswohl.

In ähnlicher Weise erschleichen sich deutsche Jugendämter „freiwillige Inobhutgaben“:

  • Unterschreiben Sie den Antrag auf Hilfen zur Erziehung, sonst nehmen wir sofort alle Kinder weg. (z. B. Jugendamt Groß-Gerau, ASD Liederbach)
  • Wenn Sie nicht sofort unterschreiben, sehen Sie Ihr Kind nie wieder. Dafür werde ich sorgen. (z. B. Jugendamt Groß-Gerau, ASD Veronika Krossa)

Familienministerium stellt Eltern stumm

Unzählige Eltern wenden sich an Medien, Politik, die Kanzlerin und an Familienministerin Schwesig. Kristina Becker, eine Betroffene, richtete sich via Facebook an die Familienministerin und bat um Hilfe gegen kriminelles Verhalten vom Jugendamt.
Familienministerium ist nicht befugt
Quelle: https://www.facebook.com/ManuelaSchwesig/videos/vb.195950842440/10152908233297441/?type=2&theater

So sprach die Familienministerin Manuela Schwesig (respektive ihr Social Media Team) und blockierte die Kindesmutter Kristina Becker für die Facebook-Seite. Anderen Eltern ergeht es ebenso. Wer auf kriminelles Verhalten vom Jugendamt hinweist, wird blockiert. Das System muss geschützt werden. Es ist lukrativ und stellt rund 2 Millionen Arbeitsplätze zur Verfügung. In 50 Jahren wird man sagen:

„Davon haben wir nichts gewusst!“

Fachkräfte sind Experten der Neutralisierung

In der Jugendhilfe sind Fachkräfte verantwortlich. Ein Großteil derer hat studiert, ist in rechtlichen Belangen ausgebildet, jeder macht regelmäßig Fortbildungen, besucht Seminare sowie Tagungen und verfügt über Kenntnisse der Psychologie. Die idealen Bordmittel, um Neutralisierung für sich zu nutzen.

Niemand ist verantwortlich

Alle Fachkräfte sind Experten darin, psychologisch-soziologische Methoden anzuwenden und Erkenntnisse für sich zu gewinnen. Indem jeder involvierten Fachkraft eigenmächtige Entscheidungen abgesprochen wird, jeder sich auf die Meinung des anderen beruft bzw. die Absprachen der Supervision als Fahrplan für weitere Vorgehensweisen sieht, muss niemand sein eigenes Handeln verantworten. Alle gehen straffrei aus.

Das System Jugendhilfe macht keine Fehler

Fachkräfte sind nicht eigenständig entscheidungsbefugt; sie gehen in die Supervision, um sich zu besprechen. Niemand trifft alleine Entscheidungen.

Angesichts von

  • Bildungsgrad
  • fachlicher Kompetenz
  • konsularischer Heranziehung weiterer Fachkräfte
  • Supervisionen

sind Fehler im System Jugendhilfe faktisch auszuschließen.

„Fehler“ in der Jugendhilfe

In allen uns bekannten Fällen von Inobhutnahmen sind „Fehler“ mühelos nachzuweisen. Ohne ins Detail zu gehen, tauchen unabhängig von

  • Fallkonstellation
  • Bundesland
  • Region
  • Stadt/Kommune
  • Sachbearbeiter

die gleichen „Fehler“ und Missstände auf. Ein paar Beispiele:

  • Telefonnummern im Briefkopf des Jugendamt-Mitarbeiters sind falsch (obwohl jeder Mitarbeiter seine Vorlage hat)
  • Bei Datumsangaben wird auffallend häufig die Jahresangabe bei relevanten Textpassagen falsch benannt.
  • Zeitliche Abläufe in Berichten werden durcheinandergebracht, obwohl alle Organe der Jugendhilfe akribisch die Akten pflegen.
  • Von Eltern eingegebene Stellungnahmen kommen trotz Faxbeleg oder Einschreiben nicht an.
  • Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen und Anträge werden beim Posteingang falsch datiert.
  • Schreiben der Verantwortlichen werden vor- oder rückdatiert.
  • Besuchstermine werden den Eltern falsch mitgeteilt.
  • Wichtige Stellungnahmen vor einem Gerichtstermin werden den Eltern gar nicht oder viel zu spät geschickt

Kriminelles Verhalten Jugendamt: Vorsatz

Vorsatz im Strafrecht: die drei unterschiedlichen Erscheinungsformen

Der Vorsatz im Strafrecht unterscheidet sich in drei unterschiedliche Formen der Erscheinung. So liegt eine Absicht dann vor, wenn der Täter es darauf anlegt, die Straftat durchzuführen, oder die Umstände so zu lenken, dass eine Verwirklichung des Tatbestandes herbeigeführt wird.

Ein direkter Vorsatz besteht dann, wenn der Täter sicher weiß oder voraussehen kann, dass sein Handeln die Verwirklichung eines gesetzlichen Straftatbestandes ist.

Der Eventualvorsatz heißt, dass der Täter es tatsächlich und ernsthaft für möglich hält und sich damit auch wohl oder übel abfindet, dass er hier einen gesetzlichen Straftatbestand erfüllt.

Vorsatz besteht aber in allen drei Fällen.

https://www.juraforum.de/lexikon/vorsatz-im-strafrecht


Weitere Quellen:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Neutralisierung_(Kriminologie)
https://de.wikipedia.org/wiki/Aberrantes_Verhalten
https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/innere-sicherheit/135221/wie-entsteht-kriminelles-verhalten?p=all

7 Kommentare
  1. Ute Lehmann
    Ute Lehmann sagte:

    Wir wurden verleumdet. Meine Mutter hat eine eigene Firma mit meinem Vater gemeinsam. Ich habe einen Bruder, der ebenfalls Kinder hat. Dieser Bruder und diese Kinder sollen die Firma und alles andere erben, und nicht ich und auch nicht meine Kinder. Da sie mich und meine KInder nicht umbringen kann, hat sie versucht die Kinder per Adoption oder Kinderheim aus dem Weg zu räumen.Ich sollte schon 1983 aus dem Weg geräumt werden, in dem sie versuchte mich am Abitur zu hindern, danach am Studium, und ich sollte ständig einsehen, dass mein Bruder der bessere Nachkomme meiner Eltern sei. Als mein Vater starb rief ich meine Mutter unter starken Medikamten stehend an und sie lachte mich aus, wie leicht mein Leben doch zu zerstören war und wie amüsant, dass ich die Ursache immer bei mir gesucht hätte. 1985 bekam ich das erste Kind, und schon damals hetzte meine Mutter das Jugendamt auf mich. Meine Mutter gab anderen Geschenke damit diese mich auch verleumdeten. Am 30.08.2000 nahm mir das Jugendamt alle Kinder weg und sie „rieten“ mir die Spätabtreibung für Noah machen zu lassen , einen Termin hatte das Jugendamt dazu vereinbart, es gab Verdacht auf Downsyndrom Noah wurde im Oktober gesund geboren.
    Als meine Kinder mir weggenommen wurden, wurde den älteren Kinder mitgeteilt, dass wir beide in der Psychiatrie seien weil das neue Baby tot ist. Den jüngeren Kindern wurde gesagt, wir seien tot.Bei dem Kinderraub hatten wir keine Chance denn draußen war eine Einsatztruppe Polizei mit Maschinengewehren.
    Wenn ich Mahnwache tat für meine Kinder oder auf Demos ging, wurden uns Besuchstermine ersatzlos gestrichen. Unsere Kinder könnten natürlicherweise auf Gymnasium gehen, das Jugendamt will aber immer Sonderschule oder Hauptschule. Eines meiner Kinder war neun Jahre lang auf einer Sonderschule gefangen bei einem IQ von 140 gemessen bei Jobcenteruntersuchung. Das jüngste Kind ist immer noch nicht frei. Die meiisten meiner Kinder sind nun nach 15 Jahren Kinderraub inzwischen erwachsen. In drei Jahren sind alle meine Kinder erwachsen. Enkelkinder haben wir keine, ich vermute mal, unsere Kinder haben unbewusste Angst, dass das Jugendamt ihnen die Kinder ebenfalls grundlos wegnimmt– ofizielll wollen sie erst mal Karriere machen. Was seit dem Jahr 1985 als das Jugendamt das erste mal kam, und 1988 empfahlt die Schwiegermutter via Mutter dass ich einen Erziehungskurs vom Jugendamt machen solle. Seitdem wurde ich das Jugendamt nie wieder los. Geholfen haben die nie, nur die Kinder in Kindergarten kommandiert, uns „Aullagen“ gemacht, mich 1994 in die Psychiatrie gesteckt bis ich mich 2000 weigerte und auch keine Neuroleptika mehr nahm weil ich schon einen schlimmen Hirnschaden von Neuroleptika hatte und Epilepsie davon bekam.1994 zwangen sie meinen Mann dazu nicht mehr erwerbstätig sein zu dürfen, weil ich so erkankt sei (ich war von den Neuroleptika so krank, aber ich glaubte den Ärzten 5 Jahre lang geisteskrank zu sein, bis ich 1999 die Neuroleptika absetzte und es mir dadurch immer besser ging und auch die „Geisteskrankheit“ aufhörte….(Das ist in etwa so , wenn ein Arzt sagt: „Se haben Durchfall, der lebensbedrohend und sehr langwierig ist. Nehmen Sie dreimal täglich Darm-Fit Forte, sonst sind Sie in Lebensgefahr. Ich nehme dreimal am Tag Darmfit und es wird einfach nicht besser. Dann sagt der Arzt, diese Erkrankung ist sehr schwer zu behandeln, und es ist nicht schlimmer geworden, das ist bereits ein Erfolg. Nehmen Sie auf jeden Fall die Medizin weiter… Und irgendwann finde ich raus, dass der Arzt mit jahre lang Rhizinus-ÖL gab ..) Ich sollte einen Hauptschulabschluss nachmachen obowhl ich Abitur hatte. Ich wurde gezwungen in einer Therapie von 1 bis 10 zählen zu lernen. Wir sind finanziell ruiniert, weil mein Mann vom Jugendamt von 1994 bis 2003 gezwungen wurde unter Androhung die Kinder kämen weg Arbeitslos zu machen, bei vorhandenem Arbeitsplatz. Er hat damals die Teststäbchen für Chemische Labore entwickelt. Diese Abteilung gibt es nicht mehr, es gibt keine Darmstädter Teststäbchen mehr, dieser Konzern hat Millionen verloren, weil das Jugendamt meinen Mann die Freiheit nahm. Er hattte dann eine Arbeit in der Strafabteilung, und jetzt arbeitet er als Chemiearbeiter und nicht mehr als Akadamiker. Er verdient dauerhaft etwa die Hälfte von dem , was er verdient hatte bevor 1994 das Jugendamt „half“. Interessant finde ich, dass aus Angst vor dem bröckelnden BRD- Bundes REGIEME Deutschlands, wieder keiner sich traut aufzumucken dabei gibt es:
    Jugendamtgeschädigte — Psychiatriegeschädigte Zwangsabtreibungen Genozid an der Unterschicht in Deutschland mit langfristigen Verhütungsmitteln (Spirale, Depot-„Hormone“ Spritzen oder Plastikteile) oder eben Sterilisationen, und erzwungene Abtreibungen, auch „freiwillige“ aus Angst vor der vom Staat so gewollten Armut. (Oder glaubt hier jemand, die Armut sei unabwendbar bei Deutschen Familien, DER STAAT WILL DASS FAMILIEN VERARMEN) Inzwischen gibt es Familien die hungern. Das ist nicht die Schuld der Familien, das ist die Schuld vom Staat. Es ist so viel Essen da, dass es sogar weggeworfen wird. Das ist politisch so gewollt. Die wollen die Unterschicht einfach ausrotten. Mit „rechtsstaatlichen“ Mitteln… Es ist immer kriminnell so etwas zu tun!

    Antworten
  2. Angela
    Angela sagte:

    Die Jugendämter und die ganzen anderen kriminellen Konsorten fühlen sich sehr sicher. Richtig, noch haben sie ihre „kleine“ Macht, aber nicht mehr lange!!!! Ich bin davon überzeugt, noch in diesem Jahr wird es zu den ersten Verhaftungen kommen. Dann haben die ganzen Mitarbeiter von Jugendämtern, Gerichten etc. sehr viel Zeit, über ihre Straftaten nachzudenken.

    Antworten
  3. Korte, Werner
    Korte, Werner sagte:

    Wenn die Mitarbeiter der Jugendämter nur krank wären, wäre ihr Verhalten ja noch teilweise entschuldbar. Ich bin aus der Erfahrung mit etlichen Jugendämtern und „Familien-„Gerichten zu der Meinung gekommen, daß wir es dort mit hochgradig Kriminellen zu tun haben, die genau geplant wissen, was sie tun. Das ist jedoch nur möglich, weil es nirgends eine neutrale Kontrollinstanz gibt. Darum fühlen sich die Beteiligten ganz sicher.

    Antworten

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